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Nr. 243 Ministerkonferenz, Wien, 14. Dezember 1860 – Protokoll II - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 14./26. 12.), Mecséry 16. 12., Degenfeld 17. 12., Schmerling 17. 12., Plener 18. 12., Lasser 22. 12., Szécsen 26. 12.; abw. Vay.

MRZ. – KZ. 4207 –

Protokoll II der zu Wien am 14. Dezember 1860 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg. Schon in der Konferenz vom 1. November 1860 (Z. 626) hat der Finanzminister die Notwendigkeit dargestellt, wegen Erschöpfung der Silbervorräte und wegen der Unmöglichkeit, Silbergeld zu beschaffen, I. im lombardisch-venezianischen Königreiche Papiergeld mit Zwangskurs einzuführen und II. die Auszahlung der Kupons des Nationalanleihens in Silbergeld zu sistieren.

I. Papiergeld im lombardisch-venezianischen Königreiche

Es handelt sich nun ad I. um die Frage, was für ein Papiergeld einzuführen sei.

Auf die Tresorscheine oder Vaglien, wie solche 18491 und 18592 bestanden, zurückzukommen, schien dem Finanzminister nicht angezeigt, weil gegenwärtig die besondere Fundierung solchen Papiergelds im Lande nicht tunlich ist. Dagegen würde er die Einführung der Noten der Österreichischen Nationalbank mit Zwangskurs im Königreiche befürworten, wofür auch der Statthalter und Finanzpräfekt lieber als für ein eigenes Papiergeld stimmten. Es wird dadurch ohne Vermehrung der Banknoten im ganzen denselben ein erweiterter Markt eröffnet, das Land nicht über die Maßen mit Papiergeld belastet, sondern nur zu einer verhältnismäßigen Teilnahme an der allgemeinen Last herbeigezogen und der Nachteil vermieden, der mit der Ausgabe eines eigenen Staatspapiergelds neben den Noten der Bank für den öffentlichen Kredit verbunden wäre. Da übrigens die Banknoten schon entwertet im Königreiche in den Verkehr kommen, so werden besondere Bestimmungen getroffen werden, wornach Verpflichtungen, die vor der Einführung der ersteren eingegangen worden sind, entweder in klingender Münze oder in Noten mit dem entsprechenden Aufgelde eingelöst werden müssen. Das Detail hierüber sowie den zur Veröffentlichung bestimmten au. Vortrag an Se. Majestät behielt sich der Finanzminister vor, in der nächsten Sitzung umständlich vorzutragen und erbat sich vorläufig die Zustimmung der Konferenz in thesi zu der Maßregel.

|| S. 157 PDF || Die Konferenz war hiermit einverstanden, der Kriegsminister noch mit dem Beisatze, daß dies schon vor Jahren hätte geschehen sollen, um die Italiener an die Interessen des Kaiserstaates zu knüpfen. Auch sprach er den Wunsch aus, daß dabei die Unteroffiziere und die Mannschaft der k. k. Truppen hinlänglich mit Silbermünze versehen werden, damit sie im Kleinverkehr nicht zu sehr unter dem Drucke des Agio leiden, was natürlich auf den Geist der Truppen sehr nachteilig wirken würde. Der Finanzminister gab hierwegen die beruhigende Zusicherung und behielt sich auch vor, bezüglich der minderen Beamten eine entsprechende Vorsorge zu treffen3.

II. Einstellung der Silberzahlung der Nationalanlehenskupons

Bezüglich der Sistierung der Silberzahlung der Kupons vom Nationalanleihen war die Konferenz schon in der Sitzung vom 1. November d. J. (Z. 626) mit dem Finanzminister einverstanden. Nur über die Modalitäten des Aufgelds bestand die Differenz, daß die Mehrheit die Berechnung nach einem dreimonatlichen Durchschnittskurse vor dem Verfallstage angestellt wissen wollte.

