Einleitung - Retrodigitalisat (PDF)

Von Stefan Malfèr

Praterfahrt im Frieden und im Krieg - Ein Kronprinz - Retrodigitalisat (PDF)

Der vorliegende Band beinhaltet die Ministerkonferenzprotokolle von Mai 1858 bis zum Rücktritt des seit 1852 amtierenden Vorsitzenden der Ministerkonferenz, Carl Ferdinand Graf Buol-Schauenstein, im Mai 1859. Am 1. Mai 1858 fand die traditionelle Praterfahrt des Kaiserhofes statt, wie jedes Jahr ein Volksfest zum Beginn der schönen Jahreszeit. Es war zwar ein grauer und sehr windiger Tag, und „Wiens böser Dämon Aeolus, der am Eingange des Wiener Beckens irgendwo in einer Höhle des Leopolds- oder Manhartsberges residiert“1 schickte große Staubwolken durch die Straßen der Stadt und durch die Prateralleen. Dies trübte die Stimmung aber nicht, denn der Praterfahrt war ein bemerkenswertes Ereignis vorausgegangen. Als erstes Ergebnis des Jahrhundertprojekts der Wiener Stadterweiterung, zu der am Weihnachtstag des Vorjahres der Startschuß gegeben worden war2, wurde ein kleines Stück der neuen Straße entlang des Donaukanals eröffnet, von der Rotenturmstraße bis zur Ferdinandsbrücke (heute Schwedenbrücke). Der Minister des Inneren Alexander Freiherr v. Bach begrüßte das Kaiserpaar und hielt eine Rede. Der Kaiser fuhr, nachdem er den Namen „Franz-Joseph-Quai“ genehmigt und lobende Worte gesprochen hatte, im offenen Wagen im Schritt über die neue Straße zur Brücke, die auf die Praterstraße führte. Die Kaiserin begleitet ihn. Sie war im fünften Monat schwanger. Ein Jahr später befand sich die Monarchie im Krieg. Das hinderte das Kaiserpaar nicht an der Praterfahrt am 1. Mai 1859, vielmehr „brach ein Sturm der Freude und des Jubels unter der außerordentlich zahlreich versammelten Volksmenge aus“3. Die Anhänglichkeit an das angestammte Herrscherhaus war bei weiten Teilen der Bevölkerung ohne Zweifel groß. Dazu trug nicht nur der Feind von außen bei, sondern auch der Umstand, daß inzwischen dem hohen Paar ein Kronprinz geschenkt worden war.

|| S. 10 PDF || Am 21. August 1858 war Kaiserin Elisabeth von einem Knaben entbunden worden, der den Namen Rudolph Franz Carl Joseph erhielt. Es war buchstäblich ein singuläres Ereignis. Zum ersten Mal seit der Annahme des Titels „Kaiser von Österreich“ 1804 war einem regierenden Kaiser ein Kronprinz geboren worden (und es sollte das einzige Mal bleiben). Auf der Suche nach einem vergleichbaren Ereignis mußte man bis ins Jahr 1793 zurückgehen, als dem jungen Kaiser Franz II. der erste Sohn Ferdinand geboren wurde, und davor gar ins Jahr 1678. Die Geburt wurde mit großer Freude aufgenommen und löste eine Fülle von wohltätigen Handlungen aus. Man spendete für Arme, es wurden Stipendien für Knaben und Mädchen begründet, Stiftungen wurden errichtet. Der Kaiser selbst ordnete am 26. August den Bau eines neuen Spitals in Wien an, die heute noch bestehende „Rudolph-Stiftung“. Huldigungsgedichte wurden verfaßt, Dankgottesdienste abgehalten4.

Eine Chronik dieser Monate könnte noch andere Ereignisse anführen, die von der Öffentlichkeit in besonderer Weise wahrgenommen und mehr oder weniger feierlich begangen wurden. Am 22. Mai 1858, dem Jahrestag der Schlacht von Aspern, wurde im Beisein zweier Erzherzöge das Gefallenendenkmal des Bildhauers Anton Dominik Fernkorn, der „Löwe von Aspern“, eingeweiht5. Nicht nur Erzherzöge, sondern Kaiser und Kaiserin selbst nahmen am 13. November 1858 an der Enthüllung des Prager Radetzky-Denkmals auf dem Kleinseitner Ring teil6. Der Böhmische Kunstverein hatte es für den am 2. November 1766 in Böhmen geborenen und am 5. Jänner 1858 in Mailand verstorbenen Feldmarschall Johann Joseph Wenzel Graf v. Radetzky in Auftrag gegeben, die Bildhauer Josef und Emanuel Max hatten es nach einem Entwurf des Direktors der Prager, dann der Wiener Kunstakademie Christian Ruben geschaffen. Es war das erste seiner Art. Auf dem Sockel waren die Namen der wichtigsten Siegesorte Radetzkys 1848/49 eingetragen: Santa Lucia, Vicenza, Custoza, Novara. Mit Ausnahme des piemontesischen Novara lagen sie alle im lombardisch-venezianischen Königreich, um dessen Besitz ein halbes Jahr später der Krieg mit dem Königreich Sardinien-Piemont und mit dem Kaiserreich Frankreich ausbrach.

