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Nr. 228 Ministerkonferenz, Wien, 15. November 1860 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 15./ 26. 11.), Gołuchowski 17. 11., Mecséry 21. 11., Vay 21. 11., Lasser 21. 11., Degenfeld, Szécsen, Plener 24. 11.

MRZ. – KZ. 3861 –

Protokoll der zu Wien am 15. November 1860 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.

I. Bitte der lombardisch-venezianischen Zentralkongregation um Aufhebung der Haftung für Rekrutierungsflüchtige und Antrag, dieselbe im Trienter Kreis einzuführen

Der Staatsminister referierte a) über das vom Venediger Statthalter unterstützte Ah. bezeichnete Gesuch der Zentralkongregation um Auflassung der heurigen Rekrutierung im lombardisch-venezianischen Königreiche oder um Verminderung des Kontingents oder um die Bewilligung, die Einstandsgelder, welche von den Gemeinden für bei der Losung abwesende Rekrutierungspflichtige erlegt werden müssen, erst nach Verlauf einiger Jahre oder mittelst Abrechnung von den Kriegsprästationsforderungen der Gemeinden entrichten zu dürfen, b) über das Einschreiten Sr. k. k. Hoheit des Herrn Erzherzog Statthalters von Tirol um Einführung der für das lombardisch-venezianische Königreich angeordneten Haftung der Angehörigen oder der Gemeinden für jeden bei der Losung nicht erschienenen Rekrutierungspflichtigen mittels Erlags der Befreiungstaxe im Trienter Kreise1.

ad a) trug der Staatsminister auf Abweisung der Bitte an, weil kein Grund besteht, die Rekrutierung im lombardisch-venezianischen Königreiche einzustellen oder das Kontingent zu vermindern, sonach dieses Land anders als die übrigen Provinzen zu behandeln, dann weil, soweit es die Zufristung der Zahlung der Einstandsgelder betrifft, letztere alsdann den Zweck, von der Rekrutierungsflucht abzuhalten, nicht erreichen würde; weil endlich die Liqudierung der Kriegsprästationsforderungen noch im Zuge ist, mithin von einer Kompensation dieser mit der obigen Schuldigkeit noch keine Rede sein kann2. Ad b) war der Staatsminister der Meinung, daß die fragliche Maßregel ohne Anstand auch für den Trienter Kreis in Wirksamkeit zu setzen wäre, indem dort ganz gleiche Verhältnisse wie im lombardisch-venezianischen Königreiche bestehen.

Ad a) ward von keiner Seite etwas gegen den Abweisungsantrag erinnert.

Ad b) sprach zwar der Minister Ritter v. Lasser das Bedenken aus, daß es unbillig, ja ungerecht sein würde, jetzt unmittelbar vor der Rekrutierung in Tirol eine auf früher begangene Handlungen rückwirkende Strafverfügung eintreten zu lassen, welches Bedenken auch der ungarische Hofkanzler teilte. Nachdem jedoch, wie der Polizeiminister bemerkte, die Maßregel bezüglich der legal Abwesenden ohnehin keine Wirksamkeit haben würde, || S. 52 PDF || die illegal Abwesenden aber sich ihrer gesetzwidrigen Handlung wohl bewußt sind und deren Folgen von ihren Familien oder Gemeinden durch ihre Rückkehr abwenden können; nachdem endlich, wie der Ministerpräsident beifügte, durch Stellung der Nachmänner der Abwesenden gerade die loyalen Untertanen benachteiligt werden würden, so stimmte die Konferenz auch dem Antrage ad b) bei3.

II. Militärbefreiung der Techniker

Aus Anlaß der Bitte der Schüler des polytechnischen Instituts in Wien und des technischen Instituts in Prag um Befreiung vom Militär hat der Staatsminister dem Armeeoberkommando gegenüber die Absicht ausgesprochen, daß denselben, gleich den Schülern eines Obergymnasiums, die Militärbefreiung dann zuzugestehen wäre, wenn sie sich mit Vorzugsklassen4 aus allen Lehrgegenständen ausweisen, und daß dieselbe Begünstigung den Schülern der gleichartigen Institute in Ofen, Lemberg, Brünn und Gratz zu gewähren wäre. Das Armeeoberkommando hat dagegen diesem Antrage nicht beigestimmt, weil dadurch der unentbehrliche Nachwuchs an Intelligenzen der Armee entzogen würde, zumal sich die Professoren jener Anstalten alsdann versucht finden dürften, allen im militärpflichtigen Alter stehenden Technikern Vorzugsklassen zu geben.

