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Nr. 201 Ministerkonferenz, Wien, 9. August 1860 – Protokoll II - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 16./26. 8.), Thun 15. 8., Nádasdy 15. 8., Gołuchowski 16. 8., Thierry 24. 8., Plener 24. 8., FML. Schmerling 25. 8.

MRZ. – KZ. 2760 –

Protokoll II vom 9. August 1860 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten und Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen Rechberg.

I. Sprache der Vorlesungen an den Universitäten zu Pest und Krakau

Der Kultusminister besprach in einem längeren Vortrage die Frage über die Sprache der Vorlesungen an der Pester Universität, eine Frage, welche durch das Einschreiten des dortigen akademischen Senats wegen des Vortrages der obligaten Fächer in ungarischer Sprache zu einer baldigen praktischen Lösung gedrängt wird1.

Graf Thun erörterte und motivierte den Standpunkt, awelcher seines Erachtens objektiv der allein richtige sei, daß nämlich Universitäten wissenschaftliche Institute seien, die sich auf eine Weltliteratur stützen müssen und ihre wissenschaftliche Bedeutung verlieren müßten, wenn sie der Nationalität eines Stammes, der eine Weltliteratur weder besitzt noch zu schaffen vermag, ausschließlich dienstbar gemacht würden. Das schließe nicht aus, daß neben deutschen Vorträgen auch Vorträge in anderen Sprachen gehalten werden. Was unlängst bezüglich der Rechtsakademie in Agram, einer Schule, die nicht die gleiche wissenschaftliche Aufgabe zu verfolgen hat, wie die Universität, beschlossen worden ist, stehe damit nicht in Widerspruch. Die vorliegende Frage sei von großer Tragweite. Sie werde demnächst auch in Beziehung auf Krakau gelöst werden müssen. Werden exklusiv regionale Universitäten für die Magyaren und Polen bewilligt, so werde sich allmählich auch über den Besitz der Prager Universität ein nationaler Kampf entspinnen, der für Böhmen die gefährlichsten Folgen haben müßte.a welcher seines Erachtens objektiv der allein richtige sei, daß nämlich Universitäten wissenschaftliche Institute seien, die sich auf eine Weltliteratur stützen müssen und ihre wissenschaftliche Bedeutung verlieren müßten, wenn sie der Nationalität eines Stammes, der eine Weltliteratur weder besitzt noch zu schaffen vermag, ausschließlich dienstbar gemacht würden. Das schließe nicht aus, daß neben deutschen Vorträgen auch Vorträge in anderen Sprachen gehalten werden. Was unlängst bezüglich der Rechtsakademie in Agram, einer Schule, die nicht die gleiche wissenschaftliche Aufgabe zu verfolgen hat, wie die Universität, beschlossen worden ist, stehe damit nicht in Widerspruch2. Die vorliegende Frage sei von großer Tragweite. Sie werde demnächst auch in Beziehung auf Krakau gelöst werden müssen3. Werden exklusiv regionale Universitäten für die Magyaren und Polen bewilligt, so werde sich allmählich auch über den Besitz der Prager Universität ein nationaler Kampf entspinnen, der für Böhmen die gefährlichsten Folgen haben müßte. Allerdings werde es sehr schwer werden, den bezeichnetenb Standpunkt in Pest festzuhalten; || S. 371 PDF || doch cbetrachte Graf Thun es für eine Pflicht, ihn wenigstens im Reichsrat öffentlich zu verteidigenc .

Der Justizminister stimmte dem Unterrichtsminister völlig bei, daß die deutschen Vorträge an der Pester Universität allein geeignet sind, den Studierenden den Zusammenhang mit der Weltliteratur zu verschaffen und ihre gründliche Bildung, namentlich bei der philosophischen Fakultät, zu ermöglichen. Gleichwohl müsse er seine Überzeugung aussprechen, daß das dermalige System dort nicht mehr haltbar sei; und würde auch dessen Aufrechthaltung zwangsweise noch im nächsten Schuljahre gesichert, so sei doch nicht zu bezweifeln, daß es der nächste ungarische Landtag ganz über den Haufen werden wird. Übrigens werde Graf Thun schon bei der bevorstehenden Beratung der Sprachfrage im Reichsrate nicht die Majorität für sich gewinnen können. Der Minister des Inneren trat dieser Meinung gleichfalls bei. Bezüglich der Krakauer Universität machte er aufmerksam, daß ihr der polnische Charakter selbst durch traktatmäßige Bestimmungen dim Jahr 1815 gesichert worden seid .4 In dem Umstand, daß den galizischen Advokaten jetzt auch gestattet ist, polnisch zu plädieren, liegt ein weiterer gewichtiger Grund, auch in dieser Sprache vortragen zu lassen. eZunächst würde es angedeutet sein, um einen Übergang anzubahnen, vorderhand bei der juridischen und medizinischen Fakultät den Anfang in der Art zu machen, daß daselbst die Nationalsprache nur bei den allgemeinen juridischen und medizinischen Fächern eingeführt und das Deutsche für das ABGB., die Finanzgesetzkunde und ähnliche Spezialitäten beibehalten werde. Ähnlichermaßen wäre auch bei der medizinischen Fakultät vorzugehene . Der Unterrichts­minister erklärte hierauf, in der reichsrätlichen Komiteesitzung sein Prinzip verteidigen und dahin streben zu wollen, daß es in der Anwendung auf Pest doch wenigstens nicht völlig aufgegeben werde. Die Pflege der nationalen Literatur entspreche vollkommen seinen Absichten; aber fes müsse die Anforderung, daß jeder, der die Universität besuchen will, auch deutsch könne, als eine begründete anerkannt werden, und es dürfe nicht eine Einrichtung gebilligt werden, die bei der Besetzung der Professuren die Wahl auf den engen Kreis ungarischer Gelehrten beschränken würdef .