Der Finanzminister erklärte sich nun damit einverstanden, den Verfalls[tag] – nicht, wie er angetragen hatte, den Tag der wirklichen Auszahlung – [als Stichtag für die Berechnung] anzunehmen, war jedoch gegen die Berechnung nach dem Durchschnittskurse der dem Verfall vorausgehenden drei Monate, weil es ihm dem Interesse der Staatsgläubiger, das hier vorzugsweise berücksichtigt werden soll, desto mehr zu entsprechen scheint, je näher durch das Aufgeld der wahre Wert dessen erreicht wird, was der Gläubiger an dem Verfallstage anzusprechen hat. In drei Monaten aber können die Schwankungen des Kurses so stark sein, daß die Berechnung nach diesem Durchschnitte sehr zum Nachteile des Gläubigers ausfallen würde, wenn das Silberagio gerade gegen den Verfallstag hin besonders in die Höhe ginge. Nicht so, wenn ein kürzerer Berechnungszeitraum angenommen wird. Er trug daher an, daß für den Termin vom 1. Jänner 1861, wo circa zehn Millionen Gulden einzulösen sind, die letzte Woche des Novembers und die drei ersten Wochen Dezembers 1860 zur Berechnung des Durchschnittskurses angenommen werden; die letzte Woche des Monats vor dem Verfallstage aber wäre zur Festsetzung des Durchschnittspreises, zur Bekanntmachung desselben an die Kassen und an das Publikum bestimmt. Hiermit wäre auch die Gelegenheit benommen, eine Agiosteigerung in einer das Ärar wesentlich benachteiligenden Weise zu bewirken.

Hiermit war auch die Mehrheit der Konferenz einverstanden.

Minister v. Lasser hielt dagegen die Berechnung nach dem Kurse der drei vorausgehenden Monate für zweckmäßiger und gerechter, weil dieses bei einer periodisch wiederkehrenden Leistung, wie die Kuponzahlung ist, dem soliden Gläubiger eine stetigere Rente zu gewähren geeignet ist und ihn nicht von den Chancen des Tageskurses abhängig macht.

Wollte man dies, entgegnete der Finanzminister , so müßte man konsequent das Halbjahr vor dem Verfallstage zur Berechnung annehmen, und der Polizeiminister fügte bei, daß, nachdem es sich hier denn doch nur um eine vorübergehende Maßregel handelt, der praktische Nutzen einer dreimonatlichen Berechnung kaum von Belang sein dürfte4.

III. Beabsichtigte Deputation aus Dalmatien betreffend die Vereinigung Dalmatiens mit Kroatien

Der gewesene Staatsminister Graf Gołuchowski hat über telegraphische Bitte der Munizipalität von Spalato und Zara, eine Deputation an Se. Majestät absenden zu dürfen, um gegen die beantragte Einverleibung Dalmatiens mit Kroatien Vorstellung zu machen, auf die Zulassung dieser Deputationen angetragen. Se. Majestät geruhten zu befehlen, daß die Konferenz sich hierüber äußere.

Sie war einstimmig mit dem Ministerpräsidenten der Ansicht, daß, nachdem zu Deputationen an Se. Majestät die Ah. Bewilligung durch den Statthalter einzuholen ist, dessen Äußerung hier nicht vorliegt, die Bittsteller auf diesen vorschriftsmäßigen Weg zu verweisen wären5.

IV. Stellung Richters auf freien Fuß

Infolge der Aburteilung im Prozeß Richter haben beide Teile Berufung eingelegt, und hat Richter die Erledigung der Berufung des Staatsanwalts im Verhafte abzuwarten, während er, handelte es sich bloß um seine Berufung, bis zu deren Erledigung auf freiem Fuße bleiben könnte8. Aller Wahrscheinlichkeit nach hat die Berufung des Staatsanwalts keine Abänderung des erstrichterlichen Urteils in deteriorem sententiam9 für Richter zur Folge; der Spruch des Obergerichts aber ist bei dem Umfange des Prozesses kaum vor ein bis zwei Monaten zu erwarten. Inzwischen dauert die schon während des Prozesses bemerkbar gewordene Agitation im Publikum fort, und es erscheint aus politischen Gründen angezeigt, dem Gerede ein Ende zu machen, umso mehr, als das voraussichtliche Ergebnis des obergerichtlichen Urteils in keinem Verhältnisse zu der bis dahin fortgesetzten Verhaftung Richters stände. Nachdem übrigens durch Richters Verurteilung zu einmonatlichem Kerker wegen Bestechung der Gerechtigkeit Genüge getan ist, so würde Minister v. Lasser die Versetzung Richters auf freien Fuß für angemessen erachten. Hierzu stehen zwei Wege offen: der Weg der Gnade, wozu jedoch kein Grund vorliegt, dann die Weisung an den Staatsanwalt, von der Berufung abzustehen. Diesen letzteren Weg glaubte Minister v. Lasser unter den dargestellten Verhältnissen einschlagen und sich hierzu die Zustimmung der Konferenz erbitten zu sollen, welche auch sofort einstimmig erteilt wurde6.