Auch der Kriegsminister erklärte, den prinzipiellen Standpunkt, der Armee den Bezug an Intelligenzen nicht verkümmern zu lassen, umso mehr aufrecht erhalten zu müssen, als sich gerade im letzten Kriege der Mangel an geeigneten Individuen für Offiziersstellen und für die technischen Korps sehr fühlbar gemacht hat.

Entgegen beharrte der Staatsminister auf seinem Antrage, denn die Besorgnis einer allzugünstigen Klassifikation der Schüler dürfte entfallen, wenn man erwägt, daß zur Militärbefreiung Vorzugsklassen aus allen Gegenständen gefordert werden. Es müßten also alle Professoren pflichtvergessen sein. Daß dies nicht der Fall, zeigt die Erfahrung des letzten Jahres, wo von den 521 im militärpflichtigen Alter stehenden Schülern des Wiener polytechnischen Instituts nur 29 Eminentisten5 waren. Ein ähnliches Verhältnis dürfte sich bei den Technikern der anderen obgenannten Anstalten ergeben, so daß also der Ausfall an Rekruten in dieser Kategorie unmöglich ein bedeutender sein kann. Es wäre auch nicht billig, die Techniker ungünstiger als die Gymnasiasten zu behandeln, denn beiderlei Lehranstalten stehen auf gleichem Fuße, ja das Wiener Polytechnikum macht Anspruch auf Gleichstellung mit der Universität. Der Gymnasiast mit Vorzugsklassen ist gesetzlich befreit, ebenso derjenige, der die Maturitätsprüfung abgelegt hat, noch durch ein Jahr. Träte nun ein solcher auf eine technische Lehranstalt über, so würde er bei gleichem Fortgange dieser Befreiung nicht teilhaftig sein, was ein nicht zu rechtfertigender Widerspruch wäre. Endlich macht bei dem lebhaften Aufschwung der Industrie das Bedürfnis derselben, tüchtige Kräfte zu gewinnen, die Schonung der Techniker auch für das Zivile notwendig.

|| S. 53 PDF || Aus den vom Staatsminister angeführten Gründen trat die Mehrheit der Konferenz dem Antrage desselben bei, der Leiter des Finanzministeriums noch mit dem Wunsche, der Militärbefreiung der Techniker die möglichst größte Ausdehnung zu geben aund eine tunlichst gleiche Behandlung mit den Universitätsstudierenden herzustellen, indem die dermalige Ungleichheit bei den Technikern eine tief begründete Kränkung und Verstimmung hervorrufe und das Publikum darin eine absichtliche Bedrückung des realistischen und gewerblichen Elements erblicke. Dem vom Herrn Kriegsminister zur Sprache gebrachten Abgange an Intelligenz bei den Militärrekruten müsse durch eine prinzipielle Änderung der Grundlage des Heeresergänzungsgesetzes abgeholfen, die Hilfe nicht aber in einer ungerechtfertigten Zurücksetzung der Techniker hinter den Universitätsstudierenden gesucht werden.a Nur der Ministerpräsident erklärte sich aus den vom Armeeoberkommando geltend gemachten Rücksichten gegen jede Änderung der hierwegen bestehenden Bestimmungen und glaubte, daß selbst bei einer späteren allgemeinen Revision des Heeresergänzungsgesetzes der Kreis der Exemtionen vielmehr enger gezogen werden sollte6.

III. Komitatsverfassung in Kroatien

Der Banus von Kroatien und Slawonien hat sich an den Staatsminister gewendet, damit im Lande unter Aufrechthaltung der dermaligen Abgrenzung die Komitatsverfassung durchgeführt und den beiden Königreichen alle Rechte garantiert werden, welche sie in legislatorischer Hinsicht vor 1848 ausgeübt haben7.

