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Nr. 223 Ministerkonferenz, Wien, 29. Oktober 1860 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet (RS. Klaps); VS. Kaiser; BdE. und anw. Erzherzog Rainer (11. 11.), (Rechberg 30. 10./11. 11.), Gołuchowski 1. 11., Vay 2. 11., Lasser 2. 11., Szécsen, Plener 3. 11.; abw. Mecséry, Degenfeld.

MRZ. – KZ. 3671 –

Protokoll der Ministerkonferenz am 29. Oktober 1860 unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Lösung der jetzt vorliegenden organisatorischen Aufgaben, insbesondere über die Stellung der Woiwodschaft

Se. k. k. apost. Majestät geruhten mehrere, in Folge der Ah. Beschlüsse vom 20. d. M. nunmehr zu lösende Aufgaben zur Sprache zu bringen, und zwar:

1. Die Ausarbeitung des neuen Statuts für den ständigen und den verstärkten Reichsrat. Die Minister Ritter v. Lasser und Graf Szécsen haben den diesfälligen in der Konferenz zu beratenden Entwurf zu verfassen und dabei auch in Überlegung zu nehmen, ob und in welcher Art dem Reichsrate die Entscheidung über Kompetenzstreitigkeiten zuzuweisen wäre1.

2. Die Festsetzung des Wirkungskreises für den Handelsminister. Hierüber hat der Leiter des Finanzministeriums ein Elaborat für die Konferenzberatungen zu liefern2.

3. Die Teilung der Agenden des Ministeriums für Kultus und Unterricht, dann die Festsetzung des Wirkungskreises und die formelle Zusammensetzung des Unterrichtsrates3. Der Staatsminister habe hierüber Vorlagen auszuarbeiten und in der Konferenz zur Beratung zu bringen.

Minister Graf Szécsen erinnerte, es sei ihm vom Unterstaatssekretär Baron Helfert ein Elaborat über diesen Gegenstand zugekommen, welches wohl nur den Charakter einer Privatarbeit besitzt, aber immerhin ein beachtenswertes Materiale enthält4. Der Ministerpräsident glaubt, daß der Staats­minister sich behufs der Zustandebringung seines Entwurfes mit Baron Helfert ins Einvernehmen setzen dürfte. || S. 16 PDF || Der Hofkanzler Baron Vay ersuchte den Staatsminister, bezüglich der das Königreich Ungarn betreffenden Agenden mit ihm vorläufige Rücksprache zu pflegen5.

4. Die Verfassung der Instruktionen für den in die Woiwodschaft zu entsendenden FML. Grafen Mensdorff6. Den Entwurf derselben habe Graf Szécsen zu liefern.

Dieser Minister entwickelte hierauf seine Ansichten über den wesentlichen Inhalt der Instruktionen. Der k. k. Kommissär hätte vor allem zur Bekämpfung der Wühlereien in jenem Lande zu verkünden, daß die bestehenden Gesetze und Anordnungen in Kraft bleiben, daß von Wiedereinführung der Robot etc. keine Rede sei und daß die Privilegien der serbischen Nation aufrechterhalten werden. Die Beamten habe er zur Pflicht zu mahnen, sich jeder Agitation zu enthalten. Hierauf hätte er die hervorragenden Persönlichkeiten der verschiedenen Nationalitäten, die Bischöfe der verschiedenen Riten mit Einschluß jenes von Arad, die Bürgermeister der Städte, namentlich von Kikinda, und alle großen Grundbesitzer über die Frage der Wiedereinverleibung und Stellung der Woiwodschaft zu vernehmen. Diese Vernehmung dürfte aber mit Hinblick auf die Verschiedenheit der Sprachen und auf die vorhandene Spannung der Gemüter wie auch zur Vermeidung einer an das suffrage universel erinnernden förmlichen Abstimmung individuell Platz greifen.

Der Staatsminister , im übrigen einverstanden, erklärte sich gegen die gesonderte Vernehmung der einzelnen Vertrauensmänner, wobei ein Austausch der Meinungen, eine Verständigung der Extreme unmöglich sein würde, sondern glaubte, daß Graf Mensdorff dieselben bei sich zu versammeln und ihre Meinungen zu vernehmen habe, jedoch ohne einen Beschluß über die Frage oder ein Scrutinium zu provozieren oder auch nur zu gestatten. Die Konferenz trat dieser Meinung bei.

