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Nr. 42 Ministerkonferenz, Wien, 13. Oktober 1859 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 13. 10.), Thun 15. 10., Bruck 15. 10., Nádasdy 15. 10., Hübner 15. 10., Gołuchowski 15. 10., Crenneville 16. 10.

MRZ. – KZ. 3604 –

Protokoll der zu Wien am 13. Oktober 1859 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.

I. Verhandlung über die Rheinkorrektion

Der Minister des Inneren brachte zur vorläufigen Kenntnis des Ministers des Äußern den Stand der Verhandlung über die Rheinkorrektionsarbeiten.

Es liegen drei Projekte vor: eines von den österreichischen Ingenieuren, eines von den schweizerischen und ein drittes von dem Oberingenieur Wex. Der Minister des Inneren behielt sich vor, über die definitive Erledigung dieser Angelegenheit mit dem Minister des Äußern schriftlich die erforderliche Rücksprache zu pflegen, worauf der Finanzminister bemerkte, daß hierauf die eben im Zuge befindliche Erniedrigung des Spiegels des Bodensees von Einfluß sein dürfte, indem dadurch das Rheingefälle wesentlich erhöht werden wird1.

II. Halten christlicher Dienstboten bei galizischen Juden

Der Ministerpräsident verlas zwei Zeitungsartikel, wornach einem jüdischen Wirtschaftsbesitzer, der zum Wirtschaftsbetriebe die Bewilligung zur Haltung zweier christlicher Dienstboten ansuchte, diese vom Bezirksamte Saybusch nicht nur verweigert, sondern ihm auch wegen bisheriger unbefugter Haltung derselben eine Geldstrafe von 5f. auferlegt wurde; wornach ferner das Bezirksamt Andrichau den dortigen Gemeindevorstand anwies, den Juden das Verbot der Haltung christlicher Dienstboten in Erinnerung zu bringen und gegen die Übertreter mit Geldstrafen vorzugehen. Solche Vorgänge abzustellen beziehungsweise das Gesetz zu ändern, schien dem Ministerpräsidenten im Interesse unserer auswärtigen Beziehungen höchst dringend zu sein.2

|| S. 146 PDF || Der Minister des Inneren bemerkte, der erste Fall werde sich vielleicht durch die Oberbehörde abtun lassen, da er, wie es scheint, auf einer zu strengen Auffassung des Gesetzes von Seite des Bezirksamts beruht. Allein, das Gesetz besteht einmal in Galizien3 und mit gutem Grunde, weil die christlichen Dienstboten bei den Juden demoralisiert, ihrer Religion entfremdet werden, und demnach die Regierung verpflichtet ist, einträchtig mit der christlichen Geistlichkeit Religion und Moral ihrer Untertanen gegen Abfall zu schützen. Auch erstreckt sich dieser nicht allein auf die Person des Dienstboten, sondern auch auf die Kinder, die meistens in das Judenhaus mitgenommen werden und dann ohne alle Religion und Unterricht aufwachsen. Es bedarf daher der ernstesten Erwägung, wie weit mit der Aufhebung der bisherigen Beschränkungen der Juden in den verschiedenen Kronländern gegangen werden soll. Der Minister des Inneren wird diesen Gegenstand bei der Prüfung der ihm von seinem Vorgänger im Amte zurückgelassenen Verhandlung über die Verhältnisse der Juden seine volle Aufmerksamkeit widmen; es muß ihm aber dazu, bei dem Umfange und der Wichtigkeit der Sache, die erforderliche Zeit gegönnt werden, die er nach Möglichkeit abzukürzen bestrebt sein wird.

Nach der Ansicht des Ministerpräsidenten und der mehreren Stimmen der Konferenz unterläge es jedoch keinem Anstande, unvorgreiflich der Regulierung der Judenverhältnisse im allgemeinen schon jetzt die Zurücknahme des Verbotes des Haltens christlicher Dienstboten zu beantragen, da dasselbe immerwährenden Angriffen der in- und ausländischen Presse ausgesetzt ist. Wenn, wie der tg. gefertigte Ministerpräsident bemerkte, der Jude, der seinen christlichen Dienstboten oder dessen Kinder vom Besuch seiner Kirche und Schule abhält, mit der Geldstrafe belegt würde, so wäre wohl in jeder Beziehung der diesfalls der Regierung obliegenden Pflicht Genüge getan; denn, setzte der Kultusminister hinzu, die Regierung hat keine andere Tutel über den Kirchenbesuch auszuüben, als die, daß man die Gläubigen nicht hindere, ihren Religionspflichten nachzukommen. Unter diesen Umständen würde eine Strafe für den Juden, dessen christliche Diener den eigenen Gottesdienst versäumen, den Zweck erreichen; ajedoch könne wohl über den Gegenstand eine erfolgreiche Beratung nicht stattfinden, ehe nicht ein den gesetzlichen Stand der Frage in den verschiedenen Kronländern und deren tatsächliche Verhältnisse darstellender Antrag vorliege.a