Für besondere Aufmerksamkeit sorgte auch immer die Eröffnung einer neuen Eisenbahnstrecke. Mit tatkräftiger Unterstützung der Regierung hatte Österreich die Weltwirtschaftskrise der Jahre 1857/1858 glimpflich überstanden7. Zwar litten manche Bereiche, wie die Rübenzucker- und die Eisenindustrie an der noch andauernden Depression, aber der Eisenbahnbau wurde doch zügig vorangetrieben. Einige Beispiele: Am 19. Mai 1858 wurde die Teplitz–Aussiger Eisenbahn eröffnet8. Am 18. Juli fand die „Fest- und Probefahrt“ || S. 11 PDF || auf der Strecke von Temesvár bis Báziás an der Donau statt9. Am 25. Oktober konnte die Theiss-Eisenbahn auf der Strecke Szolnok–Arad den Verkehr aufnehmen10. Am 4. November wurde das schwierige Stück der ostgalizischen Carl-Ludwig-Bahn von Dębica nach Rzeszów fertig, „der äußerste Ausläufer des europäischen Schienensystems nach Osten“, wie es in einer Korrespondenz aus Krakau stolz hieß11. Ab dem 15. Dezember konnte man auf der Kaiserin-Elisabeth-Westbahn von Wien bis Linz fahren12. Die Vollendung der Pardubitz–Reichenberger Bahn (Süd-Norddeutsche Verbindungbahn) am 1. Mai 1859 fiel wegen der Kriegsausbruches bereits unter die Schwelle der öffentlichen Wahrnehmung.

In den Protokollen der Ministerkonferenz lesen wir nichts von allen diesen Ereignissen, umso mehr aber von der Durchführung bereits eingeleiteter und von der Vorbereitung weiterer Reformen. Die Regierung beschäftigte sich mit der neuen „österreichischen Währung“, mit der Rechtsvereinheitlichung, mit einer liberaleren Gestaltung der Wirtschaftsgesetzgebung, mit den Staatsfinanzen und der Steuerreform. Auch Religionsfragen ebenso wie Themen, die einzelne Kronländer betrafen, standen auf der Tagesordnung, bis nach den überraschenden Worten Napoleons III. zum österreichischen Botschafter Alexander Freiherrn v. Hübner beim Neujahrsempfang 1859 über die verschlechterten Beziehungen Frankreichs zu Österreich langsam aber zunehmend die Lage in Italien und die Frage Krieg oder Frieden in den Vordergrund der Debatten in der Ministerkonferenz rückten.

Reformen: - Retrodigitalisat (PDF)

a) die neue Währung

Die Reform der Währung war beschlossen und in die Wege geleitet. Mit 1. November 1858 sollte die Konventionsmünze durch die neue sogenannte „österreichische Währung“ abgelöst werde. Die entsprechenden internationalen Verträge waren unterzeichnet, die münztechnischen und die rechtlichen Voraussetzungen waren geschaffen13. Was noch fehlte, war einzig die konkrete Umsetzung in einigen Verwaltungszweigen, also die Umrechnung von Konventionsmünze in österreichische Währung. Wiederholt stand dieses Thema auf der Tagesordnung der Ministerkonferenz, aber nicht, weil es kontrovers gewesen wäre, sondern weil in vielen Verwaltungszweigen entsprechende Verordnungen zu erlassen waren. In der Regel war der jeweilige vom Finanzministerium ausgearbeitete Entwurf in einer interministeriellen Kommission vorberaten worden. Der Finanzminister brachte ihn in die Ministerkonferenz, die ihn unverändert oder mit kleinen Änderungen beschloß. Nach der Begutachtung durch den Reichsrat und der Sanktion durch den Kaiser wurde die Verordnung im Reichsgesetzblatt publiziert. Der Grundsatz bei allen Umrechnungen war klar. 100 Gulden Konventionsmünze sollten 105 Gulden österreichischer Währung entsprechen, so stand es im kaiserlichen Patent vom 27. April 1858, || S. 12 PDF || der gesetzlichen Grundlage für die Einführung der neuen Währung14, und so wurde es in der Regel gehandhabt.

