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Nr. 21 Ministerkonferenz, Wien, 5. und 7. Juli 1859 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • Sammelprotokoll; RS.; P. Ransonnet; VS. Bach; BdE. (Bach 8./9. 7. a ), Thun 9. 7., Toggenburg, Bruck, Kempen 9. 7., Nádasdy, Eynatten.

MRZ. – KZ. 2465 –

Protokoll [der Ministerkonferenz] vom 5. und 7. Juli 1859 unter dem Vorsitze des Ministers des Inneren Freiherrn v. Bach. [Sitzung vom 5. Juli 1859] [anw. Bach, Thun, Toggenburg, Bruck, Kempen, Nádasdy, Eynatten; abw. Rechberg]

I. Erweiterung des mit Ah. Entschließung vom 29. April 1859 angeordneten Anlehens auf 500 Millionen Gulden

Der Finanzminister referierte, es sei ihm vom Armeeoberkommando ein neues Nachtrags­präliminar über den Armeeaufwand im Jahre 1859 zugekommen, welches ein Erfordernis von 67 Millionen Gulden ausweist1. Ein weiteres, jedoch minder bedeutendes Nachtragspräliminar stehe noch in Aussicht. Durch diese nachträglichen Anforderungen werde der noch unbedeckte außerordentliche Militäraufwand des laufenden Jahres auf 120 Millionen bund wahrscheinlich auf 130 Millionenb gesteigert, welche durch die bisherigen Finanzoperationen nicht sichergestellt sind, daher der Augenblick gekommen ist, für die Beschaffung dieser Summe sowohl als einer weiteren Reserve von 70 Millionen für die ersten Monate des Verwaltungsjahres 1860, d.i. zusammen 200 Millionen, Sorge zu tragen. Dauert der Krieg im ganzen künftigen Jahre mit einer gleichen Streitmacht wie 1859 fort, so müsse man auf einen Armeeaufwand von 400 Millionen gefaßt sein, cvon denen 100 Millionen öW.c . Zur Negoziierung eines Anlehens im Ausland sei dermal noch nicht die mindeste Aussicht vorhanden; möglich, daß in einiger Zeit die Konjunkturen sich dafür günstiger stellen, für dermal ist man aber bei einer Anlehensoperation bloß auf das Inland beschränkt. Wenn nun die Regierung sich zur Aufnahme eines Anlehens im Inlande zur Beschaffung von 200 Millionen entschließt, komme weiter zu erwägen, ob eine freiwillige Subskription zu eröffnen oder aber zu einer Zwangsanleihe zu schreiten sei. Der Finanzminister verkenne nicht, daß eine freiwillige Anleihe von dieser Höhe unter den gegenwärtigen Verhältnissen wenig Aussicht auf eine vollständige Subskription und schnelle Einzahlung habe; und doch sei gerade dies bei der gebieterischen Notwendigkeit, den Bedarf der Armee zu decken, unerläßlich. Es erübrige daher wohl nichts, als die zwangsweise Ausschreibung einer auf die Kronländer (mit Ausnahme des lombardisch-venezianischen Königreichs dund der Küstenländerd und der || S. 72 PDF || Küstenländer) zu verteilenden Anleihe, welche entweder al pari oder zum Kurse von 80% emittiert werden könnte, im letzteren Falle aber auf ein Nominalkapital von 250 Millionen gebracht werden müßte. Zur Verzinsung und Amortisierung (allenfalls mit Prämien) wären jährlich 6% des Nominalbetrags aus dem Staatsschatze zu widmen. Die monatlichen Einzahlungsraten dürften nicht unter 5% bemessen werden, was die Abwicklung des Geschäfts in 20 Monatsraten möglich macht, binnen welcher Zeit der Nationalbank die für Rechnung des Anlehens demnächst zu entnehmenden Vorschüsse wieder zurückfließen würden.

