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Nr. 213 Ministerkonferenz, Wien, 20. September 1860 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet (RS. Klaps); VS. Kaiser, Rechberg (bei VI); BdE. und anw. Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 22. 9.), Thun 22. 9. (bei VI. abw.), Nádasdy 23. 9., Gołuchowski 26. 9., Thierry 27. 9., Plener 28. 9., FML. Schmerling 29. 9.

MRZ. – KZ. 3184 –

Protokoll der Ministerkonferenz am 20. September 1860 unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Notwendigkeit einer schleunigen Rekrutierung und Einschaltung eines beruhigenden Artikels darüber in die Wiener Zeitung

Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Chef des Armeeoberkommandos referierte über die Notwendigkeit der schleunigen Vornahme einer Rekrutierung gegenüber der ernsten Phase der italienischen Angelegenheit1. Nachdem aber Se. Majestät bereits vor mehreren Monaten auszusprechen geruhten, daß für 1860 keine Rekrutierung stattzufinden habe2, hätte diese Heeresergänzung für das Jahr 1861 zu gelten, wornach im nächsten Jahre keine weitere Rekrutierung mehr Platz zu greifen hätte, es sei denn, daß ein großer Krieg ausbreche.

Der Ministerpräsident äußerte, daß die beantragte Maßregel unter den gegenwärtigen Verhältnissen leider zur Notwendigkeit geworden sei, doch dürfte gleichzeitig mit den diesfälligen Erlässen ein aufklärender und beruhigender Artikel in der Wiener Zeitung veröffentlicht werden. Se . k. k. Hoheit erwiderte, daß Höchstdieselben bereits darauf vorgedacht und einen diesfälligen Entwurf verfaßt haben, welcher sofort in der Konferenz verlesen wurde.

Gegen die Vornahme der Rekrutierung sowohl als gegen den Inhalt des Zeitungsartikels darüber ergab sich von keiner Seite eine Erinnerung, und Se. Majestät geruhten den durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Wilhelm mit der Erstattung eines Vortrages darüber zu beauftragen und die Beschleunigung des ganzen Geschäfts anzuempfehlen3.

Der Leiter des Finanzministeriums äußerte die Besorgnis, daß, nach den gemachten Erfahrungen, die beschleunigte Vornahme dieser Rekrutierung die ganze Tätigkeit der politischen Behörden dergestalt in Anspruch nehmen dürfte, daß das Steuereinhebungsgeschäft völlig in Stocken gerät. Da gleichwohl eine Stockung in der Steuerzahlung gerade im gegenwärtigen Zeitpunkte sehr bedauerlich wäre, so könne || S. 418 PDF || Reichsrat v. Plener nicht umhin, den Minister des Inneren dringend aufzufordern, daß den politischen Behörden die Steuereinhebung nachdrücklich empfohlen werde, und er erbot sich, dem Minister zur Aushilfe bei diesem Geschäfte Finanzbeamte zur Verfügung zu stellen. Graf Gołuchowski nahm diesen Antrag an und wird in dem angedeuteten Sinne die nötigen Weisungen erlassen.

II. Gesetzentwurf über die künftige Bemessung der Branntweinsteuer

Der Leiter des Finanzministeriums referierte über seinen Antrag wegen künftiger Bemessung der Branntweinsteuer nach der Quantität und Qualität des Erzeugnisses statt nach dem Maischraume und las den diesfälligen Gesetzesentwurf, dessen günstige Aufnahme bei dem verstärkten Reichsrate nach der Äußerung vieler Reichsräte außer Zweifel zu sein scheine4.

Was die in dem verlesenen Entwurfe enthaltenen Bestimmungen betrifft, war die Konferenz im wesentlichen damit einverstanden, und nur bezüglich des Steuersatzes von 6 3⁄10 fr. wurde durch den Minister des Inneren der Wunsch geäußert, daß der Bruchteil entfalle, zumal ohnehin durch Aufhebung des 15% Dareinlasses eine indirekte Steuererhöhung bei den großen Produzenten und somit ein bedeutender Mehrertrag eintreten würde. Der Justizminister schloß sich gleichfalls dieser Meinung an, gegen welche jedoch der Leiter des Finanzministeriums geltend machte, daß die Aufhebung jener 3⁄10 fr. einen jährlichen Entgang von 700.000 fr. begründen würde. Der 15% Dareinlaß sei eigentlich nicht ein Steuernachlaß, sondern nur eine Erleichterung für den Produzenten zur Deckung der Verluste durch die zufälligen Unterbrechungen der als konstant versteuerten Branntweinerzeugung.

