MRP-1-4-03-0-18601101-P-0225.xml

|

Nr. 225 Ministerkonferenz, Wien, 1. November 1860 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 1. 11./ 11. 11.), Gołuchowski 2. 11., Mecséry 5. 11., Vay 6. 11., Lasser 6. 11., Szécsen 7. 11., Plener 7. 11., FML. Schmerling 8. 11.; abw. Degenfeld.

MRZ. – KZ. 3667 –

Protokoll der zu Wien am 1. November 1860 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg. Der Leiter des Finanzministeriums brachte mit Beziehung auf seine in den Konferenzen vom 27. und 29. Oktober gemachte Andeutung folgende, durch die äußerste Bedrängnis der Staats­finanzen, Erschöpfung der Kassabestände in Silber und Papier sowie durch unerwartete Mehr­forderungen für die Armee dringend notwendig gewordene Finanzmaßregel in Antrag, und zwar:

I. Ausgabe von Münzscheinen

die unverzügliche Hinausgabe von Münzscheinen à 10 Kreuzer im Belaufe von 10 – 12 Millionen Gulden, um dem fühlbaren Mangel an Scheidemünze abzuhelfen, welcher durch das Verschwinden der Silbersechser aus dem Verkehr entstanden ist und durch alleinige Ausgabe von Kupfergeld nicht behoben werden kann1. Es wurde in Erwägung gezogen, ob nicht sogenannte „Billons“ ausgegeben werden sollten2; allein, dies wäre einerseits gegen den Münzvertrag3, andererseits würde deren Ausprägung zu lange Zeit erfordern, wogegen die Münzscheine, welche den früheren Erfahrungen gemäß den Wünschen und Bedürfnissen des Publikums mehr zusagen dürften, bereits vorbereitet sind4. Der Leiter des Finanzministeriums hätte gewünscht, die Ausgabe der Münzscheine bloß im Wege der Umwechslung gegen Banknoten bewirken zu können; allein, die oben angedeuteten mißlichen Verhältnisse der Finanzen zwingen ihn, damit zugleich eine Finanzoperation zu machen, um dem Staatsschatze gleich jetzt durch unmittelbare Ausgabe derselben bei den Staatskassen einige Geldmittel zu beschaffen. Bei eintretenden || S. 27 PDF || günstigen Verhältnissen würden diese Münzscheine, wie die früheren, wieder aus dem Verkehr gezogen werden.

Im allgemeinen war die Konferenz mit diesem Antrage vollkommen einverstanden, nur bemerkte der Ministerpräsident , daß, nachdem die Summe der früheren Münzscheine 20 Millionen Gulden betragen hat, die neuen ebenfalls bis zu diesem Belaufe emittiert werden dürften, und der Minister v. Lasser war der Meinung, daß sie, nachdem sie im Publikum selbst längst erwartet worden, auch in ähnlicher Form und in ähnlichem Betrage wie die früheren ausgegeben werden sollten5.

II. Auszahlung der Silberkupons in Papier mit Aufzahlung

Bei der Erschöpfung des Silbervorrats und bei der Unmöglichkeit, Silber ohne die empfindlichsten Opfer und ohne die nachteiligste Rückwirkung auf den Silberkurs anzukaufen, muß die Auszahlung der Kupons des Nationalanleihens in Silber sistiert werden. Der Leiter des Finanzministeriums beantragte daher, wieder zu dem schon einmal angewandten Auskunftsmittel, der Zahlung in Banknoten mit einem Aufgeld, zu schreiten6 und nur die Modifikation eintreten zu lassen, daß statt des damals beliebten, jedoch dem Interesse der Gläubiger bei hohem Silberagio wenig entsprechenden Aufgelds von 15%7 die Berechnung des letzteren nach dem Durchschnittskurse der drei Monate stattfinde, welche dem Monate, in dem die Zahlung geleistet wird, unmittelbar vorausgehen. Durch diese letztere Modalität beabsichtigt man, sich dem wirklichen Werte der Silberkupons möglichst zu nähern und Spekulationen auf Steigen oder Fallen hintanzuhalten.

