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Nr. 457 Ministerkonferenz, Wien, 14. Juni 1858 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 15. 6.), gesehen Bach 16. 6., gesehen Thun 17. 6., Toggenburg, Bruck, Nádasdy, Für Se. Exzellenz den Herrn Ersten Generaladjutanten Sr. Majestät Kellner 19. 6.; abw. Kempen.

MRZ. – KZ. 2210 –

Protokoll der zu Wien am 14. Junius 1858 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Umsetzung der Taxen und Stempel in österreichische Währung

Der Finanzminister referierte den im Wege einer kommissionellen Beratung von Abgeordneten aller Ministerien und Zentralstellen vereinbarten Entwurf einer kaiserlichen Verordnung, gültig für die ganze Monarchie, wegen Umsetzung [der] Gebühren und Taxen auf österreichische Währung1.

Nur zwei Differenzen haben sich bei der Kommission ergeben, und zwar bei § 4, wo der Abgeordnete des Justizministers gegen die übrigen Stimmen die Umsetzung des Stempels von 6 Kreuzer Konventionsmünze für Beilagen und Schriften in Bagatellsachen statt auf 12 auf 10 Neukreuzer, dann bei § 8, wo der Abgeordnete des Ministers des Inneren die Umsetzung des Stempels auf inländische Zeitungen von 1 Kreuzer Konventionsmünze statt auf 1 ½ auf 1 Neukreuzer beantragt hatte.

Durch die heute abgegebene Erklärung der beiden genannten Minister, auf den diesfälligen Separatanträgen ihrer Abgeordneten gegen alle übrigen Stimmen nicht beharren zu wollen, haben sich diese Differenzen behoben, und wurde sonach der Entwurf von der Konferenz ohne weitere Einwendung gutgeheißen2.

II. Verordnung wegen Übertritt katholischer Geistlicher zum Akatholizismus

Mit Ah. Entschließung vom 11. Dezember 1852, KZ. 4583, MCZ. 3681, ist der Kultusminister beauftragt worden, in Beziehung auf den Übertritt katholisch-geistlicher Personen zum Akatholizismus Vorschläge zu gesetzlichen, für das ganze Reich verbindlichen Bestimmungen im Einvernehmen mit dem Justizminister zu bearbeiten und Sr. Majestät im vorschriftmäßigen Wege vorzulegen3.

Diesem gemäß hat der Kultusminister den Entwurf einer Verordnung ausarbeiten lassen und sich über denselben mit dem Justizminister ins Einvernehmen gesetzt, welcher jedoch der Meinung war, daß eine allgemeine Verordnung hierüber nicht zu erlassen, sondern jeder vorkommende Übertrittsfall im Einvernehmen mit dem betreffenden Ordinariate nach Zulaß der Verhältnisse zu entscheiden, wenn aber doch eine solche || S. 55 PDF || allgemeine Verordnung zu erlassen für nötig befunden werden sollte, hierüber vorläufig mit den Ministern des Inneren und des Äußern, der Obersten Polizeibehörde und dem Armeeoberkommando schriftlich Rücksprache zu nehmen sei.

Allein, der Kultusminister glaubte, daß eine gesetzliche Regelung des Verfahrens bei solchen Übertritten notwendig sei und daß die diesfällige Verordnung lediglich mit dem Justizminister zu beraten und nach deren Vortrage in der Konferenz Sr. Majestät vorzulegen sei, weil die eingangs erwähnte Ah. Entschließung ein mehreres nicht fordert und aus dem vom Justizminister befürworteten schriftlichen Einvernehmen der anderen Zentralbehörden, die doch alle in der Konferenz vertreten sind, nur eine unabsehbare Verzögerung dera Verhandlung hervorgehen würde.

Der Justizminister verharrte zwar auf seiner Ansicht, weil er besorgt, daß eine Verordnung dieser Art auf Widerstand von Seite der Bischöfe stoßen dürfte, die Einvernehmung der von ihm genannten Zentralstellen aber ihm, mit Rücksicht auf die Verhältnisse und die Jurisdiktion über die dabei in Frage kommenden Personen, insbesondere Militärgeistliche und Mitglieder souveräner Ritterorden, angezeigt zu sein schien. Indessen vereinigte sich die Konferenz vorderhand darin, daß die vom Kultusminister angetragene Verordnung sowie die Entgegnung des Justizministers lithographiert und verteilt, sohin in einer der nächsten Konferenzen beraten werden, wo dann Gelegenheit geboten sein wird, sowohl über die Vorfrage als über das meritum causae sich auszusprechen4.

