MRP-1-4-03-0-18601021-P-0220.xml

|

Nr. 220 Ministerkonferenz, Wien, 21. Oktober 1860 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. Erzherzog Rainer, (Rechberg 24. 10./11. 11.), Gołuchowski 28. 10., Mecséry 4. 11., Vay 28. 10., Lasser 29. 10., Szécsen, Plener 4. 11.

MRZ. – KZ. 3664 –

Protokoll der Ministerkonferenz am 21. Oktober 1860 unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

[I.] Ansprache Sr. Majestät über den Vollzug der Ah. Beschlüsse vom 20. Oktober 1860

Se. Majestät der Kaiser geruhten der Konferenz Ag. zu eröffnen, daß Allerhöchstdieselben den Ministerrat vor der Abreise nach Warschau1 deswegen zu versammeln fanden, um dessen Mitgliedern die Ah. Willensmeinung auszusprechen, daß die am 20. d. M. erfolgten wichtigen kaiserlichen Entschließungen über die Neugestaltung der Monarchie in politischer und administrativer Beziehung mit aller Tätigkeit und Energie gewissenhaft zu vollziehen sind2. In die Ah. vorgezeichneten neuen Bahnen ist mit aller Offenheit einzugehen, und es werden die von Sr. Majestät gewährten Rechte und Freiheiten ungeschmälert zu erhalten sein.

Diese neuen Einrichtungen und Freiheiten sind aber als die unverrückbare und nicht zu überschreitende Basis des Neubaus der Monarchie festzuhalten, und dieselben dürfen auf keinen Fall als das erste Glied einer Reihe Ah. Konzessionen aufgefaßt werden. Die Bevölkerung kann darüber nicht in der Ungewißheit gelassen werden.

Se. k. k. apost. Majestät geruhten hierauf den Mitgliedern des Ministerrates insbesondere ein völlig einträchtiges Zusammenwirken bei Lösung der Ah. festgesetzten Aufgaben zur Pflicht zu machen. In den Konferenzen habe die größte Freimütigkeit bei dem Ausspruche der Meinungen zu herrschen; wenn aber einmal ein Konferenzbeschluß gefaßt oder aber eine Angelegenheit Allerhöchstenortes entschieden ist, so muß beim Vollzuge vollkommene Einigkeit herrschen. Einzelne Mitglieder dürfen ihre abweichenden Meinungen über gewisse Punkte nicht ins Publikum gelangen oder auch nur erkennen lassen, daß eine Meinungsverschiedenheit im Ministerrate geherrscht hat, weil der Glaube über das Vorhandensein eines solchen Zwiespaltes dem moralischen Gewicht der Regierung abträglich ist.

Schließlich geruhten Se. Majestät der Kaiser Ah. zu bestimmen, daß während der Dauer der bevorstehenden Ah. Reise der Staatsminister Graf Gołuchowski den Vorsitz in den Konferenzen zu führen hat, es wäre denn, daß im Ministerrate solche wichtige Angelegenheiten || S. 4 PDF || zu beraten kommen, welche asonst in Konferenzen unter dem Ah. Vorsitze zu verhandeln sind und während der Dauer der Ah. Abwesenheita unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Reichsratspräsidenten zu verhandeln sindb .

Nach erfolgter Rückkehr gedenken Se. k. k. apost. Majestät einen Kultusminister ohne Portefeuille zu ernennen, auch wird dann sowohl die Bildung des Unterrichtsrates als das Landesstatut für Böhmen in Beratung zu ziehen sein3.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 13. November 1860.