Was die Wahl der Personen betrifft, würde der Staatsminister, dem auch Reichsrat v. Plener beitrat, glauben, daß man sich eine Kandidatenliste aus dem Lande vorlegen lassen sollte, um solche als Anhaltspunkt bei der Wahl benützen zu können, allenfalls vom Patriarchen oder vom Leiter der Statthalterei Hofrat v. Martina. aÜberhaupt sei von Seite der Regierung in dieser äußert heiklichen und schwierigen Angelegenheit eine durchweg unparteiische, rein objektive Haltung und eine solche Richtung zu nehmen, welche zur Erlangung der Kenntnis der wirklichen Wünsche und Bedürfnisse des Landes und seiner Bewohner führt.a

Minister Graf Szécsen bemerkte hierauf, daß man aus diesen Quellen keine unparteiischen Vorschläge erwarten dürfe. Er selbst kenne die Verhältnisse in der Woiwodsch bgenau genug, um unschwer eine Liste der geeignetsten Persönlichkeiten vorzuschlagen, die freilich keine absolut erschöpfende wäre und daher auch keine bindende sein dürfte.b genau genug, || S. 17 PDF || um unschwer eine Liste der geeignetsten Persönlichkeiten vorzuschlagen, die freilich keine absolut erschöpfende wäre und daher auch keine bindende sein dürfte. Der ungarische Hofkanzler erbot sich, den Grafen Szécsen hierbei zu unterstützen; und Se. Majestät geruhten hierauf zu befehlen, daß sowohl der Instruktionsentwurf als die Wahlliste des genannten Ministers in der Konferenz zu beraten seien. Jedenfalls werde aber dem kaiserlichen Kommissär in bezug auf die Beiziehung der Vertrauens­männer eine gewisse Latitude einzuräumen sein7.

5. Die Feststellung der Landesordnungen für Böhmen, Oberösterreich und Krain.

Der Staatsminister referierte, er gedenke die Statute für die beiden letzten Länder schon am 30. d. M. zur Konferenzberatung zu bringen8.

6. Die Besetzung der Obergespansstellen9.

Der königlich ungarische Hofkanzler referierte, seinen diesfälligen au. Vortrag soeben erstattet zu haben10.

7. Die Ernennung eines siebenbürgischen Hofkanzlers11.

Baron Vay besprach die Personen, welche bei der Ah. Wahl für diesen Posten zunächst in Frage kommen könnten: v. Bornemisza, Baron Jósika, die Grafen Mikó, Nemes und Béldi, dann der Kreischef in Klausenburg Georg v. Béldi, und kam zum Schlusse, daß v. Bornemisza nach Charakter und Diensterfahrung, nach dem Vertrauen, welches er im Lande genießt, und wegen seiner stets korrekten Haltung sich zum Kanzler umso besser eignen würde, als er sich gegenüber keiner der siebenbürgischen Nationalitäten kompromittiert habe. Graf Szécsen stimmte dieser Schilderung vollkommen bei und erklärte, daß er den Obgenannten für den gedachten Posten als vorzugsweise geeignet betrachte. Da v. Bornemisza demnächst in Wien eintrifft, geruhten Se. Majestät anzuordnen, daß man sich dann mit ihm ins Einvernehmen setze12.

II. Ausschluß Istriens aus dem allgemeinen Zollverband

Se. Majestät der Kaiser geruhten zu eröffnen, daß Allerhöchstdieselben am 30. d. M. eine Deputation des Handelsstandes von Rovigno empfangen werde, welche sich den abermaligen Ausschluß Istriens aus dem Zollverbande erbitten will. Vom politischen Gesichtspunkte würde sich die Gewährung dieser schon wiederholt vorgebrachten Bitte empfehlen13.

|| S. 18 PDF || Reichsrat v. Plener zeigte, daß diese Angelegenheit vom finanziellen Standpunkte nicht wichtig ist, daß aber das Interesse der Bewohner im Inneren des Landes, wie es scheint, mit dem der Küstenstädte kollidiert. Minister Ritter v. Lasser glaubte, daß die Rückverlegung der Zollinie auch für die binnenländische Bevölkerung eine Wohltat sein würde.

Se. Majestät der Kaiser geruhten nach längerer Erörterung schließlich die Ah. Absicht auszusprechen, die Deputation unmittelbar an das Finanzministerium zu weisen, damit der Sachverhalt sofort völlig aufgeklärt werde14.