Es kam jedoch vor, daß ein Minister die Währungsumstellung für andere Zwecke benützen wollte, was zu Debatten in der Ministerkonferenz führte. Schon bei der ersten Befassung mit diesem Thema war das der Fall. Es ging um die im Strafgesetz aufscheinenden Geldbeträge, nach welchen eine Tat noch als ein Vergehen oder schon als ein Verbrechen galt. Viele Gerichte und der Justizminister, Franz Graf Nádasdy, wollten diese Beträge anheben, um dadurch eine größere Anzahl von Straftaten als Vergehen werten zu können, was eine beträchtliche Verfahrensvereinfachung darstellte. Der Oberste Gerichtshof hatte sich jedoch dagegen ausgesprochen. Die Ministerkonferenz folgte der Argumentation Nádasdys, für die auch Innenminister Bach ausführlich das Wort führte15. Der Vorschlag scheiterte aber am Reichsrat, der die Änderung des Strafgesetzes und der Strafprozeßordnung aus Anlaß der Änderung der Währung ablehnte, weil dies zu Verunsicherung führen und die Preistreiberei fördern werde. Der Kaiser entschied im Sinne des Obersten Gerichtshofes bzw. des Reichsrates, und so wurden diese Beträge nicht nur nicht erhöht, sondern sie wurden sogar von der Umrechnung ausgenommen. Sowohl für die Beurteilung einer Straftat als auch bei den Geldstrafen blieb es bei den absoluten Ziffern, so wie sie im Strafrecht standen.

Einmal löste die Umrechnungsfrage eine heftige sozialpolitische Auseinandersetzung aus. Finanzminister Karl Ludwig Freiherr v. Bruck schlug nämlich vor, die Währungsumstellung zu einer Reform der Beamtenbesoldung zu benützen16. Die Gehälter der Beamten und Diener sollten nominell gleich bleiben, also nicht um fünf Hundertstel angehoben werden. Das wäre natürlich ein Reallohnverlust gewesen. Die Summe, die sich der Staat als Arbeitgeber ersparte, sollte nach Brucks Plan für die Anhebung der niedrigsten Gehälter verwendet werden. Um etwas Wind aus den Segeln zu nehmen, wies er erstens darauf hin, daß die Gehaltsempfänger wegen der Kursdifferenz zwischen Papier- und Silbergeld schon jetzt um 5 % weniger bekämen. Dies werde in Zukunft nicht mehr der Fall sein, war doch die Beseitigung des Silberagio durch die freie Tauschbarkeit eines der Ziele der Währungsreform. Zweitens beantragte er gleichzeitig, die Beamten von der Einkommensteuer und damit auch von den Landeszuschlägen zu befreien. Trotzdem wäre es bei den mittleren und höheren Einkommen zu einem Reallohnverlust gekommen. Es wäre eine Umverteilung nach unten gewesen. Bruck versuchte seinen Plan den Ministerkollegen mit dem Hinweis auf die damit verbundene große Verwaltungsvereinfachung („außerordentliche Verminderung der Schreibereien“) und mit der schon lange geforderten Anhebung der Gehälter der unteren Beamten schmackhaft zu machen. Er stieß jedoch auf heftigen Widerstand. Der Minister des Inneren Bach wurde sozusagen zum Beamtengewerkschafter. Er wies darauf hin, daß der Vorschlag rechtlich bedenklich sei. Wenn ein Allerhöchstes Patent den Umrechnungsfaktor mit 105 festsetze, könne nicht der Staat selbst davon eine Ausnahme machen, die Beamten hätten einen Anspruch darauf, daß auch ihre Gehälter dem Gesetz gemäß angehoben würden. Bach führte aber || S. 13 PDF || auch praktische Beispiele und sozialpolitische Argumente an, um den Antrag Brucks zu Fall zu bringen. Schließlich sprach er von der „Würde der Regierung“ und der „Milde des Ah. Landesfürsten“. Mit Ausnahme des Justizministers sprachen sich alle Mitglieder der Konferenz gegen den Vorschlag des Finanzministers aus. Sehr ins Einzelne gehend argumentierte der Vertreter der Militärzentralkanzlei und wies auf die Folgen für die Armee hin. Heftig und grundsätzlich war die Wortmeldung des Vorsitzenden. Er warnte vor der „Unzufriedenheit in der Klasse, deren sich die Staatsverwaltung eben zur Ausführung ihrer Anordnungen bedient“, er warnte vor den Gegnern der Regierung und vor der in- und ausländischen Presse. Bruck konterte dem Militärvertreter mit dem Hinweis auf die enormen Steigerungen der Bezüge in der Armee seit 1847. In bezug auf die Beamten bedauerte er es, wenn man diese Gelegenheit verstreichen lassen würde, die niedrigen Gehälter anzuheben. Er drohte mit der Notwendigkeit einer höheren Steuer für alle Beamten im Zug der bevorstehenden Steuerreform. Einige Wochen später legte er abgeänderte Anträge vor17. Zwar gestand er für alle Pensionisten und aktiv Dienenden die Umrechnung 100 zu 105 Gulden zu, blieb aber für alle ab dem 1. November 1858 neu Eintretenden bei den alten Nominalbeträgen. Auch diese Vorschläge wurden von der Mehrheit der Ministerkonferenz abgelehnt. Die Grundsatzdebatte wiederholte sich. Am Ende zog Bruck seine Anträge vorläufig zurück „bedauernd, daß sich sonach seine Absicht auf die Verbesserung des Schicksals der unteren Beamten nicht werde realisieren lassen“, behielt sich aber vor, sie in der Ministerialkommission erneut vorzubringen. Am 1. Juli 1858 verabschiedete die Ministerkonferenz einen von Bruck vorgelegten Entwurf im Sinne der Mehrheit, doch ließ es sich der Finanzminister nicht nehmen, auch seine ursprünglichen Anträge dem Kaiser vorzulegen. Endgültig wurden sie erst im Reichsrat abgewehrt, wo sie – unter Zitierung von Äußerungen der Minister – zusammenfassend als „ungerecht, unbillig, inopportun und unpolitisch“ bezeichnet wurden18.

