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Nr. 501 Ministerkonferenz, 14. April 1859 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 14. 4.), gesehen Bach, gesehen Thun, Toggenburg, Bruck, gesehen Kempen 20. 4., Nádasdy 21. 4., Für Se. Exzellenz den Herrn Ersten Generaladjutanten Sr. Majestät Kellner 21. 4.

MRZ. – KZ. 1376 –

[Tagesordnungspunkte]

Protokoll der zu Wien am 14. April 1859 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen von Buol-Schauenstein.

[I.] Zwangsanleihensausschreibung

Nachdem die Mehrheit der Konferenz in den Sitzungen vom 7. und 9. d. M. sich behufs der Bedeckung der bevorstehenden außerordentlichen Staatsbedürfnisse für die Ausschreibung eines Zwangsanleihens in der ganzen Monarchie ausgesprochen hat, kam heute der vom Finanzminister ausgearbeitete, den übrigen Konferenzmitgliedern zur vorläufigen Einsicht mitgeteilte Entwurf eines Ah. Patents (Beilage)a hierwegen sowie die Entwürfe der diesfälligen Vollzugsanordnungenb und eine kaiserliche Verordnung über die Mitwirkung der Nationalbankc durch Ausgabe von 5 fr. Noten bis zum Belaufe von zwei Drittel der Einzahlungen auf das Anleihen zur Beratung1.

Der Finanzminister begründete seine Anträge mit der bereits eingetretenen Notwendigkeit, für die außerordentlichen Bedürfnisse zu sorgen. Wie bekannt, ist nebst dem beim Voranschlage ausgewiesenen Abgang von 30 Millionen die beim Militäraufwande bereits mit 40 Millionen eingetretene Mehrauslage zu decken; gestern wurden weitere 20 Millionen fürs Militär, dann eine besondere Dotation für die Marine verlangt; welche Auslagen noch bevorstehen, ist nach der augenblicklichen politischen Lage nicht zu ermessen. Geld dazu aber ist keines mehr vorhanden und im Auslande jetzt nicht zu erhalten; es schiene daher am angemessensten, die gegenwärtige günstige Stimmung der Bevölkerung zu benützen, um mittelst des vorgeschlagenen Anleihens die Deckung für die von der Bank vorschußweise zu erhebenden Summen zu schaffen. Die Modalitäten des Vorschlages gewähren folgende Vorteile: die Staatsverwaltung erhält durch die Bank augenblicklich die nötigen Vorschüsse; die Verhältnisse der letztern, wie sie durch die kaiserlichen Verordnungen vom 30. August und 26. Dezember 1858 geregelt wurden2, erleiden keinerlei Störung, indem die neu hinauszugebenden 5 fr. Noten || S. 276 PDF || durch das Zwangsanleihen die besondere Bedeckung erhalten, mithin das Verhältnis des Barschatzes zu der alten und der gesonderten Hypothek für die Einsernoten3 unberührt bleibt. Auch die Barzahlungen können in dem bisherigen beschränkten Maßstabe fortgesetzt werden, und es erscheint eine gänzliche Einstellung derselben vorerstd nicht nötig. Den Steuerpflichtigen kommt die Erleichterung zustatten, daß sie sich, wenn sie nicht imstande sind, die ganze dreifache Steuer zu zahlen, sich mit einem Drittel, also mit einer Steuerquote vom ersten Jahr, in 24 Monatsraten, also mit einem 50%igen Zuschlage auf die Jahresschuldigkeit, abfinden können, indem die Bank die andern zwei Drittel übernimmt. Im lombardisch-venezianischen Königreiche, wo die Zahlung in Silber erfolgt, wird jene Erleichterung, da die Bank nicht intervenieren kann, durch die vertragsweise Überweisung der Einzahlungen an dritte Personen zugestanden. Der Steuerpflichtige weiß also im vorhinein genau, welches Opfer er für die außerordentlichen Staatsbedürfnisse zu bringen haben wird, ein Umstand, der ihm ohne Zweifel lieber ist, als die Ungewißheit über die Verteilung einer nur im großen ausgeschriebenen Anleihensumme.

