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Nr. 183 Ministerkonferenz, Wien, 30. Juni 1860 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 30. 6.), Thun (bei IV–VII abw.) 2. 7., Nádasdy 2. 7., Gołuchowski 3. 7., Thierry 3. 7., Plener 4. 7., FML. Schmerling 5. 7.

MRZ. – KZ. 2160 –

Protokoll der zu Wien am 30. Juni 1860 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses Grafen v. Rechberg.

I. Vorstellung des Statthalters in Venedig gegen die Entlassung von Arsenalarbeitern

Der Minister des Inneren referierte über die Vorstellung des Statthalters in Venedig gegen die fernere Entlassung der dortigen Arsenalarbeiter1.

Nachdem deren 600 bereits entlassen worden, von denen etwa 70 Familien notdürftig untergebracht wurden, steht die Entlassung der noch übrigen 400 bevor, und der Statthalter besorgt davon die bedenklichsten Folgen für die öffentliche Ruhe. Eine ähnliche Vorstellung gelangte schon früher an den Polizeiminister, der hierüber au. Vortrag an Se. Majestät erstattete und um Beibehaltung der Arsenalarbeiter bat, jedoch abgewiesen ward2. Gegenwärtig liegt auch ihm eine erneuerte dringende Vorstellung des Statthalters und des Polizeidirektors vor, worin insbesondere hervorgehoben wird, welcher Jubel in Mailand über das Vorhaben wegen Auflassung des Arsenals in Venedig herrsche. Beide Minister vereinigten sich sonach dahin, in einem gemeinschaftlichen Vortrage die Vorstellung des Statthalters auf das wärmste zu unterstützen.

Der Kultusminister bemerkte zwar, daß diese Angelegenheit durch die Feststellung des Marinebudgets bedingt sei und sich nur im Zusammenhange mit diesem begleichen lasse; auch dem Leiter des Finanzministeriums schien es angemessener, an den beschlossenen Einschränkungen in der Marine festzuhalten und den entlassenen Arbeitern durch Unterstützungen zu Hilfe zu kommen. Allein, nicht um ein Almosen, entgegnete der Polizeiminister , sondern um Beschäftigung der brotlos Werdenden handle es sich; im Jahre 1848 habe man für das Wiener Proletariat Arbeiten eigens ausgedacht, um es zu beschäftigen3. Ähnliche Verhältnisse gebieten solches jetzt für Venedig. Können die entlassenen Arsenalarbeiter schlechterdings im kaiserlichen Dienste nicht mehr beibehalten werden, so möge um der öffentlichen Ruhe willen für deren anderweitige, || S. 287 PDF || ihrer bisherigen Verwendung analoge Beschäftigung gesorgt und die erforderlichen Mittel dazu beschafft werden.

In diesem Sinne werden die Minister des Inneren und der Polizei Vortrag an Se. Majestät erstatten4.

II. Tabaklieferungsforderung an Parma

Im Jahre 1858 ist mit dem herzoglich Parmaschen Finanzministerium ein Vertrag wegen Lieferung von Tabakblättern auf fünf Jahre abgeschlossen worden. Vor Ausbruch des Kriegs wurden 2450 Zentner für es in Fiume übernommen, und die Zahlung dafür mit 50.466 fl. in Silber sollte in Piacenza an das dortige k.k. Truppenkommando geleistet werden. Sie unterblieb jedoch infolge der Kriegsereignisse, und ein heuer gemachter Versuch der k. k. Tabakzentraldirektion, die Zahlung für diese privatrechtliche Forderung von der dortigen Finanzbehörde zu erlangen, scheiterte an der Erklärung derselben, daß die Zahlung wegen der vielen von Österreich in jenen Staaten zu leistenden Kompensationen einstweilen suspendiert bleiben müsse. Der Leiter des Finanzministeriums stellte sonach die Anfrage, ob nicht etwa im diplomatischen Wege die Befriedigung dieses Anspruchs erwirkt werden könnte5.

