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Nr. 502 Ministerkonferenz, 16. April 1859 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein, BdE. und anw. (Buol 16. 4.), gesehen Bach 17. 4., gesehen Thun 17. 4., Toggenburg, Bruck, gesehen Kempen 19. 4., Nádasdy 19. 4. (bei I abwesend). Für Se. Exzellenz den Herrn Ersten Generaladjutanten Sr. Majestät Kellner 19. 4.

MRZ. – KZ. 1469 –

Protokoll der zu Wien am 16. April 1859 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Abzug der Einkommensteuer von den Kupons der Staatsobligationen

Der Finanzminister referierte mit Beziehung auf den in der Konferenz vom 14. April l. J. gemachten Vorbehalt den Entwurf einer kaiserlichen Verordnung, wornach die Einkommensteuer der 3. Klasse von den Zinsen der Staatsschuldverschreibungen nicht mehr im Wege der Fassion, sondern rücksichtlich der nach dem 30. April 1859 fällig werdenden Beträge durch unmittelbaren Abzug von den bei den inländischen Kassen präsentierten Kupons eingehoben, für diejenigen Beträge jedoch, von denen die fatierte Steuer bereits entrichtet worden wäre, die Rückvergütung derselben geleistet werden soll. Die Konferenz erklärte sich hiermit einverstandena,1.

II. Deckung des eventuellen Militärpferdebedarfs

Nachdem für den Fall der Notwendigkeit der Zusammenziehung größerer Armeen das Bedürfnis an Militärzugpferden mit circa 70.000 Stück erforderlich, die Beistellung derselben im gewöhnlichen Lieferungswege aber nicht vor Verlauf von acht bis neun Monaten möglich sein würde, hat sich der Minister des Inneren im Einvernehmen mit der Militärzentralkanzlei Sr. Majestät zu dem Antrage bestimmt gefunden, den diesfälligen Bedarf durch Repartition auf die einzelnen Kronländer nach dem ausgewiesenen Pferdestande im Wege der Stellung aufzubringen. Von den Länderchefs wäre im Einvernehmen mit den Landesmilitärkommanden die Aufteilung des Kontingents auf die einzelnen Bezirke etc. zu veranlassen, für die Stellung ein bestimmter Tag festzusetzen, die gestellten Pferde kommissionell zu untersuchen, die tauglich befundenen durch || S. 282 PDF || Sachverständige abzuschätzen und den ausgemittelten Preis, soweit er den festgesetzten Remontenpreis nicht übersteigt, aus dem Militärärar, bezüglich des Mehrbetrags aus der bbetreffenden Bezirkskonkurrenz, erforderlichenfalls mit Zuhilfenahme derb betreffenden Landesfonds, zu vergüten und außerdem zur Anspornung der Beteiligten für frühere oder größere Lieferungen Prämien von 5 %, 8 % und 10 % über den Remontierungspreis aus dem Ärar zu bewilligen. Auf diese Art würde die Beistellung der Pferde in möglich kürzester Frist ohne Benachteiligung der Besitzer und ohne zu große Belästigung des Ärars bewirkt werden.

Nachdem die Konferenz und insbesondere der Finanzminister sich hiermit einverstanden erklärte hatte, behielt sich der Minister des Inneren vor, hierzu die Ah. Ermächtigung Sr. Majestät eventuell sich zu erbitten, um sodann im erforderlichen Falle die nötige Verordnung rechtzeitig hinausgeben zu können.

Der Generaladjutant Sr. Majestät, FML. Freiherr v. Kellner , zwar in thesi mit dem Antrage einverstanden, glaubte bezüglich der Form bemerken zu müssen, daß seines Erachtens diese wichtige und das ganze Reich treffende Maßregel nicht anders als durch eine kaiserliche Verordnung anbefohlen werden könnte. Der Minister des Inneren bemerkte dagegen, daß es sich dabei nicht um ein Gesetz, sondern nur eine zwar auf das ganze Reich sich erstreckende, jedoch nur für das augenblickliche Bedürfnis berechnete Verwaltungsmaßregel handle, mithin dafür die von ihm gewählte Form einer im Einvernehmen mit den einschlägigen Zentralbehörden zu erlassenden Verordnung umsomehr genügen dürfte, als ja hierzu die Ah. Genehmigung Sr. Majestät eingeholt und die wirklich erteilte in dem vorgelesenen Verordnungsentwurfe ausdrücklich berufen wird. Die Form einer kaiserlichen Verordnung würde der Maßregel den Charakter eines auch für künftige Zeiten geltenden Gesetzes aufdrücken, was nicht in der Absicht liegt.

Die Majorität der Konferenz trat sofort auch in der Formfrage dem Minister des Inneren bei2.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zu Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 28. April 1859.