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Nr. 214 Ministerkonferenz, Wien, 24. September 1860 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet (RS. Klaps); VS. Kaiser; BdE. und anw. Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 25. 9.), Thun 25. 9., Nádasdy 25. 9., Gołuchowski 26. 9., Thierry 27. 9., Plener 28. 9., FML. Schmerling 29. 9.

MRZ. – KZ. 3185 –

Protokoll der Ministerkonferenz am 24. September 1860 unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Beratung der eventuell notwendig werdenden Finanzmaßregel durch den verstärkten Reichsrat

Der Leiter des Finanzministeriums referierte, daß er nach seinen früheren Berechnungen die Aussicht hatte, mit namhaften Kassamitteln in das Verwaltungsjahr 1861 überzutreten. Die mittlerweile vorgenommenen Vermehrungen des Truppenstandes haben jedoch die Ansprüche an Militärdotation erhöht1. Noch bedeutendere Anforderungen stehen für Oktober in Aussicht, und wenn der Ausbruch des Krieges Österreich zu einer großen Machtentwicklung nötigt, so wird der Staatsschatz bald außerstande sein, den erhöhten Aufwand zu bestreiten, zumal gleichzeitig in manchen Kronländern die Steuerzahlungen weit spärlicher stattfinden werden als dermal2. Unter diesen Umständen wird es nötig, auf die Deckung des größeren Bedarfes fürzudenken und sich dazu der eventuellen Zustimmung des verstärkten Reichsrates zu versichern, welche das Gelingen der finanziellen Maßregel wesentlich erleichtern würde. Der ao. Reichsrat Graf Stockau habe bereits in einer Sitzung auf die Deckung des möglicherweise größeren Militärbedarfs hingewiesen3. Bei der Schwierigkeit, jetzt schon ein detailliertes Programm dem verstärkten Reichsrate vorzulegen, scheine es dem Referenten am einfachsten, von dem dermal tagenden, aus patriotischen Männern zusammen­gesetzten Reichsrate bloß eine allgemeine eventuelle Zustimmung – eine Art Vertrauensvotum – und die Zusammensetzung einer Kommission aus seiner Mitte zu verlangen, welche die Maßregeln seinerzeit mit der Regierung zu beraten haben würde. Reichsrat v. Plener glaubt, daß der verstärkte Reichsrat sich dazu herbeilassen dürfte, indem das Komitee bei Beratung des Marinebudgets sich mit einer Erhöhung der Dotation für den Fall des Mehrbedarfes aus patriotischen Rücksichten einverstanden erklärt hatte4. Se. Majestät haben Allerhöchstsich zwar vorbehalten, im Falle eines Krieges Steuererhöhungen und Anleihen || S. 427 PDF || auch ohne vorläufige Zustimmung des verstärkten Reichsrates anzuordnen5, indes wäre es doch gewiß sehr wünschenswert, wenn nicht schon bei Aufnahme des ersten Anlehens dieser Ausnahmsfall einträte. Der Leiter des Finanzministeriums las hierauf den Entwurf seines diesfälligen au. Vortrages6.

