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Nr. 165 Ministerkonferenz, Wien, 29. Mai 1860 – Protokoll II - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 29. 5.), Rechberg, Thun 30. 5., Nádasdy 30. 5., Gołuchowski 30. 5., Thierry 31. 5., Plener 31. 5., FML. Schmerling 1. 6.

MRZ. – KZ. 1747 –

Protokoll II der zu Wien am 29. Mai 1860 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

[I.] Über verschiedene Fragen den verstärkten Reichsrat betreffend

Se. k. k. Hoheit geruhten der Konferenz zu eröffnen: Die ao. Reichsräte Grafen Apponyi, Barkoczy und Hartig hätten Höchstdemselben erklärt, es wäre gegen ihr Gewissen, die in der Eidesformel vorgeschriebene Beobachtung der Geschäftsordnung zu beschwören1. Auf die Frage, was sie darin beanständeten, deuteten sie den § 22 an, die Veröffentlichung der Reichsratsverhandlungen betreffend. Nachdem nun dieselbe nicht unbedingt ausgeschlossen, vielmehr dafür in entsprechender Weise gesorgt ist, so fänden Se. k. k. Hoheit jene Weigerung nicht hinlänglich begründet, sondern vermuteten, daß ihr ein anderes Motiv und zwar insbesondere die Absicht zum Grunde liege, sich bei den Verhandlungen über Gegenstände, die den an den Reichsrat gelangten Vorlagen fremd sind, mit voller Freiheit und mit Ergreifung der Initiative aussprechen zu können, zumal Graf Apponyi beabsichtigt, bei der Eröffnung über die besondere Stellung der ungrischen Mitglieder im Reichsrate ihrem engeren Vaterlande gegenüber eine Ansprache zu halten. Käme es nun zur Beeidigung in der Plenarsitzung und verweigerten sie den Eid, so würde, da Graf Apponyi dem Buchstaben nach der zweite in der Reihe ist, sein und der andern Beispiel sehr wahrscheinlich alle übrigen ungrischen und vielleicht noch mehrere andere Mitglieder zu gleicher Weigerung bestimmen, was der k. k. Regierung ernste Verlegenheiten bereiten dürfte. Se. k. k. Hoheit forderten daher die Konferenz auf, hierüber ihre Ansicht darzulegen.

Der Kultusminister und der Leiter des Finanzministeriums fanden das Bedenken gegen die Beschwörung der Geschäftsordnung, die den Reichsräten erst im letzten Moment mitgeteilt worden, nicht so ganz verwerflich, denn eine Geschäftsordnung ist eigentlich eine Manipulationsvorschrift und ein Internum der Körperschaft, der es doch nicht unbedingt verboten werden dürfte, Änderungen zu beantragen, deren Zweckmäßigkeit sich ihr aus der eigenen Erfahrung mit der Anwendung der gegebenen Geschäftsordnung von selbst aufdringen möchte. Der Kultusminister war daher der Meinung, daß vielleicht der betreffenden Stelle in der Eidesformel2 die Deutunga, es sei die jeweilige Geschäftsordnung zu beobachten, gegeben und die Zulässigkeit einer Beratung über Modifikationen einzelner Bestimmungen in Aussicht gestellt werden könnte,a || S. 216 PDF || und der Leiter des Finanzministeriums kam auf dasjenige zurück, was er sich bei einer anderen Gelegenheit anzudeuten erlaubt hat, daß die Reichsräte auf das Statut vom 5. März zu beeidigen wären3. Dagegen könnte niemand protestieren, und es wäre damit der Besorgnis vor einer Initiative eben so gut begegnet, weil schon das Statut sie dem Reichsrate versagt.

