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Nr. 216 Ministerkonferenz, Wien, 4. Oktober 1860 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 4. 10.), Thun 5. 10., Nádasdy 6. 10., Gołuchowski 6. 10., Thierry 7. 10., Plener 8. 10., Franck.

MRZ. – KZ. 3295 –

Protokoll der zu Wien am 4. Oktober 1860 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.

I. Zug- und Schlachtviehausfuhr aus Dalmatien

Aus Anlaß der beabsichtigten Ausfuhr von 50 Stück Eseln und 185 Schafen aus Dalmatien nach Italien hat der Statthalter und Kommandierende dieses Kronlandes telegrafisch an den Ministerpräsidenten den Antrag gestellt, daß ein Verbot der Ausfuhr von Zug- und Schlachtvieh aus Dalmatien erlassen werden möge. Es wurde dafür geltend gemacht, daß diese Tiere feindlichen Zwecken dienen und bei vermehrter Ausfuhr die Deckung des eigenen Bedarfs im Lande gefährden könnten.

Allein, nach der übereinstimmenden Ansicht des Ministerpräsidenten und des Leiters des Finanzministeriums überwog die nationalökonomische Rücksicht, den Viehzüchtern den Verdienst für Artikel nicht zu schmälern, den sich die Käufer anderwärts zu verschaffen wissen würden, sowie die Einsicht in die statistischen Tabellen, welche den Schafviehbestand Dalmatiens mit 815.000 Stück darstellen, wornach, wenn die Ausfuhr nicht bedeutend größere Dimensionen annähme, keine Ursache zur Besorgnis von Mangel im Lande vorhanden wäre.

Der Ministerpräsident vereinigte sonach alle Stimmen in seinem Vorhaben, dem FML. Baron Mamula zu bedeuten, er habe der beabsichtigten Ausfuhr jener Stücke kein Hindernis in den Weg zu legen, er sei jedoch ermächtigt, mit dem Ausfuhrverbote alsdann vorzugehen, wenn sie die Ausfuhr des vorigen Jahres übersteigen sollte1.

II. Aufbesserung für die Liechtensteinschen Domherren bei St. Stephan

Der Kultusminister erhielt die Zustimmung der Konferenz zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage, daß zur Verbesserung des Einkommens der fürstlich Liechtensteinschen Domherrn bei St. Stephan in Wien, welches, ursprünglich mit 3000 f. Konventionsmünze gestiftet, gegenwärtig auf 1260 f. ö. W. herabgesunken ist, einstweilen und bis zur erfolgenden anderwärtigen Aufbesserung – worüber eine Verhandlung im Zuge ist – die bei den vier Liechtensteinschen Kanonikatspfründen sich ergebenden Interkalarien, statt an den Religionsfonds abgeführt zu werden, unter die Präbendare verteilt werden dürfen2.

III. Einleitungen wegen der griechisch-nichtunierten Synoden und des illyrischen Nationalkonvents

Behufs der weiteren Verhandlung über einige Punkte des Ah. Kabinettschreibens an den Patriarchen Rajacsich in betreff der griechisch-nichtunierten Synode und des illyrischen Nationalkongresses (Konferenzprotokoll vom 20. September 1860, Z. 595)3 erbat sich und erhielt der Kultusminister vom Minister des Äußern die Anweisung des Ministerialsekretärs Arneth, daß sich derselbe hierwegen mit dem betreffenden Referenten des Kultusministeriums in das Einvernehmen setze4.

IV. Polizeiliche Maßregeln an den Krakauer Unterrichtsanstalten

Der Hofrat in Krakau5 hat mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse die Verfügung getroffen, daß dort kein Student an der Universität eingeschrieben werde, der sich nicht mit einer polizeilichen Aufenthaltskarte ausweist. Zugleich hat er den Antrag gemacht, den Direktor ades Gymnasiums und den Lehrer Sawczyńskia wegen politischer Bedenken zu versetzen6.