Nach der Bemerkung des Ministers des Äußern kann dieser Weg nicht betreten werden, weil damit die Anerkennung der Annexion ausgesprochen würde6. Aber selbst wenn er betreten werden wollte, würde er zu nichts führen, weil die sardinische Regierung, wenn ihr – wie es in der Tat scheint – an der Aufrechthaltung des Vertrags für die folgenden Jahre nichts gelegen ist, die Zahlung für die erste Lieferung zuverlässig verweigern wird. Wäre ihr daran gelegen, so würde sie sich an die österreichische Behörde um Fortsetzung der Lieferung wenden, und alsdann wäre dieser die Gelegenheit geboten, vor der neuen Lieferung die Abtragung der alten Schuld zu verlangen. Unter diesen Umständen, schloß der Justizminister , erübrigt nichts, als die Einklagung der Forderung gegen die betreffende Finanzbehörde bei dem kompetenten Tribunal zu versuchen, zu welchem Ende das Gutachten der Finanzprokuratur einzuholen wäre.

III. Zollbegünstigung bei Bauholz und Hadern für England

Mit Beziehung auf die in den Konferenzen vom 23. und 26. d. M. besprochenen Zollbegünstigungen für England in Bauholz und Hadern7 brachte der Ministerpräsident und Minister des Äußern zur Kenntnis des Konferenz, daß die Äußerung Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Marineoberkommandanten bezüglich des Schiffsbauholzes dahin erfolgt sei, daß Höchstdieselben gegen die Herabsetzung des Ausfuhrzolls von diesem Artikel unter gewissen Bedingungen, die jedoch Gegenstand einer besonderen Verhandlung sein dürften, nichts einzuwenden hätten.

|| S. 288 PDF || Sonach erklärte der Leiter des Finanzministeriums , daß er zwar bezüglich dieses Artikels keinen besondern Anstand mehr erheben würde, bezüglich der gewünschten Herabsetzung des Zolls auf Hadern aber auf seiner Ansicht gegen diese Konzession bestehen müsse. Denn sie bliebe von Seite Englands unerwidert, weil es nach dem Abschlusse des Handelsvertrags mit Frankreich8 seine Häfen allen Nationen geöffnet habe, also niemandem mehr eine Zollbegünstigung gewähren könne, die gehofften politischen Vorteile bei der bekannten Zweideutigkeit des Charakters des englischen Premiers9 aber zu zweifelhaft sind, um dafür ein Opfer zu bringen, welches die einheimische Industrie umso mehr in Aufregung bringen würde, als erst vor kurzem das ausdrückliche kaiserliche Wort ihr die Zusicherung erteilt hat, es werde in den Zollsätzen vor Ablauf von fünf Jahren keine Änderung eintreten, außer insoferne solche durch einen Staatsvertrag notwendig werden sollte10. Endlich seien Versuche, Maisstroh zur Papiererzeugung zu verwenden, im Zuge und lassen ein günstiges Resultat erwarten11; eine englische Gesellschaft interessiert sich sehr dafür; wenn sie nun gelingen, möge man ihr dabei alle mögliche Unterstützung und Erleichterung gewähren und hiermit die Hadernzollherabsetzung entbehrlich machen.

Vom rein kommerziellen Standpunkte – entgegnete der Ministerpräsident – möge obige Ansicht sich rechtfertigen lassen. Es handle sich aber hier darum, durch ein Eingehen auf die Wünsche der englischen Regierung politische Vorteile zu erreichen, deren Wichtigkeit unter den gegenwärtigen Verhältnissen niemand verkennen kann. Die englische Regierung bietet der österreichischen die Hand zum Zusammengehen, wünscht aber, um den Umschwung ihrer bisherigen Politik vor dem Lande zu rechtfertigen, auf die Begünstigungen hinweisen zu können, die Österreich dem englischen Handel dafür bietet. Sie sind an sich nicht erheblich, sie werden, falls das Maisstrohpapier Stich hält, in betreff der Hadern zu nichts; sie kommen zu spät, wenn man sie nach der kaiserlichen Erklärung vom 20. Dezember 1859 bis zum Jahre 1865 hinausschiebt. Diese kaiserliche Erklärung gibt aber selbst den Anhaltspunkt zum Abgehen davon, indem sie die durch Staatsverträge notwendigen Tarifänderungen ausdrücklich ausnimmt. Nun, wenn je, so ist jetzt ein solcher Staatsvertrag notwendig geworden, um Österreich aus seiner Isolierung herauszureißen. England bietet die Hand dazu; der Minister des Äußern kann und darf sie nicht zurückweisen, er kann sie aber auch nicht annehmen, wenn er nicht den verlangten Preis dafür gewähren darf. Der englische Bevollmächtigte drängt auf baldige Erklärung, welche der Minister des Äußern in seinem Sinne abzugeben gedächte.

