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Nr. 182 Ministerkonferenz, Wien, 29. Juni 1860 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet (RS. Klaps); VS. Kaiser; BdE. und anw. Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 1. 7.), Thun 2. 7., Nádasdy 2. 7., Gołuchowski 3. 7., Thierry 3. 7., Plener 4. 7., FML. Schmerling 5. 7.

MRZ. – KZ. 2180 –

Protokoll der Ministerkonferenz am 29. Juni 1860 unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Vorträge über den Staatsvoranschlag für 1861 und 1862

Se. k. k. apost. Majestät geruhten die Unregelmäßigkeit hervorzuheben, daß gleichzeitig mit der am 28. Juni erfolgten Erstattung des Finanzministerialvortrages über das Militärbudget eine Abschrift desselben an den Reichsrat übermittelt wurde, welche sofort in das bezügliche reichsrätliche Komitee gebracht worden ist1. Dieser Vorgang ist mit dem gesetzlich eingeführten Geschäftsgange, wonach alle Vorlagen der Ministerien an den Reichsrat nur durch Se. Majestät geleitet werden, im Widerspruche, und Allerhöchstdieselben erwarten, daß solche Unregelmäßigkeiten sich nicht wiederholen werden2.

Auf den Inhalt des in Rede stehenden Vortrages übergehend, geruhten Se. Majestät zu bemerken, daß die darin vorgebrachte Bitte um Vernehmung des Finanzministeriums über den aus Militärloskaufgeldern bei dem Armeeoberkommando zu bildenden Fonds aus diesem Vortrage umso mehr hätte wegbleiben können, als diese Vernehmung selbstverständlich sei. Ferner geruhten Se. Majestät eine im Vortrage erscheinende Art von Verwahrung gegen künftige Militärbudgets sowie die Beilegung der Noten des Armeeoberkommandos deswegen als unpassend zu bezeichnen, weil sich daraus der Mangel an Einigkeit unter den obersten Behörden ergibt und dem Reichsratskomitee für den Fall, [daß] dasselbe das Armeebudget zu bestreiten beabsichtiget, gewissermaßen Waffen in die Hände gegeben würden3.

Der Leiter des Finanzministeriums drückte sein tiefes Bedauern aus, daß die von ihm bloß zum höchsteigenen Gebrauche Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herr Erzherzogs Reichsrats­präsidenten bestimmte und gar nicht unterzeichnete Vortragsabschrift durch ein im reichsrätlichen Präsidium unterlaufenes Mißverständnis dem Banus Baron Šokčević gesendet und dergestalt in das Komitee gebracht worden sei4. Eine direkte Vorlage an den verstärkten Reichsrat sei gar nicht in seiner Absicht gewesen und er werde sich dies nie erlauben. Die Loskaufgelder habe er nur zur Erläuterung || S. 283 PDF || der beiliegenden Noten des Armeeoberkommandos erwähnen zu sollen geglaubt. Diese Noten selbst aber hätten dem Reichsrate v. Plener nicht nur unverfänglich geschienen, sondern er habe selbst geglaubt, daß sie wesentlich zur Begründung des Armeebudgets dienen und beweisen dürften, wie man auf die möglichste Beschränkung desselben bedacht gewesen sei. So habe er auch keinen Anstand genommen, dem Vortrage über das Budget des Kultusministeriums eine sehr eingehende Note des Ministers zur näheren Aufklärung des Sachverhaltes beizuschließen.

Während Graf Thun sich mit diesem Vorgange einverstanden äußerte, erklärten die Ministers des Äußern und des Inneren , daß sie die Beilegung des polemischen Notenwechsels über ihre Budgets nicht billigen könnten, und es wären zur Vermeidung desselben die in den Noten allenfalls enthaltenen wichtigen Aufklärungen einfach in den Vortrag aufzunehmen oder bei den mündlichen Komiteeberatungen vorzubringen.

Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Wilhelm legte eine Verwahrung gegen den Betrag der Militärdotation – 83 Millionen – ein, welche Reichsrat v. Plener als die höchste für 1862 zulässige bezeichnen zu sollen geglaubt habe. Diese Summe sei aufliegend zu gering, als daß damit eine Armee, wie der Kaiserstaat derselben unerläßlich bedarf, erhalten werden könne; bevor dieser Ausspruch erfolgte, hätte man das Armeeoberkommando hören sollen. Da dies nicht geschehen, so könne er nur als eine Ansicht vom einseitig finanziellen Standpunkte gelten. Reichsrat v. Plener erinnerte, daß ihm diese Ziffer annähernd als das Maximum erschienen sei, welches der Kaiserstaat von seinen Einnahmen per 300 Millionen nach Bestreitung der auf das engste Erfordernis beschränkten Ausgaben für die übrigen Zweige noch erübrigen könne, um den Militäretat zu decken, unter der Voraussetzung, daß das Defizit verschwinden müsse. Da dieses Ziel, welches nach dem Ah. Ausspruche schon 1861 erreicht werden sollte5, in diesem Jahre noch sehr ferne bleibt, so muß in der Folge mit umso größerer Energie darnach gestrebt werden, und Reichsrat v. Plener gedenke, wie er Sr. Majestät bereits in der letzten Konferenz referiert hat, in einem eigenen au. Vortrage ziffermäßig nachzuweisen, daß und wie es möglich sei, im Jahre 1862 das Gleichgewicht im Staatshaushalte zu erzielen6. Durch welche neuen Einrichtungen in der Militäradministration es möglich sein werde, mit der reduzierten Dotation auszukommen, sei er freilich in Ermanglung der Fachkenntnisse außer Stand [zu sagen]; aber wenn man den Zweck will, müßten die Mittel gefunden werden. Der Justizminister hielte es für besser, im Vortrage keine bestimmten Ziffern des Erfordernisses für spätere Jahre anzusetzen. Es fehlt dazu häufig an einer verläßlichen Basis, und man erregt Erwartungen, welche nicht vollständig in Erfüllung gehen können. Genug für jetzt, wenn man die weiteren, im Antrage oder selbst im Zuge der Ausführung schon befindlichen Ersparungsmaßregeln bei den verschiedenen Zweigen anführt, welche zur Hoffnung auf Beseitigung des Defizits berechtigen. || S. 284 PDF || Reichsrat v. Plener erklärte, daß er ein so vages Bild der finanziellen Zukunft Österreichs dem verstärkten Reichsrate nicht vorlegen wollte sowie sich derselbe damit auch gewiß nicht begnügen würde. Einem so großen Defizit für 1861 gegenüber könne man sich nicht mit Phrasen und nebelhaften Aussichten begnügen, man müsse, um Beruhigung und Vertrauen zu erzielen, auf das positive Feld der Ziffern übertreten. Geschieht dies nicht, so erscheint die Lage als hoffnungslos.

Se. Majestät der Kaiser geruhten hierauf zu befehlen, daß der Vortrag des Finanzministeriums über den Staatsvoranschlag für 1862 vor allem in der Konferenz mit Rücksicht auf die politischen, administrativen und militärischen Verhältnisse reiflich beraten und dabei für jeden Zweig das unerläßlich Notwendige ausgemittelt werde. Jedenfalls müsse aber das Ministerium dem Reichsrate gegenüber als einig erscheinen und die Kontroversen müssen nicht auswärts bekannt gemacht werden7.

II. Geheimer Bericht der Staatsschuldenkommission

Der Ministerpräsident referierte, daß es dem Vernehmen nach beim verstärkten Reichsrate nicht mehr ganz unbekannt ist, daß die Schuldenkommission sich veranlaßt gefunden hat, Sr. Majestät dem Kaiser einen besonderen geheimen Bericht zu erstatten. Es dürfte in Überlegung genommen werden, ob und was diesfalls vorzukehren sei, zumal die Publikation dieses Berichtes einen schlimmen Eindruck machen könnte8.