In ersterer Beziehung hat der Unterrichtsminister bereits im Einvernehmen mit dem Polizeiminister das Erforderliche vereinbart7. In bezug auf die gestellten Versetzungsanträge nahm er Anstand, denselben beizutreten, denn der Direktor ist || S. 452 PDF || bnach seiner Überzeugung vorwurfsfrei und ganz verläßlich, und gegen den Lehrer, wenn auch dessen Gesinnung zweifelhaft sei,b liegt nichts Bestimmtes vor, womit eine strafweise Übersetzung gerechtfertigt werden könnte, cund ohne hinreichende Begründung bringen derlei Maßregeln mehr Schaden als Nutzen.c

Auf die Bemerkung des Ministers des Inneren jedoch, daß bei den vielen Gymnasien im Lemberger Verwaltungsgebiete die Gelegenheit zu einer solchen Übersetzung nicht fehlen dürfte dund daß es mißlich sei, in bewegten Zeiten der Landesbehörde eine ähnliche für notwendig erachtete Maßregel zu versagen, entschied sich die Ministerkonferenz dahin, daß der Statthaltereivorstand zur Übersetzung des bezeichneten Gymnasiallehrers zu ermächtigen seid .

Der Ministerpräsident war aber der Ansicht, daß ein Lehrer, der wegen politischer Bedenklichkeit entfernt werden muß, wegen seines verderblichen Einflusses auf die Jugend des Landes vom Lehramte ganz, wenigstens in dem betreffenden Lande selbst, ausgeschlossen sein sollte8.

V. Freigebung des Verkaufs der Katastralmappen

Über den Ah. Auftrag, das Gutachten zu erstatten, ob von der bisherigen Beschränkung des Verkaufs von Katastralmappen an Parteien, welche sie nur bezüglich ihrer eigenen Grundstücke erhalten wollen oder bezüglich fremder deren Bedarf nachzuweisen vermögen, abzugehen sei9, gedächte der Leiter des Finanzministeriums , Sr. Majestät die gänzliche Freigebung dieses Verkaufs anzuraten, weil ein Mißbrauch damit nicht zu besorgen ist, nachdem die Katastralmappen, bloße Behelfe der Grundsteuereinrichtungen, in Ansehung des Besitz- und Eigentumsrechtes über die Grundparzellen einen gerichtsordnungsmäßigen Beweis abzugeben nicht geeignet sind. Die Konferenz wer mit diesem Antrage vollkommen einverstanden10.

VI. Fahrzeitänderung beim Wien-Pariser Schnellzuge

Die von der Kaiserin-Elisabeth-Bahngesellschaft eingeleiteten Schnellzüge nach Paris werden in der Grenzstation Salzburg um Mitternacht ankommen11. Hierdurch ist die polizeiliche und zollämtliche Revision sehr erschwert, deren erstere doch – seit dem || S. 453 PDF || Aufhören der Paßrevisionen im Inneren12 – mit desto größerer Genauigkeit vorgenommen werden sollte. Darum hat der dortige Polizeidirektor eine Änderung der Fahrteinteilung gewünscht, und der Polizeiminister glaubte, diesen Wunsch unterstützen zu sollen.

Die Konferenz ging jedoch hierauf nicht ein, nachdem der Ministerpräsident bemerkt hatte, daß die Einteilung dieser Züge auf einem gegenseitigen Übereinkommen der Elisabeth- und der bayrischen und württembergschen Bahnen beruht, ein Abgehen von der festgesetzten Anschlußzeit also nicht wohl mehr tunlich ist und das Verlangen darnach wahrscheinlich zur Zurücknahme der von den auswärtigen Unternehmungen gemachten Anschlußkonzessionen führen würde. Die polizeiliche Amtshandlung möge sich also nach den Zügen richten, bei der zollämtlichen unterliegt es nach der vom Leiter des Finanzministeriums gegebenen Erklärung nicht dem geringsten Anstande13.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 10. Oktober 1860.