Gegen die Zahlung der Silberkupons mit Aufzahlung in Papiergeld ergab sich von keiner Seite eine Einwendung. Was dagegen die Berechnung des Aufgeldes anbelangt, so waren der Staats- und der Polizeiminister , der ungrische Hofkanzler , Minister v. Lasser und FML. v. Schmerling und der Ministerpräsident für den Durchschnittspreis des Silbers in denjenigen drei Monaten, welche dem Verfallstage des betreffenden Kupons unmittelbar vorausgehen, weil dieser Tag, an welchem der Kupon realisierbar, also zum Gelde wird, der entscheidende ist, die Fixierung des Aufgelds wesentlich erleichtert, sowohl dem Gläubiger als der Regierung eine zuverlässige Berechnung über dasjenige gestattet, was ersterer zu erhalten, letztere zu leisten hat, während die Berechnung nach den drei Monaten vor der Auszahlung eben einen Reiz bieten würde, die Präsentation des Kupons zur Zahlung auf den dem Gläubiger günstigsten Moment zu verschieben, was jedoch der Leiter des Finanzministeriums nicht, wenigstens nicht in erheblichen Summen besorgen zu müssen glaubt, indem niemand beträchtliche Summen um eines sehr ungewissen Gewinns wegen lang über die Verfallszeit tot liegen lassen dürfte. Minister Graf Szécsen endlich beschränkte sich auf die Äußerung, daß eine Berechnungsmodalität gewählt werde, welche dem wahren Werte des Kupons am nächsten entspricht. || S. 28 PDF || aDer Staatsminister bemerkte ferner, daß der Durchschnittspreis des Silbers der vorangehenden drei Monate genau eingehalten werden müsse und jede willkürliche Kursbestimmung, wie dies vor einem Jahr geschah, vermieden werden soll. Schon zu jener Zeit habe er gegen den Antrag des gewesenen Finanzministers Bruck in der Konferenz Einsprache erhoben, allein er wurde von seinen Kollegen überstimmt, und ein willkürlicher Durchschnittskurs wurde fixiert, was im Publikum den schlechtesten Eindruck hervorriefa Der Staatsminister bemerkte ferner, daß der Durchschnittspreis des Silbers der vorangehenden drei Monate genau eingehalten werden müsse und jede willkürliche Kursbestimmung, wie dies vor einem Jahr geschah, vermieden werden soll. Schon zu jener Zeit habe er gegen den Antrag des gewesenen Finanzministers Bruck in der Konferenz Einsprache erhoben, allein er wurde von seinen Kollegen überstimmt, und ein willkürlicher Durchschnittskurs wurde fixiert, was im Publikum den schlechtesten Eindruck hervorrief.8

III. Papiergeld mit Zwangskurs im lombardisch-venezianischen Königreich

[Der Leiter des Finanzministeriums:] Dieselben Ursachen, die oben ad II. angegeben wurden, machen auch die Einstellung der Silberzahlung für Staats- und Armeebedürfnisse im lombardisch-venezianischen Königreiche demnächst zur unbedingten Notwendigkeit9. Es steht aber auch überhaupt mit den Finanzen so schlimm, daß demnächst