Gegen den Antrag, das fragliche Gesetz noch der Begutachtung des jetzt versammelten verstärkten Reichsrates zu unterziehen, erhoben der Ministerpräsident , der Justiz - und der Polizeiminister das Bedenken, daß die Komitee- und Plenarberatungen darüber den äußerst wünschenswerten Schluß der Reichsratsverhandlungen leicht verzögern könnten. Se. Majestät der Kaiser geruhten den durchlauch­tigsten Herrn Erzherzog Reichsratspräsidenten aufzufordern, vorläufig im konfidentiellen Wege Erkundigungen einzuziehen, ob Aussicht vorhanden sei, daß der besprochene Gesetzentwurf von dem jetzt tagenden Reichsrate ohne Weiterungen werde angenommen werden5.

III. Pensionierung des deutschen Predigers in Venedig Johann Unterbacher

Der Kultusminister referierte über eine Meinungsverschiedenheit mit dem Finanzministerium über den Ruhegenuß des deutschen Predigers in Venedig Johann Unterbacher, welchen Graf Thun mit dem annähernden Betrage von Gehalt und Personalzulage, d. i. 700 fr., v. Plener aber nur mit 600 fr. zu bemessen beantragt. Zugleich bringt der Kultusminister in Antrag, daß dieser sich jetzt erledigende Posten von nun an mit 700 fr. jährlich samt freier Wohnung dotiert werde.

Se. Majestät geruhten die Anträge des Kultusministers Ag. zu genehmigen6.

IV. Baufälligkeit des Gymnasiums in Brünn

Der Kultusminister referierte, das Gymnasialgebäude zu Brünn sei in neuester Zeit dergestalt baufällig geworden, daß es für die Besucher desselben nicht ohne Gefahr ist und man das Gymnasium demnächst wegen Mangels eines Lokales werde schließen müssen. Unter solchen Umständen müsse man jetzt ohne allen Verzug zum Neubau des Gymnasiums schreiten, was allerdings einen Aufwand von 120.000 fr. verursachen werde, welcher im Präliminare für 1861 nicht gedeckt ist.

Se. Majestät fanden es nicht angezeigt, sofort und ohne erwiesene absolute Notwendigkeit zu einem so kostspieligen Baue zu schreiten. Vielleicht könnten in dem geräumten Strafhausgebäude noch die nötigen Gymnasiallokalitäten gefunden werden. Jedenfalls habe der Minister des Inneren genau zu erheben, ob keine anderweite Unterkunft für das Gymnasium gefunden werden könne7.

V. Gesuche des Patriarchen Rajacsich, der Bischöfe Maschirevics und Schaguna, dann der ao. Reichsräte Mocsonyi und Freiherrn v. Petrinó in Angelegenheiten der griechisch-nichtunierten Kirche

Der Kultusminister referierte über die Eingaben des Patriarchen Rajacsich und des Temesvárer Bischofs Maschirevics, dann der Bischofs Schaguna und der ao. Reichsräte Mocsonyi und Freiherrn v. Petrinó in Angelegenheit der griechisch-nichtunierten Kirche8.

Nach Vorausschickung einer detaillierten historischen Einleitung über das Entstehen und die Privilegien der griechisch-nichtunierten serbisch-walachischen Nationalkirche in Österreich wendete sich der Minister vor allem zur Beleuchtung der Hauptgesuchspunkte des Patriarchen, und zwar

1. [Bitte 3] die Abhaltung einer Synode mit Beiziehung der griechisch-nichtunierten Bischöfe von Siebenbürgen, der Bukowina und Dalmatien zur Regelung der hierarchischen Verhältnisse9. Auf dieser Synode dürfte unter anderem auch die Ausscheidung des Bistums von Siebenbürgen im kanonischen Wege bewirkt werden. Gegen die diesfälligen, vom Kultusminister gestellten und im Resolutionsent­wurfe zum Vortrage vom 12. September d. J. formulierten Anträge ergab sich keine Erinnerung, und Se. Majestät geruhten hiebei auch die Ah. Geneigtheit auszusprechen, daß alle Jahre eine griechisch-nichtunierte Synode abgehalten werde. Als kaiserlicher Kommissär bei der Synode gedenken Se. Majestät nach dem Wunsche des Patriarchen den Ban FML. Baron Šokčević zu bestimmen, wobei der Justizminister die Andeutung machte, || S. 420 PDF || daß im gegenwärtigen Augenblicke wenigstens die Anwesenheit des Banus in Kroatien vor allem dringend wäre10.

2. [Bitten 1 und 2] Die Zusammensetzung und Abhaltung eines illyrischen Nationalkongresses, in welchem auch die griechisch-nichtunierten Romanen der Diözesen Arad, Temesvár und Werschetz, dann die Romanen der Militärgrenze gehörig vertreten sein sollen, während die Dalmatiner sich daran nicht zu beteiligen hätten.

