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Nr. 161 Ministerkonferenz, Wien, 22. Mai 1860 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 22./27. 5.), Thun 25. 5., Nádasdy 24. 5., Gołuchowski 24. 5., Thierry 26. 5., Plener 26. 5., FML. Schmerling 26. 5.

MRZ. – KZ. 1677 –

Protokoll der zu Wien am 22. Mai 1860 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.

I. Bezugnahme auf die Protokolle der Budgetkommission in ihrem Hauptbericht

In dem zufolge Ah. Beschlusses Sr. Majestät in der Konferenz vom 20. d.M. an den Leiter des Finanzministeriums erlassenen Ah. Kabinettschreiben wegen Zusammensetzung des Staatsvor­anschlags für 1861 und wegen Darstellung der Beratungsergebnisse der Budgetkommission in einem ausführlichen Berichte1 wird keine Erwähnung gemacht, daß, wie in jener Konferenz von Sr. Majestät Ah. angeordnet worden, in diesem Berichte keine Beziehung auf die Protokolle der Budgetkommission enthalten sein soll. Der Leiter des Finanzministeriums erbat sich daher die Zustimmung der Konferenz (die auch gegeben wurde) dazu, den mit der Verfassung des Berichts beauftragten Sektionschef Freiherrn v. Schlechta mündlich anweisen zu dürfen, damit er seinen Bericht dem mehrgedachten Beschlusse Sr. Majestät gemäß einrichte2.

II. Unterstützung armer bzw. Beeidigung aller ao. Reichsräte, kirchliche Funktion vor Eröffnung der Sitzung des ao. Reichsrates

Im Ah. Auftrage Sr. Majestät legte der Ministerpräsident der Ministerkonferenz in bezug auf den verstärkten Reichsrat nachstehende Fragen zur Begutachtung vor: 1. Aus welchem Fonds den einberufenen außerordentlichen Reichsräten Unterstützungen angewiesen werden sollen, wenn sie ohne solche dem Ah. Rufe nicht zu entsprechen vermöchten, wie dies bereits von einem aus Ungern vorgestellt worden ist3.

Wären sie vom Lande gewählt, bemerkte der Ministerpräsident, so hätte dieses dafür einzustehen und würde die Unterstützung aus dem Landesfonds gewähren können. Nachdem sie aber von Sr. Majestät ernannt sind, wäre eine Anweisung aus dem Landesfonds bedenklich, weil dies dann dem Manne alles Vertrauen im Lande entziehen würde. Der Minister des Inneren bemerkte, es sei aus Dalmatien ein ähnliches Gesuch eingegangen, welches er dahin erledigen zu können geglaubt habe, daß dem Bittsteller nach Analogie der Reichstagsdeputierten von 1848 für die Hin- und || S. 204 PDF || Rückreise 1 fr. per Meile und monatlich 200 fr. aus dem Landesfonds angewiesen werden4. Bei den aus dem lombardisch-venezianischen Königreiche Berufenen würde es ebenfalls keinem Anstande unterliegen, den Landesfonds im Falle des Bedarfs in Anspruch zu nehmen, weil die Berufenen Kongregationsmitglieder5 sind. Nicht minder könnte für die aus Galizien Berufenen, da sie ständische Deputierte sind, der Domestikalfonds eintreten. Bezüglich des Ungars war der Minister des Inneren dafür, daß aus dem vom Ministerpräsidenten geltend gemachten Grunde die Auslage auf den geheimen Fonds übernommen werde, jedoch in keiner höheren Ziffer als in der oben angedeuteten. Der Leiter des Finanzministeriums fände zwar auch bezüglich des Ungars kein Bedenken, den Landesfonds ins Mitleiden zu ziehen, weil der Ernannte doch eigentlich ein Repräsentant des Landes ist, indem die Ah. Ernennung nur für dieses erste Mal wegen Nichtbestandes eines Landtags erfolgt, lediglich ein Surrogat der Landeswahl ist. Da inzwischen die Majorität sich gegen die Übernahme auf den Landesfonds in Ungern erklärte und bezüglich der Ziffer die Konferenz einstimmig sich mit dem Minister des Inneren vereinigte, so glaubte der Leiter des Finanzministeriums, gegen die Übernahme dieser an sich nicht bedeutenden Auslage auf die Finanzen unter der Rubrik „verschiedene Auslagen“ nichts einwenden zu sollen. Geheime Fonds bestehen nur bei den Ministerien des Äußern und der Polizei, sie sind aber nach Versicherung der beiden Minister so in Anspruch genommen, daß sie eine neue Auslage ohne Zuschuß nicht bestreiten könnten; und die bei den Landespräsidien disponiblen geheimen Fonds sind nur zu Belohnungen für Denunzianten von Gefällsübertretungen bestimmt, also für Reichsräte nicht verwendbar. Ein Vorschlag des Justizministers endlich, Se. k. k. Hoheit den Herrn Erzherzog Reichsratspräsidenten mit einer angemessenen Summe zu dotieren, um daraus die bedürftigen Reichsräte zu unterstützen, wurde von der Konferenz nicht beliebt6.