Reichsrat v. Plener ergriff das Wort, um zu zeigen, daß die Verhältnisse, welche die Kommission in einem geheimen Berichte vorzubringen für nötig hielt, von der Art sind, daß man deren Veröffentlichung eben nicht zu scheuen habe. Die teilweise Verwendung der antizipative eingezahlten Grundentlastungs­kapitalien zu Staatsbedürfnissen gegen Ersatz aus den Staatseinkünften sei ein Gebot der Notwendigkeit gewesen und überhaupt im Publikum nicht unbekannt. Die Entlehnung von Verlosungsobligationen aus verschiedenen Fonds sei keineswegs ein unlauterer Vorgang, sondern geschah nur, um, da solche Obligationen im Handel immer seltener werden, dem Verlosungsplan nachkommen zu können. Die Bedenken der Kommission gegen das Rechnungsdepartement des Finanzministeriums und die entdeckten angeblichen Differenzen von Millionen reduzieren sich bei buchhalterischer Prüfung auf nichts, und es wird darüber in dem Finanzministerialvortrage an Se. Majestät sowie seinerzeit dem verstärkten Reichsrate jede nötige Aufklärung gegeben werden9. Reichsrat v. Plener hätte daher gar nichts dagegen, daß dieser „geheime Bericht“ allenfalls sogleich, jedoch mit der nötigen faktischen Rektifikation, gedruckt werde.

|| S. 285 PDF || Se. Majestät fanden zu bestimmen, daß diese Publikation zugleich mit der Veröffentlichung der reichsrätlichen Verhandlungen über denselben Platz greife10.

III. Stellung der Regierungsorgane den konstitutionellen Tendenzen gegenüber

Se. Majestät der Kaiser geruhten, es für dringend notwendig zu erklären, den Statthaltern zu ihrer Richtschnur, insbesondere auch in bezug auf die Preßaufsicht, die Stellung der Regierung in Absicht auf die innere Politik klarzumachen.

In den Journalen der Hauptstadt sowohl als in Provinzialblättern treten konstitutionelle Tendenzen immer offener hervor, und selbst in hochgestellten Kreisen werden solche Tendenzen unumwunden ausgesprochen. Se. Majestät sind fest entschlossen, diesen Tendenzen nicht nachzugeben, und halten es vielmehr für Allerhöchstihre Pflicht, eine Repräsentativverfassung, welche, wie die reichsrätlichen Verhandlungen deutlich entnehmen lassen, in Österreich zu den Unmöglichkeiten gehört, nicht zu bewilligen. Der verstärkte Reichsrat dürfe nicht mit repräsentativen Attributen ausgestattet werden, wobei eine kompakte Majorität gewissermaßen die unumschränkte Herrschaft an sich reißen kann, gegen welche selbst das Veto des Souveräns nicht immer ausreicht. Dieser Körper habe vielmehr in seiner ihm gesetzlich angewiesenen Stellung zu verbleiben, mit voller Freiheit der Beratung, jedoch unter Vorbehalt der freien Schlußfassung für Se. Majestät. Andererseits werden Se. Majestät der Kaiser auch nicht zugeben, daß die Landesvertretungen eine dezentralisierende Richtung bis aufs äußerste verfolgen, und sich eine Autonomie bis zu einem den Zerfall des Staates herbeiführenden Extreme anmaßen.

Zur Beseitigung jeder Ungewißheit in dieser für das Wohl und die Ruhe der Monarchie hochwichtigen Angelegenheit finden demnach Se. k. k. apost. Majestät in der Ministerkonferenz den positiven Ah. Willen auszusprechen, keine Beschränkung der monarchischen Gewalt durch eine Konstitution zu gestatten und lieber allen Stürmen entgegentreten zu wollen11.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Laxenburg, 10. Juli 1860.