III. Verlegung der Industrieausstellung

Mit Ah. Entschließung vom 13. März 1854 (KZ. 753, MCZ. 609) geruhten Se. Majestät zu genehmigen, daß die nächste in Wien abzuhaltende Industrieausstellung im Jahre 1859 stattfinde und den Industrieerzeugnissen der im Zollverbande mit Österreich stehenden italienischen, dann der deutschen Bundesstaaten geöffnet werde5.

Da gegenwärtig der Moment eingetreten ist, wo der vorbelobten Ah. Entschließung gemäß Sr. Majestät die Anträge über die Ausführung im Einvernehmen mit dem Finanzminister erstattet werden müssen, so glaubte der Handelsminister , vorläufig die Frage in Erörterung ziehen zu dürfen, ob nicht statt einer auf die genannten Staaten beschränkten eine Weltausstellung, wie die zu London und Paris, und deren Verlegung auf einen späteren Termin Sr. Majestät in Antrag zu bringen wäre. In ersterer Beziehung fände der Handelsminister in dem allgemeinen Wunsche der inländischen Industriellen einen wichtigen Anhaltspunkt, die Veranstaltung einer Weltexposition zu befürworten, || S. 56 PDF || umso mehr, als nur eine solche von wahrem Interesse und Nutzen für die Industrie ist und gegenüber einer bloß deutsch-italienischen eine nur unerhebliche Mehrauslage verursachen würde. Was den Zeitpunkt der Veranstaltung betrifft, so erscheint die Gegenwart und die allernächste Zukunft nicht geeignet, besondere Anstrengungen und Opfer von der Industrie zu erwarten. Dagegen wird die im Laufe einiger Jahre vollbrachte Vervollständigung unseres Eisenbahnnetzes sowie die mehr und mehr in Ausführung kommende Stadterweiterung6 viele Hindernisse beseitigen, welche zur Zeit noch dem lebhafteren und leichteren Transport, Verkehr, der Auswahl des Expositionsplatzes, der Unterkunft der zuströmenden Besucher etc. entgegenstehen. Der Handelsminister würde daher die Verschiebung der Ausstellung bis 1862 beantragen. Er hat diesfalls auch mit den Ministern von Preußen, Sachsen und Bayern im vertraulichen Wege kommuniziert, um sich zu vergewissern, daß ihrerseits weder gegen die Absicht, eine Weltausstellung zu veranstalten, noch gegen die Verschiebung derselben ein Einspruch gemacht oder in der Zwischenzeit von ihren Regierungen die Veranstaltung einer Industrieproduktenexposition beabsichtigt werde. Nachdem er hierwegen vollkommen beruhigende Zusicherungen erhalten hat, erbat er sich die Zustimmung der Konferenz, seinen obigen, von den Bestimmungen der Ah. Entschließung vom 13. März 1854 abweichenden Anträge Sr. Majestät unterlegen zu dürfen.

Mit dem Vorbehalte, daß über die Detail- und insbesondere über die Kostenanträge mit dem Finanzministerium seinerzeit werde Rücksprache gepflogen werden, erklärte der Finanzminister sich nicht nur mit dem Antrage auf eine Weltausstellung, sondern auch mit der Verschiebung derselben einverstanden, ja er glaubte, letztere bis 1863 ausdehnen zu sollen, weil bis dahin alle jene Vorteile, die man von den Eisenbahnen und der Stadterweiterung erwartet, in noch erhöhtem Maß als bis 1862 werden eingetreten sein. Der Kultusminister erklärte sich mit jeder weiteren Verschiebung der Ausstellung einverstanden, und nachdem auch der Handelsminister den vom Finanzminister vorgeschlagenen Termin von 1863 angenommen hatte, traten auch die übrigen Stimmen dem sonach einstimmigen Einraten der beiden Minister bei7.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 24. Juni 1858.