Der Staatsminister nahm keinen Anstand, in ersterer Beziehung dem Antrage des Banus beizutreten, in letzterer aber anzudeuten, daß es Aufgabe der Kommission, welche mit Ah. Kabinettschreiben vom 20. Oktober für die Beratung der Modalitäten der Landesvertretung angeordnet ist8, sein werde, hierwegen ihre Anträge zu machen. Er las den Entwurf eines hierwegen an ihn zu erlassenden Ah. Kabinettschreibens, wornach der Banus aufgefordert werden soll, behufs der Ausführung der Komitatsverfassung unter Aufrechthaltung der bisherigen Komitatseinteilung zur Besetzung der Obergespansstellen, dann zur Organisierung der Komitatsmagistrate seine Vorschläge an den Staatsminister zu erstatten.

Hierüber bemerkte der Minister Graf Szécsen zunächst in forma, daß, falls das vorgelesene Ah. Kabinettschreiben zur Veröffentlichung bestimmt wäre, es nicht an den Staatsminister, sondern, wie jenes obzitierte vom 20. Oktober, unmittelbar an den Banus gerichtet sein sollte. In merito aber schien es diesem Minister bedenklich, die Beibehaltung der gegenwärtigen Komitatseinteilung auszusprechen, weil dadurch der Entscheidung über wichtige territoriale Fragen (wegen der Murinsel und Fiume), welche vorerst || S. 54 PDF || zwischen Ungern und Kroatien ausgetragen werden müssen, vorgegriffen würde9. Ebenso bedenklich schien es ihm, Obergespäne vorzuschlagen für Komitate, die, wie der Fiumaner, erst neu gebildet sind, oder bestandene Komitate, wie den Kreuzer, dabei zu umgehen, indem, wie in Ungern so auch in Kroatien der Begriff des Komitats auf der ungetrennten Vereinigung der gesamten historisch-politischen Körperschaft beruht. Ebenso wenig dürfte von der Bestellung der Erbobergespäne Umgang genommen werden können. Unter diesen Umständen würde daher Graf Szécsen vorziehen, wenn die Territorialeinteilung nicht erwähnt und der Banus aufgefordert würde, die Vorschläge für die Obergespäne der alten Komitate zu erstatten, das Weitere aber im Einvernehmen mit der Banalkonferenz einzuleiten.

Der Staatsminister machte in dieser Beziehung auf den Unterschied zwischen Ungern und Kroatien aufmerksam. Dort habe man die Wiederherstellung der alten Komitate ausdrücklich verlangt; hier nicht, vielmehr beantragte der Banus selbst die Beibehaltung der bestehenden Komitatseinteilung, welche zu befürworten der Staatsminister umso weniger Anstand nahm, als er dies nur als ein Provisorium betrachtet, das dann auf dem Landtage ausgetragen werden wird.

Minister Ritter v. Lasser bemerkte, in allen Fragen, welche auf die Verhältnisse zwischen Ungern und Kroatien reflektieren, sei es geraten, den neutralen Standpunkt festzuhalten. Der Antrag des Banus erscheine nicht nur bezüglich der Detailausführung verfrüht, weil die Banalkonferenz auch ohne die Komitatsrestauration möglich ist; er würde aber auch durch die ausgesprochene Festhaltung der jetzigen Komitatsterritorien zu sehr den kroatischen Standpunkt hervorleuchten lassen. Auch der Antrag des Grafen Szécsen schiene bedenklich, indem er zu sehr die ungarische Anschauung offen darlege. Die früheren Komitate herstellen, den Erbobergespan in Warasdin, und in Agram, Kreuz, Požega, Vukovár, Esseg große Grundherrn als Obergespäne mit dem gewesenen Magistrate einsetzen, dabei aber die Eventualität deutlich durchblicken lassen, daß Kroatien das ungrische Litorale und die Murinsel herausgeben müsse, würde die gesamte nationale Partei in Kroatien von vorhinein anti-ungrisch stimmen müssen. Denn nicht die Nationalitätsfrage ist in Kroatien den Ungern gegenüber heiklich, weil kein Kroate dermal fürchte, magyarisiert zu werden, aber die territorialen Errungenschaften vom Jahre 1848 bilden den Punkt, wo das kroatische Gefühl am tiefsten verwundbar ist. Votant glaube, dem Banus sei [es] zunächst um eine bestimmte kaiserliche Erklärung dem Grundsatze nach zu tun, damit für die Beratungen der Banalkonferenz eine feste Grundlage gewonnen werde. Denn gewiß sei, daß ohne solche Erklärung jene Konferenz nur auf schwankenden Hypothesen ihre Beschlüsse bilden konnte. Jene beruhigenden und in nichts vorgreifenden Erklärungen wären in einem Ah. Handschreiben auszusprechen, ungefähr des Inhalts: „Es sei im Sinne der kaiserlichen Entschließungen vom 20. Oktober 1860 gelegen, daß wie Ungern so auch die Königreiche Kroatien und Slawonien die früheren verfassungsmäßigen Rechte und Einrichtungen innerhalb der durch das kaiserliche Diplom vom 20. Oktober 1860 festgesetzten Bestimmungen wieder erlangen und || S. 55 PDF || daß insbesondere auch die Komitatsverfassung daselbst wiederhergestellt werde. Die nähere Antragstellung bezüglich der Komitatsverfassung verweisen daher Se. Majestät in den Bereich jener Beratungen, welche der Banus zufolge des an ihn erlassenen Handschreibens vom 20. Oktober 1860 über die künftige Konstituierung Kroatiens und Slawoniens einzuleiten beauftragt sei.“