Das Ergebnis der Debatten war also unspektakulär. Die Bezüge der Beamten, Diener und Pensionisten wurden ab dem 1. November 1858 einfach umgerechnet. Die Debatten selbst aber geben tiefe Einblicke in den Beamtenstaat Österreich, in die Denkungsweise der Minister und in die Vielfalt der Argumentationsmöglichkeiten.

Die übrigen Verordnungen betreffend die Umrechnung, z. B. für verschiedene Gebühren, für Mauten, für Salz und Tabak, für Lotterieeinsätze, für den Verzehrungssteuertarif, für Zölle usw. wurden meist rasch und ohne wesentliche Debatten erledigt19.

Der tatsächliche Übergang von der Konventionsmünze zur österreichischen Währung ab 1. November 1858 brachte natürlich kleinere Unzukömmlichkeiten mit sich, wie sie wohl bei jeder Währungsumstellung auftreten. Bruck gelang es relativ leicht, diesbezügliche Anfragen und Vorwürfe abzuwehren20. Die Umwechslung von Papiergeld in Silbergeld wurde von der Nationalbank am 2. November tatsächlich aufgenommen, wenn auch nur langsam und vorsichtig, aus Angst, den Silberbarschatz zu schnell zu verlieren21.

|| S. 14 PDF || Vor allem war die Bank nur verpflichtet, die neu ausgegebenen Noten österreichischer Währung auf Wunsch in Silber zu tauschen. Bei den Noten in Konventionsmünze tat sie es freiwillig, und nur in Wien, und zunächst zu einem schlechteren Kurs. Ab dem 1. Jänner 1859 war dann, so sah es der § 22 des Münzvertrags von 1857 vor, jeder gesetzliche Zwangskurs ausgeschlossen. So konnte „Die Presse“ in der Neujahrsausgabe zufrieden schreiben: „Der Abschluß des alten Jahres, der Beginn des neuen bezeichnet einen für Österreich hochwichtigen Moment, – die Wiederaufnahme der Barzahlungen von Seite der Bank. Wir haben die Zeit der Schwankungen unserer Valuta mit allen ihren Leiden hinter uns; die Worte, welche auf unserem Papiergelde die Einlösung in Silber zusagen, und die bisher nichts anderes als ein frommer Wunsch waren, sind zur Wahrheit geworden“22. Diese sogenannte Barzahlung blieb freilich nur wenige Monate in Kraft und mußte mit Kriegsausbruch Ende April 1859 wieder sistiert werden23.

Die neue Währung, die Wiederaufnahme der Barzahlung und der Kampf gegen das Silberagio waren aber nur ein Element der Bruckschen Finanzpolitik. Ob es der Finanzverwaltung gelingen würde, die zugrundeliegenden Probleme in den Griff zu bekommen, nämlich das anhaltende Haushaltsdefizit, die enormen Staatsschulden und die Regelung des Verhältnisses zum Hauptgläubiger des Staates, der Oesterreichischen Nationalbank, war eine schwierigere Frage. Die entscheidenden Faktoren dabei waren die Höhe des Armeeaufwandes und das Gelingen der Steuerreform. Bruck setzte alle Energie daran, den ersten zu senken und die zweite durchzusetzen. Beim Armeeaufwand machte ihm der Krieg einen Strich durch die Rechnung, die Steuerreform scheiterte an den innenpolitischen Widerständen. So mußte die Sanierung des Staatshaushaltes und ein Abkommen mit der Nationalbank, das die Staatsschulden regelte, auf Jahre hinausgeschoben werden24.

Die Währungsreform war ein bedeutendes Tätigkeitsfeld der Regierung im Jahr 1858. Sie ist aber nicht nur im Rahmen der Finanzpolitik zu sehen, sondern auch noch in andere Zusammenhänge einzuordnen. Sie war ein Element der Deutschland- und Mitteleuropapolitik und sollte auf dem Umweg der wirtschaftlichen Einigung auch die politische Einigung der deutschen Staaten befördern. Hier lief die Entwicklung letztlich in eine andere Richtung. Nicht der Deutsche Bund und der Deutsche Zollverein, sondern der Nationalstaatsgedanke und die preußisch-österreichische Rivalität um die Vorherrschaft in Deutschland waren bestimmend für die nähere Zukunft, und eine gemeinsame Währung, wie sie ursprünglich erhofft war, lag überhaupt in fernster Zukunft25.