V. Falsche Nachrichten der „Presse“

Das Morgenblatt der „Presse“ vom 13. und das Abendblatt vom 14. enthalten zwei Artikel, in welchen nicht gerüchtweise, sondern positiv die Demission des ungrischen Hofkanzlers Baron Vay, dann als Gegenstände einer Beratung bei der ungrischen Hofkanzlei die Pester Komitatskonferenzen und die Emigrationsfrage gemeldet werden. Beide Angaben sind erlogen. Minister Graf Szécsen beantragte daher bei dem Umstande, || S. 159 PDF || daß solche falsche Angaben besonders in Ungern die bedenklichsten Folgen nach sich ziehen können, nicht nur eine offizielle Widerlegung jener beiden Angaben durch die Wiener Zeitung, sondern auch eine Erinnerung an das Publikum, daß es hieraus entnehmen möge, wie wenig solche Nachrichten über angebliche ämtliche Verhandlungen Glauben verdienen.

Gegen eine derartige allgemeine Erinnerung erklärte sich die Konferenz, weil sie sich davon wenig Wirkung erwartet, wohl aber war sie damit einverstanden, daß nicht nur die hier besprochenen, sondern überhaupt alle tatsächlich falschen Angaben der Tagspresse über ämtliche Verhandlungen oder Vorgänge eine öffentliche Widerlegung oder Berichtigung erhalten sollen. In jedem Ministerium wird den seinen Ressort betreffenden Zeitungsartikeln diejenige Aufmerksamkeit geschenkt, welche es möglich macht, solche Berichtigungen unverzüglich zu veranlassen, und der Finanzminister hat mehr als ein Mal und mit guten Erfolge derlei Widerlegungen oder Berichtigungen in diejenige Zeitschrift einrücken lassen, welche die unrichtige Angabe gebracht hatte. Auch ist jedes Journal nach dem Preßgesetze verpflichtet, solche tatsächliche ämtliche Berichtigungen dem vollen Inhalte nach aufzunehmen7.

In Ansehung der Art und Weise, auf welche derlei Berichtigungen etc. zu veranlassen seien, machte der Ministerpräsident darauf aufmerksam, daß selbe nur im ämtlichen Wege durch das mit der Leitung der Presse beauftragte Büro des Polizeiministeriums8, sei es der Wiener Zeitung, sei es dem betreffenden Journal, zur Aufnahme zugestellt werden sollten.

Allein, der Staatsminister bemerkte, daß ihm dieser Weg in wichtigen Dingen, wo es sich wie z. B. in den hier erwähnten Fällen um Änderungen im Ministerium oder um Nachrichten über Regierungsmaßregeln handelt, welche auf die öffentliche Stimmung Einfluß nehmen könnten, allerdings angezeigt zu sein scheine, daß jedoch bei vorkommenden unrichtigen Angaben über einzelne Verfügungen oder geringfügige Administrationsgegenstände dem betreffenden Minister überlassen werden dürfte, nach seinem Ermessen vorzugehen, also auch den vom Finanzminister beliebten Vorgang der unmittelbaren Zusendung der Berichtigung an das irrende Journal zu wählen. Auch der Polizeiminister teilte diese Meinung, insofern es sich nicht um Berichtigungen handelt, welche vermöge § 20 der Preßordnung als ämtliche in das betreffende Journal aufgenommen werden sollen. Solche wären jedenfalls im Wege des mit der Leitung der Presse beauftragten Büros als dem eigentlich vermittelnden ämtlichen Organe zu veranlassen. Bezüglich anderer, bloß beleuchtender oder aufklärender Aufsätze bliebe es dem Ermessen des betreffenden Ministers überlassen, diesen oder den Weg der unmittelbaren Zusendung an das Journal zu wählen.