Der Ministerpräsident verkannte keineswegs, daß es erwünscht wäre, die Zustimmung des verstärkten Reichsrates zu einer im Kriegsfall notwendig werdenden Finanzoperation schon jetzt zu erwirken. Allein, er erklärte es für sehr zweifelhaft, daß diese Zustimmung erlangt werden könne; man müsse vielmehr sehr ernstlich besorgen, daß die ungarischen Reichsräte sich für inkompetent erklären und selbst ausscheiden würden – ein Skandal, welcher wegen seiner Folgen im In- und Auslande sehr bedauerlich wäre. Graf Rechberg müsse daher dafür stimmen, daß erst im Falle des herannahenden Bedarfs der verstärkte Reichsrat ad hoc neuerdings berufen werde. Der Kultusminister kann sich mit dem Antrage des Reichsrates v. Plener ebenfalls nicht vereinigen. Die Wahl eines reichsrätlichen Komitees zur Beratung der Finanzmaßregeln wäre kein korrekter Vorgang, da nur der verstärkte Reichsrat selbst Ah. berufen ist, seine Zustimmung zu derlei Finanzmaßregeln zu geben. Übrigens müsse Graf Thun im allgemeinen bemerken, daß er überhaupt keine Meinung über politische Fragen abgeben könne, solange Se. Majestät der Kaiser Allerhöchstsich nicht darüber auszusprechen geruhen, was über die Schlußanträge des verstärkten Reichsrates zu geschehen habe. Der Justizminister erklärt sich entschieden gegen eine jetzt an den verstärkten Reichsrat zu stellende Zumutung im Sinne des Reichsrates v. Plener. Es sei mit Gewißheit vorauszusehen, daß dieser Körper nicht darauf eingehen würde, einem zu wählenden Komitee carte blanche in so wichtigen Angelegenheiten zu geben. Der diesfällige Vorschlag würde von vielen Seiten – und zwar selbst von den bestgesinnten Reichsräten – mit Heftigkeit angegriffen werden. Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Wilhelm und die Minister des Inneren und der Polizei traten der Meinung des Justizministers bei. aDer Minister des Inneren machte insbesondere darauf aufmerksam, daß der verstärkte Reichsrat gewiß sich nicht dazu herbeilassen werde, einen Ausschuß zu benennen, welchem das Recht eingeräumt werden würde, die Zustimmung zur Kontrahierung einer indeterminierten Schuld zu erteilen, aber er halte es auch für sehr gefährlich in der Folge, wenn aus Anlaß eines auszubrechenden Krieges eine Kreditoperation notwendig werden sollte, den vertagten verstärkten Reichsrat ad actum einzuberufen, denn wie die Stimmung im Reichsrate ist, würde die zu erlangende Zustimmung nur durch Gewährung umfangreicher Konzessionen erzielt werden können, zu denen man gegenüber der obschwebenden Gefahr im Augenblicke der Bedrängnis zum Nachteile des Gesamtstaates die Zustimmung zu verweigern kaum den Mut haben würde.a Der Minister des Inneren machte insbesondere darauf aufmerksam, daß der verstärkte Reichsrat gewiß sich nicht dazu herbeilassen werde, einen Ausschuß zu benennen, welchem das Recht eingeräumt werden würde, die Zustimmung zur Kontrahierung einer indeterminierten Schuld zu erteilen, aber er halte es auch für sehr gefährlich in der Folge, wenn aus Anlaß eines auszubrechenden Krieges eine Kreditoperation notwendig werden sollte, den vertagten verstärkten Reichsrat ad actum einzuberufen, denn wie die Stimmung im Reichsrate ist, würde die zu erlangende Zustimmung nur durch Gewährung umfangreicher Konzessionen erzielt werden können, zu denen man gegenüber der obschwebenden Gefahr im Augenblicke der Bedrängnis zum Nachteile des Gesamtstaates die Zustimmung zu verweigern kaum den Mut haben würde. Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Reichsratspräsident hielt es weder für nützlich noch rätlich, den dermal versammelten verstärkten Reichsrat über diesen Gegenstand zu begrüßen; || S. 428 PDF || die Einberufung einer außerordentlichen Session ad hoc aber könnte unter gewissen Umständen vielleicht selbst gefährlich werden.

Se. k. k. apost. Majestät geruhten Ah. sich dafür zu entscheiden, daß die fragliche Finanzmaß­regel bei dem verstärkten Reichsrate dermal nicht zur Sprache gebracht werde.

Der Leiter des Finanzministeriums äußerte hierauf, daß es im eintretenden Falle der dringenden Notwendigkeit einer Finanzmaßregel angezeigt sein würde, daß die Regierung sich bei der Beratung darüber durch die Beiziehung einiger ao. Reichsräte verstärke, wofern die Einberufung des verstärkten Reichsrates selbst zu jener Zeit nicht angezeigt wäre.

Der Justizminister stimmte mit der Bemerkung bei, daß die Staatsschuldenkommission ad hoc durch etwa vier ao. Reichsräte verstärkt werden könnte. Allein, der Ministerpräsident machte aufmerksam, daß die Staatsschuldenkommission hiezu nicht berufen sei und auch die zur Teilnahme an der Beratung eingeladenen ao. Reichsräte sich schwerlich kompetent erachten werden, als solche zu intervenieren.

Se. Majestät der Kaiser fanden diese letzterwähnten Anträge auf sich beruhen zu lassen7.