Hiernach behielt sich der Minister des Inneren vor, eine diese Angelegenheit speziell normierende Vorschrift demnächst in Antrag zu bringen4.

III. Unzuverlässigkeit der Postanstalt

Der Ministerpräsident nahm aus dem Umstande, daß Depeschen aus dem Ministerium des Äußern an die k. k. Gesandtschaft in Rom um 14 Tage zu spät daselbst eingelangt sind, sowie aus weiteren, auch vom Polizeiminister bestätigten Klagen über || S. 147 PDF || die Unverläßlichkeit der Post Anlaß, den Finanzminister zur Einleitung der erforderlichen Verfügungen einzuladen, wozu sich der letztere bereit erklärte5.

IV. Eröffnung der Universität in Padua

Der Unterrichtsminister erbat sich die Ansicht der Konferenz über die Frage der Wiedereröffnung der seit dem Kriege geschlossen gewesenen Universität zu Padua mit 1. November 1859.

Nach den ihm vorliegenden Berichten der Landesbehörden hat sich das Polizeikommissariat in Padua für, der dortige Vizedelegat gegen die Eröffnung ausgesprochen, weil er von dem Zusammenströmen so vieler junger Leute Ruhestörungen und Verführung zur Auswanderung besorgt. Dagegen fand der Statthalter in der bloßen Möglichkeit von Gesetzübertretungen kein Motiv zur längeren Sperrung, da Unordnungen durch strenge Überwachung der Jugend vorgebeugt werden kann, die Frequenz nicht groß sein dürfte und nach Aufhebung des Belagerungszustandes im Venezianischen ein Ausnahmszustand bezüglich der Universität nicht mehr haltbar sein und Furchtsamkeit von Seite der Regierung beurkunden würde6. Vom Standpunkte des Unterrichts hielte es der Minister für gleichgültig, ob die Universität geöffnet wird oder nicht, denn voraussichtlich werden daselbst ernste Studien im nächsten Jahre nicht gemacht werden. Vom politischen Standpunkte aber macht sich die Erwägung geltend, daß die Regierung sich selbst ein Armutszeugnis ausstellt, wenn sie, wie man sagen wird, sich nicht getraut, diese Lehranstalt, die einzige höhere der Art, die sie in Italien noch hat, zu eröffnen, während jene in Paviab geöffnet ist. Auch cist es sehr schwierig, wenn einmal die Universitätsstudien vollkommen eingestellt sind, nachdem sich nicht vorhersehen läßt, wie lange die dermaligen Verhältnisse noch dauern und wann wieder wirklich beruhigte Zustände zurückkehren werden, den Zeitpunkt zu finden, um die Vorträge wieder eröffnen zu lassen.c

Der Unterrichtsminister hielte also die Eröffnung der Universität mit 1. November 1859 für das kleinere Übel, würde sie aber nur mit folgenden Einschränkungen beantragen: 1. daß, nachdem Se. Majestät die Ausschließung von Schülern aus Dalmatien, dem Küstenlande und Tirol bereits mündlich zu genehmigen geruht haben, nur diejenigen zur Frequentation zugelassen werden, die vermöge ihres Domizils den lombardischvenezianischen Provinzen angehören; 2. daß der Statthalter ermächtigt werde, allen dortländigen Rechtshörern, dund das Ministeriumd jenen aus obgedachten drei Provinzen, welche schon ein oder zwei Jahre in Padua Jus gehört haben, das Privatstudium und die Ablegung der Prüfung in Padua zu bewilligen; 3. daß die Delegation ermächtigt werde, jeden bedenklichen Studenten abzuschaffen.