Der Minister des Inneren erklärte, daß nach seiner Überzeugung die Kontribuenten im Kaiserreiche nicht die Mittel besitzen, um dermal, wo die großartige Operation des Nationalanlehens erst seit kurzem abgeschlossen wurde2, sofort wieder monatlich 5% Raten auf ein so bedeutendes Anlehen aufzubringen. Es handelt sich darum, in 20 Monaten neben den Steuern etc. noch eine Summe einzuzahlen, welche das Doppelte des Betrags der einjährigen direkten Steuer erreicht! Der Mangel an flüssigem Kapital ist allenthalben sehr fühlbar und die Besitzer von Staats- oder sonstigen Wertpapieren müßten dieselben ganz verschleudern, um sich Geld zu verschaffen. Die zu einem Anlehen verfügbaren Kräfte der Fonds und Gemeinden sind durch die Subskription auf das Nationalanlehen bereits größtenteils absorbiert worden. Der Handels- und Gewerbestand hat durch die schon lange andauernden Krisen zu viel gelitten, um noch etwas Erkleckliches leisten zu können. Von der Stadt Triest, welche zum Nationalanlehen 20 Millionen subskribiert hatte, lasse sich dermal ebensowenig etwas erwarten als von dem in der bedrohlichsten Lage stehenden Dalmatien. Die ganze Last des Anlehens müßte daher auf die nördlichen Kronländer gelegt werden, wo der Grundbesitzer bei den niedrigen Getreidepreisen die Steuer- und Landeszuschläge oft kaum aufbringen kann und wo für ihn Geld sehr schwer zu bekommen ist. Andererseits erfordert die Repartition eines Zwangsanlehens eine außerordentliche Tätigkeit aller politischen Behörden, welche eben jetzt noch mit der Durchführung der zweiten Rekrutenstellung3 zu tun haben und daher der neuen großen Aufgabe dermal nicht genügen könnten. Der Minister des Inneren fände es daher in jeder Beziehung sehr rätlich, den gewagten Versuch eines solchen Zwangsanlehens jetzt nicht zu machen. Da übrigens selbst bei Aufnahme eines Zwangsanlehens eine Hülfeleistung von Seite der Nationalbank durch Vorschüsse unvermeidlich wäre, so scheine es dem Minister Baron Bach bei weitem mehr angezeigt, die Vorschußleistung der Bank gegen Erlag von Staatsschuld­verschreibungen abermals in der Art in Anspruch zu nehmen, wie es bezüglich der 200 Millionen vor zwei Monaten geschehen iste .4 Der Handelsminister sprach sich entschieden im selben Sinne aus, und auch die übrigen Stimmführer teilten die Meinung des Ministers des Inneren.

|| S. 73 PDF || Nachdem der Minister des Inneren, dessen Einwirkung bei der Durchführung eines Zwangsanlehens der wichtigste Faktor wäre, die Opportunität eines solchen Anlehens mit Bestimmtheit in Abrede stellt und auch die übrigen Konferenzglieder seine Meinung teilen, erklärte der Finanzminister , auf dieser Operation nicht bestehen zu wollen und seinen Antrag dahin zu stellen, daß 5%ige Staats­schuldverschreibungen im Nennwerte von 300 Millionen öW. emittiert und bei der Nationalbank zur Erhebung von 200 Millionen Gulden in Banknoten erlegt würden mit der Zusicherung, diesen Vorschuß durch Repartition eines Anlehens auf die Steuerpflichtigen zurückzuersetzen5.

II. Emission eines freiwilligen Silberanlehens von 100 Millionen Gulden

Der Finanzminister wendete sich hierauf zu einer weiteren Operation, welche er zur Deckung der Erfordernisse des Staatsschatzes für unumgänglich erachtet, nämlich zur Aufnahme eines freiwilligen, in Silber einzuzahlenden Anlehens. Durch diese Anleihe müßten sich die Finanzen die Mittel verschaffen, um die bar zu bestreitenden Auslagen, namentlich den Aufwand für die eventuell an den Rhein vorrückende k.k. Armee zu decken. Zu diesem Ende wäre eine freiwillige Subskription im Inlande mit einem Appell an den Patriotismus aufzulegen, der Nennbetrag des Anlehens auf 100 Millionen und der Emissionspreis auf 70% zu stellen. Ist gleich die klingende Münze aus dem öffentlichen Verkehr seit dem 1. Jänner d. J. wieder verschwunden, so sind doch notorisch bedeutende Massen von Silbergeld im Inlande noch vorhanden, von welchen ein Teil bei diesem Anlaß wieder zum Vorschein kommen würde. Viele Personen dürften sich auch bereitfinden, ihre silbernen Utensilien aus Patriotismus zum Opfer zu bringen. Der nach dem Schluß der Subskription unbedeckt bleibende Rest könnte von der Finanzverwaltung nach und nach im Auslande verwertet werden. Die im Jahre 1809 versuchte Form eines Silberanlehens, wobei die Einlieferung des Silbergeschirres zwangsweise gefordert wurde, halte der Finanzminister nach reifer Überlegung dermal nicht für angezeigt, da sie mit vielen Plackereien und dem Verlust der Façon für die Parteien verbunden ist. Jene Anleihe habe auch im Verlauf der Jahre 1809 bis 1814 nicht mehr als fünf bis sechs Millionen im ganzen eingebracht, welcher Betrag zu dem nachhaltig unangenehmen Eindrucke, den die Operation auf die Bevölkerung machte, in gar keinem Verhältnis stand6.

