MRP-1-4-02-0-18600509-P-0148.xml

|

Nr. 148 Ministerkonferenz, Wien, 9. Mai 1860 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. Erzherzog Wilhelm, (Rechberg 10./15. 5.), Thun 10. 5., Nádasdy 11. 5., Gołuchowski 11. 5., Thierry 11. 5., Benedek 13. 5., Plener 12. 5., FML. Schmerling 12. 5.

MRZ. – KZ. 1538 –

Protokoll vom 9. Mai 1860 unter dem Ah. Vorsitze Sr. k. k. apost. Majestät.

I. Monument für Graf Stephan Széchenyi

Als ersten Gegenstand der heutigen Beratung geruhten Se. k. k. apost. Majestät den Vorschlag des FZM. Ritters v. Benedek zu bezeichnen, daß die Regierung, um der stets weiter um sich greifenden Agitation zur Errichtung von Monumenten für den Grafen Stephan Széchenyi ein Ende zu machen, die Sache selbst in die Hand nehmen und die Herstellung eines Monumentes für denselben auf Kosten des Landesfonds veranlasse.

Der Ministerpräsident äußerte, daß der Selbstmord Széchenyis1 dagegen einen Anstand bilden dürfte, insofern nicht die Unzurechnungsfähigkeit desselben gerichtlich konstatiert wäre. Der Justizminister hielte es ebenfalls für bedenklich, wenn von einem christlichen Monarchen die Errichtung eines Nationaldenkmales auf öffentliche Kosten für einen Selbstmörder dekretiert würde, umso bedenklicher in einer Zeit, wo die Manie des Selbstmordes täglich mehr in erschreckender Weise um sich greift und es wahrlich nicht angezeigt erscheint, einen Selbstmörder von Staats wegen mit einer Glorie zu umgeben. Aber auch sehr ernste politische Bedenken streiten gegen eine solche dem Verstorbenen zu erweisende Ehre. Graf Széchenyi war der Verfasser der im Auslande anonym erschienenen Schmähschrift „Blick auf die Rückblicke etc.“ und hätte wegen derselben als Hochverräter in Untersuchung gezogen werden können. aDer Justizminister wünscht, daß der FZM. Benedek diese Schrift lese und sich dann erst entscheide, ob er auf seinem Antrag auch ferner bestehea, daß dem Verfasser eines solchen Libells, worin unter anderm Se. Majestät Kaiser Franz I. beschuldigt wird, mehrmalsb seinen Eid gebrochen zu haben, ein Monument von Seiner jetzt regierenden Majestät zuerkannt werde, und cder Libellistc somit in einer Linie erscheine mit Erzherzog Karl. Széchenyi habe sich allerdings Verdienste dum Ungarns Handel und Industried erworben, aber nicht um die Ah. Dynastie eoder um die Gesamtmonarchiee . Er war fFührer der Opposition und der Trennungsgelüste Ungarns von Österreich in den Landtagen seit 1825 und Beförderer der Revolution von 1848f Führer || S. 142 PDF || der Opposition und der Trennungsgelüste Ungarns von Österreich in den Landtagen seit 1825 und Beförderer der Revolution von 1848. Überdies würde durch die beantragte Maßregel nicht einmal den Demonstrationen gesteuert, sondern denselben nur geine größere Ausdehnung gegebeng .

Der Minister des Inneren fand, daß die Tatsache des Selbstmordes durch die aus dem Vorleben Széchenyis hervorgehende und von der Kirche anerkannte Unzurechnungsfähigkeit des Täters ihr Gewicht verliere. Das besprochene Buch kenne Graf Gołuchowski nicht, auch sei der Verfasser desselben nicht öffentlich konstatiert. Was aber jetzt unstreitig Not tue, das ist, der herrschenden Agitation ein Ende zu machen. In jedem Komitate werde man Gedächtnishügel herstellen wollen, und die Bewegung droht selbst die galizische Grenze zu überschreiten. Zur Wiederherstellung der Ruhe müsse die Regierung selbst die Sache in die Hand nehmen. FZM. Ritter v. Benedek äußerte, er habe das Libell nicht gelesen, doch soll es, von Széchenyis gewöhnlicher Schreibweise abweichend, gemein und überhaupt so geartet sein, daß man es füglich als das Werk eines Narren betrachten kann.

Der Kultusminister glaubt, der hBeschluß, ein Széchenyi-Monument auf Kosten des Landesfonds zu errichten, werde es doch nicht möglich machen, anderweitige Sammlungen zu diesem Zwecke hintanzuhalten und werde daher Demonstrationen keineswegs ein Ende machen.h Graf Thun würde daher lieber die Errichtung eines Monuments auf Veranlassung der Regierung unterlassen und es einem in Pest zu bildenden Privatkomitee anheimgeben, die Sammlungen mit der Beschränkung für eini Monument einzuleiten und dessen Ausführung sohin zu bewirken. Die Regierung sollte diese Sammlungen gestatten, jedoch ohne jdie Errichtung eines Monumentes für einen Mann von so bemakeltem Charakterj positiv zu begünstigen.

Die übrigen Konferenzmitglieder mit Einschluß des FZM. Ritter v. Benedek fanden gegen den Antrag des Kultusministers nichts zu erinnern. Se. Majestät der Kaiser geruhten schließlich, diesen Antrag Ah. zu genehmigen, mit dem Beisatze, daß keine weiteren Demonstrationen in dieser Angelegenheit zu dulden seien2.

