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Nr. 196 Ministerkonferenz, Wien, 2. August 1860 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 3./7. 8.), Thun 3. 8., Nádasdy 3. 8., Gołuchowski 4. 8., Thierry 4. 8., Šokčević 6. 8., Plener 4. 8., FML. Schmerling 6. 8.

MRZ. – KZ. 2587 –

Protokoll der Ministerkonferenz am 2. August 1860 unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Geschäftssprache im inneren Dienste der kroatischen Finanzbehörden

Der Ban von Kroatien referierte infolge einer Ah. Aufforderung über die Differenzen, welche sich in Absicht auf den Vollzug der Ah. Bestimmungen über die Geschäftssprache der Finanzbehörden ergeben haben1.

Die Steuerinspektorate und Steuerämter, obgleich einen integrierenden Teil der Komitate und Bezirksämter bildend, bedienen sich noch im inneren Dienste der deutschen Sprache, so daß in demselben Amtshause zweierlei Geschäftssprache gebraucht wird. Bei den Finanzprokuraturen bedient man sich des Deutschen in allen, selbst in den mündlichen Verhandlungen. Bei Verpachtung von Wegmaut- und anderen Gefällen wird auch die deutsche Sprache gebraucht, welche, wie es scheint, von den Finanzbehörden selbst bei Zahlungsaufträgen den kroatischen Gemeindeämtern gegenüber gebraucht werden will. Diese Verkümmerung des Ah. Zugeständnisses über die Geschäftssprache macht in Kroatien allenthalben einen sehr ungünstigen Eindruck, zumal man es überhaupt längst schon unliebsam bemerkt hat, daß bei den Finanzbehörden fast keine Kroaten und nur Angehörige anderer Kronländer Beförderung finden. Der Ban müsse daher dringend bitten, daß das Ah. Handschreiben vom 26. Juni 1860 genau in Vollzug gebracht und in den angedeuteten Punkten Abhilfe gewährt werde. Bei diesem Anlaß bemerkte auch FML. Baron Šokčević, daß der Ban von Kroatien, ausnahmsweise von dem bei den meisten übrigen Statthaltern geltenden Grundsatze, nicht zugleich Präsident der Finanzlandesdirektion sei und somit gar keinen Einfluß auf die Personalien und die Gestion in diesem Zweige ausüben könne.

Reichsrat v. Plener erinnerte, daß gemäß der Ah. berufenen Bestimmungen das Deutsche die Geschäftssprache im Inneren der Finanzbehörden zur bleiben hat. Nun seien aber die Steuerinspektorate und -ämter nach Geschäft, Ressort und Uniform Finanzbehörden. Die Beibehaltung der deutschen Sprache für den inneren Dienst derselben sei daher der Ah. Norm vollkommen entsprechend; sie sei aber auch durch das dienstliche Interesse dringend geboten, weil es an einer hinlänglichen Zahl von kroatisch sprechenden Beamten für so viele, besondere Vorkenntnisse erfordernde Dienstposten fehlt. Ja, es dürfte selbst im Kroatischen an vielen nötigen technischen Ausdrücken mangeln. Die plötzliche Einführung der kroatischen Sprache bei den erwähnten Finanzbehörden würde daher einer völligen Einstellung des öffentlichen Dienstes in dieser || S. 357 PDF || Sphäre gleichkommen. Reichsrat v. Plener gestehe auch, nicht zu begreifen, wie der Umstand, daß die Steuerämter und -inspektoren ihre Bücher deutsch führen und deutsche Berichte erstatten, im Lande Aufsehen und Unzufriedenheit erregen könne. Dagegen wolle er gern zugeben, daß die Fiskalprokuraturen die mündlichen Verhandlungen mit den kroatischen Parteien in der Landessprache zu führen haben und daß es selbst im Interesse der Gefälle gelegen wäre, die Lizitationsverhandlungen in kroatischer Sprache vorzunehmen. Daß die Zahlungsaufträge nur in einer den Beteiligten verständlichen Sprache hinauszugeben seien, ist selbstverständlich; allein, die Zoll- und Warenerklärungen müßten wie bisher in deutscher oder italienischer Sprache abgegeben werden, und würde hiebei die Einführung des Kroatischen sowohl den Interessen des Dienstes als jenen der Handelsleute zuwiderlaufen. Was den Einfluß des Banus auf die Personalien betrifft, so würde Reichsrat v. Plener keinen Anstand nehmen zu beantragen, daß alle an das Ministerium gerichteten Besetzungsvorschläge der Finanzlandesdirektion von demselben einbegleitet würden, es könne aber versichert werden, daß man bei dem Finanzministerium überhaupt geneigt ist, caeteris paribus, den Landeseingeborenen den Vorzug zu geben.

