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Nr. 49 Ministerkonferenz, Wien, 26. Oktober 1859 – Protokoll I - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 26. 10.), Thun vidit 27. 10., Bruck vidit 27. 10., Nádasdy 28. 10., Gołuchowski 28. 10., Thierry 28. 10., Seldern.

MRZ. – KZ. 3728 –

[Tagesordnungspunkte]

Protokoll I der zu Wien am 26. Oktober 1859 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.

I. Finanzmaßregeln betreffend

Gegenstand der Beratung waren die Anträge des Finanzministers über die Maßregeln zur Herstellung des Kredits und des Gleichgewichts in Staatseinnahmen und Ausgaben1.

Nach einem Rückblicke auf seine bisherige Gestion und auf die bereits in der Konferenz vom 8. Oktober 1859 (Protokollabsatz II)a dargestellten Verhältnisse, wodurch die Subskriptionssumme des Nationalanlehens von 1854 überschritten wurde, beantragte der Finanzminister

1. daß die von Sr. Majestät verordnete Finanzkommission2, nachdem sie bei dem in wenig Tagen eintretenden Beginn des Verwaltungsjahrs 1860 für dieses nicht mehr wirksam sein kann, sich demnächst mit der Ausarbeitung des Staatsvoranschlags für 1860/61 zu beschäftigen und dabei an die in dem beiliegenden Entwurfe eines Ah. Kabinettschreibens an den Finanzministerb vorgezeichneten Grundsätze zu halten habe, damit der darin ausgesprochene Ah. Wille, die Staatseinnahmen und Ausgaben mit diesem Jahre ins Gleichgewicht zu bringen, erfüllt werde. Der Inhalt dieses allen Zentralstellen mitzuteilenden und durch die Zeitung zu veröffentlichenden Ah. Befehls dürfte zur Beruhigung des Publikums über die finanziellen Zustände dienen. Mittlerweile hätten die Chefs der Zentralstellen in ihrem Ressort nach Möglichkeit dahin zu wirken, daß schon im Laufe des Verwaltungsjahres 1860 Einschränkungen in den präliminierten Ausgaben eintreten.

2. Organisierung einer wirksamen Kontrolle über die Gebarung des Staatsschuldenwesens3. Nachdem die seit 1817 eingesetzte Direktion des Tilgungsfonds diesem Zwecke nicht entspricht, so wäre unter der Benennung „Direktion für die verzinsliche Staatsschuld und den Tilgungsfonds“ unter dem Vorsitze des Präsidenten der Obersten Rechnungskontrollbehörde eine Kommission bestehend aus einem Reichsrat, einem Abgeordneten des Finanzministers, einem detto der Rechnungskontroll­behörde, einem Rat der Börsenkammer, einem Mitglied der Handelskammer und zwei Direktoren der Nationalbank einzusetzen, deren Wirksamkeit || S. 182 PDF || sich auf die gesamte Gebarung im Staatsschulden­wesen zu erstrecken hätte. Dieser Kontrollkommission wäre jährlich zweimal die Übersicht des Standes der Staatsschuld und der daran sich ergebenen Veränderungen unter Darstellung ihrer Ursachen vorzulegen. Sie hätte den Ausweis zu prüfen und Sr. Majestät durch den Finanzminister vorzulegen, wornach dann die Verlautbarung des Resultats veranlaßt werden würde.

3. Beabsichtigt der Finanzminister mit 1. Jänner 1860 die Silberzahlung der Zinsen des Nationalanlehens wieder aufzunehmen4, und 4. durch eine Finanzoperation das Defizit des Jahres 1860 zu decken, die Schuld an die Nationalbank aus dem Jahre 1859 zu tilgen und mittelst einer in Nationalanleihensobligationen einzahlbaren Quote von 100 Millionen Gulden die Überschreitung der subskribierten Summe dieses Anlehens auszugleichen5. Der Finanzminister ersuchte die Mitglieder der Konferenz, sich vorderhand über seinen Antrag ad 1., dann über das Prinzip jenes ad 2. auszusprechen, um sodann bei dem letzteren zur Ausarbeitung des Patentsentwurfs schreiten zu können. Die Detailanträge ad 4. wurden einer späteren Zeit vorbehalten6.

Ad 1. In der Hauptsache erklärte sich die Konferenz mit dem angetragenen Ah. Kabinettschreiben einverstanden, nur machte der Kultusminister bemerklich, cwenn die Berufung zeitlicher Teilnehmer in den Reichsrat nach den §§ 13 und 16 des Reichsratsstatuts stattfindet, so wird dann auf diese Teilnehmer auch der § 37 Anwendung findenc wenn die Berufung zeitlicher Teilnehmer in den Reichsrat nach den §§ 13 und 16 des Reichsratsstatuts7 stattfindet, so wird dann auf diese Teilnehmer auch der § 37 Anwendung finden, wornach sie bloß zu Vorarbeiten verwendet werden sollen, während es wünschenswert erscheint, die für den hier beabsichtigten Zweck zu berufenden Männer, welche in ihrer Heimat Ansehen und Vertrauen genießen, auch an den Hauptberatungen teilnehmen zu lassen und somit die Angelegenheit vor einen verstärkten Reichsrat zu bringen. dNachdem jedoch gemäß Absatz V des ministeriellen Programms die Reform des Reichsratsstatuts in Angriff genommen werden soll und auf diesem Wege die Ah. Ernennung außerordentlicher Reichsräte, welche schon bei der ursprünglichen Einsetzung des Reichsrates mehrfach bevorwortet worden ist, zur Sprache kommen dürfte, so erklärte sich Graf Thun schließlich mit dem Antrage des Finanzministers einverstanden, zumal die Berufung zeitlicher Teilnehmer die Möglichkeit gewähre, mehr auf Männer von spezieller Fachkenntnis Rücksicht zu nehmen.d Nachdem jedoch gemäß Absatz V des ministeriellen Programms die Reform des Reichsratsstatuts in Angriff genommen werden soll und auf diesem Wege die Ah. Ernennung außerordentlicher Reichsräte, welche schon bei der ursprünglichen Einsetzung des Reichsrates mehrfach bevorwortet worden ist, || S. 183 PDF || zur Sprache kommen dürfte, so erklärte sich Graf Thun schließlich mit dem Antrage des Finanzministers einverstanden, zumal die Berufung zeitlicher Teilnehmer die Möglichkeit gewähre, mehr auf Männer von spezieller Fachkenntnis Rücksicht zu nehmen. Aus dieser letzteren Rücksicht sprach sich auch der Minister des Inneren für die Weglassung der Zitation jener Paragraphen aus; und der Finanzminister erklärte schließlich, auf deren Beibehaltung kein Gewicht zu legen.