Gegen die Anträge des Kultusminister ad 2. ergab sich keine Erinnerung, und Se. Majestät nahmen hieran Anlaß zu erwähnen, daß man auch adie Wahl des griechischnichtunierten Bischofes von Dalmatien der Wahlsynode der serbischen Bischöfea überlassen könnte, zumal derlei Wahlen stets auf die von der Regierung bezeichnete Person zu fallen pflegen11.

Hierauf referierte Graf Thun über die Bitten des Patriarchen bund des Bischofes von Temesvárb, welche von geringem Belange sind, und zwar:

a) [Bitte 4] Vorschlag einer anderen offiziellen Benennung statt „griechisch-nichtunierte Kirche“ durch die Synode.

Dieser Punkt wäre, da er zur Genehmigung nicht geeignet ist, unerledigt zu lassen. Es handelt sich überhaupt nicht darum, alle Gesuchspunkte, sondern nur die dringendsten und jene, worauf die Bittsteller den größten Wert legen, [zu erledigen], um die Serben zu beruhigen12.

b) [Bitte 7] Vereinigung der in Wien lebenden griechisch-nichtunierten Serben zu einer Pfarrgemeinde und unentgeltliche Bewilligung eines Baugrundes zur Erbauung einer Kirche, dann der Schul- und Pfarrgebäude.

|| S. 421 PDF || Graf Thun glaubt, daß die Bildung einer solchen Gemeinde zu bewilligen und cihr sodannc zur Herstellung der Gebäude eine Sammlung im ganzen Reiche zu gestatten wäre. Die Bitte um Anweisung eines Baugrundes dürfte an den Minister des Inneren geleitet werden zur vorläufigen Erhebung, ob und unter welchen Bedingungen diese Bitte gewährt werden könne.

Die Anträge des Kultusminister zur a) und b) wurden sofort Ah. genehmigt, letzterer jedoch mit der Modifikation, daß schon jetzt die Ah. Geneigtheit zur unentgeltlichen Anweisung eines Baugrundes ausgesprochen werde13.

c) [Bitte 8] Errichtung einer serbischen und einer romanischen Hochschule auf Staatskosten.

Der Kultusminister erklärt diese Bitte wegen des Mangels an den Vorbedingungen und Elementen zu solchen Nationaluniversitäten für verfrüht, glaubt aber, daß statt dessen für jetzt die griechisch-nichtunierten Gymnasien zu Neusatz und Kronstadt durch die Regierung und aus Staatsmitteln nach und nach zu achtklassigen mit dem Rechte der Öffentlichkeit auszubilden wären [Bitte 12]. Dies würde vorderhand nur einen Aufwand von einigen tausend Gulden erfordern. Bezüglich des Karlowitzer derzbischöflichen Gymnasiums, welches den Grenzmilitärbehörden untersteht, müßte diesen die Beurteilung, ob die gesetzlichen Bedingungen der Anerkennung als öffentliches Gymnasium vorhanden seien, überlassen bleiben.d

Der Leiter des Finanzministeriums fand gegen diese Anträge in Erwägung der wichtigen politischen Rücksichten nichts zu erinnern14.

d) [Bitte 9] Schutz gegen die Proselitenmacherei der griechisch-unierten Geistlichkeit. Der [Kultus]Minister erörterte die diesfälligen heiklichen Verhältnisse und glaubte, es dürfte den Gesuchstellern bedeutet werden, daß die Regierung die Anwendung unlauterer Mittel zum Wechsel der Religion keineswegs billige und daß, wenn solche vorkommen sollten, die Beschwerdeführer dagegen den Schutz der lf. Behörden anzurufen haben.

e) [Bitte 10] Steuerfreiheit der griechisch-nichtunierten Klöster.

Diese Sache steht noch in Verhandlung und wird, wenn kein Einverständnis der Ministerien des Kultus und der Finanzen darüber erzielt werden kann, der Ah. Schlußfassung unterzogen werden15.

|| S. 422 PDF || f) [Bitte 11] Änderung der Benennung des „illyrisch-Banater“ Grenzregiments in „serbisch-Banater“.

Die Anträge zu c) bis e) wurden sofort Ah. genehmigt, und gedenken Se. Majestät bezüglich des Punktes f) einen Ah. Befehl an das Armeeoberkommando zu erlassen16.

g) [Bitte 6] Bildung einer eigenen griechisch-nichtunierten Sektion im Kultusministerium.