IV. Emission von Schatzscheinen im ganzen Reich

zu einer größeren Finanzoperation wird geschritten [werden] müssen. Die Militärdotation ist gegen den Voranschlag um zwei Millionen pro Monat erhöht; außerdem erhielt das Finanzministerium eine ganz unerwartete Forderung I. per 14 Millionen (darunter per 5,800.000 für Artilleriematerial, drei Millionen für Festungsbauten) und hat vermöge jener Bezeichnung mit „I.“ ohne Zweifel eine Nachtragsforderung „II.“ usw. zu gewärtigen10. Hiermit stellt sich das Bedürfnis für den nächsten Monat auf 38 Millionen, wogegen die Einnahmen, nach dem Ergebnisse des Vorjahres mit 22 Millionen angeschlagen, jedoch kaum in diesem Betrage einfließen werden, weil, neuesten Berichten aus Ungern zufolge, die Steuern dort sehr unregelmäßig eingehen, ja hin und wieder wirkliche Steuerverweigerung zu besorgen ist11. Zur Deckung des Bedürfnisses ein Staatsanleihen zu machen, erscheint unter den gegenwärtigen Verhältnissen, wo unser Kredit so gesunken ist und [wo] von dem im Jahre 1859 aufgelegten Anleihen per 50 Millionen nur ein Betrag von drei Millionen begeben werden konnte, schlechterdings unmöglich. Es erübrigt also nur: Zwangsanleihen, Steuer oder Papiergeld. Beide erstere schaffen nur langsam und allmählich Geld. Papiergeld, ohne Fundierung hinausgegeben, erschüttert den Kredit noch mehr, und es von der Nationalbank entnehmen, vermehrt ihre Noten zu stark und vernichtet alle bisher zur Kräftigung dieses Instituts gemachten Anstrengungen. Unter diesen Umständen wäre der Leiter des Finanzministeriums der Meinung, daß eine Antizipation der Einnahmen durch Emission von Staatspapiergeld etwa mit || S. 29 PDF || 50 Millionen Gulden bewirkt und dessen Tilgung mittelst der Steuern binnen fünf Jahren angeordnet werden dürfte. Das lombardisch-venezianische Königreich wäre mit Rücksicht auf das ad III. Gesagte von dem Papiergelde mit Zwangskurs nicht auszuschließen, nur würde dasselbe in der Landesprache in der Form wie einst die Vaglien hinauszugeben sein12, damit es dem Lande allein, um dessen willen die bisherigen Silbervorräte erschöpft werden mußten, zur Last falle und nicht in die übrigen Kronländer zurückgeworfen werden könne. Nachdem jedoch zu einer derartigen Finanzoperation die Zustimmung des Reichsrates erforderlich ist und der Leiter des Finanzministeriums die schon in der Konferenz vom 29. v. M. gegen die Kompetenz des eben vertagten verstärkten Reichsrates geäußerten Bedenken teilt, der durch das Ah. Kabinettschreiben vom 20. Oktober konstituierte Reichsrat aber wegen Nichtvorhandensein der Landtage rechtzeitig nicht einberufen werden kann, so wäre mit der Papiergeldemission vorzugehen, der Tilgungsplan auszuarbeiten und mit Berufung auf die Zeitverhältnisse, welche die Anwendung der im Ah. Kabinettschreiben vom 17. Juli enthaltenen Klausel rechtfertigen dürften13, die nachträgliche Zustimmung des verfassungsmäßig zu berufenden Reichsrates einzuholen.

Mit dem Vorbehalte, die im Detail ausgearbeiteten Vorschläge ad III. und IV. in einer späteren Konferenz zum Vortrage zu bringen, ersuchte der Leiter des Finanzministeriums, sich über diese seine Anträge im Prinzipe auszusprechen. Dieselben würden übrigens nach erfolgter Ah. Genehmigung unter Kontrolle der Staatsschuldenkomission ausgeführt und zugleich mit dem Antrage ad II. nach Vorausschickung eines den Drang der Umstände darstellenden au. Vortrages publiziert werden.

In der Hauptsache, daß zur Papiergeldemission auch im lombardisch-venezianischen Königreiche geschritten werden müsse, war die Konferenz mit dem Antrage des Leiters des Finanzministeriums einverstanden. In welcher Form dasselbe im lombardisch-venezianischen Königreiche ausgegeben werden soll, darüber bleibt zwar bei der späteren Beratung der Detailvorschläge des Leiters des Finanzministeriums die Erörterung noch vorbehalten, indessen sprachen sich der Staatsminister und Ritter v. Lasser vorläufig dahin aus, daß in dieser Beziehung kein Unterschied zwischen diesem Königreiche und den übrigen Kronländern gemacht werden möge, weil, wie ersterer bemerkte, diese sowie überhaupt jede ausnahmsweise Behandlung dieses Landes die Stellung der Regierung in Italien schwächt, und weil, wie letzterer hinzusetzte, die Hinausgabe eines gesonderten Papiergeldes dort für den Staat alle Nachteile des Papiergeldes hat, ohne den übrigen Provinzen eine Erleichterung in der damit auferlegten Last zu verschaffen.

Belangend den Betrag, bis zu welchem das Papiergeld zu emittieren sei, erklärte sich die Konferenz außerstand, hierüber abzustimmen. Für bedauerlich aber wurde der Vorgang der Militärverwaltung erklärt, welche mit einer alle bisherigen Grundlagen verrückenden Forderung unvermutet aufgetreten ist, und es wurde der Wunsch ausgesprochen, daß wenigstens annäherungsweise die Summen im vorhinein angegeben werden möchten, welche die Militärverwaltung unter allen Eventualitäten benötigen wird. Auch wurde hervorgehoben, daß für Artilleriematerial und Festungsbauten doch nicht auf einmal so || S. 30 PDF || enorme Summen haben ausgegeben werden können, da Bauten und Nachschaffungen nur sukzessive bewirkt zu werden pflegen.