Nachdem gegen diese Anträge des Finanzministers im wesentlichen keine Erinnerung erhoben wurde, erklärte er demnächst die Entwürfe der bezüglichen Ah. Erlässe zum Vortrag bringen zu wollen7.

Fortsetzung am 7. Julius 1859. Vorsitz und Gegenwärtige wie am 5. Julius 1859.

I. Fortsetzung der Tagesordnung am 7. Juli

Der Finanzminister las den beiliegenden Entwurf einer kaiserlichen Verordnungf, welchen er im Sinne seines in der Konferenz am 5. d.M. ad I. schließlich gestellten Antrages Sr. Majestät au. zu überreichen beabsichtigt.

|| S. 74 PDF || Der Minister des Inneren äußerte, daß er gegen die Fassung dieses Entwurfes zwei wesentliche Bedenken habe: a) daß daraus die Absicht hervorgehe, das ganze Anlehen von 200+300=500 Millionen Gulden ungesäumt zu repartieren, um sofort zur Einhebung der Ratenzahlungen zu schreiten, und b) daß behufs der Repartition Vertrauensmänner unmittelbar einberufen werden sollen. Beide Punkte gehen viel weiter als die Beschlüsse, zu denen sich die Konferenz in der letzten Beratung geeinigt hat. Minister Baron Bach und die Stimmen, welche sich mit ihm vereinigten, wären von der Überzeugung ausgegangen, daß dermal und wohl überhaupt während der Dauer dieses Krieges an die Auflegung eines Zwangsanlehens selbst nur von 200 Millionen nicht zu denken sei; und nach dem vorliegenden Texte würde die Einhebung eines Zwangsanlehens von 500 Millionen in nächste Aussicht gestellt, denn zu welchem andern Zwecke soll die Repartition des Anlehens ungesäumt vorgenommen werden? Der Handelsminister machte darauf aufmerksam, daß der Eindruck einer solchen Ankündigung auf die ganze Bevölkerung ein sehr niederschlagender sein werde. Ritter Toggenburg habe vorausgesetzt, daß mit dem Zwangsanlehen bis zum Frieden zugewartet werden würde, wo man auch erst die relative Leistungsfähigkeit der einzelnen Kronländer werde beurteilen können. Der Finanzminister erwiderte, die mit der proponierten Finanzmaßregel notwendig verbundene Vermehrung der Banknoten sei eine für den Kredit dieses Bankinstituts und für den Kurswert seiner Noten so folgenschwere Maßregel, daß man bei deren Anordnung notwendigerweise auch gleich die Maßregeln dekretieren müsse, wodurch die baldige Zurückführung des Notenumlaufes auf sein normales Maß in den Augen des Publikums gesichert wird. Unterläßt man dies, so ist nicht zu berechnen, wie hoch sich das Silberagio erheben werde. Sofern das Wort „ungesäumt“ der daran zu knüpfenden Folgerungen wegen bedenklich erscheint, habe Baron Bruck gegen dessen Weglassung nichts zu erinnern. Der Kultusminister ghatte nach der früheren Besprechung geglaubt, es werde sich, um die nachteiligen Wirkungen der vermehrten Emission von Banknoten zu mindern, um ein sehr mäßiges Zwangsanleihen handeln, dessen Betrag aber durch weitere freiwillige Subskriptionen erhöht werden könnte und welches teilweise in Metall, jedoch ohne Zwang, einzuzahlen wäre. Die nähere Erwägung habe aber die Unmöglichkeit zur Anerkennung gebracht, gegenwärtig mit einem Zwangsanlehen vorzugehen. Stehe das fest, so könne auch die Repartierung der vorläufig von der Bank auszugebenden Summen nicht sogleich stattfinden. Dann scheine es aber auch nicht angemessen, jetzt schon Vertrauensmänner einzuberufen, nachdem die Modalitäten der Repartierung doch erst beraten werden können, wenn der Zeitpunkt gekommen ist, wo diese überhaupt möglich erscheint. Die unverweilte Berufung von Vertrauensmännern hätte nur dann eine Bedeutung, wenn ihnen die ganze beantragte Maßregel vor der Ausführung zur Beratung vorgelegt würde, wovon aber – abgesehen von allen anderen Bedenken – schon der Dringlichkeit der Sache wegen keine Rede sein könne. Somit könnte seines Erachtens höchstens die Zusicherung gegeben werden, daß nach Beendigung des Krieges die Frage der Repartierung mit Zuziehung von Vertrauensmännern beraten werden solle; eine solche Zusicherung dürfte aber von geringer Wirkung sein.g hatte nach der früheren Besprechung geglaubt, es werde sich, um die nachteiligen Wirkungen der vermehrten Emission von Banknoten zu mindern, um ein sehr mäßiges Zwangsanleihen handeln, dessen Betrag aber durch weitere freiwillige Subskriptionen erhöht werden könnte und welches teilweise in Metall, jedoch ohne Zwang, einzuzahlen wäre. Die nähere Erwägung habe aber die Unmöglichkeit zur Anerkennung gebracht, gegenwärtig mit einem Zwangsanlehen vorzugehen. Stehe das fest, so könne auch die Repartierung der vorläufig von der Bank auszugebenden Summen nicht sogleich stattfinden. Dann scheine es aber auch nicht angemessen, jetzt schon Vertrauensmänner einzuberufen, nachdem die Modalitäten der Repartierung doch erst beraten werden können, wenn der Zeitpunkt gekommen ist, wo diese überhaupt möglich erscheint. Die unverweilte Berufung von Vertrauensmännern hätte nur dann eine Bedeutung, wenn ihnen die ganze beantragte Maßregel vor der Ausführung zur Beratung vorgelegt würde, wovon aber – || S. 75 PDF || abgesehen von allen anderen Bedenken – schon der Dringlichkeit der Sache wegen keine Rede sein könne. Somit könnte seines Erachtens höchstens die Zusicherung gegeben werden, daß nach Beendigung des Krieges die Frage der Repartierung mit Zuziehung von Vertrauensmännern beraten werden solle; eine solche Zusicherung dürfte aber von geringer Wirkung sein.