III. Finanzmaßregeln und Einholung der Zustimmung des verstärkten Reichsrates zu denselben

Der Leiter des Finanzministeriums referierte über die Verlegenheiten, welche dem Staatsschatze durch die bereits auf 17 Millionen in einem Monate gestiegene Militärdotationsanforderung und durch den großen Silberbedarf bereitet werde15. Bei der Unmöglichkeit, dem letzteren zu genügen, werde v. Plener demnächst in Antrag bringen müssen, 1. daß die Jännerzinsen des Nationalanlehens in Papier mit Agioaufzahlung entrichtet werde, 2. daß in Venetien der Zwangskurs der Banknoten oder eines Staatspapiergeldes eingeführt werde16.

Um aber die Erfordernisse des Staatsschatzes überhaupt zu decken, sei die Vornahme einer Finanzoperation schon binnen weniger Wochen nötig, über deren Modalitäten Reichsrat v. Plener dermal zwar noch keinen Antrag stellen könne, aber doch jetzt schon darauf aufmerksam machen müsse, daß es sowohl den gegebenen Ah. Zusicherungen vom 17. Juli und 20. Oktober d. J. entsprechend als dem Gelingen der Finanzmaßregeln förderlich sein würde, hiezu die Zustimmung des verstärkten Reichsrates einzuholen. Derselbe sei bloß vertagt, nicht aufgelöst, bestehe mithin noch immer zu Recht, und von der betätigten patriotischen Gesinnung der ao. Reichsräte lasse sich erwarten, daß sie die Regierung in den gegenwärtigen schwierigen Verhältnissen durch ihre Zustimmung stützen werden. Hat ja Reichsrat Graf Stockau selbst im Laufe der reichsrätlichen Beratungen auf die Bewilligung des eventuellen Mehrbedarfes im Kriegsfalle hingedeutet17.

Der Staatsminister trat dieser Meinung bei, indem der von Sr. Majestät zusammengesetzte verstärkte Reichsrat solange als zu Recht bestehend angesehen werden müsse, bis die Einberufung aller von den Ländern Gewählten möglich sein wird. cZur Unterstützung seiner Ansicht führte derselbe an, daß Se. Majestät der Kaiser dem noch im vorigen Monate tagenden Reichsrate habe verkünden lassen, daß derselbe künftighin bei Kontrahierung neuer Darlehen und Ausschreibung erhöhter Steuern seine Zustimmung zu geben oder solche zu verweigern berechtigt sein werde. Keine kaiserliche Verfügung hat die Wirksamkeit des Reichsrates in seiner dermaligen Zusammensetzung außer Kraft gesetzt, und der Umstand, daß für die Zukunft Allerhöchstenortes am 20. Oktober l. J. ausgesprochen wurde, wienach künftighin die Zahl der durch die Landtage zu wählenden Reichsräte von 38 auf 100 Mitglieder erhöht werden soll, bietet keinen annehmbaren Anhaltspunkt, um die juridisch gewagte Behauptung aufzustellen, daß dem im Monate Mai l. J. zusammenberufenen Reichsrate die Kompetenz seiner Wirksamkeit benommen worden sei. Auch erscheine es höchst auffallend, daß noch vor wenigen Monaten auf die Zusammenberufung des Reichsrates ein so entscheidendes Gewicht gelegt worden ist, um gerade unsere erschütterte Finanzlage durch einen moralischen Beirat zu kräftigen, und daß itzt nach Ablauf eines halben Jahres die Zustimmung dieser nämlichen Körperschaft, deren Wirkungskreis erweitert wurde, vermieden werden will. Ein solcher Vorgang müßte den Glauben in die redlichen Absichten der Regierung, neue Bahnen zu betreten, auf das tiefste erschüttern.c Zur Unterstützung seiner Ansicht führte derselbe an, daß Se. Majestät der Kaiser dem noch im vorigen Monate tagenden Reichsrate habe verkünden lassen, daß derselbe künftighin bei Kontrahierung neuer Darlehen und Ausschreibung erhöhter Steuern seine Zustimmung zu geben oder solche zu verweigern berechtigt sein werde. Keine kaiserliche Verfügung hat die Wirksamkeit des Reichsrates in seiner dermaligen Zusammensetzung außer Kraft gesetzt, || S. 19 PDF || und der Umstand, daß für die Zukunft Allerhöchstenortes am 20. Oktober l. J. ausgesprochen wurde, wienach künftighin die Zahl der durch die Landtage zu wählenden Reichsräte von 38 auf 100 Mitglieder erhöht werden soll, bietet keinen annehmbaren Anhaltspunkt, um die juridisch gewagte Behauptung aufzustellen, daß dem im Monate Mai l. J. zusammenberufenen Reichsrate die Kompetenz seiner Wirksamkeit benommen worden sei. Auch erscheine es höchst auffallend, daß noch vor wenigen Monaten auf die Zusammenberufung des Reichsrates ein so entscheidendes Gewicht gelegt worden ist, um gerade unsere erschütterte Finanzlage durch einen moralischen Beirat zu kräftigen, und daß itzt nach Ablauf eines halben Jahres die Zustimmung dieser nämlichen Körperschaft, deren Wirkungskreis erweitert wurde, vermieden werden will. Ein solcher Vorgang müßte den Glauben in die redlichen Absichten der Regierung, neue Bahnen zu betreten, auf das tiefste erschüttern.