In der Hauptfrage, ob die Universität heuer schon zu eröffnen sei, erklärte sich der Polizeiminister auf das entschiedenste dagegen. Der Antrag des Statthalters dafür beruht auf der Voraussetzung einer wirksamen Überwachung der Studenten von Seite der Professoren || S. 148 PDF || und der Polizeibehörde. Allein, diese Voraussetzung ist irrig. Weder auf die einen noch auf die andern ist zu rechnen. Von den Professoren ist der eine Teil selbst regierungsfeindlich gesinnt, die gutgesinnten aber sind schwach und furchtsam. Auf die Polizeiorgane in Italien ist sich überhaupt nicht zu verlassen: die wenigen deutschen Beamten sind eingeschüchtert und entmutigt. Die Armee allein hält noch die Provinzen zusammen. An einen ernstlichen Betrieb der Studien ist, wie schon der Unterrichtsminister bemerkte, unter den obwaltenden politischen Verhältnissen nicht zu denken, für den Unterricht erwächst also aus der Eröffnung der Universität kein Vorteil; und was den Vorwurf der Schwäche anbelangt, den man der Regierung der längeren Schließung wegen machen wird, so möge sich die Regierung darüber hinaussetzen. Das Ausland kennt unsere Stellung in Italien und wird es nur billigen, wenn die Regierung der Revolution einen sehr gelegenen Tummelplatz für ihre Umtriebe unter unserer Jugend verschließt. Sollte gleichwohl die Eröffnung der Universität beliebt werden, so erklärte der Polizeiminister, für die Wirksamkeit seiner dortigen Organe nicht einstehen zu können.

Alle übrigen Votanten der Konferenz traten der Ansicht des Polizeiministers bei, FML. Graf Crenneville mit der Bemerkung, daß unter einem mit der Veröffentlichung des diesfälligen Beschlusses die Motive desselben, ejedoch keineswegs Furchtsamkeit oder Besorgnis möglicher Ruhestörungen,e mittelst eines im Sinne des Polizeiministers abgefaßten Zeitungsartikels zur allgemeinen Kenntnis gebracht werden dürften.

Der Unterrichtsminister erklärte schließlich, gegen den Majoritätsantrag nichts einwenden zu wollen. Er wird daher im Sinne desselben das Verbot des öffentlichen Besuchs der Universität in Padua für das Schuljahr 1859/60 erlassen und bezüglich derjenigen Fakultätsstudien, bei denen es tunlich ist, das Privatstudium nach den in den Schuljahren 1849 und 1859 angenommenen Modalitäten gestatten, mit der Beschränkung jedoch auf die ihrem Domizil nach den lombardisch-venezianischen Provinzen angehörigen Schüler, nachdem es von Seite des Finanzministers und der mehreren Stimmen für wünschenswert erkannt worden ist, die gegenwärtige Gelegenheit zu benützen, um für immer den vieljährigen Übelstand zu beseitigen, daß Studierende aus Dalmatien, Küstenland und Tirol, trotz der ihnen seit Jahren an ihren heimischen Lehranstalten gebotenen Gelegenheit, deutsch zu lernen, nur italienische Universitäten besuchten, sich dort vollends italienisierten und die dort aufgenommenen Grundsätze und Gesinnungen zur Untergrabung der Loyalität und Anhänglichkeit ihrer Landsleute nach ihrer Heimat verpflanzten. Um allen Vorwänden wegen nicht genügender Sprachkenntnis zu begegnen, könnte den Studierenden aus den genannten nichtitalienischen Kronländern die Universität Innsbruck als Prüfungsort bezeichnet werden7.

V. Unterstützung für den Realschullehrer Gindely

Der Unterrichtsminister erbat sich und erhielt sofort die Zustimmung des Finanzministers zu dem Antrage, den seit einem Jahre behufs archivalischer und geschichtlicher Forschung nach München beurlaubten Lehrer Gindely an der Oberrealschule in Prag zum Behufe seiner beabsichtigten weiteren Studien und Nachforschungen || S. 149 PDF || in französischen, belgischen, spanischen und sardinischen Archiven füber die Periode der Vorbereitung und des Ausbruches des Dreißigjährigen Kriegesf von der Ah. Gnade Sr. Majestät einen weiteren Urlaub auf zwei Jahre mit Beibehaltung seines Gehalts jährlicher 1000 fr. und einer ao. Unterstützung von jährlich 800 fr. zu erwirken, nachdem von den Bestrebungen dieses durch verschiedene Arbeiten und das Resultat seiner Forschungen in München als tüchtig bewährten Lehrers nicht unbedeutende Erfolge für die Wissenschaft zu erwarten sind8.

