MRP-1-4-02-0-18600723-P-0194.xml

|

Nr. 194 Ministerkonferenz, Wien, 23. Juli 1860 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 24. 7./4. 8.), Thun 2. 8., Nádasdy 25. 7., Gołuchowski 27. 7., Thierry 30. 7., Plener 1. 8., FML. Schmerling 2. 8.

MRZ. – KZ. 2531 –

Protokoll der Ministerkonferenz am 23. Julius 1860 unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Konferenzberatungen während der Abwesenheit Sr. Majestät des Kaisers

Se. k. k. apost. Majestät geruhten zu eröffnen, daß Allerhöchstdieselben die gemessenen Befehle an den FZM. Ritter v. Benedek zu richten geruht haben, damit weitere Wiederholungen der gestern schon zum vierten Male vorgekommenen Straßenkrawalle in Pest mit aller Energie hintangehalten werden1. Sollten aber doch während der Abwesenheit Sr. Majestät2 die Vorgänge in Pest die Ergreifung besonderer Maßregeln im Mittelpunkt der Regierung erheischen, so habe die Konferenz dieselben sofort unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer zu beraten und in Vollzug zu setzen. Auf gleiche Weise sei vorzugehen, wenn – wider Vermuten – Ereignisse in Ungarn eine bedenkliche Rückwirkung in Wien zur Folge haben sollten. In einem solchen Falle hat die Konferenzberatung in der k.k. Burg – als dem Zentrum der Alarmierungs­dispositionen – Platz zu greifen, und es wird Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Chef des Armeeoberkommandos zu den gemeinschaftlich beschlossenen Maßregeln die nötigen militärischen Dispositionen treffen.

II. Kundmachung des Ah. Handschreibens vom 17. Julius 1860 durch das Reichsgesetzblatt

Über die vom Ministerpräsidenten vorgebrachte Anfrage, ob das Ah. Handschreiben vom 17. d. M. an den durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Reichsratspräsidenten in das Reichsgesetzblatt einzurücken sei3, geruhten Se. Majestät Ah. zu befehlen, daß, nachdem der Ah. Beschluß in bezug auf die Zustimmung des Reichsrates zur Einführung neuer Steuern und Aufnahme neuer Anlehen Gesetzeskraft hat, derselbe auch wie alle Gesetze durch das Reichsgesetzblatt – und zwar ehestens – kundzumachen sei4.

III. Regelung der Verhältnisse in der ehemaligen siebenbürgischen Militärgrenze

Über eine Ah. Urgierung referierte der provisorische Leiter des Finanzministeriums , er hoffe binnen acht Tagen seinen au. Vortrag über die Regelung der Verhältnisse in der ehemaligen siebenbürgischen Militärgrenze erstatten zu können. Der Minister des Inneren ersuchte den Reichsrat v. Plener, den Referenten des Finanzministeriums anzuweisen, daß er sich diesfalls vorläufig mit dem bezüglichen Referenten im Ministerium des Inneren verständige5.

Am 24. Julius/4. August 1860. Rechberg. Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Laxenburg, den 5. August 1860.