Da die auf solche Art aufzubringende Summe in den altösterreichischen Kronländern 198 Millionen, im lombardisch-venezianischen Königreiche 42 Millionen in Silber beträgt, so dürfte damit das zweijährige außerordentliche Bedürfnis, wenn es nicht zu einem europäischen Kriege käme, bedeckt werden können. Würden die Differenzen friedlich ausgeglichen, so könnten dann auch die weiteren Einzahlungen auf das Zwangsanleihen eingestellt werden. Vorgesehen aber muß Österreich auf jeden Fall sein, und die Überzeugung, daß es finanziell gerüstet ist, wird ihm gestatten, mit desto größerem Gewichte bei den noch schwebenden diplomatischen Unterhandlungen aufzutreten. Der Minister des Inneren besorgte, daß die vorgeschlagene Maßregel, falls es zum Kriege und zwar zu einem langen Kriege käme, zu weiteren bedenklicheren Kreditoperationen führen würde. Er glaubte also, daß nur mit großer Vorsicht hiebei und nach sorgfältiger Erwägung aller Bedürfnisse, der momentanen sowohl als der ständigen, vorgegangen werden sollte. Vor allem müßte klargestellt sein, was die volle Kriegsausrüstung kostet; da hierüber bestimmte Daten nicht vorliegen, der Finanzminister auch erklärte, sie nicht geben zu können, so vermag der Minister des Inneren auch nicht zu beurteilen, ob das Bedürfnis gegenwärtig schon so groß und so dringend ist, um mit der Forderung einer außerordentlichen Steuer von 80e Millionen aufzutreten – denn fsoweit es das von den Steuerpflichtigen einzuzahlende Drittel betrifft, bezielt der Vorschlag eine außerordentliche Steuer,f nicht ein Anleihen, und zwar eine Steuer, die fast allein auf dem ohnehin so gedrückten Grundbesitze lasten würde. Er könnte daher mit der heute vorgeschlagenen Maßregel, welche überdies von der in den Konferenzen vom 7. und 9. d. [M.] besprochenen Modalität eines wirklichen Anleihens || S. 277 PDF || zu einem billigen Kurse sehr wesentlich abweicht, sich durchaus nicht einverstanden erklären, vielmehr nur dafür stimmen, daß mit Rücksicht auf die Lage der Finanzen im allgemeinen soweit möglich schon jetzt diejenigen Reformen im Steuerwesen, welche seither Gegenstand der Konferenzberatungen waren4, zur Ausführung gebracht und zur Deckung des vom Finanzminister bis itzt ausgewiesenen wirklichen Mehraufwandes ein Vorschuß von 60 Millionen (nach dem ursprünglichen Antrage des Finanzministers vom 7. April) aufgenommen, für den wirklichen Kriegsfall aber nicht nur im lombardisch-venezianischen Königreiche Papiergeld emittiert, sondern auch im ganzen Reiche ein Zwangsanleihen, jedoch nach einem billigen Kurse, aufgelegt und beiläufig in der Weise wie das Anleihen von 18545 in den einzelnen Kronländern repartiert werde.

