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Nr. 476 Ministerkonferenz, Wien, 7. Dezember 1858 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Buol 7. 12.), gesehen Bach 9. 12., gesehen Toggenburg, Bruck 10. 12., Grünne, gesehen Kempen 10. 12., Nádasdy 10. 12.; abw., jedoch BdE. gesehen Thun.

MRZ. – KZ. 5022 –

Protokoll der zu Wien am 7. Dezember 1858 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Bedenken gegen die Reform der Verzehrungssteuer

Se. Majestät geruhten der Konferenz die Bedenken zu eröffnen, welche gegen die vom Finanzminister beantragten Reformen der Verzehrungssteuer in den deutschen und ungrischen Kronländern überhaupt, und insbesondere gegen die Opportunität jener Maßregel erhoben worden sind1.

In ersterer Beziehung wurde auf die Ausdehnung der Verzehrungssteuer auf das flache Land und auf die Schwierigkeit hingewiesen, dieselbe einzubringen, wenn nicht die Überwachungsorgane in einer Weise vervielfältigt würden, welche den von der Maßregel erwarteten Mehrertrag verschlingen dürfte. In letzterer Beziehung ist zu erwägen, ob der jetzige Moment, wo allgemein Mißbehagen und Unzufriedenheit über die gegenwärtigen Wirkungen der Münzreform sich kundgibt, geeignet sei, mit einer Steuererhöhung rücksichtlich Ausdehnung der Steuer auf bisher steuerfrei gebliebene Orte vorzugehen. Der Finanzminister bemerkte hierüber: Die Staatsbedürfnisse konnten bisher seit einer Reihe von Jahren, welche ein konstantes Defizit in den Staatseinnahmen aufweisen, nur mittelst Kreditoperationen gedeckt werden. Auch für 1859 steht ein Defizit von 70 Millionen in Aussicht2; es wird also wohl auch diesmal zu diesem Mittel gegriffen werden müssen. Immerfort aber auf diesem Wege zu wandeln, ist unmöglich; der Kredit erschöpft sich und das Vertrauen geht verloren, wenn nicht an die Herstellung des Gleichgewichts zwischen Einnahmen und Ausgaben ernstlich Hand angelegt wird. Bei den Ausgaben ist die möglichste Einschränkung beantragt worden; es muß also, um das demungeachtet noch bestehende Defizit nach und nach zu decken, auf die Erhöhung der Einnahmen gedacht werden. Als weiteresa Mittel dazu schien dem Finanzminister die Ausdehnung der Verzehrungssteuer auf das flache Land das geeignetste zu sein. Es wird, da der Steuersatz möglichst niedrig gehalten ist, nicht empfindlich sein und wird insbesondere für Ungern von Sr. k. k. Hoheit dem Herrn Erzherzog Generalgouverneur selbst mit Nachdruck befürwortet. || S. 153 PDF || Es verspricht schon für die ersten Jahre eine Mehreinnahme von 10 Millionen, und da dieser Maßregel eine Reform anderer indirekter Abgaben bvorausgegangen undb,4 jene der direkten Steuern nachfolgen sollen5, so läßt sich mit Grund hoffen, daß in nicht allzuc ferner Zeit das Gleichgewicht in den Staatseinnahmen und -ausgaben werde hergestellt sein. Die Bedenken gegen die Einbringlichkeit der Verzehrungssteuer auf dem flachen Lande teilt der Finanzminister nicht, denn in der Regel wird sie im Wege der Abfindung mit den Gemeinden sichergestellt werden, eine Form, die nicht nur der Finanzverwaltung, sondern auch den Gemeinden selbst bequem ist, denen sie Gelegenheit bietet, sich für die eigenen Bedürfnisse ein Einkommen zu verschaffen. Fälle, wo die Finanzverwaltung genötigt ist, die Steuer in eigener Regie einzuheben, dürften daher nur selten vorkommen, und wo es geschieht, geeignet sein, die Steuerpflichtigen über die Vorteile der Abfindung aufzuklären und für die letztere zu bestimmen.