Mit diesem Antrage beziehungsweise mit dieser Fassung des Ah. Kabinettschreibens erklärten sich sofort nicht nur Minister Graf Szécsen, sondern auch alle übrigen Votanten einverstanden10.

IV. Unterhandlung mit John Orell Lever wegen einer Dampfschiffahrtsverbindung zwischen Triest und England

Der Leiter des Finanzministeriums referierte über die Verhandlung, welche über das Anerbieten des J. Lever zur Errichtung einer direkten Dampfschiffahrtsverbindung zwischen Triest und England über Cadiz gepflogen worden ist11.

Es soll in England eine Aktiengesellschaft gebildet werden mit einem Kapital von 500.000 Livre Sterling, welche diesem Verkehr zehn Schiffe (nach Belieben der österreichischen Regierung unter englischer oder österreichischer Flagge) widmen und selbe auf Begehren zu Kriegs- oder anderen Staatszwecken gegen angemessene Vergütung der k. k. Regierung überlassen würde, gegen dem, daß der Gesellschaft durch 21 Jahre ein Reinerträgnis von 7 % garantiert werde. Die k. k. Regierung hätte jedoch an dieser Garantie in keinem Falle mehr als 35.000 Pfund in einem Jahre zu entrichten und es würden ihr die geleisteten Zahlungen sukzessive aus demjenigen rückerstattet, was die Unternehmung über die 7 % verdient. (Der Proponent hofft 16 % zu gewinnen.) Die Administration hätte ihren Sitz in England und würde durch sechs bis 15 Direktoren, von denen zwei Österreicher sein könnten, geleitet werden. Bezüglich der Verwendung der Kompanieschiffe zu Kriegszwecken wurde das Gutachten Sr. k. k. Hoheit des Herrn Erzherzogs Marineober­kommandanten erbeten, welches dahin lautete, daß über die Verwendbarkeit der Schiffe erst nach deren Untersuchung abgesprochen werden könne, sodann aber auch darüber Garantie gegeben werde, daß sie im Falle des Bedarfs auch wirklich beigestellt werden, worüber bei dem Bestande eines englischen Gesetzes vom 3. Juli 1819 nur im diplomatischen Wege unterhandelt werden könnte12. In politischer und kommerzieller Beziehung scheine das Unternehmen vorteilhaft und des verhältnismäßig geringen finanziellen Opfers wert. Nachdem jedoch die Vorteile des Unternehmens bei dessen ausländischer Leitung für Österreich nicht so sicher sind, um ein unter den gegenwärtigen finanziellen || S. 56 PDF || Verhältnissen so bedeutendes Opfer dranzusetzen, nahm der Leiter des Finanzministeriums Anstand, ohne vorläufige Beratung in der Konferenz auf eine weitere Verhandlung mit dem Proponenten einzugehen, und glaubte auch nicht, auf die Zugestehung der verlangten Garantie, sondern nur auf mögliches Entgegenkommen in anderer Weise antragen zu sollen.