Die Majorität der Konferenz trat dieser Ansicht bei, nachdem der Minister des Inneren hervorgehoben hatte, daß kein Opfer zu groß wäre, um Österreich mit England und Europa überhaupt auf einen besseren Fuß zu bringen, daß daher zu diesem Ende die verlangten, wirklich unbedeutenden Konzessionen umso mehr gebracht werden sollten, als selbst die durch sie unmittelbar betroffenen Industriellen bei ruhiger Überlegung zur Überzeugung gelangen werden, daß sie im Entgegenhalte zu der besseren politischen Stellung Österreichs nicht umsonst gemacht worden sind. Nur der Kultusminister getraute sich aus den vom Leiter des Finanzministeriums angeführten Gründen und vorzüglich mit Rücksicht auf die Ah. Erklärung vom 20. Dezember 1859 nicht, eine Tarifänderung vor dem Jahre 1865 in Antrag zu bringen12.

IV. Pension für den Unterstaatssekretär Baron Rueskefer

Der Leiter des Finanzministeriums erhielt die Zustimmung der Konferenz zu dem Antrage, daß dem nach vieljähriger ausgezeichneter Dienstleistung in den Ruhestand tretenden Unterstaatssekretär Freiherrn v. Rueskefer nebst dem ganzen normalmäßig gebührenden Gehalte von 6000 fl. CM. auch die Belassung der Personalzulage von 2000 fl. CM. im Pensionsstande von der Ah. Gnade erbeten werde. Auf Belassung des Quartiergelds getraute sich der Leiter des Finanzministeriums nach dem jüngsten Präzedens mit Präsidenten Freiherrn v. Sommaruga nicht anzutragen13.

V. Staatsvoranschlag des Ministeriums des Äußern pro 1861

Der Leiter des Finanzministeriums las seinen Vortrag über den Voranschlag des Ministeriums des Äußern für das Jahr 1861. Es wurde darin die geforderte Summe von 2,461.000 fr., um 400.000 fr. mehr als pro 1860 wegen der vom bestandenen Handelsministerium auf das Budget des Äußern übergegangenen Konsulatsposten, unverändert aufgenommen, dabei aber über künftige Ersparungen durch Gleichstellung der Pensionen der diplomatischen mit jenen der Staatsbeamten des Inneren, durch Entlassung der im ao. Dienste verwendeten Individuen, durch Auflassung des Zahlamts des Ministeriums des Äußern und der Orientalischen Akademie die Andeutung gemacht.

Der Minister des Äußern wünschte die Hinweglassung dieser Andeutungen, da dieselben, gegen deren einige er erhebliche Einwendungen zu machen hätte, erst Gegenstand der Verhandlung zwischen ihm und dem Finanzministerium sein werden, wornach der Leiter des Finanzministeriums , dieser Ansicht beistimmend, sich darauf beschränken wird, diese Ersparungsandeutungen lediglich in der Note an den Minister des Äußern, nicht aber im Vortrage an Se. Majestät zur Sprache zu bringen14.

VI. Vortrag der Staatsschuldenkommission wegen Konvertierung der Obligationen in 5%ige österreichischer Währung

a Der Leiter des Finanzministeriums las den Entwurf seines au. Vortrags an Se. Majestät, welchen er über den in der Konferenz vom 29. d. sub II. besprochenen Vortrag der Staatsschuldenkommission wegen zwangsweiser Konvertierung aller Gattungen Staatsobligationen in 5%ige öW.-Obligationen zu erstatten beabsichtigt15.

