MRP-1-4-02-0-18600520-P-0158.xml

|

Nr. 158 Ministerkonferenz, Wien, 20. Mai 1860 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 22. 5.), Thun 23. 5., Nádasdy 23. 5., Gołuchowski 23. 5., Thierry 24. 5., Plener 24. 5., FML. Schmerling 24. 5.

MRZ. – KZ. 1676 –

Protokoll der Ministerkonferenz am 20. Mai 1860 unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Staatsvoranschlag für 1861 (3. Beratung)

Der Ministerpräsident referierte auf Ah. Befehl über die Meinungsverschiedenheiten, welche sich – zeuge der Konferenzprotokolle vom 17. und 19. Mai 1860 – im Schoße der Ministerkonferenz über die Fragen ergeben hatten, 1. ob der Voranschlag der Budgetkommission für 1861 ohne Rektifizierung eine Vorlage für den verstärkten Reichsrat zu bilden habe, 2. ob die Kommissionsprotokolle dem verstärkten Reichsrate zugleich mit dem Präliminar vorzulegen seien, und 3. in welcher Form das Präliminar, welches das Ministerium vertreten wird, zu drucken sei, nämlich mit oder ohne Danebenstellung der Kommissionsanträge.

Hierauf ergriff der Leiter des Finanzministeriums das Wort, entwickelte die Sachlage nach seiner in den obgedachten Konferenzprotokollen niedergelegten Auffassung und beleuchtete die Frage, in welches regelrechte Verhältnis die zwei Voranschläge für 1861, nämlich jener der Budgetkommission und jener der Minister, bei der Beratung im Reichsrat gebracht werden sollen. In der Voraussetzung, daß Se. k. k. apost. Majestät nur ein Budget dem verstärkten Reichsrate als Vorlage zuzuweisen beabsichtigen, und mit Hinblick auf den erst vor ein paar Tagen zur Kenntnis der Reichsrates v. Plener gekommenen, Ah. genehmigten Konferenzbeschluß vom 19. Jänner d. J., daß der Voranschlag der Budgetkommission nicht als definitiv zu gelten habe, sondern einer Überprüfung in der Konferenz zu unterziehen sei1, glaubt der Reichsrat [v. Plener] nunmehr folgende au. Anträge stellen zu sollen: 1. Es wäre dem verstärkten Reichsrat nur ein Budget als Regierungsvorlage zu überweisen, nämlich das auf dem gewöhnlichen Wege aus den Detailvoranschlägen der Zentralbehörden für 1861 zusammengestellte. 2. Bei der Verfassung dieses Budgets ist das von der Kommission gelieferte Material zu benützen. 3. Die Form dieses Voranschlages hätte sich von der bisherigen dadurch zu unterscheiden, daß eine Kolonne für die Anträge der Budgetkommission beigefügt werde und die Differenzen zwischen den Ansätzen des Ministeriums und der Kommission in Anmerkungen kurz motiviert werden. 4. Die sämtlichen Arbeiten der Budgetkommission, mit Einschluß der Protokolle, wären zur Einsicht der Reichsräte aufzulegen. 5. Der Staatsvoranschlag für 1861 wäre nach erfolgter definitiver Redaktion durch die Ministerkonferenz in der oben zu drei bezeichneten Form vollständig abzudrucken und jeder Reichsrat mit einem Exemplar desselben zu beteilen. Reichsrat v. Plener bemerkte jedoch, daß dies – nach den neuesten Erhebungen – nicht eher als zu Ende des || S. 176 PDF || Monats Juni geschehen könne, indem erst bis dahin sämtliche Rubriken der Einnahme und Ausgabe richtiggestellt sein werden. Da nun aber die Feststellung des Staatsvoranschlages nach dem Ah. Patente vom 5. März die erste Aufgabe des verstärkten Reichsrates sein sollte und deren Lösung auch viele Zeit erfordert, so werde es allerdings einen unangenehmen Eindruck hervorbringen, wenn der Voranschlag erst einen Monat nach der Einberufung vorgelegt wird. Es dürfte hiernach dem verstärkten Reichsrate einige Wochen lang an hinlänglicher Beschäftigung fehlen. Die vorläufige Mitteilung der mittlerweilen nach und nach in Druck zu legenden Voranschläge einzelner Zweige könne diesen Übelstand nicht ganz beheben. Denn nachdem das Ah. vorgezeichnete Ziel darin besteht, das Gleichgewicht der Einnahme und Ausgabe herzustellen, so komme es bei Bearbeitung dieses Voranschlages vor allem darauf an, zu ersehen, ob und inwieweit dieses Ziel schon in der ministeriellen Vorlage erreicht worden ist, und die Größe des verbleibenden Defizits muß bei den Reduktionen in den einzelnen Zweigen maßgebend sein. Über diesen Abgang kann aber nur die Hauptübersicht Aufschluß geben, welche – als die letzte Arbeit – erst gegen Ende Juni zustande gebracht werden kann. Aus diesen Gründen könnte Reichsrat v. Plener eine Vertagung des verstärkten Reichsrates bis Ende Juni nur als sehr wünschenswert betrachten; dieselbe ließe sich auch durch die in der Leitung des Finanzministeriums eingetretene Änderung genügend begründen. Jedenfalls aber muß es lebhaft bedauert werden, daß Baron Bruck Sr. Majestät nicht zur rechten Zeit die Unmöglichkeit angezeigt habe, mit dem Budget bis Ende Mai fertig zu werden.