VI. Auflösung des Handelsministeriums mit 31. Oktober

Der tg. gefertigte Ministerpräsident , von der Ansicht geleitet, daß die definitive Auflösung des Handelsministeriums9 am füglichsten mit dem Schlusse des laufenden Verwaltungsjahres ins Werk gesetzt werden dürfte, nachdem mit diesem Zeitabschnitte die Rechnungen über die im Laufe des Verwaltungsjahres vorgekommenen Verwaltungsauslagen abgeschlossen werden und die für das nächste präliminierten zur Ausführung zu gelangen haben, hat in diesem Sinne den Entwurf eines Erlasses ausarbeiten lassen, welcher den beiden bei dieser Maßregel zunächst beteiligten Ministern der Finanzen und des Inneren zur vorläufigen Einsicht mitgeteilt wurde, wornach sodann, wenn sie damit einverstanden sind, das weitere verfügt werden wird10.

VII. Ausfolgung des Betriebsmaterials der italienischen Eisenbahn an die lombardische Strecke

Der Finanzminister kam auf die in der Konferenz vom 27. August d. J. sub II. besprochene Angelegenheit wegen Zurückhaltung des von der k.k. Armee bei dem Rückzuge aus der Lombardie mitgenommenen Betriebsmaterials der italienischen Eisenbahngesellschaft aus der Ursache zurück, weil die Gesellschaft neuerlich vorgestellt hat, daß sie, gedrängt von der sardinischen Regierung, das nötige Materiale auf der lombardischen Bahnstrecke zu bestellen, genötigt sein würde, dasselbe im Auslande neu anzuschaffen und mit großen Kosten über Genua nach der Lombardie zu schaffen. Wenn ihr daher gestattet würde, einen Teil des mit Beschlag belegten Materials nach der Lombardie abzuführen, so wäre sie bereit, das neue im Inlande anfertigen zu lassen und auf der inländischen Bahnstecke zu verwenden, was dem Finanzminister in jeder Beziehung nur höchst erwünscht sein könnte.

Nachdem aber FML. Graf Crenneville erklärt hat, daß jene Beschlagnahme und Zurückhaltung aus militärisch-politischen Rücksichten auf ausdrücklichen Ah. Befehl Sr. Majestät verfügt worden, somit der Antrag auf eine Abweichung davon seiner Befugnis entrückt ist, so erübrigt dem Finanzminister nichts, als sich hierüber die Ah. Entscheidung Sr. Majestät entweder mittelst au. Vortrags oder in einer unter dem Ah. Vorsitze stattfindenden Konferenz zu erbitten11.

VIII. Kuratorsstelle der k. k. Akademie der Wissenschaften

Durch den Austritt des Freiherrn v. Bach aus dem Ministerium des Inneren ist die Stelle des Kurators der Akademie der Wissenschaften erledigt.

|| S. 150 PDF || Sie war zur Zeit der Gründung der Akademie Sr. k. k. Hoheit dem Herrn Erzherzog Johann s[eligen] G[edenkens]12 übertragen und 1848 von Höchstdemselben bei Übernahme der Reichsverweserstelle in Frankfurt zurückgelegt worden. Mit Ah. Entschließung vom 2. März 1849 geruhten Se. Majestät sie „Meinem Minister des Inneren“ zu verleihen, und in der hierwegen erlassenen Bekanntmachung hieß es, daß der „jeweilige“ Minister des Inneren sie zu bekleiden habe13. Sonach wäre gegenwärtig der Minister des Inneren Graf Gołuchowski dazu berufen. Er sprach jedoch den Wunsch aus, davon enthoben zu sein, weil er diesen Posten für einen derjenigen hält, welcher nur von einer Sommität der Wissenschaft oder von einer den höchsten Kreisen angehörigen erlauchten Person mit Glanz vertreten werden kann. Der Minister des Inneren würde daher den Antrag sich erlauben, Se. Majestät geruhen zur Verherrlichung der Akademie die Stelle ihres Kurators an ein Mitglied der Ah. kaiserlichen Familie zu übertragen.

Der Unterrichtsminister , welcher gelegenheitlich einer Verhandlung über das Budget der Akademie mit dem vorigen Minister des Inneren die Ansicht ausgesprochen hatte, daß die Akademie füglicher der Kuratel des Unterrichts- als des Ministers des Inneren unterstellt werden sollte, erklärte gleichwohl für seine Person keinen Anspruch darauf zu machen, vielmehr ganz die Meinung des Grafen Gołuchowski zu teilen, daß die Kuratel der Akademie, nachdem ihre Präsidentenstelle mit einer Sommität der Wissenschaft besetzt ist, zur Hebung ihres Ansehens und Glanzes, wie es ursprünglich der Fall war, wieder an einen der durchlauchtigsten Herrn Erzherzoge übertragen werden möchte.