Dieses Begehren findet der Kultusminister zur Ah. Gewährung nicht geeignet, denn die geltend gemachte Analogie mit den Evangelischen in Ungarn besteht nicht17. Letztere haben keine so feste hierarchische Gliederung wie eine bischöfliche Kirche, bei welcher ohnehin alle kirchlichen Angelegenheiten nur im Vernehmen mit den Bischöfen geregelt werden. Die Bildung einer griechisch-nichtunierten Sektion würde daher nicht notwendig und auch selbst der Autonomie der Kirche keineswegs förderlich sein. Vor allem fehle es an gebildeten, völlig vertrauenswürdigen Nationalen für diese Sektion. Würden ferner die kirchlichen Angelegenheiten der Serben und Romanen in die Hand eines Mannes gelegt, so wäre die Klage der Bevorzugung der einen Nationalität vorauszusehen. Dies zwänge also zur Kreierung von zwei neuen Dienststellen mit einem doch ganz entbehrlichen neuen Aufwande. Wenn dermal selbst die kirchlichen Angelegenheiten der Katholiken bei den Statthaltereien durch einen Laien entsprechend bearbeitet werden, so edürfte auch für die Griechisch-nichtunierten eine spezielle Vorsorge in dieser Beziehung entbehrlich sein.e Graf Thun habe diese Rücksicht bereits in der Konferenz am 23. v. M. geltend gemacht; allein, die Majorität habe sich für die Gewährung der Bitte erklärt. Nach gepflogener Rücksprache mit dem Statthalter Grafen Saint Quentin glaube der Kultusminister zwar noch auf seinem Antrage beharren, aber zugleich einen Vorschlag machen zu sollen, der zur Beruhigung der Serben beitragen werde. Es wäre nämlich Allerhöchstenortes die Vorbereitung zur Beleuchtung der serbischen Nationalprivilegien anzuordnen, und zwar unter Beiziehung eines Sachverständigen griechisch-nichtunierten Serben.

Der Ministerpräsident fand den Wunsch, daß ein Vertrauensmann griechischnichtunierter Religion im Kultusministerium angestellt sei, völlig gerechtfertigt, ebenso der Justizminister , der auf die Zahl von drei Millionen Serben in Österreich hindeutet. Ein solcher Beamter, sei er nun Rat, Sekretär oder Konzipist, würde in Schul- und Kultusangelegenheiten wohl auch manche nützliche Auskunft erteilen können, und der gute Eindruck eines solchen Schrittes sei die allfällige, relativ nicht bedeutende Mehrauslage gewiß wert. Der Minister des Inneren und Reichsrat v. Plener traten der Meinung des Grafen Nádasdy bei18.

|| S. 423 PDF || Der Kultusminister las hierauf den Entwurf der Ah. Resolution, welche er sich über seine au. Anträge erbittet und welche auf Ah. Befehl sowohl in bezug auf die Ah. Geneigtheit zur Überlassung eines Bauplatzes als bezüglich der von Sr. Majestät beschlossenen Anstellung eines Beamten griechisch-nichtunierter Religion im Kultusministerium zu ergänzen sein wird19.

|| S. 424 PDF || Ferner beabsichtigen Se. Majestät der Kaiser das Gesuch des Patriarchen Rajacsich Allerhöchstselbst durch Erlassung eines Handschreibens an denselben direkt zu erledigen20.

|| S. 425 PDF || Über die beantragte Verstärkung der Deputierten von dem romanischen Grenzregimente wird vor allem eine Beratung zwischen dem Kultusminister und dem Armeeoberkommando zu pflegen sein21.

Nachdem Se. k. k. apost. Majestät die Konferenz aufzuheben geruht hatten, fand noch eine Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsident Grafen Rechberg statt, welcher alle Konferenzglieder mit Ausnahme des Kultusministers beiwohnten.

VI. Ah. Verleihung der geheimen Ratswürde an den Finanzpräfekten Ritter v. Holzgethan

Der Leiter des Finanzministeriums referierte über den Antrag des Statthalters in Venetien wegen Ah. Verleihung der geheimen Ratswürde an den Finanzpräfekten Ritter v. Holzgethan.

Reichsrat v. Plener äußerte, daß er sich eines Gutachtens hierüber wegen seiner Schwägerschaft zum Obgenannten enthalten müsse, dessen Gemahlin des Referenten Schwester ist. Der Leiter des Finanzministeriums würde es daher überhaupt vorgezogen haben, diese Auszeichnungssache ganz ruhen zu lassen, wenn nicht Ritter v. Toggenburg sich des Finanzpräfekten mit so vieler Wärme angenommen hätte, so daß er nicht umhin könne, diesen Antrag in der Konferenz zur Sprache zu bringen.

Die sämtlichen übrigen Stimmführer vereinigten sich sofort in Berücksichtigung der vom Statthalter angeführten Gründe mit dem Ministerpräsidenten zu dem au. Antrage auf Ah. taxfreie Verleihung der geheimen Ratswürde an Ritter v. Holzgethan22.

Am 22. September 1860. Rechberg. Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 4. Oktober 1860.