Was nun die Opportunitätsfrage betrifft, so würde der Finanzminister großen Wert darauf legen, schon jetzt mit der Publikation der angetragenen Bestimmungen vorzugehen, weil damit das ernstliche Bestreben der Staatsverwaltung an den Tag gelegt wird, durch sukzessive Erhöhung der Staatseinnahmen das leidige Defizit nach und nach zu beseitigen. Eine solche Wahrnehmung wird das Publikum beruhigen und den öffentlichen Kredit befestigen. Das augenblickliche Mißbehagen infolge der Münzreform6 hat sich zum Teile schon gelegt und wird sich mit der fortschreitenden glücklichen Abwicklung und Wiederaufnahme der Barzahlungen7 vollends legen. Eine andere Ursache der angegebenen ungünstigen Stimmung aber ist die durch [die] letzten guten Ernten herbeigeführte Stille und Geschäftslosigkeit im Getreidehandel; auch diese Ursache ist vorübergehend und es wird mit ihrem Aufhören wieder eine günstigere Stimmung eintreten.

Die Durchführung der neuen Steuereinrichtung erfordert endlich umfassende Vorarbeiten, sie wird daher vor Verlauf mehrerer Monate nicht in Wirksamkeit treten; geht man dabei, wie der Finanzminister beabsichtigt, noch mit aller Vorsicht und Schonung zu Werke, so kann kein gerechter Anlaß zur Unzufriedenheit vorhanden sein. Hat doch die Einführung der Verzehrungssteuer in Ungern, wo sie niemals bestand, bisher noch keine Klagen hervorgerufen!8

Der Minister des Inneren bemerkte: Wenn die Frage noch offen ist, ob die Lage der Finanzen es erlaubt, auf eine Steuerertragsvermehrung zu verzichten, so würde er gegen die angetragene Maßregel überhaupt stimmen.

Bis nicht die Valutaverhältnisse vollkommen geordnet sind, sollte mit einer Steuererhöhung nicht vorgegangen werden. Der Finanzminister erklärt selbst, daß die Ausführung seines || S. 154 PDF || Antrags große Vorarbeiten erfordere; darüber vergeht eine geraume Zeit, vielleicht ein halbes oder drei Viertel Jahre, so daß auf die erwartete Mehreinnahme wenigstens für das Verwaltungsjahr 1859 ohnehin wird verzichtet werden müssen. Erwägt man überdies, daß das neue Verzehrsteuersystem Länder trifft, wo diese Steuer gar nicht, wie in Kroatien, oder nur beschränkt, wie in Ungern und Tirol, eingeführt ist, dann daß es überall die gesamte Landbevölkerung trifft, so ist nicht zu verkennen, daß es allgemein, bis zum letzten Bauer hinab, dem man seinen Wein am Stocke und im Keller besteuern will, die größte Mißstimmung erregen würde. Dies würde umso mehr der Fall sein, als die indirekten Steuern nach den dem Minister des Inneren vorliegenden vom Finanzministerium zusammengestellten Daten in den letzten sechs Jahren von 1851 bis 1856 überhaupt um 28 %, in Ungern aber um 50 % und die Verzehrungssteuer insbesonders in Ungern cum app[endices]9 von drei auf acht Millionen gesteigert worden ist.

Von einer Einhebung der Verzehrsteuer in eigener Regie bei 68.000 Landgemeinden kann wohl keine Rede sein; es bliebe also nur der Weg der Abfindung übrig, wozu man sich der Mitwirkung der Gemeinden bedienen muß. Aber das Gemeindewesen sieht erst seiner definitiven Organisierung entgegen; es wird also gewiß zweckmäßiger sein, dieselbe vorerst abzuwarten und sich sodann die Operation mit den neu konstituierten Gemeinden zu erleichtern sowie dadurch und durch die bevorstehende Organisierung der ständischen Vertretung die Stimmung der Bevölkerung zu heben, bevor man ihr eine neue Last auferlegt, der in der Grundsteuer eine weitere Vermehrung bevorsteht.