Alle übrigen Stimmen der Konferenz traten diesem Antrage bei14.

IX. Verwendung des Ministerialrates v. Lackenbacher

Der Minister des Inneren referierte über eine Differenz mit den Ministern des Äußern und der Finanzen über die Einreihung des dermal noch in dem Status seines Ministeriums geführten, aber dort seit Jahren außer Verwendung stehenden Ministerialrats v. Lackenbacher. Derselbe befindet sich seit 1857 bei der Finanzkommission in Konstantinopel, deren Tätigkeit aber jetzt erst, nachdem die bestellten Mitglieder anderer Staaten nach und nach angekommen sind, beginnen soll.

Es wäre, bemerkte der Minister des Äußern übereinstimmend mit dem k. k. Internuntius, sehr auffallend, wollte man Lackenbacher in dem Moment abberufen, als seine Tätigkeit erst beginnen soll.

Die Minister des Äußern und der Finanzen waren daher für dessen fernere Belassung in Konstantinopel bis zur Beendigung der Arbeiten jener Kommission und, da er weder dem Ministerium des erstern noch des letztern angehört, für dessen einstweilige Fortführung im Status des Ministeriums des Inneren, wo er bisher erscheint.

|| S. 151 PDF || Der Minister des Inneren erklärte sofort, ihn bis zu jenem Zeitpunkte zu behalten15.

X. Werbungen der Schweizer auf österreichischem Gebiete

Der Minister des Äußern stellte dem Minister des Inneren zwei während dessen Beurlaubung vom Ministerium des Inneren in betreff der Werbungen der Schweizer für fremde Mächte auf österreichischem Gebiete, dann

XI. Auskünfte für Hannoversche Ansiedler in Ungarn

in betreff einiger von Hannoverschen Untertanen über die Ansiedlung in Ungern gewünschten Auskünfte erlassenen Noten, in denen das gedachte Ministerium anderer Meinung als das Ministerium des Äußern ist, zu dem Ende zurück, um davon Einsicht zu nehmen und womöglich die diesfälligen Differenzen zu begleichen16.

XII. Entwurf über die Reorganisation der Gendarmerie (1. Beratung)

Schließlich wurde mit dem Vortrage des vom Minister des Inneren ausgearbeiteten Entwurfs der Hauptgrundsätze zur Reorganisierung der Gendarmerie begonnen17.

Nach einem einleitenden Vortrage las der Minister des Inneren den Entwurf vor und schloß mit der Anführung derjenigen Bestimmungen aus dem baierischen und preußischen Gendarmeriegesetze, welche mit den im Entwurfe enthaltenen übereinstimmen. Im Falle der Genehmigung dieser Grundsätze würde das Detail des Gesetzes und der Dienstesinstruktion zwischen dem Minister des Inneren und der Gendarmerieinspektion zu beraten, der Minister des Inneren aber in der Lage sein, wesentliche Vereinfachungen und Ersparungen: Vereinigung des Landesgendarmeriekommandos mit der Gendarmerieinspektion, Auflösung der Gendarmerie in Städten, welche Militärpolizeiwache haben, endlich Reduktion der Gendarmeriemannschaft von den gegenwärtigen 18.000 auf 6000 Mann zu beantragen.

Auf die vorläufigen Einwendungen des FML. Grafen Crenneville gegen die Unzulänglichkeit der im Art. III des Entwurfs festgesetzten Anzahl der Postenmannschaft, dann gegen die Bestimmungen der Art. XV, XVI und XVII, welche miteinander im Widerspruche stehen und die Handhabung der militärischen Disziplin unmöglich machen dürften, behielt sich der Minister des Inneren vor, im Verlauf der meritorischen Beratung umständlich einzugehen, vorläufig bemerkend, daß bei Vereinfachung der Dienstverrichtungen die Art. III festgesetzte Zahl ausreiche und daß die Art. XV–XVII in dem Prinzipe wurzeln, daß die Gendarmerie ein zwar militärisch organisierter, || S. 152 PDF || in seiner Verwendung aber der politischen Behörde zur Disposition gestellter Wachkörper sein soll18.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 20. Oktober 1859.