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Nr. 464 Ministerkonferenz, Wien, 5. August 1858 – Protokoll II - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol; BdE. und anw. (Buol 5. 8.), gesehen Bach 28. 8., Thun, Toggenburg 30. 8., Bruck 30. 8., gesehen Kempen 1. 9., Nádasdy 6. 9., Für Se. Exzellenz den Herrn Ersten Generaladjutanten Sr. Majestät Kellner 6. 9.

MRZ. – KZ. 3273 –

Protokoll II der zu Wien am 5. August 1858 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen v. Buol-Schauenstein.

[I.] Pauschalierung der Gendarmeriebequartierungserfordernisse

Gegenstand der Beratung war der Antrag des Ministers des Inneren vom 7. Mai 1858, KZ. 1813, MCZ. 1613, wegen Pauschalierung der Gendarmeriebequartierungserfordernisse und Besorgung der Bequartierungsgeschäfte von den Gendarmerieregimentskommandanten, welche Verhandlung zufolge Ah. Entschließung vom 19. Juni 1858 in einer Ministerkonferenz zu beraten ist1.

Der Chef der Obersten Polizeibehörde , der bereits in der schriftlichen Verhandlung sich gegen den Antrag des Ministers des Inneren ausgesprochen hatte, hat in dem beiliegenden schriftlichen Votuma umständlich die Bedenken auseinandergesetzt, welche seiner Ansicht nach diesem Antrage entgegenstehen.

Sie beziehen sich 1. auf die hieraus den Gendarmerieregimentskommandanten erwachsende bedeutende Geschäftsvermehrung, 2. auf die Schwierigkeit, durch bein Regimentskommandob eine Aufgabe zu bewältigen, welche bisher von so vielen Bezirksämtern (beispielsweise in Nieder- und Oberösterreich, dann Salzburg in 136 Amtsbezirken) besorgt wird und sich bei manchen Regimentern über 200 Kasernen erstrecket; 3. auf die Verantwortlichkeit, welche der Gendarmerieregimentskommandant gegen seinen Nachfolger im Kommando in einer bei der ganzen Armee nicht bestehenden Weise über den Zustand der Baulichkeiten und sonstigen Erfordernisse übernehmen müßte, und die schließlich zur vollständigsten dokumentierten Verrechnung der Empfänge führen würde; 4. auf die Beeinträchtigung der Disziplin und des Ansehens der Kommandanten, da diese von den Unterabteilungen über den Zustand der Bequartierungserfordernisse gewissermaßen kontrolliert und bei ausgesprochenem Tadel über etwaige Mängel etc. nur zu leicht einer falschen Beurteilung bei ihren Untergebenen ausgesetzt werden würden; 5. auf die Besorgnis, daß die ausgemittelten Pauschalien im Verlauf der Jahre unzulänglich werden und eine schließlich den Finanzen zur Last fallende Erhöhung notwendig machen würden.

|| S. 97 PDF || Indem er daher einstimmig mit dem Armeeoberkommando sich gegen die Pauschalierung der gesamten Gendarmeriebequartierungserfordernisse erklärte, glaubte er, daß die Pauschierung der kleineren Erfordernisse (Reinigung der Lokalitäten und der Bettwäsche, Kanzlei, Service, Bettenstroh etc.), welche in neuester Zeit beim 7. und 10. Regimente eingeführt ist, auch bei den übrigen Regimentern in Ausführung gebracht werden könne. Sollte gleichwohl die Gesamtpauschierung von Sr. Majestät angeordnet werden, so müßte im Bereiche eines jeden Regiments eine eigene Verwaltung unter einem Hauptmann oder Rittmeister und der nötigen Aushilfe bestellt werden, was jährlich 1800 bis 2000 f. per Regiment, zusammen für 19 Regimenter ca. 37.000 f. erfordern und dem Landesfonds zur Last fallen würde, welcher Weg übrigens auch den politischen Behörden offenstünde, wodurch die Enthebung der Gemeinden von der Besorgung der Bequartierungsgeschäfte vollständig und mit der Möglichkeit einer Ersparung erreicht werden würde.

Wenn übrigens die Aufstellung einer eigenen Verwaltung bei den Gendarmerieregimentern genehmigt wird, so wäre es doch – bei der Kürze der Zeit und wegen der notwendigen Vorbereitungen – unmöglich, mit dem Verwaltungsjahr 1859 sämtlichen Regimentern diese Geschäfte zu übertragen; es könnte höchstens bei einem oder dem anderen Regimente damit der Versuch gemacht und erst aufgrund der hierin gemachten Erfahrung zur weiteren Ausführung geschritten werden.

Wäre die Pauschierung im großen zweckmäßig, so hätte wohl die Staatsverwaltung schon längst für die Amtsvorstände des Zivile sie ebenfalls eingeführt; allein, sie besteht in solchem Umfange nicht, und es sind, wo sie besteht, nicht die Amtsvorstände direkt damit belastet, sondern es ist ein höherer Beamter damit betraut und in Wien sogar eine eigene Verwaltung (Dikasterialgebäudeverwaltung) bestellt.