II. Subskription auf das Anlehen des Kirchenstaates

Der Reichsrat Edler v. Plener referierte über die Frage, ob die von der päpstlichen Nuntiatur beabsichtigte Auflage einer Subskription für ein Anlehen des Kirchenstaates in den k. k. Staaten zu gestatten sei. Der Nuntius will zu diesem Zweck gedruckte Zirkulare an alle Bischöfe erlassen; in jedem Sprengel soll ein Bankier zur Übernahme der Subskriptionen bestellt werden, und das Wiener Handlungshaus Henikstein und Co. || S. 143 PDF || würde die Zuflüsse an Geld wie auch das ganze sonstige Geschäft bei sich konzentrieren3.

Der Referent erklärte sich gegen die Erteilung der angesuchten Bewilligung, sohin gegen die Drucklegung der Zirkularien, aus folgenden Gründen: 1. seien in der österreichischen Monarchie nur wenig mobile Kapitalskräfte, und wäre es daher weder vom nationalökonomischen noch vom rein finanziellen Standpunkte aus angezeigt, den Abfluß von Kapitalien, zumal Metallgeld, nach dem Auslande zu begünstigen; 2. werde durch dieses neue Papier und dessen Negoziierung auf der Wiener Börse eine Agitation und Fluktuation der Kurse herbeigeführt, welche keineswegs wünschenswert ist; 3. sei die Eröffnung von Subskriptionen auf ausländische Anlehen in Österreich etwas ganz Neues, wogegen man sich sorgfältig verwahren müsse, widrigens Exemplifikationen zu unserem Nachteil nicht ausbleiben werden; 4. handle es sich hiebei nicht um eine kirchliche, sondern eine weltliche Angelegenheit; die Anleihe werde ausdrücklich nicht vom Oberhaupt der christlichen Kirche, sondern „vom Kirchenstaate“ aufgenommen.

Der Kultusminister erinnerte, daß die Frage über die Subskription auf dieses Anlehen bereits früher in der Konferenz beraten und zulässig befunden worden sei und daß Baron Bruck hiebei nur den Vorbehalt gemacht habe, daß die Subskription erst nach dem Schluß jener für das neue österreichische Staatslottoanlehen eröffnet werde. Dieser Beschluß wäre jetzt festzuhalten4. Der Ministerpräsident bemerkte, er habe bereits über vorläufige Rücksprache mit dem dermaligen Leiter des Finanzministeriums dem apostolischen Nuntius erklärt, daß gegen die Eröffnung einer Subskription, wobei jeder Zeitungslärm unterbleibe, kein Antand obwalte5. Es könne demnach nicht gehindert werden, daß der Nuntius sich diesfalls im Korrespondenzwege an die Bischöfe, letztere an den Klerus ihrer Diözese und dieser auf der Kanzel an die Gläubigen wende.

Se. Majestät der Kaiser geruhten zu erklären, daß, nachdem die Auflage des Anlehens bereits zugestanden worden ist, es sich nur mehr um die Form handeln könne, und der Ministerpräsident wurde sofort Ah. beauftragt, sich über die Wahl einer anstandslosen Form mit dem Nuntius zu verständigen. Graf Rechberg wird sich über diesen Punkt baldigst mit dem Reichsrate v. Plener in das vorläufige Einvernehmen setzen6.

III. Enthüllung des Denkmals für den durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Joseph Palatin

FZM. Ritter v. Benedek brachte die wohl nicht mehr lang aufzuschiebende Enthüllung des Denkmals für Se. k[aiserliche] Hoheit den Herrn Erzherzog Joseph Palatin zu Pest zur Sprache7. Diese Feierlichkeit dürfte durch die Gegenwart eines || S. 144 PDF || Glieds des durchlauchtigsten Erzhauses eine höhere Weihe erhalten, und es werde auch darauf im Lande gehofft.

Nachdem der Justizminister hervorgehoben hatte, daß die Abwesenheit Sr. Majestät des Kaisers bei dieser Feier, welche der Enthüllung des Erzherzog-Karl-Monuments bald folgen wird8, unangenehm berühren dürfte, geruhten Se. k. k. apost. Majestät den FZM. Ritter v. Benedek Ah. zu beauftragen, über diesen Gegenstand nach reifer Erwägung aller Verhältnisse Vortrag zu erstatten9.

IV. Journalpresse in Ungarn

Der FZM. Ritter v. Benedek glaubte vorbehaltlich der Einbringung eines schriftlichen Antrags im ordentlichen Wege zur Ah. Kenntnis bringen zu sollen, wie notwendig es sei, die Journalpresse in Ungarn in die Hand zu nehmen, den Ausschreitungen ein Ende zumachen und mit Geldopfern tüchtige journalistische Kräfte (Falke) für die Regierungsblätter zu gewinnen. Vor allem tue es not, einen Preßfonds zu schaffen, durch den Baron Poche in den Stand gesetzt würde, auf diesem sehr vernachlässigten Felde, welches die Feinde der Regierung ganz in ihrem Sinne ausbeuten, Erfolge für die gute Sache zu erzielen.

Der Polizeiminister fand in diesen Verhältnissen neue Stützpunkte für den von ihm bereits gemachten Anwurf, einen Subsidiarpreßfonds entsprechend zu dotieren. In Österreich geschehe noch immer für die Benützung der Presse viel zu wenig. Der Minister des Inneren äußerte, daß die ungarischen Blätter in einem sehr schlechten Sinn redigiert werden und das System befolgen, alle Regierungsmaßregeln zu bekritteln oder doch totzuschweigen.

Se. Majestät der Kaiser geruhten hierauf den FZM. Ritter v. Benedek aufzufordern, gegen die schlechten Zeitungen in Ungarn mit größerer Schärfe zu Werk zu gehen und insbesondere auch auf eine bessere Redaktion des Budapesti Hirlap bedacht zu sein. Die dazu nötigen Mittel würden angewiesen werden10.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 17. Mai 1860.