2. Wer, wo und in welcher Sprache er den Eid der Treue und auf die Beobachtung der Geschäftsordnung des verstärkten Reichsrates zu leisten habe?

Die durchlauchtigsten Hoheiten Herrn Erzherzoge sind natürlich von der Eidesleistung dispensiert; ein gleiches nahm der Kultusminister für den Kardinalerzbischof von Wien, als Kirchenfürst und weil er bereits beim Antritte des Erzbistums dem Kaiser den Eid der Treue geschworen hat, in Anspruch, und der Ministerpräsident neigte sich dieser Ansicht zu. Allein, es wurde dagegen vom Justizminister bemerkt, daß, wird der Kardinal dispensiert, die anderen Bischöfe ebenfalls die Enthebung vom Jurament verlangen werden, was, wie der Kultusminister bemerkte, überhaupt allen jenen zugestanden werden könnte, die bereits für Se. Majestät beeidet sind. Aber der Leiter des Finanzministeriums legte ein besonderes Gewicht darauf, daß von den ao. Reichsräten die gewissenhafte Beobachtung der Geschäftsordnung beschworen werde, damit sie sich keine Abweichung davon erlauben, und der Minister des Inneren || S. 205 PDF || wünschte sehr, daß alle gleichmäßig behandelt werden mögen. Sonach erklärten sich die übrigen, also mehreren Stimmen gegen die Ausnahme.

Was die Sprache betrifft, in der das Jurament zu leisten, so ist bei allen, welche deutsch reden können, kein Anstand dagegen, daß es in deutscher Sprache abgelegt werde. Zwei Welsche aber können nicht deutsch reden, sollen sie also beeidet werden, so muß man ihnen den Gebrauch ihrer Muttersprache gestatten. Zwar besorgte der Justizminister davon bedenkliche Exemplifikationen für die Ungern und andere; nachdem jedoch jene Erlaubnis nur den des Deutschen absolut Unmächtigen erteilt werden soll, so erklärte sich die Konferenz für dieses Zugeständnis mit dem Beisatze, daß sie zuletzt zum Eide zugelassen werden sollen.

Belangend endlich die Frage, wo – ob in pleno consilio oder in praesidio – war der Leiter des Finanzministeriums für ersteres; die Majorität entschied sich aber mit Rücksicht auf die Sprachenfrage und wegen etwaiger Dispens für die Ablegung des Eides im Präsidium entweder im einzelnen oder in Gruppen7.

3. Ob der Eröffnung der Sitzungen eine kirchliche Funktion „Veni Sancte Spiritus etc.“ vorauszugehen habe.

Die Konferenz war einhellig der Meinung, daß dieses für einen bloß beratenden Körper, der kein Parlament vorstellen soll, nicht angemessen wäre8.

Eine vom Leiter des Finanzministeriums vorgetragene prinzipielle Frage über die Einrichtung des lombardisch-venezianischen Monte wurde einer nochmaligen Beratung vorbehalten9, und über die weiters vorgetragenen Entwürfe eines Landesstatuts für Steiermark, dann eines Gesetzes über die Bezirksgemeinde werden abgesonderte Protokolle ausgefertigt10.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 30. Mai 1860.