II. Lehrsprache an den Universitäten zu Pest und Krakau

Der Kultusminister brachte die ihm vorliegende Petition zur Sprache, daß alle obligaten Gegenstände an der Pester Hochschule von dem am 1. kommenden Monats beginnenden Schuljahre an in ungarischer Sprache vorzutragen wären8.

Graf Thun hält es unter den dermaligen Verhältnissen für unmöglich, dieses Gesuch abzuweisen, weil sonst schon in den nächsten Tagen Skandale in Pest zu erwarten wären. So dringend also auch die Abhilfe erscheine, könne der Minister aber doch wegen des zu besorgenden Rückschlages in Prag nicht auf die sofortige isolierte Gewährung der Bitte, sondern nur darauf antragen, daß dieses Zugeständnis mit den übrigen Maßregeln, welche Se. Majestät über Ungarn zu beschließen geruhen, in Verbindung gebracht werde bund dadurch als eine nicht vom didaktischen Standpunkte gebilligte, sondern aus politischen Gründen hervorgegangene Maßregel erscheine,b und er erlaube sich bei diesem Anlasse die Bitte auszusprechen, von den Ah. Absichten in bezug auf Ungarn Ag. unterrichtet zu werden. Was die praktische Durchführung des Wechsels der Lehrsprache betrifft, so würde sie bei der medizinischen Fakultät keinem Anstande unterliegen, wohl aber bei der juridischen, wo die Mehrzahl der Professoren cder ungarischen Sprache nicht mächtig istc .

Der Ministerpräsident hielte es überhaupt für das beste, die Pester Universität während der Dauer der gegenwärtigen Aufregung geschlossen zu lassen, zumal die Jugend ihre Zeit dort ohnehin nicht mit Studien zubringen würde. Dadurch behebe sich auch die Notwendigkeit einer baldigen Entscheidung über die Petition. || S. 429 PDF || Der Minister des Inneren teilt die Meinung, daß in Pest die ungarische Lehrsprache zu bewilligen wäre, hält aber die Vertagung des Beginnes der Vorlesungen doch für notwendig, da noch vieles eher zu regeln sein wird. In Krakau werde man gleichzeitig den Gebrauch der polnischen als Lehrsprache ausgedehnter als bisher bewilligen müssen9. Der Justizminister würde die Sperrung der Universität zu Pest wegen des Aufsehens im In- und Auslande lieber vermeiden und dort sowohl als zu Krakau in der Sprachenfrage nachgeben. Der Polizeiminister und Reichsrat v. Plener stimmten für die vorläufige Sperrung der Universität, während Ihre k. k. Hoheiten die durchlauchtigsten Herren Erzherzoge Wilhelm und Rainer der Meinung des Justizminister beitraten.

Se. Majestät der Kaiser geruhten Ah. sich zu entscheiden, daß die Eröffnung der Universität zu Pest auf unbestimmte Zeit zu vertagen sei10.

III. Schluß der Session des verstärkten Reichsrates

Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer referierte, die Beratungen des verstärkten Reichsrates seien bereits so weit fortgeschritten, daß nächsten Mittwoch oder Donnerstag die schließliche Abstimmung und hierauf sogleich die Vertagung des verstärkten Reichsrates stattfinden könne. Zur Finaltextierung des Berichtes an Se. Majestät dürften vielleicht einige Reichsräte zu wählen sein.

Der Justizminister glaubte, daß diese Schlußredaktion am füglichsten von dem hohen Reichsrats­präsidium selbst vorgenommen werden dürfe, zumal die Zusätze und sonstigen Modifikationen in dem Protokolle genau formuliert erscheinen11.

IV. Erledigung der Anträge des verstärkten Reichsrates und einzelner Reichsräte

Se. k. k. apost. Majestät geruhten zu befehlen, daß die verschiedenen Anträge des ganzen Reichsrates sowohl als auch einzelner Reichsräte nach den Verwaltungszweigen gesondert für Se. Majestät in eine Übersicht zusammenzustellen seien, nachdem Allerhöchstdieselben gewillt sind, diese Anträge – worunter sich manche sehr plausible befinden – Allerhöchstihren Ministern zur Verhandlung Ah. zuzuweisen.

|| S. 430 PDF || Der Ministerpräsident fände es angezeigt, daß die Erledigungen hierüber seinerzeit durch die Zeitungen bekanntgemacht würden12.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 4. Oktober 1860.