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Nr. 83 Ministerkonferenz, Wien, 22. Dezember 1859 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser, BdE. und anw. Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 23./27. 12.), Thun 24. 12., Bruck 25. 12., Nádasdy 25. 12., Gołuchowski 26. 12., Thierry 26. 12.

MRZ. – KZ. 4375 –

Protokoll der Ministerkonferenz am 22. Dezember 1859 unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Ah. Patent über die Umgestaltung des Tilgungsfonds und seine Kontrolle

Der Finanzminister referierte über die Ergebnisse der am 20. d.M. gepflogenen Ministerkonferenzberatung über die Gegenanträge des k.k. Reichsrates in bezug auf die von der Konferenz au. beantragte Umgestaltung des Tilgungsfonds und seiner Kontrolle, welche Ergebnisse in dem Konferenzprotokolle vom 20. d.M. umständlich niedergelegt sind und auch in dem Sr. Majestät gegenwärtig vorliegenden letzten Patentsentwurfe ersichtlich gemacht wurden.

Die wesentlichen Punkte, über welche noch einer Ah. Entscheidung entgegengesehen wird, sind: 1. ob über den Tilgungsfonds ein ganz neues Gesetz zu erlassen, oder bloß das Gesetz von 1818 zu adaptieren wäre, wie der Reichsrat beantragt; 2. ob die im Besitze des Tilgungsfonds dermal noch befindlichen Staatseffekten zu vertilgen, oder aber nach dem Antrag des Reichsrates noch weiter aufzubewahren seien; 3. ob das Kontrollorgan nach dem Antrage der Ministerkonferenz ganz aus Personen zusammenzusetzen sei, welche nicht dem Beamtenstande angehören, oder bloß das bereits bestehende Kontrollorgan angemessen zu verstärken wäre.

Nachdem Se. Majestät Allerhöchstsich für die Anträge der Ministerkonferenz in diesen drei Punkten zu entscheiden geruht hatten, referierte der Finanzminister über die weiteren Meinungs­verschiedenheiten, welche noch in Absicht auf die Textierung bestehen.

Se. Majestät der Kaiser geruhten hierüber Ag. zu genehmigen, daß der Eingang des 4. Patentabsatzes „In Erwägung dieser Verhältnisse etc.“ die von der Ministerkonferenz vorgeschlagene Fassung erhalte. Die Worte „und ihm eine von der Staatsverwaltung unabhängige Stellung anzuweisen“ wurden auf Ah. Befehl im vierten Absatze gestrichen.

Nachdem der Kultusminister bemerkt hatte, die in § 3 erscheinende Benennung „Allgemeine Depositenkasse“ ascheine die Eigentümlichkeit dieser Depositenkasse den übrigen bestehenden Depositenkassen gegenüber zu bezeichnen nicht wohl geeigneta, || S. 325 PDF || schlug der Finanzminister statt dessen den Namen „Staatsdepositenkasse“ vor, welcher sofort die Ah. Genehmigung erhielt.

Der Finanzminister beantragte hierauf selbst eine Modifikation in dem von ihm vorgeschlagenen Texte des letzten Satzes § 8: „Wir behalten Uns vor, Maßregeln zur allmähligen freiwilligen Umwandlung aller nicht in Verlosungen begriffenen Staatsschuldverschreibungen . . . anzuordnen“. Es hätte nämlich das Wort „freiwilligen“ wegzubleiben, damit die Regierung sich dadurch nicht die Möglichkeit verschließe, nach Maß der Umstände auch seinerzeit eine unfreiwillige Umwandlung von Staatsschuldver­schreibungen vorzunehmen. Es ist nämlich im Interesse der Finanzen, des Publikums und auch des Kassa- und Buchhaltungsdienstes gelegen, nach und nach viele minder wichtige Kategorien von öffentlichen Obligationen im Konvertierungswege ganz zu beseitigen. Wenn man sich aber dabei bloß auf freiwillige Konvertierungen einlassen dürfe, würde das Geschäft wohl nie zustande kommen und das jetzige lange und beirrende Verzeichnis der verschiedenen österreichischen Kreditpapiere – ein Unikum in der Finanzwelt – niemals wesentlich vereinfacht werden können. Se. Majestät der Kaiser geruhten diese Modifikation zu genehmigen und zugleich Ah. zu befehlen, daß der nach den Ah. Beschlüssen rektifizierte Patentsentwurf noch heute Allerhöchstenorts vorgelegt werde1.