In einem anderen Zusammenhang war die österreichische Währung durchaus ein Erfolg, nämlich in der Bemühung um Rechtsvereinheitlichung innerhalb der Habsburgermonarchie. || S. 15 PDF || Die Einheitlichkeit in der Verwaltung wurde vom neoabsolutistischen Denken sehr hoch gewertet. Sie diente sowohl der Verwaltungsvereinfachung als auch der Staatseinheit selbst. Viele Gesetzesmaßnahmen des neoabsolutistischen Jahrzehnts standen auch im Dienste der Rechtsvereinheitlichung26.

So ist es verständlich, wenn die dem Finanzminister nahestehende „Oesterreichische Zeitung“ diesen Aspekt besonders ausführte: „Die Einführung der neuen Währung hat vor allem das große Verdienst, Ordnung und Licht in das österreichische Münzwesen gebracht zu haben, wobei man sich bisher begnügte, Neues hinzuzufügen und das Alte dennoch gelten zu lassen. Nicht weniger als fünf legale Rechnungsarten bestanden im Staate.“27 Gemeint waren die Konventionsmünze, die Wiener Währung, die Reichswährung, die Lira austriaca in Lombardo-Venetien und die polnische Währung im Krakauer Gebiet. Dazu kam der Geldumlauf in zwei Edelmetallen, Silber und Gold. „Eine gesetzlich fixierte Währung in den beiden edlen Metallen hat stets den Nachteil, daß die eine schwankt, da Gold und Silber nicht immer in gleichem Maße erzeugt und gebraucht werden.“ Dadurch würden stets der Staat und die Wirtschaft „zum Vorteile einiger Arbitrageurs und fremder Staaten“ verlieren. Die neue Währung werde „eine ausschließende“ sein, lobte die Zeitung: „Vom Pruth bis zum Ticino ist Einheit ins österreichische Münz- und Rechnungswesen gebracht.“

b) Rechtsvereinheitlichung und Wirtschaftsgesetze

Rechtsvereinheitlichende Reformen gab es auch auf anderen Gebieten. So beriet und verabschiedete die Ministerkonferenz den vom Justizminister vorgelegten Entwurf zu einer allgemeinen Grundbuchsordnung28. Ihre doppelte Bedeutung der Rechtsvereinheitlichung und der Modernisierung und Liberalisierung ökonomischer Abläufe wurde im Einführungspatent ausgesprochen. Der Kaiser erließ das Gesetz „von der Absicht geleitet, die bereits im ganzen Umfange Unseres Reiches angebahnte Einheit der Gesetzgebung weiter durchzuführen, und dem Bedürfnisse nach gleichförmigen Grundbüchern sowie nach einem den gesteigerten Anforderungen des Verkehres zusagenden Verfahren bei der Erwerbung dinglicher Rechte auf unbewegliche Güter zu entsprechen, um dadurch dem Grundbesitze jeder Art einen größeren gesetzlichen Schutz zu verleihen und gleichzeitig den Realkredit zu befestigen und zu beleben“29. Die dem Gesetzentwurf beigelegten „Motive“ brachten geradezu eine Geschichte des Grundbuchswesens30. Aus den dort geschilderten großen Unterschieden im bestehenden Recht ergaben sich zwingend die Notwendigkeit und der Nutzen einer allgemeinen Grundbuchsordnung. Der Entwurf wurde, wie alle Gesetzesvorhaben, vom Reichsrat geprüft. Er bestand aus 132 Paragraphen, es handelte sich also um ein „umfangreiches“ Gesetz, wie man solche Materien in der späteren Parlamentspraxis nannte. Seine Begutachtung nahm also einige Zeit in Anspruch. Erst im Mai 1860 legte der Reichsrat das Gutachten vor. Da hatte || S. 16 PDF || sich die politische Lage wesentlich verändert. Es war gerade der sogenannte verstärkte Reichsrat einberufen worden, und es schien ratsamer, ihm diese Materie vorzulegen. Der verstärkte Reichsrat hatte aber andere politische Ziele. Kurzum, ein einheitliches Grundbuchsgesetz ist in der Habsburgermonarchie bis zum Ausgleich nicht zustande gekommen. Daran war die Regierung des Jahres 1858 nicht schuld.

In diese Zeit fällt die Organisierung der Bergbehörden mit der Einführung der Berghaupt­mannschaften gemäß dem allgemeinen Berggesetz von 1854. So wie dieses wichtige Gesetz sehr lange in Kraft blieb, so überdauerten auch die 1858 eingerichteten Berghauptmannschaften die Monarchie31.

Eine kürzere Geltungsdauer war zwei anderen großen Reformgesetzen beschieden, die jetzt erlassen wurden. Sie hatten schon früher die Ministerkonferenz passiert, ihre Begutachtung durch den Reichsrat war aber noch offen. Das Heeresergänzungsgesetz war von Anfang Jänner bis Anfang April 1858 in zahlreichen Sitzungen beraten worden und erschien am 29. September desselben Jahres32. Es vereinheitlichte die Armeerekrutierung für die ganze Monarchie (mit wenigen Ausnahmen) und reduzierte ein wenig die Befreiungstitel. Der große Wurf war es noch nicht. Erst zehn Jahre später wurden die tatsächliche allgemeine Wehrpflicht und die breite Beteiligung der gebildeten Schichten am Wehrdienst erreicht33.

