MRP-1-4-01-0-18591117-P-0063.xml

|

Nr. 63 Ministerkonferenz, Wien, 17. November 1859 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 17. 11.), Thun 19. 11., Bruck 19. 11., Nádasdy 20. 11., Gołuchowski 21. 11., Thierry 23. 11., Seldern.

MRZ. – KZ. 4051 –

Protokoll der zu Wien am 17. November 1859 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.

I. Ausführung des Zürcher Friedens in den betreffenden Ministerien

Der Ministerpräsident las von dem in lithographischen Exemplarien an die Minister verteilten Zürcher Friedensinstrumente diejenigen Artikel vor, welche besondere Verfügungen von Seite der einzelnen Ministerien und des Armeeoberkommandos erforderlich machen, und lud die betreffenden Chefs ein, hiernach in ihrem Wirkungskreise vorzugehen, was dieselben sofort zusagten. Es kam dabei insbesondere zur Sprache, daß vom Armeeoberkommando zur Grenzberichtigungskommission der Major Vlassits abgeordnet, vom Minister des Inneren in betreff derjenigen, welche aus den abgetretenen Teilen der Lombardie im österreichischen Untertansverbande bleiben wollen und vice versa, ein Zirkular an die Statthaltereien erlassen und wegen Übernahme von Akten etc. im Namen und nach Vernehmung der betreffenden Ministerien unterhandelt, endlich vom Kultusminister über die durch einen Additionalartikel in Aussicht gestellte neue Einteilung der Diözesen vorläufig die Wünsche der betreffenden Bischöfe gehört und deren Äußerung dem Minister des Äußern zur weitern Verhandlung mitgeteilt werde1.

II. Eröffnung des Museums in Klausenburg

Nach einer soeben an den Ministerpräsidenten gelangten Mitteilung des apostolischen Nuntius soll zu der am 23. d. [M.] stattfindenden feierlichen Eröffnung des Klausenburger Museums auch der Erzbischof von Erlau geladen und, wenn er annähme, || S. 245 PDF || zu besorgen sein, daß er sich dabei ähnlicher Taktlosigkeit wie bei der Jubelfeier des Primas zuschulden kommen lassen werde2.

Der Kultusminister , von der Abordnung des Erzbischofs nebst Eötvös und Danielik durch die ungrische Akademie3 bereits unterrichtet, kann nur lebhaft wünschen, daß der Erzbischof von der Teilnahme an der Feier oder doch von jeder politischen Demonstration dabei abgehalten werde. Ein Vorschlag des Justizministers , den Erzbischof einer Versammlung wegen nach Wien zu zitieren, um ihm hiermit die Reise nach Klausenburg unmöglich zu machen, schien dem Kultusminister wegen Mangel eines Verhandlungsgegenstands von einiger Wichtigkeit unausführbar zu sein. Wohl aber trat er und sofort die Konferenz dem Antrage des Ministers des Inneren bei, den Statthalter von Siebenbürgen Fürsten Liechtenstein zu beauftragen, daß er dem Prälaten erkläre, man werde bei der Feierlichkeit keine politische Demonstration dulden, er möge sich also dergleichen enthalten, und daß der Fürst, wenn deren doch vorkämen, die Versammlung aufheben möge. Die Einleitung dazu wird der Minister des Inneren unverzüglich treffen4.

III. Gesuch des v. Zsedényi um Niederschlagung der Untersuchung

Hofrat v. Zsedényi, der Leiter des berüchtigten Käsmarker evangelischen Konvents5, hat in einem Sr. Majestät überreichten Gesuche und in einer Eingabe an den Justizminister um Niederschlagung der wider ihn wegen der dortigen Vorgänge eingeleiteten Untersuchung gebeten, indem er versichert, daß, wenn er gewußt hätte, es werde ihm sein bloß nach der Eingebung seines Gewissens gemachter Antrag als Ungehorsam gegen den Ah. Willen ausgelegt werden, er ihn nicht gestellt haben würde, und daß er bereit sei, seinen Gehorsam zu bekräftigen etc.6 Ohne den Stand der Untersuchung zu kennen, vermöchte der Justizminister nicht, sich über Zsedényis Gesuch jetzt schon auszusprechen. Er hat daher vorläufig im telegraphischen Wege vom Kaschauer Landesgerichts­präsidium hierwegen Bericht abgefordert und wird, sobald derselbe eingelangt sein wird, seinen Antrag machen.

Der Kultusminister war hiermit einverstanden, denn so wünschenswert es wäre, dem Zsedényi den Weg zum Widerruf und zur Umkehr nicht zu verschließen, so erscheint es doch notwendig, daß die Beschlagnahme der Konventsprotokolle und der gerichtliche Vorgang vorerst als gerechtfertigt sich darstelle, bevor von einer Nachsicht oder Niederschlagung der Untersuchung die Rede sein könnte7.