Der Handelsminister erklärte, von seiner in den Konferenzen vom 7. und 9. d. [M.] gegebenen Zustimmung zu einem Zwangsanleihen abgehen zu müssen. Es würde nämlich nach dem vorliegenden Antrage des Finanzministers mit der antizipativen Emission von neuen Banknoten für die deutschen Kronländer verbunden sein, diese also gleichzeitig mit einer doppelten Kalamität, vermehrten Noten und dreifachen Steuer heimsuchen, welche letztere insbesondere in manchen Provinzen an der absoluten Impotenz der Kontribuenten scheitern würde. Im lombardisch-venezianischen Königreiche aber wäre seiner Überzeugung nach gegenwärtig die Auferlegung des vorgeschlagenen Zwangsanleihens respektive dreifacher Steuererhöhung ganz unmöglich. Auf eine freiwillige Leistung derselben ist nämlich teils wegen Unfähigkeit der kleinen Besitzer, teils wegen der Stimmung der Bevölkerung schlechterdings nicht zu rechnen. Sie müßte also im Exekutionswege durch Pfändung hereingebracht werden. Hier würde sich aber die Opposition geltend machen, indem zu den Lizitationen der Pfandstücke sich kein Käufer einfände. Die Regierung würde also kein Geld bekommen und nur die ganze Gehässigkeit der Maßregel zu tragen haben. Unter diesen Umständen würde der Handelsminister den ersten Antrag des Finanzministers vom 7. April vorziehen und demselben noch die Einführung von Tresorscheinen im lombardisch-venezianischen Königreiche beifügen. Es ist zwar und wird noch gegenwärtig vom Finanzminister gegen diesen letzteren Antrag eingewendet, daß dies die unpopulärste Maßregel sein und die Regierung im Lande selbst der Silberquelle berauben würde. Allein, so drückend und verhaßt auch das Papiergeld den Welschen wäre, die dreifache Steuer würde es noch mehr sein und dem Staate doch nichts einbringen. Noch weniger Gewicht aber scheint die zweite Einwendung zu haben. Denn von den 44 Millionen in Silber, welche das Land an direkten und indirekten Steuern gegenwärtig abwirft, verzehrt die Verwaltung desselben mit den Zinsen und Amortisationsquote 26½ Millionen, es bleiben also noch 17½ Millionen in Silber, welche für den Militäraufwand verwendet werden müssen. Werden nun die Tresorscheine eingeführt, so entfällt auch die Notwendigkeit, alle diese Bedürfnisse im Lande selbst in Silber zu zahlen, und es bleiben || S. 278 PDF || nur diejenigen Silberzahlungen, welche ins Ausland und für die in Silber stipulierten Staatsschuldenzinsen bestimmt sind. Selbe belaufen sich auf etwa 30 Millionen; dafür würden die Zölle fortan in Silber zu entrichten sein, was 20 Millionen in Silber ausmacht; mithin käme es nur darauf an, den diesfälligen Abgang mit 10 Millionen zu dekken, was wohl keine großen Schwierigkeiten verursachen dürfte. Käme es endlich wirklich zum Kriege, so würde nach dem Erachten des Handelsministers die Auferlegung einer allgemeinen Kriegssteuer nötig werden.

Der Kultusminister bedauerte, daß weder über den eigentlichen Mehrbedarf, noch über den Stand und das wahrscheinliche Resultat der diplomatischen Unterhandlungen bestimmte Daten vorliegen, um beurteilen zu können, ob und in wie weit die gegen die Forderungen des Finanzministers erhobenen Einsprüche gegründet seien oder nicht. So viel scheint ihm jedoch nach der Versicherung des Finanzministers ausgemacht zu sein, daß außerordentliche Mittel aufgebracht werden müssen. Hierzu erübrigt im lombardisch-venezianischen Königreiche, so schwer es ihm fallen möge, doch nichts anders als ein Zwangsanleihen oder eine Kriegssteuer, deren Möglichkeit der Handelsminister selbst zugegeben hat; denn für die Einführung des Papiergelds könnte der Kultusminister nicht stimmen. Was die übrigen Kronländer betrifft, so ist der Vorteil einer vorsichtsweisen Deckung der finanziellen Bedürfnisse, um für alle möglichen Fälle gerüstet zu sein, zwar nicht zu verkennen; dem Kontribuenten gegenüber gwird sie aber viel mißliebiger sein als eine wirkliche Kriegssteuerg . Liegt ihnen die Gewißheit eines gerechten Kriegs vor, so ist an ihrer Opferwilligkeit nicht zu zweifeln; hdie Ereignisse haben ein österreichisches Ehrgefühl wachgerufen. Kommt es zum Kriege, um den Bestand und die Ehre des Reiches zu schützen, so wird der Entschluß gebilliget werden, und man wird auf die Bereitwilligkeit rechnen können, die notwendigen Opfer zu bringen und das Unvermeidliche zu tragenh . Nicht so jetzt; das Publikum sieht mit Mißtrauen auf den projektierten Kongreß6 und würde sich nur mit Widerwillen einer Auflage unterwerfen iso lange sich noch nicht absehen läßt, was die Folgen des Kongresses sein werdeni . Nehmen die Angelegenheiten wirklich eine friedliche Wendung, so kann wohl mit der vom Finanzminister zuerst am 7. d. M. vorgeschlagenen Maßnahme ausgelangt werdenj . Würde dagegen der Krieg erklärt, so erübrigte kdem Kultusministerk nichts anderes, als den heutigen Entwurf des Finanzministers anzunehmen, indem ler einen anderen bessern Vorschlag einzubringen nicht vermag. Derselbe würde daher wünschen, daß der Finanzminister zu der einen und der anderen Maßregel in dem Sinne ermächtiget würde, daß er die eine oder die andere ausführe, je nachdem bis zu dem Zeitpunkte der unverschieblichen Notwendigkeit die diplomatischen Verhandlungen sich noch hinziehen oder zum Abbruche gelangt sein werdenl er einen || S. 279 PDF || anderen bessern Vorschlag einzubringen nicht vermag. Derselbe würde daher wünschen, daß der Finanzminister zu der einen und der anderen Maßregel in dem Sinne ermächtiget würde, daß er die eine oder die andere ausführe, je nachdem bis zu dem Zeitpunkte der unverschieblichen Notwendigkeit die diplomatischen Verhandlungen sich noch hinziehen oder zum Abbruche gelangt sein werden. Übrigens teilte auch er den Wunsch des Ministers des Inneren wegen gleichzeitiger Benützung der aus den Steuerreformmaßregeln zu erwartenden Hilfsquellen.