Der Minister des Inneren hielt daher den gegenwärtigen Moment nicht für geeignet, mit dieser Maßregel vorzugehen.

Der Erste Generaladjutant Sr. Majestät FML. Graf Grünne zweifelte zwar nicht an der Notwendigkeit einer Vermehrung der Staatseinnahme im Wege der Besteuerung, glaubte aber, daß bei der allgemein herrschenden, auch vom Chef der Obersten Polizeibehörde bestätigten ungünstigen Stimmung der Bevölkerung wenigstens mit der Publikation des neuen Verzehrsteuergesetzes vorderhand nicht vorzugehen wäre.

Der Handelsminister teilte zwar die Ansicht des Finanzministers darin, daß die Aussicht auf die Erhöhung der Staatseinnahmen eine günstige Wirkung für den öffentlichen Kredit hervorbringen würde und daß die dermal herrschende Mißstimmung keineswegs in politischen, sondern in temporären Handels- und Verkehrsverhältnissen ihren Grund habe. Gleichwohl erachtete er sowohl als auch der tg. gefertigte Minister des kaiserlichen Hauses und des Äußern, daß die Publikation des Gesetzes auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben und inzwischen mit den Vorarbeiten zur Ausführung zu beginnen wäre, weil einerseits nach dem Vorausgeschickten der Finanzminister selbst auf die gehoffte Mehreinnahme für das laufende Jahr nicht rechnen kann, und andererseits die gute Wirkung, welche die Publikation des Gesetzes auf den öffentlichen Kredit zu machen vermöchte, durch den ungünstigen Eindruck kompensiert würde, welchen ein Gesetz mit Steuererhöhung oder Erweiterung gegenwärtig hervorbringen müßte.

Dagegen besorgte der Justizminister von einer Verschiebung der Publikation dieses Gesetzes eine noch ungünstigere Wirkung, wenn sie nämlich zu nahe mit der Hinausgabe derjenigen Gesetze zusammenfallen sollte, die in betreff der Reform beziehungsweise || S. 155 PDF || Erhöhung der direkten Steuern und der Gebühren für gerichtliche Amtshandlungen gegenwärtig schon in der Verhandlung stehen.

Der Finanzminister erklärte schließlich, unter den obwaltenden Verhältnissen sich auf die au. Bitte zu beschränken, Se. Majestät geruhen wenigstens das Gesetz selbst Ag. zu genehmigen und den Zeitpunkt seiner Publikation der weiteren Schlußfassung vorzubehalten, damit doch mit den nötigen Vorarbeiten zur Ausführung begonnen, das Budget darnach bearbeitet und die Ausführung der Reform unmittelbar nach deren Kundmachung bewerkstelligt werden könne10.

II. Erleichterungen für die Rübenzuckerfabrikation

Über zwei Sr. Majestät auf Allerhöchstihrer Reise in Böhmen und Mähren überreichte Eingaben mehrerer Rübenzuckerfabriksbesitzer um Abhilfe der auf diesem Produktionszweige lastenden Bedrängnisse11 infolge der Erhöhung der Rübensteuer12 und Herabsetzung des Zolls auf Kolonialzucker13, dann um Verlängerung der Steuerkreditierung, geruhten Se. Majestät dem Finanzminister die Äußerung sowie auch darüber abzuverlangen, wie der Rübenzuckerproduktion in Ungern, wo dieselbe noch weniger entwickelt, aber mit Rücksicht auf die Kulturverhältnisse einer Ausdehnung fähig und bedürftig wäre, aufzuhelfen sei.