Minister Graf Szécsen äußerte, er könne den verstärkten Reichsrat seit Erlassung des Diploms und des Ah. Handschreibens über die Vermehrung seiner gewählten Mitglieder auf 100 dfaktisch nicht mehr alsd bestehend betrachten. Es sei vorauszusehen, daß der Reichsrat selbst sich als inkompetent erklären werde, was dann der Regierung nicht nützen, ja vielmehr wesentlich schaden würde, weil die Maßregel seiner Einberufung in die Regelung der ungarischen Verhältnisse auf störende Weise eingreifen würde. Wenn der Vollzug der Finanzmaßregel, außer dem Falle einer Kriegsgefahr, ohne Genehmigung des verstärkten Reichsrates eine Illegalität begründet, so sei andererseits die Einberufung des efrühern Reichsrates, über dessen rechtlichen Fortbestand sehr verschiedene Ansichten Platz greifen könnten, in den Augen vielere ebenfalls eine Illegalität, aber die in politischer Beziehung gefährlichere. Graf Szécsen müsse sich daher gegen die letztere erklären. Überdies könne man sich ja vorbehalten, die Zustimmung des verstärkten Reichsrates zur Finanzmaßregel nach erfolgter Rekonstituierung dieses Körpers einzuholen. Der Ministerpräsident und der ungarische Hofkanzler traten der Meinung der Vorstimme bei.

Minister Ritter v. Lasser verkennt nicht, daß die Einberufung des verstärkten Reichsrates in diesem Augenblicke manches stören könne; allein, er müsse dies als das kleinere Übel betrachten, gegenüber dem großen eines illegalen Vorganges ganz ohne reichsrätliche Zustimmung. Jede Wirksamkeit des verstärkten Reichsrates kann jetzt unmöglich so lange unterbrochen bleiben, bis alle Landtage ihre Abgeordneten gewählt haben. Dies wäre für die deutschen Länder bedenklich. Der Minister fürchtet nicht, daß der Reichsrat sich für inkompetent erklären werde, täte er es aber, so ists ffür den Standpunkt der Regierungf weit besser, als wenn die Inkompetenzerklärung geiner Körperschaft vom Throne ausgeht, welche durch die neuesten Erlässe Sr. Majestät keineswegs außer Wirksamkeit gesetzt, vielmehr mit neuen bestimmten Attributen ausgerüstet und nur in betreff der Zusammensetzung der Zahl nach bedeutend erweitert worden ist. Der Vorgang der Regierung, mit dem Reichsrat wichtige Finanzoperationen zu beraten, erscheine loyaler, als dessen Nichtberatung wegen Schwierigkeit in der Berufung. Komme er zusammen, so sei an dem Patriotismus der Mehrzahl, den Bedrängnissen des Staats abzuhelfen, nicht zu zweifeln, und ein solches Votum würde den Kredit, und somit das Gelingen der Operation ungemein fördern.g einer Körperschaft vom Throne ausgeht, welche durch die neuesten Erlässe Sr. Majestät keineswegs außer Wirksamkeit gesetzt, vielmehr mit neuen bestimmten Attributen ausgerüstet und nur in betreff der Zusammensetzung der Zahl nach bedeutend erweitert worden ist. Der Vorgang der Regierung, mit dem Reichsrat wichtige Finanzoperationen zu beraten, erscheine loyaler, || S. 20 PDF || als dessen Nichtberatung wegen Schwierigkeit in der Berufung. Komme er zusammen, so sei an dem Patriotismus der Mehrzahl, den Bedrängnissen des Staats abzuhelfen, nicht zu zweifeln, und ein solches Votum würde den Kredit, und somit das Gelingen der Operation ungemein fördern.

Se. Majestät der Kaiser geruhten die Beratung über diesen Gegenstand bis dahin zu vertagen, wenn die sämtlichen Mitglieder der Ministerkonferenz an der Beratung werden teilnehmen können18.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 15. November 1860.