Der Ministerpräsident erklärte sich mit den Anträgen der Vorstimme zu 1. und 2. völlig einverstanden. Zu 3. Was die Form des Voranschlages betrifft, fände es Graf Rechberg nicht nötig, dem verstärkten Reichsrate die divergierenden Anträge der Budgetkommission in so auffallender Weise gegenwärtig zu halten, und würde daher die diesfällige Kolonne aus dem Voranschlage beseitigen. Zu 4. Das Material, welches die Kommission zur Erzielung von Ersparungen geliefert hat, wäre dem Reichsrat allerdings nicht vorzuenthalten; allein, dieses Material könnte weit besser – übersichtlich geordnet und mit Weglassung der leidenschaftlichen Kritiken und unpassenden Bemerkungen, welche in den Protokollen vorkommen – in einen Bericht aufgenommen werden, mit dessen Verfassung der Kommissionspräsident Sektionschef Baron Schlechta zu beauftragen wäre und dessen Mitteilung an den Reichsrat die Einsicht der Protokolle entbehrlich machen würde. Zu 5. war der Ministerpräsident mit der Drucklegung und Verteilung des Voranschlags, jedoch ohne die Kommissionsanträge, einverstanden. Die Vertagung des Reichsrates bis Ende Juni dagegen erscheine wegen des üblen Eindruckes im Publikum und da der Einberufungstag so nah bevorsteht, nicht angezeigt.