Nachdem der Ministerpräsident und der Justizminister dem Unterrichtsminister ihren Beistand bei der Diskussion zugesichert hatten, erklärte der letztere, seinen Antrag vor || S. 372 PDF || der definitiven Formulierung reiflich erwägen zu wollen. Die Erledigung des Einschreitens des akademischen Senats werde er jedenfalls bis zur Beendigung der reichsrätlichen Diskussion über diese Frage aufschieben5.

II. Memoire des FZM. Ritter v. Benedek über ungarische Angelegenheiten

Hierauf wurde ein für die Ministerkonferenz bestimmtes Memoire vorgelesen, worin FZM. Ritter v. Benedek einige Wahrnehmungen über ungarische Zustände und die daran sich knüpfenden Anträge und Wünsche zusammengestellt hat.g Die darin enthaltenen Punkte berühren vorzugsweise die Minister des Inneren und der Polizei, dann auch den Kultus- und Unterrichtsministerh .6

Diese Minister gaben sofort, jeder in seinem Ressort, die Aufschlüsse über die zur Sprache gebrachten, zum Teil auch behobenen Anstände und behielten sich vor, nach Überkommung von Abschriften der bezüglichen Stellen des Memoires dem FZM. Ritter v. Benedek die erforderlichen Mitteilungen zu machen und, wo es nötig wäre, die Ah. Befehle einzuholen.

III. Bestellung eines Statthalters in Mähren statt des Fürsten Lobkowitz

Der Minister des Inneren referierte, daß der ernannte Statthalter von Mähren Fürst Lobkowitz Se. Majestät um Enthebung vom Staatsdienste gebeten habe und Graf Gołuchowski an dessen Stelle den Sektionschef Graf Forgách in Antrag zu bringen gedenke, der sich in Böhmen sehr brauchbar gezeigt hat und überhaupt sich für den exekutiven Dienst besser eignet als für das bloße Revisionsgeschäft.

Der Kultusminister äußerte, daß ihm die disponiblen Statthalter Graf Rothkirch und Baron Schloißnigg für den Posten zu Brünn mehr geeignet scheinen als Graf Forgách; insbesondere sei der letztere (Schloißnigg) ein erfahrener Geschäftsmann. Graf Gołuchowski gab dies zu, vermißte jedoch an demselben die nötige Energie.

Die übrigen Stimmen fanden gegen den Vorschlag des Ministers des Inneren nichts einzuwenden7.

IV. Auszeichnung für den Fürstbischof von Breslau Heinrich Förster

Der Kultusminister erhielt die allseitige Zustimmung zu seinem Antrage auf Erwirkung einer Ah. Auszeichnung für den Fürstbischof von Breslau Förster8.

V. Auszeichnungen für Generalkonsul Ernst Merck und Ministerialrat Ludwig Freiherr v. Brück

Gegen den vom Reichsrat v. Plener beabsichtigten au. Antrag auf Verleihung des Freiherrn­stands an den Generalkonsul Merck aus Anlaß der Eröffnung des Schienenwegs bis München9 wendete der Ministerpräsident ein, daß dieser Mann sich allerdings Verdienste erworben habe, aber vor einigen Jahren erst in einen dem Konkurs nahen Zustand verfallen sei. Der Polizeiminister fügte bei, daß die Gründung der Kaiserin-Elisabeth-Bahn für Merck ein sehr vorteilhaftes Geschäft gewesen sei. Der Minister des Inneren beklagte, daß sich die Verleihungen des Freiherrnstandes seit einiger Zeit so sehr häufen10.

Gegen die vom Reichsrat v. Plener beantragte Verleihung des Franz-Joseph-Ordens-Großkreuzes an den Leiter des Departements der öffentlichen Kommunikationen, Ministerialrat Baron Brück, wendete der Ministerpräsident ein, daß die Verleihung eines Großkreuzes in keinem Verhältnis zur dienstlichen Stellung dieses Funktionärs stehe11.

Am 16./26. August 1860. Rechberg. Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 3. September 1860.