Der Minister des Inneren vereinigte sich mit den Anträgen des Ban von Kroatien aund muß sich dafür aussprechen, damit sowohl die Steuerinspektoren als auch die Steuerämter den inneren Dienst in kroatischer Sprache versehen, weil diese Organe Bestandteile der Komitats- und der Bezirksbehörden sind, bei denen die kroatische Sprache als Amtssprache eingeführt worden ist. Ein Dualismus in einem und demselben Amte müßte sowohl unter den einzelnen Beamten zu Unzukömmlichkeiten führen als auch bei [der] kroatischen Bevölkerung den übelsten Eindruck hervorrufen.a Der Justizminister bemerkte, die ganze Sprachagitation, insofern sie sich auf den inneren Dienst bezieht, bezwecke allerdings wohl nichts anderes, als die „fremden Beamten“ zu verdrängen und durch Kroaten zu ersetzen. Indessen glaube Graf Nádasdy doch gegen die Anträge des Ban im wesentlichen nichts erinnern zu sollen, vorausgesetzt, daß der Übergang zur kroatischen Sprache ohne alle Überstürzung, allmählich und mit der nötigen Vorsicht stattfinde, damit das Interesse des Dienstes nicht wesentlich dabei leide. Was die Fiskalprokuraturen betrifft, so könne man denselben ebensowenig als anderen Parteien verwehren, ihre Klagen und sonstigen Eingaben an die Gerichte deutsch zu verfassen, doch dürften Se. Majestät auch Ag. zu gestatten geruhen, daß [durch] diese Ämter Klagen gegen Parteien in der Landessprache eingebracht werden.

Se. k. k. apost. Majestät geruhten schließlich, Ah. zu entscheiden, 1. daß die Geschäftssprache im inneren Dienste der Steuerinspektorate und -ämter die kroatische sein solle; 2. daß die Finanzprokuraturen die Einreden auf kroatische Klagen in derselben Sprache zu erstatten haben; und 3. daß Verpachtungsverhandlungen in der Landessprache stattzufinden haben. Der Wechsel der inneren Geschäftssprache bei den Ämtern habe jedenfalls langsam und mit den nötigen Vorsichtsmaßregeln im Interesse des Dienstes stattzufinden. In bezug auf die Warenerklärungen und den Dienst der Finanzwache || S. 358 PDF || hat in Hinsicht auf die Sprache keine Änderung einzutreten. Der Leiter des Finanzministeriums wurde von Sr. Majestät Ah. beauftragt, nach diesen Hauptgrundsätzen die näheren Bestimmungen mit dem Ban zu vereinbaren und selbe der Ah. Genehmigung zu unterziehen2.

II. Gerichtssprache der Advokaten in der serbischen Woiwodschaft

Se. Majestät der Kaiser geruhten den Justizminister anzuweisen, daß er die von einigen ao. Reichsräten angeregte Frage über die Sprache, in welcher die Banater Advokaten ihre Parteien vor Gericht vertreten dürfen, nach reifer Überlegung in der Konferenz zur Beratung bringe3.

III. Ausrüstung von mehreren Kriegsschiffen

Das Marineoberkommando hat die Ausrüstung mehrerer (fünf) Kriegsschiffe in Antrag gebracht, um unsere Küsten gegen Invasionen von Seite der italienischen Revolutionäre zu schützen4. Nachdem die Ausrüstung und entsprechende Bemannung dieser Schiffe einen nicht unbedeutenden Mehraufwand verursachen wird, geruhten Se. Majestät den Ministerpräsidenten aufzufordern, sich darüber zu äußern, ob er mit Hinblick auf die Lage der Dinge in der Halbinsel es für dringend nötig halte, unsere Küsten auf diese Weise gegen einen Handstreich Garibaldis zu schützen.

Graf Rechberg äußerte, er verkenne nicht die Bedenken, welche dagegen streiten, unsere Küstenländer schutzlos zu lassen. Aber, wenn man zu ihrem Schutze unter unseren gegenwärtigen finanziellen Verhältnissen noch besondere Opfer bringen will, so müsse man auch die Sicherheit haben, daß dadurch der beabsichtigte Zweck erreicht wird. Diese Sicherheit könne nur aus einer von einem Fachmann vorgenommenen genauen, quantitativen und qualitativen Vergleichung unsrer Seemacht nach der neuen Ausrüstung und der vereinigten Seemacht beider Sizilien und Sardiniens hervorgehen. Die Minister des Kultus, der Justiz, des Inneren, dann der Leiter des Finanzministeriums sprachen sich im gleichen Sinne aus. Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Wilhelm bemerkten, daß jedenfalls die Beschlüsse bezüglich unserer Kriegsmarine auch für die Dispositionen des Armeeoberkommandos in Hinsicht auf die Landmacht maßgebend sein würden.

Se. k. k. apost. Majestät geruhten Ah. sich die Schlußfassung über diese noch reif zu überlegen­den Angelegenheit vorzubehalten5.

Am 3./7. August 1860. Rechberg. Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 10. August 1860.