Das andere große Reformgesetz, das jetzt erlassen wurde, das Gemeindegesetz vom 24. April 1859 34, erwies sich als Totgeburt. Das moderne Provisorische Gemeindegesetz vom 17. März 1849, unter dem Minister des Inneren Franz Graf Stadion ausgearbeitet, war zwar formal nicht als Ganzes, aber doch teilweise aufgehoben und faktisch ausgehöhlt worden. Neue Landgemeinde- bzw. Städteordnungen nach den Grundsätzen und im Geist des neoabsolutistischen Silvesterpatentes sollten es ersetzen. Die Ministerkonferenz hatte schon 1856 die von Bach vorgelegten Entwürfe einer Landgemeinde- und einer Städteordnung verabschiedet35. Im Reichsrat, der sie Anfang 1857 zur Begutachtung erhielt, stießen sie auf Widerstand, weil sie den Gemeinden mehr Selbstverwaltung im Sinn des Gesetzes von 1849 zugestanden, als es nach den Ideen des Silversterpatentes vorgesehen war. In formaler Hinsicht schlug der Reichsrat vor, die Stadt- und die Landgemeindeordnung sowie die gleichzeitig vorgelegten Gesetze über den ehemals herrschaftlichen großen Grundbesitz und über das Heimatrecht zu einem einzigen Gesetz zu vereinigen. So wurde zwischen dem Reichsrat und der Regierung in vielen Sitzungen ein neuer, nicht weniger als 346 Paragraphen umfassender Entwurf vereinbart. Die diesbezüglichen Besprechungen fanden nicht im Rahmen der Ministerkonferenz, sondern als Reichsratssitzungen statt. Am 28. August 1858 unterbreitete der Reichsratspräsident den Entwurf dem Kaiser. Die Akten geben keine Auskunft, warum Franz Joseph acht Monate verstreichen ließ, bis er das Gesetz am 24. April 1859 unterzeichnete. Ein Indiz dafür, warum er es nun doch tat, bietet eine Äußerung Brucks in der Ministerkonferenz. Wenige || S. 17 PDF || Tage davor hatte der Finanzminister in seiner großen Darstellung der Finanzlage des Reiches – der Krieg war zu diesem Zeitpunkt bereits ausgemachte Sache – darauf hingewiesen, daß das „schon so lange erwartete Gemeindegesetz […] den Finanzen manche Last abzunehmen geeignet wäre“36. Das Gemeindegesetz wurde am 24. April erlassen, doch wurde nur der das Heimatrecht betreffende Teil sofort in Kraft gesetzt, die anderen Bestimmungen wurden weiteren Vorbereitungsschritten unterzogen. Das Gesetz stellte einen Kompromiß zwischen den ursprünglichen Entwürfen Bachs und den Ansichten des Reichsrates dar. Da die Öffentlichkeit aber über das schwierige Zustandekommen nicht informiert war, wurde es nach dem zuständigen Minister allgemein als Bachsches Gemeindegesetz bezeichnet37.

Letztlich hatten die unterschiedlichen Vorstellungen über die Ordnung des Gemeindewesens, eine tief ins praktische Leben und in sozialpolitische Bereiche eingreifende Materie, diesen Reformschritt verzögert. Mit der nachhaltigen Schwächung des gesamten neoabsolutistischen Regimes durch die Ereignisse in Norditalien im Sommer 185938 wurde auch dieser halbherzige Reformschritt geschwächt, es wurde ihm der Boden entzogen. Schon bei der Beratung des künftigen Regierungsprogramms spielte die Selbstverwaltung auf Gemeindeebene eine große Rolle, doch konnte auch das Kabinett Rechberg die Widersprüche nicht lösen39. Der Durchbruch gelang erst unter Schmerling im Verein mit dem neuen parlamentarischen Reichsrat. Das Reichsgemeindegesetz vom 5. März 1862 war das erste verfassungsmäßig zustande gekommene Gesetz von allgemeiner Bedeutung40.

Das Heeresergänzungsgesetz von 1858 und das Gemeindegesetz von 1859 zeigen, daß die neoabsolutistische Regierung zwar auch in schwierigen Materien zu Reformen kommen konnte, die aber desto kurzlebiger waren, je kontroverser der Gegenstand war. Dies gilt vor allem bei Fragen, die die Interessen des Großgrundbesitzes berührten.

Viel weniger Schwierigkeiten bereiteten Reformen, die einem offeneren und liberaleren Wirtschaftsdenken entsprangen. Mehrere davon kamen in dieser Zeit zustande. Der Erleichterung des Handels diente die Aufhebung der mit der Zollgesetzgebung nicht mehr vereinbaren alten Praxis der Stempelung oder Bezeichnung der Waren bei der Ausund || S. 18 PDF || Einfuhr41. Im Dezember 1858 sanktionierte der Kaiser die Gesetze zum Schutz der Marken und Muster, ein dringendes Bedürfnis der gewerblichen und industriellen Produzenten. Die Gesetze waren in der Ministerkonferenz schon 1857 beraten worden, der Handelsminister hatte aber mit der Vorlage seines Vortrags gezögert42.