b) Die angedeutete sofortige Einberufung von Vertrauensmännern hält der Minister des Inneren für gefährlich, weil dadurch eine Agitation hervorgerufen würde, welche bei der gegenwärtigen Stimmung sehr leicht auf das politische Feld übergreifen dürfte. In finanzieller Beziehung werde voraussichtlich nichts zu erreichen sein, nachdem die Vertrauensmänner ohne Zweifel nur die Tatsache einstimmig konstatieren werden, daß die Anleihe im gegenwärtigen Augenblicke unmöglich ist.

Der Finanzminister , weit entfernt, von der Einberufung der Vertrauensmänner etwas zu fürchten, verspricht sich vielmehr nach den gemachten Erfahrungen davon eine vorteilhafte Wirkung und nützliche Vorschläge, welche selbst zu einer rascheren Tilgung der Schuld führen können. In dem Augenblick, wo man das Verhältnis der umlaufenden Noten zum Silberschatz der Nationalbank auf 10 : 1 zu bringen genötigt ist, bedarf der Kredit des Instituts und der Regierung einer moralischen Unterstützung, die ihr durch die Verhandlungen mit den Vertrauensmännern gewährt würde. Die Finanzwelt werde daher mit dieser Maßregel sehr einverstanden sein. Der Minister des Inneren äußerte dagegen, daß sich über das Ergebnis einer solchen Beratung unter den gegenwärtigen ernsten Zeitverhältnissen nichts Gewisses prognostizieren lasse. Soviel ist aber gewiß, daß die fragliche Einberufung den nur zu häufig hervortretenden Wünschen nach konstitutionellen Einrichtungen nur Nahrung geben werde. Der Justizminister , dem Minister des Inneren beitretend, deutete an, daß der Reichsrat gemäß seines Statuts sich seinerzeit die Beihilfe von Vertrauensmännern ohne jene nachteiligen Konsequenzen werde verschaffen können, welche der gegenwärtige Vorschlag nach sich ziehen dürfte. Der Handelsminister bemerkte, daß die Stellung der Regierung in bezug auf das fragliche Anlehen eine leichtere wäre, wenn dermal die Landesvertretungen bereits organisiert wären. Aus dem Schoße dieser Körper würden nämlich die Vertrauensmänner zur gedeihlichen Beratung der einschlägigen Fragen hervorgehen können. Wenn es aber mit Rücksicht auf den Stand der Verhandlungen über die Errichtung der Landesvertretungen8 noch nicht angemessen erscheinen sollte, schon jetzt von Abgeordneten dieser künftigen Vertretungen in dem gegenwärtigen Regierungsakte Erwähnung zu machen, so würde nach der Ansicht des Handelsministers der Passus wegen der Vertrauensmänner besser ganz wegbleiben. Im übrigen hielt dieser Minister an der schon bei der frühern Konferenz geäußerten Ansicht fest, daß die Ausschreibung eines Nationalanlehens, welches sich natürlich zu einem Zwangsanlehen gestalten würde, durchaus nicht ratsam, ja geradezu gefährlich wäre, daher auch in der Fassung des vorliegenden Verordnungsentwurfes eine Änderung in dem Sinne einzutreten hätte, daß daraus nicht die Umlegung des Anlehens als eine unmittelbar bevorstehende erschiene. Vielmehr sollte diese ausdrücklich || S. 76 PDF || auf den Zeitpunkt hinausgerückt werden, wo die gegenwärtigen, der Begebung hinderlichen Verhältnisse aufgehört haben.

