MRP-1-4-01-0-18600107-P-0091.xml

|

Nr. 91 Ministerkonferenz, Wien, 7. Jänner 1860 – Protokoll II - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 7. 1.), Thun 9. 1., Bruck 9. 1., Nádasdy 9. 1., Gołuchowski 9. 1., Thierry 10. 1., Schmerling 11. 1.

MRZ. – KZ. 158 –

Protokoll II der zu Wien am 7. Jänner 1860 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses Grafen v. Rechberg.

[I.] Begünstigungen für die Pilsner Eisenbahn

Der Finanzminister referierte über die Bitte der Konzessionäre der Prag-Pilsen-Egerer Eisenbahn wegen Zugestehung einiger Begünstigungen1.

Nachdem ein Antrag derselben wegen Aufbringung eines Teils des Baukapitals mittels Belehnung von zwölf Millionen in Prioritätsobligationen durch die Nationalbank von dieser statutenmäßig abgelehnt werden mußte, der Bau der Bahn jedoch nicht länger ausgesetzt werden kann, weil derselbe bis zum Jahre 1862 zufolge des mit Bayern abgeschlossenen Staatsvertrags2 ausgeführt sein muß, so haben sich die Konzessionäre behufs der Aufbringung des Baukapitals mit 24 Millionen Gulden zur Emission von zwölf Millionen in Aktien und zwölf Millionen in Prioritätsobligationen, letzterea in Silber verzinslich, gegen dem verpflichtet, daß ihnen gestattet werde, das Transportmaximum in Gold- oder Silbermünze (oder in ö. W.-Banknoten mit Aufzahlung des Agio) einzuheben, und daß die Garantie des Staats für die Verzinsung des Anlagekapitals sogleich zu laufen anfange, indem sie sonst keine Hoffnung hätten, ihre Papiere, für die ihnen insbesondere in Bayern ein günstiger Markt eröffnet ist, an Mann zu bringen. Der Finanzminister trug, wie früher der Handelsminister, auf die Gewährung beider Begünstigungen an, weil, was die erste betrifft, auch andere Bahnen, namentlich zuletzt die Westbahn, die gleiche Berechtigung erhalten haben, und weil, belangend die frühere Wirksamkeit der Zinsengarantie, die Staatsverwaltung dabei nicht gefährdet ist, indem sie selbe nur bezüglich der Summen zuzugestehen beabsichtigt, welche erwiesenermaßen für den Bau verwendet und ins Verdienen gebracht worden sind, bund durch die Konzentration der Fonds bei der österreichischen Credit-Anstalt in der Lage [ist], darüber zu wachen, daß die Ausgaben stets zur Hälfte aus den Einzahlungen auf die Aktien bestritten werden, die Zinsen während des Baues aber laut Konzession zu den Baukosten geschlagen werden müssen.b

Die Konferenz war mit dem Antrage einverstanden3.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, 21. Jänner 1860.