FML. Ritter v. Schmerling , im Augenblicke hierauf nicht vorbereitet und von der Verhandlung über die Forderung von 14 Millionen nicht in Kenntnis, sicherte die Erstattung der gewünschten Aufklärung sowie die Auskunft über den künftigen Bedarf zu, insoweit sie unter den obwaltenden Verhältnissen überhaupt möglich ist, bund müsse weitere Gegenerklärungen gegen die gemachten Bemerkungen dem Ministerium vorbehaltenb .14

Über die Frage, ob die Verhandlung wegen des Papiergeldes mit dem vertagten verstärkten Reichsrate oder mit dem künftig einzuberufenden neu konstituierten zu pflegen sei, bemerkte der Staatsminister : Dem verstärkten Reichsrate wurde aus Ah. eigenem Antriebe Sr. Majestät das Zugeständnis gemacht, daß ohne seine Zustimmung eine derlei Kreditoperation nicht werde gemacht werden; das kaiserliche Wort muß gehalten werden. Der verstärkte Reichsrat ist ausdrücklich nur vertagt, nicht aufgelöst worden, er besteht also noch zu Recht und kann, da eine dringende Kriegsgefahr dermal noch nicht vorhanden, unverweilt einberufen werden. Erklärt er sich für die Maßregel, so ist dies eine Stütze mehr für die Regierung; es ist kaum anzunehmen, daß er unter den obwaltenden Verhältnissen nicht seine Zustimmung zu dem einzig möglichen Hilfsmittel geben sollte. Möglich wäre es allerdings, daß einige Reichsräte nicht erschienen oder daß sich die Mehrheit für inkompetent erklärte, allein, dann hätte die Regierung wenigstens die Beruhigung für sich, gesetzmäßig vorgegangen zu sein, und es bleibe dann ihr allein vorbehalten, das zur Erhaltung des Staates Unvermeidliche selbst vorzukehren. cDer Staatsminister war schon im vorigen Jahre der Ansicht, als es sich darum handelte, den Reichsrat ins Leben zu rufen, die Organisierung des Kaiserstaates vor allem mit der größtmöglichsten Beschleunigung durchzuführen und dann erst den beantragten Reichsrat in Wirksamkeit zu setzen, allein es wurde anders beschlossen und man glaubte, die Einberufung des Reichsrates könne nicht eilig genug erfolgen, um die zu jener Zeit beabsichtigten finanziellen Operationen einer gedeihlichen Entwicklung zuzuführen. Den gehegten Erwartungen folgte eine bittere Enttäuschung, weil die Einsetzung und Einberufung des Reichsrates die finanzielle Lage Österreichs nicht konsolidierte. Ohngeachtet dieser Erfahrungen hat sich Se. Majestät der Kaiser bewogen gefunden, der gedachten Körperschaft bei zu schließenden finanziellen Darlehensoperationen und Ausschreibung neuer Steuern die zustimmende Bewilligung, somit eine wesentliche Erweiterung ihres ursprünglichen Wirkungskreises einzuräumen. Da nun dieses geschehen ist, so ist es auch Pflicht der Regierung, ihr gegebenes Wort redlich zu lösen und das beabsichtigte Anlehensgeschäft gemeinschaftlich mit dem sogleich einzuberufenden Reichsrate zu beraten und zum Beschlusse gelangen zu lassen.c