Der Kultusminister sieht jetzt seine öfter geäußerte Besorgnis bestätigt, daß die Regierung dem verstärkten Reichsrat gegenüber nicht gehörig vorbereitet erscheinen werde. Man hat sich über viele wichtige Fragen noch nicht geeinigt, und in Folge des Drängens von Seite des Herrn v. Bruck hat eine bedauerliche Überstürzung stattgefunden. Es zeigt sich ferner, daß das im Ah. Handschreiben vom 11. November v.J. bezeichnete Ziel der Erreichung des Gleichgewichts im Staatshaushalte im Jahre 18612 || S. 177 PDF || nicht wird erreicht werden können, sodaß das Ministerium in der Lage sein wird, mit dem Reichsrate die ganze Finanzlage und die Mittel zu ihrer allmählichen Verbesserung in Beratung zu ziehen. In merito stimme Graf Thun mit dem Leiter des Finanzministeriums. Das planlose Vorgehen der Budget­kommission, deren Mitglieder ohne aMandat zur Lösung organisatorischer Fragena und ohne hinlängliche Instruktion berieten und einseitige Beschlüsse faßten, hat längst jeder Einsichtige erkannt. Die in ihren Protokollen enthaltenen anstößigen Stellen werden beinen weit wenigerb bedenklichen Eindruck bei den ao. Reichsräten hervorbringen cals die Tatsache, daß die Regierung ihm nicht mit einem Vorschlage zur Herstellung des Gleichgewichts entgegenkommen könne.c Man gestatte also lieber von vornherein und unaufgefordert die Einsicht von Akten, welche doch nicht verweigert werden könnte, wenn der Reichsrat darum einschreitet. Graf Nádasdy stimmte zu 1., 2., 3. und 5. mit dem Ministerpräsidenten. Was die Protokolle betrifft, so kann ihm als Justizminister deren Mitteilung an den Reichsrat gleichgültig sein. Er halte es aber im allgemeinen für besser, wenn diese Mitteilung wenigstens nicht unaufgefordert geschieht, und man hätte sich daher vorderhand mit der Vorlage eines detaillierten Kommissionsberichts zu begnügen. Die Vertagung des Reichsrates scheint dem Minister nicht nötig, wenigstens nicht wegen Mangel an Stoff zu Beratungen, denn das Wuchergesetz, die Grundbuchsordnung, die Rechnungs­abschlüsse, die Berichte der Staats­schuldenkommission, endlich die Voranschläge einzelner Zweige werden mehrere Komitees einen Monat hindurch reichlich beschäftigen3. Der Minister des Inneren , im übrigen mit dem Ministerpräsidenten einverstanden, glaubt, daß die Protokolle dem Reichsrat sofort mitzuteilen wären, weil eine ängstliche Zurückhaltung hiebei nur Mißtrauen erweckt und somit schadet. Der Polizeiminister vereinigt sich mit dem Antrage des Justizministers. Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Wilhelm schließt sich den Anträgen des Grafen Rechberg an und bemerkt, daß die Kommissionsanträge über den Militärvoranschlag vom militärischen Standpunkte aus gar nicht haltbar seien und daß die „beschlossene“ Abstreichung von 12 Millionen am Militärerfordernis aller Begründung und des Nachweises der Möglichkeit entbehre. Der Inhalt der Protokolle sei manchmal so gehässig, taktlos und unpassend, daß Se. kaiserliche Hoheit Höchstsich gegen deren Mitteilung an den Reichsrat erklären müssen. Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Reichsratspräsident , den Anträgen des Justizministers beitretend, bemerkten, daß ein erschöpfender Bericht über die Arbeiten der Budgetkommission allerdings die Einsicht der Protokolle für den Reichsrat entbehrlich machen würde, daß aber die Mitteilung derselben, wenn sie der Reichsrat förmlich verlangt, doch nicht werde abgelehnt werden können.

Reichsrat v. Plener bemerkte, daß er weit entfernt davon sei, alle Anträge der Kommission [zu] vertreten und den in einigen Protokollen angeschlagenen Ton zu billigen. Allein, zur Entschuldigung wenigstens einiger Ausschreitungen dürfte der Eifer || S. 178 PDF || für die Wahrung der finanziellen Interessen und die den Kommissionsgliedern von allen Seiten eingeschärfte strengste Rücksicht auf Ersparung und Beseitigung des Defizits dienen. dÜbrigens erklärte sich derselbe ausdrücklich gegen jeden Vorgang, bei welchem die Kenntnis der Arbeiten der Ersparungskommission dem verstärkten Reichsrate entzogen würde; das Ah. Handschreiben vom 11. November 1859 habe den kaiserlichen Willen und die Zusicherung enthalten, daß die Arbeiten der Kommission einer nochmaligen Prüfung im verstärkten Reichsrate unterzogen werde, es sei daher nur ein Gebot der sich gleichbleibenden Wahrheit und Konsequenz, daß die Arbeiten der Kommission und somit auch deren Protokolle und der Bericht des Präsidenten in der Gestalt, wie sie wirklich zustande kamen, der Kenntnisnahme des darnach verlangenden Reichsrates offen und zugänglich werden. Er könne sich demnach mit dem Antrage des Herrn Justizministers in betreff des nachträglich zu verfassenden geänderten Berichtes des Kommissionspräsidenten nicht vereinigen.d