II. Strafgerichtliche Untersuchung gegen Mitglieder der evangelischen Konvente

Der Justizminister referierte über den Stand der strafgerichtlichen Vorverhandlungen gegen die Teilnehmer an den gesetzwidrigen Beschlüssen der evangelischen Konvente in Ungarn2 mit dem Bemerken, er habe den Oberstaatsanwälten die Weisung erteilt, nur gegen die Haupträdelsführer zu agieren3. Es sei für die Regierung wichtig, daß durch die Verurteilung des Grafen Gedeon Ráday und v. Zsédeny das Prinzip der Strafbarkeit solcher Vorgänge gerichtlich anerkannt werde, und Graf Nádasdy zweifle nicht, daß die Gerichte diesfalls ihre Pflicht erfüllen werden; nur der Beweis der bösen Absicht dürfte vielleicht bnicht in allen Fällen bewiesenb werden können.

Se. Majestät der Kaiser geruhten die Ah. Willensmeinung auszusprechen, daß man die Untersuchungen nicht zu Monsterprozessen anwachsen lasse, und der Justizminister äußerte, daß er eben aus diesem Grunde sich in fortgesetzter Kenntnis des Ganges der Untersuchung erhalten lasse4.

III. Fortsetzung der Beratung des Gemeindegesetzes durch die Vertrauensmänner in Preßburg

Der Polizeiminister las einen Bericht über die Fortdauer der Beratungen über das Gemeinde­gesetz durch den Rest der Vertrauensmänner im Preßburger [Statthalterei-] Abteilungsbezirke5.

IV. Gegenzeichnung des Ah. Patents mit dem neuen Gewerbegesetze

Der Ministerpräsident brachte in Anregung, daß es bei der hohen Wichtigkeit des neuen Gewerbegesetzes angezeigt sein dürfte, dasselbe nicht bloß von dem im Patent zum Vollzuge desselben ausdrücklich berufenen Minister des Inneren, sondern auch noch durch alle übrigen Konferenzglieder mitfertigen zu lassen6.

Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Chef des Armeeoberkommandos bemerkten, daß das Armeeoberkommando, weil das Patent auf die Militärgrenze keine Wirksamkeit hat, an den Vorverhandlungen keinen Anteil genommen habe und auch bei Vollzug durchaus nicht beteiligt sein werde. Der Kultusminister äußerte, daß er, cbevor ihm die Unterzeichnung zugemutet, Erlaubnis bitten müßte, das Ah. Patent kennenzulernen, nachdem er seinerzeit grundsätzlich abweichende Ansichten über die Vorlage vertreten habe und ihm das Ergebnis der weiteren Beratungen unbekannt sei.c

Se. k. k. apost. Majestät geruhten Ah. zu befehlen, daß das in Rede stehende Patent nebst dem Ministerpräsidenten und dem Grafen Gołuchowski noch von den weiters beteiligten Ministers der Finanzen, der Justiz und der Polizei kontrasigniert werden7.

V. Vorlegung der Protokolle der Ersparungskommission

Se. Majestät der Kaiser geruhten die Verhandlungen der Ersparungskommission mit dem Ah. Bemerken zur Sprache zu bringen, daß die Sitzungsprotokolle in Abschrift vorzulegen seien, damit Allerhöchstdieselben von den Fortschritten ihrer Arbeiten in steter Kenntnis erhalten werden8. Die Minister und die Chefs der beiden andern in dieser Kommission vertretenen Zentralstellen9 haben ihre Abgeordneten mit den nötigen Instruktionen zu versehen, damit die Kommission unaufgehalten fortarbeiten und in die Beratung der bei den einzelnen Zweigen als ausführbar bezeichneten Reduktionen mit aller Gründlichkeit eingehen könne. Werde die Notwendigkeit der Beibehaltung eines größeren Personals bei einer Behörde in Zweifel gezogen, so müssen die näheren Aufschlüsse über die Gründe des Bedarfes gegeben werden.