Der Minister des Inneren erinnerte dagegen in dem anverwahrten, ebenfalls schriftlich abgegebenen Votumc im wesentlichen, daß, nachdem die Pauschalierung der kleineren Bequartierungserfordernisse, welche den Bezugsberechtigten auf die Hand erfolgt werden können, dann die Beischaffung sämtlicher Monturs- und Adjustierungsgegenstände im großen bereits eingeführt ist, es gleichviel sei, ob nebst der Leinwand für Hemden etc. in gleicher Weise auch jene für Bettwäsche besorgt werde, und es sich auf ähnliche Art im Regimentsbezirke die Nachschaffung der hölzernen und metallenen Kaserneinrichtungsstücke nach festgesetzten Kategorien (Dauerzeiten) vereinfache, daß endlich den Offizieren und Parteien nicht bloß für diese, sondern auch für die Wohnung ein Pauschale durch das Regiment erfolgt werden könne.

Es erübrige sonach nur die Vorsorge für Erneuerung der Mieten für Kasernen und Kanzleien. Da dies nur in mehrjährigen Zeiträumen nötig wird, sobald die Sache in den Händen der Gendarmerie selbst ist, so dürfe vorausgesetzt werden, daß hierzu die 19 Regimentskommandanten mit 19 Ökonomieoffizieren, 19 Rechnungsführern, 53 Fourieren, 28 Praktikanten und 106 Schreibern umso mehr ausreichen werden, als noch 121 Rittmeister als Flügel- und 382 Leutnants als Zugkommandanten etc. hiebei verwendet werden können. Sollte demungeachtet wegen der beantragten Einrichtung eine Vermehrung der Schreibkräfte erforderlich sein, so würde darauf bei Feststellung des || S. 98 PDF || Pauschals Rücksicht genommen werden. Sonach dürfte sich die befürchtete Überbürdung der Kommandanten und die Aufstellung eines neuen Hilfspersonals per 37.000 f. sowie die Besorgnis vor zeitraubenden Übergaben, schiefer Stellung der Kommandanten gegen ihre Nachfolger und Untergebenen beheben, die ja in gleicher Weise bei der Gebarung mit der sogenannten Masse eintreten müßte. Ebenso entfalle die Besorgnis vor der Belästigung des Landesfonds bei Steigerung der Preise, weil die Pauschalien aus dem Durchschnitte sechsjähriger kostspieliger Gebarung hervorgehen sollen, also eher eine Ersparung zu erwarten sei.

Bei der Armee und in der Zivilverwaltung greife das Pauschierungssystem immer weiter um sich. Gegen eine – nur verzögernde – versuchsweise Anwendung der Maßregel bei einigen Regimentern aber müsse sich erklärt werden, weil sie je nach der Bereitwilligkeit der Kommandanten zwar in beschränkterem Maße, aber doch schon hie und da besteht und die Militärgrenze beweist, daß die Gendarmerie ohne Anstand für ihre Bequartierung selbst sorgen kann. Die Ausführung schon vom 1. November 1858 beginnen zu lassen, wird freilich nicht möglich sein, aber es wird genügen, wenn zwischen dem Herablangen der Ah. Genehmigung und der Ausführung ein Zeitraum von drei Monaten zugestanden wird, wornach der Beginn auf die Quartalanfänge 1. Februar oder 1. Mai 1859 gesetzt werden kann.

Bei der Abstimmung hat sich nur der Kultusminister unbedingt mit der Ansicht des Ministers des Inneren vereinigt, weil er darin dunter den obwaltenden Verhältnissen das einzige wirksamed Mittel sieht, den übermäßigen Anforderungen der einzelnen Gendarmeriepostenkommandanten, über welche allgemeine Klage geführte wird, Schranken zu setzen, fdenn solange die Gendarmerie in ihrer dermaligen, von den politischen Behörden nicht nur völlig unabhängigen, sondern die Gesinnungs- und Pflichttreue der Beamten gleichsam kontrollierenden Stellung verbleibe, sei jeder Amtsvorstand, selbst der Landeschef in der Notlage, das gute Einvernehmen mit den bezüglichen Gendarmeriekommmandanten wie nur immer möglich aufrechtzuhalten, und es ist daher unvermeidlich, daß gegen ungebührliche Forderungen nur in den extremsten Fällen Abhilfe gefunden werden könne.f

Entgegen erklärte sich der Generaladjutant Sr. Majestät FML. Freiherr v. Kellner in erster Linie für die Ablehnung der beantragten Maßregel, weil er davon die Schwächung des Ansehens der Regimentskommandanten und Erregung von Mißtrauen des Untergebenen gegen den Vorgesetzten besorgt, welcher nicht selten allen Bedürfnissen im Augenblicke nicht entsprechen kann, weil das anderwärts zu stark in Anspruch genommene Pauschale nicht hinreicht. Auch der Handelsminister verkannte nicht die Schwierigkeit, welche mit der Pauschierung nicht verzehrbarer, sondern erst durch längeren Gebrauch abnutzbarer Inventarsgegenstände, Einrichtungsstücke etc. verbunden ist, über deren Beschaffenheit bei der Übergabe zwischen dem Übergeber und Übernehmer || S. 99 PDF || leicht Konflikte sich ergeben können. Indessen erklärten diese beiden Stimmführer einem Versuche der beregten Maßregel bei einem oder dem anderen Regimente nicht entgegentreten zu wollen, und haben sich alle übrigen Votanten der Konferenz dahin ausgesprochen, daß mit der Pauschierung der Bequartierungserfordernisse der Gendarmerie jedenfalls der Versuch gemacht werden möge2.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, 10. Jänner 1859.