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Nr. 140 Ministerkonferenz, Wien, 14. April 1860 – Protokoll III - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 14. 4.), Thun 19. 4., Bruck 19. 4., Nádasdy 19. 4., Gołuchowski 19. 4., Thierry 19. 4., FML. Schmerling 20. 4. a

MRZ. – KZ. 1221 –

Protokoll III der zu Wien am 14. April 1860 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.

I. Mitteilung des Punzierungsgesetzes an einige Handelskammern

Der Finanzminister erhielt die Zustimmung der Konferenz zu seinem Antrage, den Entwurf eines neuen Punzierungsgesetzes vorläufig zur Begutachtung an die Handelskammern jener Verwaltungsgebiete, wo vorzüglich Gold- und Silberwaren gearbeitet werden, hinausgeben zu dürfen1.

II. Verordnung über Firmaprotokollierung etc

Der Justizminister referierte den beiliegenden, mit den Ministern des Inneren und der Finanzen vereinbarten Entwurf einer Verordnungb (wirksam fürs ganze Reich mit Ausnahme des lombardisch-venezianischen Königreiches und der Militärgrenze) über die Firmaprotokollierungen, die Handels- und Gewerbebücher, die Prokuren und die handelsgerichtliche Kompetenz, welcher Entwurf die allseitige Zustimmung der Konferenz mit dem zu § 5 von der Minorität des Komitees beantragen Zusatze „in größerem Umfange“ erhielt2.

Bei diesem Anlasse brachte der Finanzminister zur Kenntnis der Konferenz, daß er eine ähnliche Verordnung bezüglich der Gebühren für Gewerbescheine entworfen und der Ah. Schlußfassung Sr. Majestät unterzogen habe3.

III. Einführung der Firmaprotokollierung in Istrien und Dalmatien

Der vom Justizminister vorgetragene Entwurf einer Verordnungc für Dalmatien und Istrien über die Einführung der Firmenprotokollierung daselbst erhielt die allseitige Zustimmung der Konferenz4.

IV. Kaiserliche Verordnung über die gewerbetreibenden Ausländer

Der Justizminister referierte den Entwurf einer kaiserlichen Verordnungd in betreff der Erleichterung des Verkehrs bezüglich der in Österreich sich aufhaltenden Ausländer mit dem Beisatze, daß er sich gegenwärtig auf die §§ 1 und 6 des Entwurfs beschränken zu können glaube, deren Bestimmungen mit Rücksicht auf das mit 1. Mai 1860 ins Leben tretende Gewerbegesetz5 als dringend sich darstellen, während die Bestimmungen der §§ 2 bis 5 einer näheren Erwägung bedürfen und füglich einem späteren Zeitpunkte vorbehalten bleiben könnten.

Die Konferenz erklärte sich mit dem in dieser Art reduzierten Entwurfe einverstanden, welcher in seiner neuen Fassung in Beilage 4 enthalten iste .6

V. Übersetzung des Patents wegen des verstärkten Reichsrates in alle Sprachen im Reichsgesetzblatt

Über die vom Justizminister angeregte Frage, ob das Gesetz über den verstärkten Reichsrat7 in allen Sprachen in das Reichsgesetzblatt aufzunehmen sei, entschied sich die Konferenz einstimmig für die Bejahung dieser Frage8.

VI. Überweisung des Grundentlastungsfonds an die Tiroler Stände

Mit Beziehung auf die Konferenzberatung vom 27., 28. und 29. März d. J. über das Tiroler Landesstatut9 brachte der Kultusminister den in seinem Separatvotum10 || S. 115 PDF || enthaltenen neuen Antrag zur Sprache, dem Wirkungskreise des Landtags und beziehungsweise des ständischen Ausschusses auch die Verwaltung des Grundentlastungsfonds als eines Landesfonds oder aus Landesmitteln gebildeten Fonds zu überweisen.