In Absicht auf den Dienst des Polizeiministeriums deutete der Minister des Inneren auf die Entbehrlichkeit dder Polizeidirektion in Czernowitz und der Polizeikommissariate in Brody und Suczawad hin und erinnerte daran, daß das Personal des Ministeriums || S. 327 PDF || dermal stärker sei als jenes der Obersten Polizeibehörde im Jahre 1852. eHierauf entgegnete der Polizeiminister, daß er die Auflassung von Polizeibehörden an den drei Haupteinbruchsstationen längs der russischen Grenze für sehr bedenklich erklären müsse, und was den zweiten Punkt betrifft, der Vertreter des Polizeiministeriums ohnehin angewiesen worden sei, Reduktionen des Personalstandes zu beantragen, diesfalls jedoch erst ein von Sr. Majestät anbefohlener au. Vortrag wegen Reorganisierung dieser Behörde zu erstatten sein werdee Hierauf entgegnete der Polizeiminister , daß er die Auflassung von Polizeibehörden an den drei Haupteinbruchsstationen längs der russischen Grenze für sehr bedenklich erklären müsse, und was den zweiten Punkt betrifft, der Vertreter des Polizeiministeriums ohnehin angewiesen worden sei, Reduktionen des Personalstandes zu beantragen, diesfalls jedoch erst ein von Sr. Majestät anbefohlener au. Vortrag wegen Reorganisierung dieser Behörde zu erstatten sein werde.10

Der Justizminister bemerkte, daß die aus Ersparungsrücksichten wünschenswerte Vereinigung des Justizministeriumsf mit dem Obersten Gerichtshofe so lang nicht werde ins Leben treten können, als die dermalige Überbürdung des Obersten Gerichtshofes und seines Präsidenten mit Geschäften fortdauert. Diesem Übelstande durch Vereinfachung im Gerichtsverfahren baldigst und wirksam zu steuern, sei Minister Graf Nádasdy angelegentlich bemüht, und er werde diesfalls zur Gewinnung von Zeit die Aufgabe nach Tunlichkeit teilen und seine Anträge abgesondert erstatten11.

VI. Aufhebung der Kreisämter im Erzherzogtum Österreich und in Steiermark

Der Kultusminister äußerte, er sei durch die in der Wiener Zeitung soeben im Prinzip ausgesprochene Aufhebung der Kreisämter in Österreich ob und unter der Enns, dann in Steiermark sehr überrascht worden12. Er habe nicht geglaubt, daß die am 8. d. M. in der Ministerkonferenz13 unter dem Ah. Vorsitze gepflogene Beratung über die Aufhebung einiger Kreis- und Landesbehörden schon einen definitiven Charakter habe und er setzte voraus, daß die Sache bloß zur Instruierung des Abgeordneten Sektionschef v. Lasser bei der Ersparungskommission vorläufig in der Konferenz zur Sprache gebracht worden sei. Graf Thun betrachte die Frage über den Fortbestand der Kreisämter als den Kern der ganzen Organisierungsfrage, welche durch den erwähnten Beschluß für die genannten Kronländer gewissermaßen präjudiziert worden sei. Der Ministerpräsident fand ebenfalls den erfolgten Ausspruch insofern verfrüht, als man vielleicht im Verlaufe der Organisierung in den Fall kommen kann, denselben zurückzunehmen, was immerhin eine mißliche Sache ist.

Der Minister des Inneren erklärte es als eine anerkannte Tatsache, daß die Kreisämter in den genannten Kronländern eine unnötige und die Schnelligkeit des Geschäftsganges hemmende Zwischeninstanz bilden. Es sei mithin wünschenswert, ihrem Dasein und den damit verbundenen Auslagen baldmöglichst ein Ende zu machen. Diese Behörden stehen auch der Bevölkerung und den zu bildenden untersten autonomen Organen zu fern, als daß von ihnen eine so ergiebige Tätigkeit erwartet werden könnte, welche die Bestellung von tieferstehenden Regierungsorganen entbehrlich machen würde. Je früher die Aufhebung dieser Kreisämter ausgesprochen wird, je schneller kann die || S. 328 PDF || Regierung die beabsichtigten Ersparungen realisieren und das Personal bei sich ergebenden anderweitigen Aperturen unterbringen. Die Minister der Justiz und der Finanzen teilen vollkommen die Meinung von der Entbehrlichkeit dieser Kreisämter, während sie andererseits der Meinung sind, daß deren Fortbestand in manchen anderen Kronländern, z. B. in Ungarn, aus politischen und administrativen Gründen notwendig sei14.

Am 23./27. Dezember 1859. Rechberg. Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, 31. Dezember 1859.