Diesem Antrage traten sofort nicht nur der Staats-, Finanz- und Kriegsminister, sondern auch die Minister v. Lasser und Graf Szécsen bei9.

VI. Schließung der Krakauer technischen Schule und Epurierung der Universität

Der Polizeiminister referierte über den Antrag des Hofrats Vukassovich in Krakau wegen Auflösung des dortigen Polytechnikums und Epurierung der Universität10.

Anlaß zu diesem Antrage geben die Beteiligung an Unruhen und revolutionären Umtrieben der dortigen Studierenden, namentlich die Mißhandlung eines Schulrates und eines Professors durch sie, dann die Wahrnehmung, daß unter den Technikern eine geheime Verbindung bestehe, welche sich bei Gelegenheit eines gegebenen Feuersignals am Turme dadurch manifestierte, daß sie sich wie auf Verabredung versammelten und nach Erkenntnis, daß bloß ein Feuersignal gegeben worden, wieder auseinandergingen. Der Polizeiminister gedächte daher, nach dem Antrage und im Einvernehmen mit dem Unterrichtsministerium die Schließung der technischen Schule zu veranlassen, indem bei deren mangelhafter und nur provisorischer Einrichtung hierdurch auch kein Nachteil für den Unterricht erwächst. Bei der Universität würde die Entfernung der bedenklichen Elemente durch Abforderung der Aufnahmsdokumente und durch Ausschließung derjenigen Hörer, welche sich nicht über alle Erfordernisse ausweisen können, bewirkt werden.

Der Staatsminister fände die Schließung der technischen Schulen mitten im Kurse nicht gerechtfertigt, nachdem man sie, obschon ihre Mangelhaftigkeit schon bei Beginn des Schuljahrs bekannt war, geöffnet hat. Wäre die strafbare Beteiligung ihrer Schüler erwiesen, so sollte von Sicherheits wegen gegen die Individuen, nicht aber gegen die Anstalt selbst vorgegangen werden. Er wäre also bei gleichem Verhältnisse wie bezüglich der akademischen Jugend nur für die Epurierung, d. i. für Entfernung derjenigen Techniker, bei deren Aufnahme die gesetzliche Bedingungen nicht erfüllt worden sind. Minister v. Lasser meinte, dies werde wenig nützen, weil zur Aufnahme in die technischen Schulen nicht diejenigen Erfordernisse ausgewiesen werden müssen, die für die Universität vorgeschrieben sind. Auch kompromittierte er ganz auf die Einsicht und Verläßlichkeit des mit den Verhältnissen ganz genau bekannten Hofrats Vukassovich, sodaß er nur dessen Antrage beizutreten vermöchte. Nachdem aber auch der Kriegsminister bemerkt hatte, daß dermal wenigstens noch keine genügenden Daten vorliegen, um mit einer so strengen Maßregel von Seite des Ministeriums vorzugehen, vereinigte Minister Graf Szécsen, diese Ansicht teilend, alle Stimmen in dem Antrage, den Hofrat Vukassovich zu ermächtigen, in jedem Moment, wo er es nötig finden sollte, die Schließung der technischen Schule selbst anzuordnen11.

VII. Volkswahlversammlung in Triest

Ein an Minister v. Lasser gelangtes Telegramm, wornach Mauroner in Triest eine Volkswahlversammlung veranstalten will, wurde dem Staatsminister zur geeigneten Verständigung des dortigen Landespräsidiums mitgeteilt12.

VIII. Ausscheidung Istriens aus dem Zollverbande

Der Finanzminister referierte über das Gesuch der Deputation aus Rovigno um Ausscheidung Istriens aus dem Zollverbande13.