|| S. 31 PDF || Der Ministerpräsident hielt dagegen den abgetretenen verstärkten Reichsrat in dieser Frage für nicht mehr kompetent und dessen Einberufung für unmöglich, nachdem mit der Ah. Akte vom 20. Oktober ein neuer, auf 100 Abgeordnete aus den Landtagen bestimmter Reichsrat eingesetzt und diesem die im Art. II des Diploms aufgeführten Befugnisse eingeräumt worden sind. Da nun die Prämissen zur Einberufung des neuen Reichsrates dermal nicht vorhanden sind, die Verhältnisse aber eine Abhilfe unverschieblich machen, so wäre nach offener Darlegung der ersteren mit der angetragenen Maßregel vorzugehen und deren Gutheißung von dem nächsten auf Grundlage der Bestimmungen vom 20. Oktober einzuberufenden Reichsrate zu verlangen. Ganz übereinstimmend hiermit äußerte sich der ungrische Hofkanzler : Die großen Schwierigkeiten unserer Lage nach außen und innen rechtfertigen die Anwendung des Grundsatzes: salus rei publicae suprema lex esto. In der Tat beweisen die Anforderungen des Kriegsministeriums an die Finanzen, die sich im nächsten Augenblicke wiederholen können, daß wir uns in wirklicher Kriegsgefahr befinden, unter welcher außerordentliche Maßregeln ergriffen werden müssen und durch die Dringlichkeit gerechtfertigt werden können. In ähnlicher Weise sprach sich der Polizeiminister aus. Der abgetretene Reichsrat wäre nach dem Staatsakte vom 20. Oktober kein verfassungsmäßiger mehr, und was immer er, falls man ihn beriefe, tun möchte, er würde die Regierung nicht aus ihrer Verlegenheit bringen. Die Gefahr ist vorhanden und so evident, daß die notwendige Abhilfe von [der] Regierung allein und ohne vorläufige Vernehmung des abgetretenen oder des neu zu konstituierenden Reichsrates sogleich getroffen werden soll. Minister Graf Szécsen hielt ebenfalls die Berufung des abgetretenen verstärkten Reichsrates, so bequem dieselbe auch der Regierung sein möchte, nicht mehr für möglich, weil demselben durch den 20. Oktober wenigstens die moralische Kompetenz entzogen worden ist. Die Regierung möge also mit den beabsichtigten, durch den Drang der Verhältnisse gebotenen Maßregeln vorgehen und die nachträgliche Verhandlung mit dem verfassungsmäßigen Reichsrate darüber zusichern, zugleich aber diejenigen Verfügungen beschleunigen, welche die Einberufung des letzteren bald ermöglichen, damit man sehe, daß es ihr ernst ist, die am 20. Oktober gegebenen Zusicherungen zu verwirklichen. Minister Ritter v. Lasser endlich hielt zwar den vertagten verstärkten Reichsrat für rechtlich noch bestehend und dessen Berufung zur Mitwirkung bei Lösung der vorliegenden Aufgabe dnach dem Inhalte der positiven Ah. Aussprüche für formell begründet. Die Nichtberufung durch „Kriegsgefahr“ zu motivieren, gehe nicht an. Prinzipiell müsse er also den Standpunkt festhalten, den er (Votant) schon in der früheren Konferenz unter Ah. Vorsitze vertreten habe. Aber einigermaßen habe sich seit damals die Sachlage geändert.d nach dem Inhalte der positiven Ah. Aussprüche für formell begründet. Die Nichtberufung durch „Kriegsgefahr“ zu motivieren, gehe nicht an. Prinzipiell müsse er also den Standpunkt festhalten, den er (Votant) schon in der früheren Konferenz unter Ah. Vorsitze vertreten habe15. Aber einigermaßen habe sich seit damals die Sachlage geändert. Nachdem die Finanzen mit so beträchtlichen und ganz und gar nicht vorhergesehenen Forderungen der Armeeverwaltung überrumpelt worden sind, so ist bei der bekannten Lage der ersteren Gefahr auf dem Verzuge und somit die Berufung des Reichsratese nicht wohl tunlich, || S. 32 PDF || fweil die Abhilfe höchst dringlich und absolut notwendig sei und man es daher, ohne das Staatswohl auf tiefste zu gefährden, nicht darauf ankommen lassen dürfe, ob der Reichsrat ausreichend beschickt werden und ob er sich, als bloßer Rumpf einer künftighin größeren, anders konstituierten Körperschaft, die Kompetenz und Autorität einer Zustimmung zu dem Abhilfsmittels zutrauen werde. Vor dem schon erwähnten Axiome „salus publica suprema lex“ treten seine (des Votanten) formellen Bedenken gegen die Nichteinberufung mehr in den Hintergrund.f Die Regierung möge dieses aber offen und ehrlich erklären und damit motivieren, daß sie dem formell noch existierenden Reichsrate nunmehr, nachdem eine neue, um das dreifache verstärkte Körperschaft geschaffen worden, nicht mehr das Gewicht zutraue, welches sie für erforderlich hält, um ihr in dieser wichtigen Angelegenheit die nötige Stütze zu gewähren. Diese hoffe sie in dem verfassungsmäßig zu berufenden Reichsrate zu finden. FML. Ritter v. Schmerling erklärte sich ebenfalls im Sinne der Vorstimmen gegen die Vernehmung des abgetretenen Reichsrates in dieser Sache16.

V. Vorladung des Leiters des Finanzministeriums als Zeuge im Prozeß Richter

Der Leiter des Finanzministeriums brachte zur Kenntnis der Konferenz, daß er zur Schlußverhandlung im Prozesse wider den Direktor der Creditanstalt Richter als Leumundszeuge über dessen Vorleben vor dem Wiener Landesgerichte zu erscheinen geladen worden sei und daß er keinen Anstand nehme zu erscheinen17.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 13. November 1860.