IV. Sammlung zu einem Jellačić-Monument

Der Minister des Inneren referierte über die Anträge des Banus von Kroatien wegen eines Jellačić -Monuments. Schon bei Lebzeiten des Banus Jellačić hatte sich ein || S. 246 PDF || Komitee gebildet und zu diesem Behufe 5135 fr. gesammelt8. Gegenwärtig beabsichtigt der dermalige Banus Graf Coronini, sich an die Spitze des Komitees zu stellen, und beantragt bei der Unzulänglichkeit des Fonds die Gestattung einer allgemeinen Sammlung. Gegen ersteres fände der Minister des Inneren nichts einzuwenden; auch die Sammlung würde in vielen Kronländern Anklang finden, dagegen in manchen, z.B. in Ungern, im Venezianischen, nicht gerne gesehen werden, also wenig einbringen. Graf Coronini möge sich vorläufig des Erfolges zu vergewissern versuchen, den die Sammlung in den einzelnen Kronländern haben dürfte.

Nach dem Erachten des Kultusministers , dem die Konferenz beitrat, wäre jedoch die allgemeine Sammlung dem Komitee einfach zu bewilligen, indem die lf. Behörden sich damit weder zu befassen noch für den Ertrag einzustehen haben9.

V. Aufhebung des Verbots des Wohnens von Juden in den Bergbaustädten

Der Minister des Inneren beantragte die Aufhebung des auf Grundlage eines alten Gesetzes bestehenden Verbots des Wohnens der Juden in den Bergbaustädten Ungerns, dessen ehemaligen Nebenländern und Böhmens10. Sämtliche Statthaltereien und die ungrischen Statthalterei­abteilungen, bis auf jene von Preßburg, welche das Verbot bezüglich der Bergstädte, wo edle Metalle erzeugt werden, aufrecht erhalten wissen will, sind für die Aufhebung, und der Minister des Inneren tritt dem Antrage derselben umso mehr bei, als heutzutage dem Christen nichts mehr vergeben wird, wenn man den Juden in Bergstädten zu wohnen erlaubt.

Nachdem der Finanzminister erklärt hatte, von seinem Standpunkte keinen Anstand gegen die Aufhebung dieses Verbots zu haben, trat die Konferenz dem Antrage des Ministers des Inneren bei11.

VI. Aufhebung des Verbots des Apotheken-, Mühl-, Schankbesitzes der Juden und des Aufenthalts auf dem flachen Lande

Der Minister des Inneren beantragte ferner12 die Aufhebung des Verbotes für Juden a) zur Haltung von Apotheken, denn dies Verbot ist an sich ungerecht, es ist auch unpraktisch, nachdem Juden Ärzte sein dürfen und als solche in gewissen Fällen Hausapotheken zu halten berechtigt sind; b) zum Betriebe von Mühlen, Brauereien und Brennereien etc., denn tatsächlich betreiben sie auf den meisten galizischen Gütern diese Geschäfte doch, und kann gegen den Mühlbetrieb der Juden nun, wo der Getreidehandel frei ist, umso minder etwas eingewandt werden, als die pflichtmäßige Handhabung der Mühlordnung durch die Behörden das Publikum vor Übervorteilung von jüdischen wie von christlichen Müllern schützt; c) zum Betriebe des Schankgewerks [sic!]; denn dieses ist tatsächlich in Galizien fast ausschließend in den Händen der Juden und wird || S. 247 PDF || insbesondere in Orten, wo das städtische Propinationsrecht an sie verpachtet ist, von allen Juden als Teilnehmern des Pachts ausgeübt; dagegen behielt sich der Minister des Inneren vor, den Schankbetrieb wie bei christlichen Wirtshäusern auf den Ortsbedarf zu beschränken; d) zum Aufenthalte auf dem flachen Lande, da dieses Verbot ebenfalls nicht mehr haltbar ist, sobald die obigen entfallen13.

Die Konferenz war mit allen diesen Anträgen einverstanden14.

VII. Kladderadatsch und Presse betreffend

Der Polizeiminister teilte der Konferenz mit, daß die Redaktion des Berliner „Kladderadatsch“ aus Besorgnis, daß man ihn in Österreich verbieten werde, die Zusicherung gegeben habe, seine Ausfälle gegen Österreich von nun an einstellen zu wollen. Bei diesem Anlasse machte der Finanzminister auf die fortgesetzten hämischen Artikel unserer „Presse“, wie z. B. über die Budgetkommission etc., aufmerksam, denen doch einmal mit Ernst und zur Warnung für andere entgegengetreten werden sollte.

Der Polizeiminister sicherte in dieser Beziehung die möglichste Wachsamkeit zu, entschuldigte aber etwaige Nachsicht teils mit der bisherigen Bestellung seines Preßbüros, das er erst kürzlich erneuert hat15, teils mit dem Ah. Auftrage, bei Übernahme der Erbschaft seines Vorgängers im Amte mit Schonung und Vorsicht gegen die Presse vorzugehen16.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 11. Jänner 1860.