Der Minister des Inneren erklärte dagegen, daß er für eine mehrere Wirksamkeit als die im § 35 des Statuts zugestandene in dieser Beziehung nicht stimmen könne, solange die Grundentlastungs­fondsdirektion nicht aufgehoben und deren Geschäfte nicht vollständig abgewickelt sind; und der Justizminister setzte hinzu, daß man, falls es angemessen befunden würde, die Überweisung des Grundentlastungsfonds an die Stände einem späteren Zeitpunkte vorbehalten könnte.

VII. Gründung eines akademischen Vereins zur Haltung wissenschaftlicher Journale

Eine vor mehreren Jahren aus polizeilichen Bedenken vom hiesigen Statthalter an die Ministerien des Inneren, die Oberste Polizeibehörde und zuletzt an den Unterrichtsminister geleitete Verhandlung über ein Gesuch hiesiger Studierender um Bewilligung zur Gründung eines akademischen Lesevereins für wissenschaftliche Zeitschriften ist gegenwärtig wieder in Anregung gekommen11. Der Unterrichtsminister verkennt nicht, daß mit der Gründung eines solchen Vereins einem wirklichen Bedürfnisse abgeholfen würde, weil sich der Mangel wissenschaftlicher Zeitschriften in Wien wirklich bemerkbar gemacht hat, also zu wünschen ist, daß die Haltung und Benützung solcher Journale denjenigen möglich gemacht werde, die sich derselben zur wissenschaftlichen Ausbildung etc. redlich bedienen wollen. Wenn nun auch unter der Studentenschaft bedenkliche Individuen sich befinden, so wäre das kein Grund, den andern die Gelegenheit zur Befriedigung ihres wissenschaftlichen Strebens zu benehmen. Vielmehr sollte darauf Bedacht genommen werden, bedenkliche Elemente von dem Vereine fern zu halten und diesen selbst unter die Leitung und Kontrolle der Professoren und des Universitätsrektors zu stellen. Der Unterrichtsminister würde daher den Statthalter anweisen, er habe nach seinem Wirkungskreise die Bewilligung zur Gründung dieses Vereins unter den obigen Vorsichten zu erteilen, und der Minister selbst würde sich hierwegen mit dem Rektor und den Professoren ins Einvernehmen setzen. Hierzu erbat er sich die Zustimmung des Polizeiministers und der Konferenz, welche sofort auch erteilt wurde, von dem Polizeiminister mit dem Zusatze, daß er wegen Entfernung bedenklicher Subjekte auf die Unterstützung der Dekane und des Rektors rechne12.

|| S. 116 PDF || Bei diesem Anlasse machte der Polizeiminister darauf aufmerksam, daß unter den hiesigen Studierenden – außer den schwarzsamtenen Mützen – nun auch das Tragen verschiedenfärbiger Käppis vorkomme und besondere Verbindungen unter ihnen erkennen lasse. Der Unterrichtsminister behielt sich vor, die Abstellung des Tragens von Abzeichen, wie es in Prag bereits geschehen, so auch hier durch das Rektorat zu veranlassen, war jedoch bezüglich der etwa bestehenden Studentenverbindungen einstimmig mit dem Ministerpräsidenten der Ansicht, daß es Sache der Polizeibehörde sei, solchen Verbindungen nachzuspüren und deren Aufhebung zu bewirken13.

VIII. Definitive Organisierung des Polizeiministeriums

Der Polizeiminister erbat sich die Zustimmung der Konferenz zu seinen Anträgen über die definitive Organisierung seines Ministeriums14.

Nach diesen auf den strengsten Dienstbedarf beschränkten Anträgen würde der Personal- und Salarialstand dieses Ministeriums laut Beilagef mit 69 Beamten, 19 Dienern und eine Beköstigung von 141.462 fr. bestellt werden und gegen den früheren Aufwand von 155.908 fr. eine Ersparung von 14.446 fr. ergeben.

Die Konferenz, auf das Urteil des Polizeiministers über das Bedürfnis an Arbeitskräften für dessen Ministerium kompromittierend, fand gegen diese Anträge nichts zu erinnern15.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 23. April 1860.