Nachdem die übrigen Stimmführer der Meinung dieses Ministers beigetreten waren, übernahm es derselbe, einen Gegenentwurf zu der kaiserlichen Verordnung A in diesem Sinn zu verfassen, und derselbe wurde dem gegenwärtigen Protokolle unter A 1. beigeschlossenh .9

II. Fortsetzung der Tagesordnung am 7. Juli

Der Finanzminister las hierauf den beiliegenden Entwurf einer kaiserlichen Verordnungi wegen Aufnahme eines Anlehens von 100 Millionen Gulden in Silber.

Die Konferenz erklärte sich im wesentlichen mit den dort formulierten Anträgen einverstanden, nur wurde unter Beitritt des Finanzministers beschlossen, die Einzahlungsraten von sieben auf zehn Monate (à je 7 Millionen Gulden) auszudehnen.

Der Kultusminister findet die vorgeschlagenen Modalitäten seinen eigenen Ideen zwar nicht entsprechend; jdie Form des vorgeschlagenen Silberanlehens sei auf eine Beteiligung aus Spekulation berechnet und müsse es allerdings sein, wenn beabsichtiget werde, das Ausland herbeizuziehen und das in den Händen der Geschäftswelt befindliche Silbergeld zu gewinnen. Damit lasse sich ein erfolgreicher Aufruf, das heutzutage wohl in viel größerer Menge als 1807–1811 vorhandene Gebrauchssilber aus Patriotismus darzubringen, nicht vereinen, und er müsse demnach voraussetzen, daß auf diesen Gedanken verzichtet werde. Wenn indes der Finanzminister von der Ermächtigung zu dem vorgeschlagenen freiwilligen Silberanlehen einen Erfolg erwarten zu können glaube und die Bestimmung, daß es sich nur um ein freiwilliges Anlehen handle, in der Ausführung aufrichtig festgehalten werde, so scheine ihm der Vorschlag keinem Bedenken zu unterliegen. Nur besorge er, daß bezüglich der Zinsenzahlung mehr versprochen werde, als man wird halten können, und daß ein solches Versprechen in dem Augenblicke, wo das gleiche bei Emittierung des Nationalanlehens gegebene Versprechen nicht vollständig gehalten werden kann, keinen Glauben finden werde. Er halte es daher für besser, sich darauf zu beschränken zu versprechen, das Silberanlehen gleich dem Nationalanlehen zu verzinsen. Die bloß siebenmonatliche Einzahlungsfrist halte er bei einem bloß freiwilligen Anlehen unbedenklich und für zweckmäßig, weil es sich darum handle, den Metallvorrat der Bank bald zu vermehren, und weil es nicht ratsam sei, durch längere Fristen späteren Operationen Schwierigkeiten zu bereitenj .

|| S. 77 PDF || Der Justizminister deutete an, daß die Zurückführung dieses Anlehens auf die Goldwährung kdurch Ausgabe von Obligationen zu 20, 100 und 1000 Kronenk das geschwächte Vertrauen des Publikums auf Zuhaltung der lZinsenzahlung in klingenderl Valuta stärken dürfte; weil bei den auf Gold lautenden Verträgen in Österreich noch nie eine Devalvierung Platz gegriffen hat.

mDer Finanzminister erklärt nachträglich, daß er sich den Ansichten der Konferenz nur insofern nähern könne, daß die Berufung von Vertrauensmänner in der kaiserlichen Verordnung ausgelassen, wenn solche dagegen in der Ah. Entschließung ausgesprochen und angeordnet werdem Der Finanzminister erklärt nachträglich, daß er sich den Ansichten der Konferenz nur insofern nähern könne, daß die Berufung von Vertrauensmänner in der kaiserlichen Verordnung ausgelassen, wenn solche dagegen in der Ah. Entschließung ausgesprochen und angeordnet werde.10

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis. Franz Joseph. Laxenburg, am 19. Juli 1859.