Nach der Ansicht des Justizministers ist die von Sr. Majestät sanktionierte Geschäftsordnung so gut ein Gesetz wie das Reichsratsstatut, daher für alle ebenso wie letzteres verbindend, welche die Berufung in den Reichsrat angenommen haben. Eine Änderung darin unmittelbar nach ihrem Erscheinen und wegen der Bedenklichkeiten einiger weniger zu gestatten, erscheint wohl nicht möglich. Der erste Schritt der Nachgiebigkeit würde unfehlbar zu weiteren Forderungen führen. Es wäre daher an der Eidesformel, wie sie vorgeschrieben ist, festzuhalten. Indessen verzweifelt der Justizminister nicht, die Weigernden, wenn sie wirklich keinen Hintergedanken haben und sich nur am § 22 stoßen, durch gehörige Aufklärung über den wahren Sinn dieses Paragraphen auf die rechte Bahn zu bringen. Er glaubte daher Se. k. k. Hoheit untertänigst bitten zu dürfen, Höchstdieselben geruhen mit jenen drei Herren noch einen Ausgleichungsversuch zu machen. Mißlänge er, so wäre ihnen zu erklären, daß sie, da sie sich an die unabänderlichen Grundlagen ihrer Berufung nicht zu halten gedächten, ihr Mandat zurücklegen mögen. Um gegen Ärgernis gedeckt zu sein, hätte sonach auch die Eidesleistung nicht in pleno consilio, sondern im Praesidio gruppenweise stattzufinden4.

Die Mehrheit der Konferenz stimmte diesem Antrage bei; der Kultus- und [der] provisorische Finanzminister bezogen sich auf ihre obige Abstimmung und glaubten, daß die Beeidigung in pleno stattzufinden hätte, da etwaige Eidesverweigerungen doch niemals ein Geheimnis bleiben würden. Se . k. k. Hoheit behielten sich hiernach die weiteren Maßnahmen vor5.

Höchstdieselben geruhten weiters den Wunsch auszusprechen, daß neben der Grundbuchordnung, welche dermal die einzige Regierungsvorlage für den verstärkten Reichsrat ist6, doch auch das Budget wenigstens des einen oder anderen Verwaltungszweiges übergeben werden möchte. Der Leiter des Finanzministeriums erklärte, daß dieses keinem Anstande unterliege, nachdem mehrere Abteilungen: Hofstaat, Reichsrat, Justizministerium vollständig bearbeitet sind7.

Im Ah. Auftrage Sr. Majestät eröffnete der Ministerpräsident, daß Allerhöchstdieselben dem Kardinalerzbischofe von Wien die Abhaltung eines Heilig-Geist-Amtes vor || S. 217 PDF || Eröffnung des Reichsrates, jedoch in der Hofburgkapelle zu gestatten geruht haben. Se. k. k. Hoheit setzten die Stunde auf zehn Uhr fest; nach Beendigung des Amts hätte dann die Eröffnung der Sitzungen stattzufinden8.

Se. Majestät geruhten weiters durch den Ministerpräsidenten eröffnen zu lassen, daß Allerhöchst­dieselben den ständigen Reichsrat v. Szőgyény und den ao. Reichsrat Grafen Nostitz zu Vizepräsidenten für diese Session zu ernennen beabsichtigen und von der Konferenz zu hören wünschen, ob gegen diese Wahl ein Bedenken bestehe9.

Einstimmig ward erklärt, daß v. Szőgyény ganz vorzüglich, und auch Graf Nostitz, der übrigens nur dem Kultusminister näher bekannt ist, unbedenklich sei10.

Wegen Veröffentlichung der Ansprache Sr. Majestät an den verstärkten Reichsrat im offiziellen Teile der Wiener Zeitung erging vom Ministerpräsidenten die Aufforderung an den Polizeiminister11. Eben diesem Minister ward auch ein für die „Donau“ vorbereiteter Artikel über die Eröffnung der Reichsratssession nach Andeutung einiger zu ändernder Stellen mitgeteilt12. Auf dessen Anfrage endlich, ob nicht ein Artikel der „Ostdeutschen Post“ über die Heimlichkeit der Reichsratssitzungen eine offizielle Widerlegung erhalten soll, erklärte der Ministerpräsident, daß dieses bis zur Veröffentlichung der ersten Reichsratsprotokolle zu verschieben sei, alsdann aber mit desto größerem Nachdrucke zu geschehen habe13.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 4. Juni 1860.