Es wird darin gezeigt, daß die Staatsschuldenkommission damit ihren patentmäßigen Wirkungskreis überschritten habe, und es werden die Bedenken auseinandergesetzt, welche gegen eine zwangsweise Konvertierung sich ergeben. Nachdem nun der Vortrag der Staatsschuldenkommission zur Veröffentlichung bestimmt ist16 und der darin enthaltene Antrag wegen zwangsweiser Konvertierung im Publikum in der Voraussetzung, daß er die Ah. Genehmigung Sr. Majestät erhielte, einen sehr ungünstigen Eindruck machen würde, weil manche Gattungen der älteren Obligationen, namentlich die 2½%igen etc., sehr beliebt und in festen Händen sind, so wünschte der Leiter des Finanzministeriums, daß zur Beruhigung der Kapitalisten jener Voraussetzung durch Veröffentlichung einer Ah. Resolution begegnet werde, in welcher gesagt würde, Se. Majestät hätten die beiden Vorträge an den Reichsrat geleitet und sähen den weiteren Anträgen des Finanzministeriums über die Konvertierungsfrage entgegen.

Statt der Veröffentlichung solcher Resolutionen schlug der Justizminister die gleichzeitige Veröffentlichung beider Vorträge der Staatsschuldenkommission und des Finanzministers vor. Zwar erhob der Leiter des Finanzministeriums dagegen das Bedenken, daß die Veröffentlichung von Vorträgen über Verwaltungsmaßregeln derzeit außer Gebrauch gekommen sei, auf die Bemerkung des Ministerpräsidenten aber, daß die Veröffentlichung des Finanzministervortrags mit seiner ausführlichen Begründung das Publikum viel mehr beruhigen dürfte als eine bloß dilatorische Resolution, mithin in dem vorliegenden besondern Falle sich allerdings rechtfertigen lasse, bestand der Leiter des Finanzministeriums auf der obigen Einwendung nicht, und es vereinigten sich alle Stimmen in dem Antrage, Se. Majestät zu bitten, daß gleichzeitig mit dem Vortrage der Staatsschuldenkommission auch jener des Finanzministeriums zur öffentlichen Kenntnis gebracht werden dürfe17.

VII. Staatsvoranschlag des Finanzministeriums pro 1861

Das Präliminare der Finanzverwaltung für das Jahr 1861 ist mit 23,728.800 fl. gegen 1860 mit 24,531.100 fl. um 802.300 fl. geringer und gegen den Antrag der Budgetkommission nur um circa 400.000 fl. höher festgesetzt worden und wird mit obiger Summe und der Andeutung, daß für die Zukunft weitere Einschränkungen in Aussicht stehen, mittelst au. Vortrags der Ah. Genehmigung Sr. Majestät unterzogen werden.

Die Konferenz fand gegen den Ansatz nichts zu erinnern, und der Minister des Inneren hob hervor, daß Reduktionen bei der Tabakregie, dann Erweiterung des Wirkungskreises der unteren Finanzbehörden die Hoffnung auf Ersparungen zu fördern geeignet sein dürften. Über beides sind, bemerkte der Leiter des Finanzministeriums , die Verhandlungen im Zuge18.

Eine weitere Herabsetzung des Finanzministeriumsbudgets würde sich ergeben, wenn für volkswirtschaftliche Interessen ein eigenes Ministerium wieder errichtet würde, zu welchem Antrage sich der Leiter des Finanzministeriums durch die Überzeugung gedrängt fühlt, daß die Leitung beider Ministerien durch einen einzigen Minister auf die Dauer nicht möglich wäre. Nachdem jedoch dieser Antrag Gegenstand einer besonderen Verhandlung sein wird, so wurde darauf nach einigen Gegenbemerkungen des Ministers des Inneren dermal nicht weiter eingegangen19.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Laxenburg, 9. Juli 1860.