Se. k. k. apost. Majestät geruhten die Ah. Willensmeinung dahin auszusprechen, daß der Staatsvor­anschlag für 1861, welcher von dem verstärkten Reichsrate zu beraten sein wird, auf Grundlage der im gewöhnlichen Wege zustande gebrachten Detailvoranschläge mit sorgfältiger Benützung des in den Arbeiten der Budgetkommission niedergelegten Materials definitiv richtigzustellen sei. Die sich hiebei ergebenden wichtigen Differenzen seien im Wege der Ministerkonferenz zu beheben. Dieser Voranschlag sei mit Weglassung der Kommissionsanträge zu drucken und die Voranschläge einzelner Zweige, sobald sie im Druck fertig sind, Allerhöchstenortes vorzulegen, damit Se. Majestät dieselben nach Ah. Ermessen allenfalls noch vor Zustandebringung des ganzen Staatsvoranschlages an den Reichsrat leiten können. Um die Einsicht der Kommissionsprotokolle für den Reichsrat entbehrlich zu machen, sei Baron Schlechta anzuweisen, schleunigst einen erschöpfenden Bericht über die Kommissionsarbeiten mit Weglassung aller leidenschaftlicher Ausfälle und sonst unpassender Äußerungen, welche bei den Beratungen vorkamen, zu verfassen. Erforderlichenfalls könnte dieser Bericht auch gedruckt und verteilt werden. Was die Protokolle betrifft, so sei jedenfalls vorerst abzuwarten, ob ein Anspruch auf deren Mitteilung förmlich gestellt wird. Im Berichte sei derselben gar nicht zu erwähnen4. Ferner geruhten Se. Majestät zu befehlen, daß die wichtigsten Punkte der mit dem Voranschlag im Zusammenhang stehenden organisatorischen Fragen sogleich in der Ministerkonferenz festzustellen seien, damit die Ministerien darüber einig sind5.

II. Annahme von Verwaltungsratsstellen durch k. k. Professoren

Der Kultusminister referierte aus Anlaß eines speziellen Falles mit Professor Stein über die Differenz mit dem Ministerium des Inneren in bezug auf die Frage, || S. 179 PDF || ob das Ah. Handschreiben vom 5. November 1859, wonach den Beamten in Hinkunft nicht mehr gestattet ist, Verwaltungsratsstellen, womit Remunerationen etc. verbunden sind, anzunehmen, auch auf die Professoren an Staatslehranstalten Anwendung habe6. Graf Thun sei stets der Meinung gewesen, daß diese Vorschrift sich auf die Professoren nicht beziehe, da die im Ah. Handschreiben selbst angedeutete ratio legis, nämlich einer Kollision mit Amtspflichten vorzubeugen, bei den Professoren nicht eintritt und es vielmehr wünschenswert ist, daß Professoren im Fach des Bergwesens, der Technik oder Nationalökonomie sich auf diesem Weg praktische Erfahrungen eüber die allgemeinen Verkehrs­verhältnissee sammeln und gleichzeitig ihre theoretischen Kenntnisse gemeinnützig anwenden.

Der Minister des Inneren glaubte, nachdem das Ah. Handschreiben ganz allgemein von aktiven Staatsbeamten handelt, bei den die Eigenschaft von Staatsbeamten besitzenden Professoren keine Ausnahme eintreten lassen zu dürfen und auf eine Distinktion nach der ratio legis nicht eingehen zu sollen. Diese Meinung müsse Graf Gołuchowski auch jetzt noch festhalten.

Die übrigen Stimmführer vereinigten sich mit der Meinung des Kultusministers, welcher von Sr. Majestät dem Kaiser Ah. beauftragt wurde, fdie Genehmigung zum Eintritte des Professors Stein in den Verwaltungsrat des „Phönix“ auszusprechen und behufs der Ah. Beseitigung des Zweifels über [die] prinzipielle Frage au. Vortrag zu erstattenf .7

Am 22. Mai 1860. Rechberg. Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 30. Mai 1860.