Zu den „großen gesetzgeberischen Leistungen des Neoabsolutismus“ zählte trotz ihres Kompromißcharakters die Gewerbeordnung von 1859, die das alte Innungs- und Zunftwesen modernisierte43. Das Gesetz wurde zwar häufig novelliert, blieb aber als Ganzes (in Österreich) 115 Jahre in Geltung. Leider ist das betreffende Ministerkonferenzprotokoll verschollen, wahrscheinlich sogar vernichtet44. Doch ist hier zu verzeichnen, daß die Ministerkonferenz in elf Sitzungen zwischen 18. Jänner und 24. Februar 1859 das Gesetz beraten und verabschiedet hat und daß der Handelsminister es am 24. März 1859 dem Kaiser vorlegte. Anschließend wurde es vom Reichsrat begutachtet. Am 20. Dezember 1859 erhielt es die kaiserliche Sanktion.

Einen ähnlichen Verlauf nahm das Gesetz über die Warenbörsen. Einem Bedürfnis des Handels entsprungen, wurde der Gesetzentwurf in der Ministerkonferenz im Februar 1859 beraten und verabschiedet45. Im Dezember 1859 trat die Ministerkonferenz einigen Änderungswünschen des Reichsrates bei, und am 26. Februar 1860 wurde das Gesetz erlassen46.

Außerordentlich rasch kam schließlich die Verordnung über das Ausgleichsverfahren zustande47. Die Nachwirkungen der Wirtschaftskrise und wohl auch die unsichere politische Lage Anfang 1859 hatten zu vermehrten Konkursen geführt. Der Ruf nach einem behördlich geregelten Ausgleichsverfahren, das einem Betrieb einen Neustart ohne die Katastrophe des Konkurses ermöglichen sollte, wurde lauter. Die Vertreter des Handels und der Banken ergriffen die Initiative. Sie baten den Justizminister um die Erlassung einer Ausgleichsordnung und übergaben ihm gleich einen ausformulierten Entwurf. Die Ministerkonferenz trat dem befürwortenden Antrag des Justizministers sofort bei. Ein interministerielles Redaktionskomitee überarbeitete den Entwurf in wenigen Tagen, der Reichsrat stimmte dem als „sehr dringend“ bezeichneten Akt sofort zu, und schon am 18. Mai genehmigte der Kaiser die Hinausgabe als Ministerialverordnung. Sie wurde tags darauf publiziert und trat sofort in Kraft. Vom Tag der Eingabe an den Justizminister bis zum Inkrafttreten war nur eine Woche vergangen, wohl ein legistischer Geschwindigkeitsrekord. Vielleicht hatte man sich zu wenig Zeit gelassen, denn die Verordnung wurde bald und mehrmals novelliert. Dennoch war die rasche und unkomplizierte Zulassung dieses wichtigen wirtschaftspolitischen Instruments ein Verdienst der Regierung.

c) eine liberale Bauordnung für Wien

Eine der letzten Reformen, die der Minister des Inneren Bach und überhaupt das Ministerium Buol-Schauenstein auf den Weg brachten, war eine neue Bauordnung für Wien, die die erste Wiener Bauordnung aus dem Jahr 1829 mit den seither erlassenen Änderungen ersetzen sollte. Die neue Ordnung liberalisierte mehrere Bauvorschriften, die nicht mehr als zeitgemäß empfunden wurden, aber das Bauen verteuerten. Dadurch wollte man die Bauwirtschaft anregen, den Wohnungsmangel beheben und die – sozialpolitisch problematischen – hohen Mietpreise drücken. In den Erläuterungen zum Entwurf hieß es: „Seit dem Beginn des gegenwärtigen Dezenniums sind die Mietzinsungen in der Residenz immer höher und höher gestiegen und sind nun nahezu unerschwinglich geworden. Eine Ursache dieser Erscheinung liegt in dem längst hervorgetretenen Mangel an Wohnungen, deren Zahl mit der von Jahr zu Jahr zunehmenden Bevölkerungsmenge außer allem Verhältnisse steht. Es müßte daher im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt auf Maßregeln Bedacht genommen werden, welche die Baulust wieder zu wecken geeignet wären. Als ein Mittel zu diesem Zweck muß unstreitig eine Bauordnung angesehen werden, die weder den Bauherrn unnotwendigen Beschränkungen unterwirft, noch von demselben einen nutzlosen Aufwand verlangt, die sich vielmehr darauf beschränkt, nur jene allgemeinen und wesentlichen Vorschriften vorzuzeichnen, von welchen, ohne die Interessen der Sicherheits-, Feuer- und Gesundheitspolizei bloßzustellen oder die Rücksichten des guten Geschmackes zu verletzen, nicht Umgang genommen werden darf. Kann auch eine solche Bauordnung weder als das einzige noch selbst als das vorzüglichste Mittel zur Wiederbelebung der Baulust anerkannt werden, so darf sie doch in der Reihe der für diesen Zweck zu ergreifenden Maßregeln nicht mangeln, weil erst durch sie der Erfolg der übrigen Mittel ein vollständiger werden kann. In diesem Anbetrachte und mit Rücksicht auf die Stadterweiterung fand man sich veranlaßt, der niederösterreichischen Statthalterei die Revision der Bauvorschriften in dem angegebenen Sinne nach Vernehmung des Magistrats aufzutragen.“48

