MRP-1-4-01-0-18591227-P-0085.xml

|

Nr. 85 Ministerkonferenz, Wien, 27. Dezember 1859 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 27. 12.), Thun 29. 12., Bruck 30. 12., Nádasdy 30. 12., Gołuchowski 31. 12., Thierry 1. 1. 1860, Schmerling 2. 1. 1860.

MRZ. – KZ. 4402 –

Protokoll der zu Wien am 27. Dezember 1859 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.

I. Betreffend die Zivilprozeßordnung

Der Kultusminister erklärte mit Beziehung auf die Konferenzberatung vom 13. d. M. ad V., daß er von seiner Einsprache gegen den Antrag auf Ermächtigung des Justizministers zur Ausarbeitung einer Zivilprozeßordnung nach dem Prinzipe der Mündlichkeit und Öffentlichkeit abstehe, dagegen sich vorbehalte, seine Einwendungen gegen den in der Konferenz vom 24. d. [M.] ad VI. vorgetragenen Entwurf einer kaiserlichen Verordnung wegen Aufstellung der Notare als Gerichtskommissäre in einer unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät stattfindenden Konferenz weiter zu entwickeln1.

II. Zeitungsartikel wegen Hofrat v. Zsedényi

Auf den Wunsch des Kultusministers, daß aus Anlaß der morgen stattfindenden Aburteilung des Hofrats v. Zsedényi und Genossen bei dem Kaschauer Landesgericht2 ein den Vorgang erläuternder Artikel in die Zeitung eingerückt werde, vereinigten sich die Minister der Justiz und Polizei unter Zustimmung der Konferenz dahin, daßa eine kurze Mitteilung des Inhalts veröffentlicht werde: Es sei wider Zsedényi etc. nicht wegen der auf dem Käsmarker Konvente unterzeichneten Petition, sondern wegen des Beschlusses, die übrigen evangelischen Gemeinden zum Widerstande gegen das Ah. Patent vom 1. September 1859 aufzufordern, die Untersuchung auf freiem Fuße eingeleitet und durch das am 28. Dezember gefällte Urteil des Kaschauer Landesgerichts geschlossen worden. Vorbehalten bleibt eine umständlichere Veröffentlichung des ganzen Prozeßverlaufs auf Grundlage des vom dortigen Staatsanwalte auszuarbeitenden Aufsatzes3.

III. Betreffend die Differenzen über Besitzfähigkeit der Juden

Ein Versuch des Ministerpräsidenten zu einer Ausgleichung der in den Konferenzen über die Zulassung der Juden zum Realbesitz vorgekommenen Meinungsverschiedenheiten hatte nach einer längeren Besprechung für dieses Mal keinen Erfolg4.

IV. Status des Polizeiministeriums betreffend

Der Polizeiminister erklärte auf die vom Minister des Inneren in der Konferenz vom 22. d. M. ad V. gemachte Bemerkung wegen nicht genügender Instruktion des Abgeordneten des Polizeiministeriums bei der Budgetkommission rücksichtlich der Reduktion des Personalstands dieses Ministeriums auf Grundlage des Status vom Jahre 1852, daß dieser Status nur ein provisorischer, vom Ministerium des Inneren nach Ausscheidung der Polizeiagenden aus demselben übernommener gewesen, und sich gleich bei der Einrichtung der Obersten Polizeibehörde als nicht lebensfähig erwiesen habe, weil für mehrere Departements derselben gar keine Vorsorge getroffen war. Der damalige Chef dieser Behörde habe nun, statt sogleich seine Anträge auf die definitive, dem Dienstbedürfnisse entsprechende Regulierung des Personalstandes zu erstatten, vorgezogen, denselben via facti zu ergänzen. So sei der gegenwärtige Status entstanden, und es sei unmöglich, auf jenen vom Jahre 1852 zurückzukommen, weil er sich schon damals als unzulänglich gezeigt hat, wo doch ein großer Teil der Staatspolizei durch die Gendarmerie besorgt wurde, was gegenwärtig entfällt. Darum also habe der polizeiliche Abgeordnete hiernach nicht instruiert werden können.

Der Minister des Inneren bemerkte hierauf: Zweck der Zusammensetzung der Budgetkom­mission aus Abgeordneten aller Zentralstellen sei eine gegenseitige Kontrolle ihrer Reduktionsanträge; wäre jeder nur auf das Ressort seiner Abteilung beschränkt, so würde eine Zusammentretung überflüssig sein. Wenn nun aber ein Abgeordneter einen Antrag bezüglich einer fremden Abteilung machen will, so muß er dabei von einer ihm bekannten Grundlage ausgehen; als solche stellte sich dem Abgeordneten des Ministeriums des Inneren der Status der Obersten Polizeibehörde von 1852 dar; es war also natürlich, daß er diesen seinem Antrage zum Grunde legte, der jedoch, weil der Polizeiabgeordnete nähere Auskunft nicht erteilte, fallengelassen werden mußte5.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 6. Jänner 1860.