Was die Zusammensetzung der Kommission betrifft, deren Mitglieder von Sr. Majestät zu ernennen wären, so stimmte man bezüglich der Wahl des Sektionschefs Freiherrn v. Schlechta als Vorsitzenden dem Antrage des Finanzministers bei, indem es den übrigen Ministern und dem Vertreter des Armeeoberkommandos anheimgestellt wurde, bei Revision dieses Protokolls die Namen der von ihnen vorgeschlagenen Vertreter ihrer Ministerien etc. in die im Entwurfe leer gelassenen Stellen einzureihen. Die Ausfüllung der Rubriken des Marineoberkommandos und der Obersten Rechnungskontrollbehörde hat der Finanzminister nach vorläufig mit den betreffenden Zentralstellen im kurzen Wege zu pflegenden Einvernehmene auf sich genommen8.

Schließlich war die Konferenz einstimmig in der au. Bitte, Se. Majestät geruhen die Ah. Entscheidung über diesen Gegenstand unmittelbar über das vorliegende Konferenzprotokoll zu fassen9.

Endlich trat die Konferenz dem Antrage des Finanzministers bei, die in dem beiliegenden Memoire f„Über die Reform der inneren Verwaltung in finanzieller Beziehung“f || S. 184 PDF || enthaltenen Anträge der Kommission als Leitfaden oder Instruktion für ihre Ausarbeitungen gin Beziehung auf Reformen in der Verwaltungg, jedoch mit der in der Konferenz beschlossenen Änderung mitzuteilen, daß daraus die Andeutung über eine Zusammenziehung der fünf ungrischen Statthaltereiabteilungen (Seite 4), dann daß der Schluß des Memoires über die Militärgebarung, wogegen FML. Graf Crenneville im Namen des Armeeoberkommandos in der Konferenz vom 8. Oktober 1859 Verwahrung eingelegt hatte, hinwegbleiben10.

Ad 2. war die Konferenz im Prinzip mit dem Antrage des Finanzministers einverstanden. Es wurde jedoch von den Ministern für Kultus , der Justiz und des Inneren , denen sich sofort die übrigen Stimmen anschlossen, Bedenken gegen die Zusammensetzung der Schuldenkontrollkommission erhoben. Nach dem vorliegenden Antrage bestünde sie unter dem Vorsitze eines Staatsbeamten noch aus drei Staatsbeamten und vier andern Mitgliedern. Sie soll aber wesentlich eine Kontrolle hder Staatsverwaltung zur Beruhigung der Staatsgläubigerh sein, damit, wie der Kultusminister bemerkte, keine Ausgabe von Staatsschuldverschreibungen ohne Wissen der Gläubiger, d. i. über den öffentlich bekannt gemachten Totalbelauf stattfinden könne. iSolle die Einsetzung der Kommission ihren Zweck erfüllen, so müsse sie aus Männern bestehen, die nicht nur durch ihren Charakter, sondern auch durch reelle Unabhängigkeit ihrer Stellung unzweifelhafte Bürgschaft dafür leisten, daß nichts sie abhalten könne, den wahren Tatbestand zu ergründen und dafür öffentliches Zeugnis abzulegen.i Es werden daher Staatsbeamte als Kontrolleurs hier nicht angezeigt sein; auch scheint es nicht nötig, die Wahl der unabhängigen Mitglieder auf die Handels- und Börsekammer und Nationalbank zu beschränken. Vielmehr wären die Mitglieder aus allen Ständen, dem Adel, großen Grundbesitzern, dem Handelsstande und Industriellen zu wählen, ihnen jeine angemessene, öffentlich kundzu­machende Instruktion zu erteilenj, von Sr. Majestät ein Präsident vorzusetzen und die Beamten der Tilgungskommission lediglich zur Verwaltung und zur Auskunftserteilung an die Kommission zu verwenden. Auf diese Art würde sie als eine wahrhaft unabhängige Kommission, der übrigens nach dem Antrage des Justizministers etwa ein Reichsrat als stabiler Präsident vorgesetzt werden könnte, dem Publikum die Bürgschaft einer wirklichen Kontrolle zu gewähren vermögen.

Der Finanzminister fand hiergegen nichts zu erinnern und wird hierauf bei der weiteren Bearbeitung seiner diesfälligen Anträge Rücksicht nehmen11.

[Ah. E.] kIch habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, den 11. November 1859. Franz Josephk .