Der Finanzminister behielt sich vor, Sr. Majestät die ziffermäßige Nachweisung zu liefern, daß die böhmischen und mährischen Zuckerproduzenten ansehnliche Gewinnste machen, bis 30 %. Ein Beweis davon ist die allmählige Umgestaltung der bestandenen Rohrzuckerraffinerien in Rübenzuckerfabriken; erstere erhalten sich nur mehr in den Küstenländern. Würden daher die Rübenzuckerfabriken noch mehr begünstigt, so müßten die Rohrzuckerfabriken gänzlich aufhören und notwendig ddem österreichischen Seehandel und Seeschiffahrt den härtesten Schlag versetzend dem österreichischen Seehandel und Seeschiffahrt den härtesten Schlag versetzen, dessen Hauptimportartikel der Kolonialzucker ist, während er dafür österreichisches Mehl eund andere inländische Erzeugnissee und andere inländische Erzeugnisse ausführt.

Der Minister des Inneren deutete zwar darauf hin, daß in den Zollvereinsstaaten, wo die Rübenzuckerfabrikation bereits auf eine hohe Stufe der Entwicklung gestiegen, dieselbe durch den Zoll auf Kolonialzucker von 7 f. 30 Kreuzer per Zentner noch besonders begünstigt ist, daß es daher im Interesse unserer landwirtschaftlichen Produktion angezeigt sein dürfte, den gegenwärtig nur mit 6 f. per Zentner bemessenen Zoll auf || S. 156 PDF || Kolonialzucker wenigstens auf den obigen, im Zollverein bestehenden Betrag zu erhöhen. Dagegen erinnerte der Finanzminister , daß bei uns die Rübensteuer nur mit 18 Kreuzer per Zentner, im Zollverein aber mit 21 Kreuzer bemessen und hiermit der Nachteil, welcher unserer Rübenzuckerproduktion aus dem niedereren Schutzzoll etwa erwächst, ausgeglichen wird. Eine Erhöhung dieses Schutzzolls würde unseren Seehandel und unsere Schiffahrt, die bisher noch keine Unterstützung vom Staate in Anspruch genommen haben, vernichten.

In Ungern, wo es schwer ist, genügende Kapitalien zu bekommen, hat sich die Rübenzuckerfabrikation noch wenig entwickelt; um ihr aufzuhelfen, würde der Finanzminister infolge einer Rücksprache mit Sr. k. k. Hoheit dem Herrn Erzherzog Generalgouverneur den Antrag machen, daß den Produzenten bei der Ausfuhr des Rübenzuckers ins Ausland die Steuer zurückvergütet werde. Dies dürfte geeignet sein, den Impuls zur Verbreitung des gedachten Produktionszweiges zu geben. Ein anderes Mittel vermöchte der Finanzminister nicht vorzuschlagen, am wenigsten aber könnte er für eine dem Prinzipe der gleichförmigen Besteuerung widerstreitende Herabsetzung des Tarifs stimmen.

Was endlich die Bitte um Ausdehnung der Steuerkreditierung betrifft, so scheint dem Finanzminister durch die bereits zugestandene Frist von sechs Monaten zur Steuerentrichtung allen Rücksichten entsprochen worden zu sein. Tatsächlich verlängert sich diese Frist – infolge der notwendigen Verhandlungen – meist bis zu neun Monaten; eine weitere Erstreckung bis auf ein Jahr erscheint weder notwendig, noch wäre sie rätlich, weil dann die Steuer, auf deren Eingehen im betreffenden Verwaltungsjahre nach dem Voranschlage gerechnet wird, für dasselbe Jahr nicht mehr eingebracht werden kann. Se. Majestät geruhten dagegen zu bemerken, daß die Steuer nicht verloren gehe und daß es nicht darauf ankommen dürfte, ob sie in dem oder im folgenden Jahre eingebracht werde.

Der Finanzminister behielt sich vor, diese Bitte nach Möglichkeit zu berücksichtigen und erbat sich von Sr. Majestät die Ag. Mitteilung der bezüglichen Eingaben zur weiteren Vortragserstattung.

Se. Majestät geruhten diese Mitteilung Ag. zuzusichern und dem Finanzminister die Beschleunigung der Verhandlung zur Pflicht zu machen, welche in betreff der Steuerrückvergütung für den in Ungern erzeugten Rübenzucker bei dessen Ausfuhr nach dem Auslande eingeleitet worden ist14.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, am 13. Dezember 1858.