Der Chef der Obersten Polizeibehörde trat dem Votum des Handelsministers, der Generaladjutant Sr. Majestät FML. Baron Kellner jenem des Kultusministers bei.

Der Justizminister , in der Hauptsache mit dem Vorschlage des Finanzministers einverstanden, hätte nur gewünscht, daß mit Rücksicht auf die verschiedenen Steuerverhältnisse der Kronländer zueinander, dann auf die Kräfte einiger sehr schwer Betroffenen, erstens auch der Zuschlag der direkten Steuern dort, wo er besteht, in die Bemessung des Anlehens einbezogen, dagegen zweitens statt einer dreinur eine zweifache Steuer gefordert und mder noch zu deckende Ausfall drittens durch Erhöhung der Einkommensteuer erzielt werden möge; damit aber dem Staatsschatze nicht der größere Teil dieser Einkommensteuer durch Nichtfatieren der bezüglichen Schuldverschreibungen entgehe, wolle der Justizminister in Anbetracht der gegenwärtigen schwierigen Verhältnisse, welche außergewöhnliche Maßregeln vollkommen rechtfertigen, den schon einmal proponierten und vom Justizminister aus Rechtsansichten bekämpften direkten Abzuge der Einkommensteuer von den Zinsenkupons der Staatsund Grundentlastungsobligationen bei deren Auszahlung nicht mehr entgegentretenm,7. Für letzteres wird der Finanzminister demnächst eine Proposition einbringen8, gegen die Bemerkung ad 1. und 2. aber erinnerte er, daß der Zuschlag, welcher nur bei den Realsteuern besteht, keine so wesentliche Erhöhung veranlassen würde, der dreifache Steuerbetrag aber mit Rücksicht auf die angetragenen Zahlungsmodalitäten in 24 Monatraten im einzelnen nicht drückend sein und im Falle einer günstigen Wendung davon auch abgegangen werden kann.

Der tg. gefertigte vorsitzende Minister des Äußern endlich bemerkte unter Darlegung des dermaligen Standes der diplomatischen Verhandlungen, daß die gegenwärtige Stellung Österreichs, solange nicht entweder die allgemeine Entwaffnung erreicht oder die Entwaffnung Piemonts erzwungen ist, den außerordentlichen Aufwand notwendig macht und wohl als ein Kriegszustand, ja vielmehr als ein schlimmerer denn beim wirklichen Kriege, angesehen werden müsse, weil man im letzteren Falle wenigstens die Aussicht habe, einen Teil der Truppenbeköstigung auf das feindliche Land zu werfen. Solange also dieser Zustand dauert, muß für die Bedeckung der außerordentlichen || S. 280 PDF || Mittel gesorgt und es kann damit nicht bis zur wirklichen Kriegserklärung gewartet werden, die, wie bemerkt, eher eine Verminderung der Auslagen als eine Vermehrung in Aussicht stellt. Da zudem im Falle einer friedlichen Ausgleichung die vom Finanzminister vorgeschlagene Maßregel in ihrer weiteren Durchführung sistiert und durch den Abschluß eines Anleihens im Auslande ersetzt werden kann, so nahm der tg. Gefertigte keinen Anstand, dem Vorschlage des Finanzministers beizutreten9.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 29. April 1859.