Bei der Beratung wurde die Proposition von der Konferenz aus dem dreifachen Gesichtspunkte, dem militärischen, politischen und kommerziellen oder nationalökonomischen, gewürdigt. In militärischer Hinsicht waren alle Stimmen mit dem Kriegsminister einig, daß vor Untersuchung der Schiffe kein Urteil möglich sei. Vielmehr äußerte der Polizeiminister die Besorgnis, daß die Schiffe der Gesellschaft, ihre Kriegstüchtigkeit angenommen, im Falle des Bedarfs kaum zu haben sein dürften, wenn sie als englische Schiffe gegen die Interessen ihrer Regierung verwendet werden. Ein Versuch, Garantien hiefür im diplomatischen Wege zu erlangen, würde, wie der Minister des Äußern versicherte, vergeblich sein. Es könnte daher nur dadurch etwas erzielt werden, wenn von dem Anerbieten, die Schiffe unter österreichischer Flagge als österreichische Schiffe gelten zu lassen, Gebrauch gemacht werden wollte.

In politischer und kommerzieller Beziehung ergäben sich allerdings manche und sehr berücksichtigungswerte Vorteile; allein, der Ministerpräsident vermißte dabei die ihm sehr wesentlich scheinende Verpflichtung, den Verkehr auch auf Fiume auszudehnen und die dortige Eisenbahn zu bauen, wodurch dem Handel wirklich neue Gebiete erschlossen werden würden. Der Staatsminister befürchtete eine bedenkliche Konkurrenz mit dem österreichischen Lloyd und hiernach eine wesentliche Erhöhung der von der Regierung für diesen bohnehin übernommenen schweren Verpflichtungen. Es liege somit nicht im Interesse der Regierung, Unternehmungen, welche dem Lloyd die Konkurrenz ablaufen können, mit Aufbietung neuer Opfer für den Staat ins Leben zu rufen. Die sich zu bildende Gesellschaft möge demnach ihrem eigenen Schicksal überlassen werden. Beruht das Unternehmen auf einer soliden Basis, so wird solches auch ohne Aushilfe des Staates sich gedeihlich entwickeln und den Produkten des Reiches einen umfangreichen Export bietenb ; und der Kriegsminister besorgte von dem Festsetzen einer englischen Gesellschaft in Triest das Entstehen einer Faktorei wie etwa in Kanton, die unserem Handel Gesetze vorschreiben würde. Minister Ritter v. Lasser verspräche sich von dem Unternehmen auch keine besonderen Vorteile für Österreich in kommerzieller und nationalökonomischer Hinsicht. Denn Exportartikel sind in Triest derzeit zu wenig vorhanden, um die Rückfracht der mit englischen Erzeugnissen beladenen Gesellschaftsschiffe zu lohnen. Es würde also wohl der Import an diesen Erzeugnissen zunehmen, für die Ausfuhr wäre erst dann etwas Günstigeres zu hoffen, wenn die sogenannten schweren Güter aus Kroatien-Slawonien und dem Banate leichter als bisher ans Meer geschafft werden könnten. Minister Graf Szécsen endlich führte aus der bei der Gesellschaft „Bibi“13 gemachten Erfahrung an, daß man bei der Unterhandlung wegen einer neuen || S. 57 PDF || Unternehmung den Forderungen derselben gegenüber möglichst zähe sein müsse. Hat sie Aussicht auf günstigen Erfolg, so wird sie sich bei der Unterhandlung in ihren Forderungen nachgiebig zeigen; läßt sie sich dagegen gleich abschrecken, so ist dies ein sicheres Zeichen, daß das Unternehmen in sich keine Aussicht auf Gewinn biete. So auch hier: glaubt Lever wirklich, daß er eine auf soliden Grundlagen beruhende Unternehmung vertritt, so wird er die in Anspruch genommene Staatsgarantie fallen lassen.

Die Konferenz vereinigte sich sonach in dem Beschlusse, das Begehren und die Garantie eines 7%igen Reinertrages abzulehnen, im übrigen aber das bereitwillige Entgegenkommen der k. k. Regierung zu einer etwa auf anderen Bedingungen beruhenden Unterhandlung auszudrücken14.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 29. November 1860.