Bei dem allgemeinen Geschrei nach dieser Ausscheidung, welche auch der Statthalter auf das lebhafteste unterstützt, würde der Finanzminister in finanzieller Beziehung kein wesentliches Bedenken gegen die Gewährung erheben. Wichtiger scheint ihm das prinzipielle Bedenken gegen Zugestehung eines Privilegiums und einer Ausnahme von den allgemeinen Gesetzen und das staatsrechtliche, daß dieses Zugeständnis nicht ohne verfassungsmäßige Mitwirkung des Reichsrates gemacht werden könnte. Denn nach Art. II des kaiserlichen Diploms [vom 20. Oktober 1860] sind Gegenstände der Gesetzgebung in Zollsachen dem Reichsrate vorbehalten, und nicht anders als durch ein Gesetz, d. i. durch eine für alle Untertanen verbindliche Norm, könnte ein ganzes Land von dem für alle übrigen Kronländer verbindlichen allgemeinen Zollgesetze eximiert werden. So wenig sich der Finanzminister getrauen würde, der Stadt Triest ihr Freihafensprivilegium, d. i. ihre Eigenschaft als Zollausschluß, durch eine bloße administrative Verfügung zu nehmen, ebensowenig könnte er dafür stimmen, daß Istrien auf eben diesem Wege aus dem Zollverbande ausgeschieden werde. Er wäre daher für die Vertagung der definitiven Erledigung bis zur erfolgten Verhandlung dieser Angelegenheit im Reichsrate.

Der Ministerpräsident erinnerte dagegen, als vor einem Jahre das gleiche Begehren zurückgewiesen worden14, war der Eindruck im Lande ein höchst niederschlagender. Das Land hat mit einer Hungersnot gekämpft und muß zugrunde gehen, wenn es fortan im Zollverbande bleibt. Die Deputation, welche um Wiederherstellung des Zollausschlusses bittet, ist gewissermaßen von Sr. Majestät selbst provoziert und beim Empfange von Allerhöchstdenselben mit glückverheißenden Worten vertröstet worden. Würde nun doch ihre Bitte abgewiesen oder auch nur deren Austragung bis zur Einberufung des Reichsrates verschoben, so ist leicht zu ermessen, welchen Eindruck ein solcher Bescheid im gegenwärtigen Augenblicke machen und wie er von [der] italienischen Partei zum Nachteil der k. k. Regierung ausgebeutet werden würde. Es ist aus politischen Rücksichten wichtig, den Wünschen der Bevölkerung sobald als möglich Rechnung zu tragen. Ein formelles Bedenken dürfte dagegen nicht bestehen; denn gleichwie das Land durch eine administrative Verfügung in den Zollverband einbezogen worden, ebenso kann es durch eine solche wieder ausgeschieden werden.

Letztere Ansicht teilten auch der Polizei- und der Staatsminister . Sie hielten es nicht für notwendig, daß eine Veränderung in der Zollinie durch ein Gesetz ausgesprochen werde, bei welchem die Mitwirkung des Reichsrates notwendig wäre. Der Kriegsminister hob vorzüglich das politische Moment der Frage hervor, wornach die wiederholt erweckte und abermals getäuschte Hoffnung auf Erreichung des so lang gehegten Wunsches zu Agitationen Anlaß geben würde, die besonders unter den gegenwärtigen Verhältnissen || S. 162 PDF || sehr bedenklich werden könnten. Minister v. Lasser hielt die Gewährung der Bitte, selbst wenn sie vor den Reichsrat gehörte, für so dringend, daß auch in diesem Falle ein Vorgehen der Regierung ohne dessen Mitwirkung gerechtfertigt wäre. Sie ist dringend für das Land, weil es glaubt, seine Existenz hänge davon ab; sie ist dringend für die Regierung, weil die ihr feindliche Partei die Zurückweisung erwartet, um mit desto mehr Erfolg für ihre eigenen Zwecke wirken zu können. Minister Graf Szécsen endlich würde wenigstens als Übergangsmaßregel für die Gewährung der Bitte stimmen, deren endliche definitive Austragung dann dem Reichsrate vorbehalten werden könnte15.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 29. Dezember 1860.