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Nr. 187 Ministerkonferenz, Wien, 10. Juli 1860 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 10./31. 7.); anw. (Mantelbogen mit BdE. fehlt) Thun, Nádasdy, Gołuchowski, Thierry, Plener, FML. Schmerling.

MRZ. – KZ. 2202 –

Protokoll der zu Wien am 10. Juli 1860 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses Grafen v. Rechberg.

I. Wahl und Ah. Bestätigung des Karl Kuzmány als Superintendent der Preßburger Superintendenz

Der Kultusminister hat von dem Administrator der Preßburger Superintendenz A. B. die offizielle Anzeige erhalten, daß auf den am 28. v. M. zu Bries abgehaltenen Konvente zur Wahl des Superintendenten von den 185 Gemeinden 93 ihre Stimmzettel abgegeben und davon 77 für den Professor Karl Kuzmány gestimmt haben1. Nachdem die gedachten Gemeinden, im Sinne des Patents vom 1. September 1859 2 koordiniert, nach den Bestimmungen desselben gewählt haben, so ist die Wahl als ordnungsmäßig vollzogen anzusehen, und der Kultusminister trägt bei Sr. Majestät auf deren Ah. Bestätigung umso mehr an, als gegen die Person des Gewählten kein Bedenken besteht, und von Seite der Administration der nicht koordinierten Seniorate dieser Superintendenz die Wahl auf den 15. d. M. in Preßburg ausgeschrieben worden ist, mithin die koordinierten Gemeinden des Bezirks gegen die Umtriebe der anderen den in der Verordnung vom 15. Mai ihnen zugeschriebenen Schutz anzusprechen berechtigt sind3.

Der Justizminister , dem die übrigen Stimmen der Konferenz zufielen, fand es jedoch bedenklich, auf die Ah. Bestätigung der Wahl anzutragen, weil weder die Wahlprotokolle noch ein Bericht der Landesstelle vorliegen, weil ferner den 77 Stimmen für Kuzmány noch 92 der anderen Gemeinden gegenüberstehen, die möglicherweise alle einem zufallen könnten, so daß dann Kuzmány in der Minorität bliebe, daher dessen Bestätigung durch Se. Majestät das Ah. Ansehen kompromittieren dürfte.

Allein, der Kultusminister bestand auf seinem Antrage, indem bei Vorlage des offiziellen Berichts des Administrators und des Auszuges aus den Wahlprotokollen diese letzteren selbst entbehrlich sind, die höchst wichtige Rücksicht aber, den im Sinne des Patents vom 1. September 1859 koordinierten Gemeinden bei ihrem gesetzmäßigen Vorgange den verheißenen Schutz angedeihen zu lassen, alle Bedenken überwiegen dürfte. Wird ihre Wahl nicht bestätigt, so sind sie aufgeopfert4.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Laxenburg, 17. Juli 1860.