Dieser Auftrag war schon 1853 erteilt worden, doch hatte es wie so oft Jahre gedauert, bis alle beteiligten Behörden befragt waren und die Verhandlungen zu Ende gebracht werden konnten. Am 10. Mai 1859 brachte Bach die Bauordnung für Wien in die Ministerkonferenz, am 12. Mai wurde sie verabschiedet49. Am 8. September 1859 wurde sie vom Kaiser genehmigt. Zu diesem Zeitpunkt waren Innenminister Bach und der Vorsitzende der Ministerkonferenz Buol-Schauenstein nicht mehr im Amt.

d) Steuerreform

Während die bisher besprochenen Reformen mehr oder weniger rasch und mehr oder weniger nachhaltig tatsächlich ins Leben traten, scheiterte die von Finanzminister Bruck eingebrachte große Reform der direkten Steuern vollständig. Die Pläne wurden vom agrarischen großen Grundbesitz abgelehnt, ebenso von einer bedeutenden Strömung innerhalb || S. 20 PDF || der Zentralbürokratie, vor allem im Ministerium des Inneren und im Reichsrat. Man befürchtete eine einseitige Belastung des Grundbesitzes zugunsten des Finanzkapitals und sozialpolitische Unruhen, die der Stabilität des neoabsolutistischen Systems gefährlich werden konnten.

Hier ist nicht der Ort, die lange Geschichte der neoabsolutistischen Steuer- und Steuerreform­politik darzustellen, zumal dies Harm-Hinrich Brandt im V. Kapitel seiner großen Studie über die Staatsfinanzen im Neoabsolutismus getan hat50. Er hat das Aktenmaterial des Finanzministeriums und der Reichsrates herangezogen und tiefschürfend analysiert. Worauf hier jedoch hingewiesen werden kann ist der Umstand, daß die verschollen geglaubten Ministerkonferenzprotokolle zur Bruckschen Reform der direkten Steuern bei den Sonderakten zur Steuerreform im Finanzarchiv aufgefunden wurden und im vorliegenden Band enthalten sind. Bruck hatte sich sofort nach Amtsantritt im März 1855 diesem Thema zugewandt. Nach dreieinhalb Jahre dauernden Vorbereitungen und mühsamen Verhandlungen mit den anderen Ministerien, wobei vor allem das Ministerium des Inneren unter Bach eine Hinhaltetaktik übte, brachte Bruck die Reform am 11. Dezember 1858 vor die Ministerkonferenz. In insgesamt acht Sitzungen bis zum 15. Jänner 1859 wurden der Gesetzentwurf und das Kundmachungspatent besprochen und beschlossen, die Debatten wurden in einem Sammelprotokoll zusammengefaßt51. Mit Vortrag vom 12. Februar 1859 legte Bruck die Entwürfe dem Kaiser vor. Das Protokoll selbst geriet, ohne kaiserliche Kenntnisnahme, zum Sonderbestand „Steuerreform“.

In zweifacher Hinsicht waren die Bruckschen Pläne umstürzend. Erstens sollten an der konkreten Festsetzung der Grund- und Gebäudesteuern Vertreter der Gemeinden teilnehmen. Damit trat der Gedanke der Selbstverwaltung zum Vorschein, der bald sehr hohe Bedeutung erhalten sollte. Über diesen Punkt gab es in den Ministerkonferenzen keine Debatte. Zweitens sollte der stabile Kataster, die Basis für die Bemessung der Grundsteuer, durch einen neu zu erstellenden Wertkataster ergänzt werden, in dem der aktuelle Verkehrswert der Liegenschaften zur ergänzenden Besteuerung herangezogen werden sollte. Die Kritik am stabilen Kataster konnte kaum vernichtender formuliert werden, als es Bruck laut Protokoll tat. Es sei bewiesen, „daß die künstlichen Operationen des stabilen Grundsteuerkatasters, trotz des Aufwandes von 40 Jahren und 40 Millionen, an den wesentlichsten Mängeln leiden, welchen man nur durch eine Änderung bei den Fundamentalgrundsätzen abhelfen kann. Die Steuer muß nicht auf den imaginären Katastralreinertrag, sondern auf den realen Verkehrswert der Grundstücke basiert werden, welcher periodisch neu ausgemittelt wird.“ Der (Verkehrs)Wertkataster sollte nicht nur – selbstverständlich – zu fiskalischen Mehreinnahmen führen, sondern vor allem eine gerechtere Verteilung der Steuerlast innerhalb der Kronländer und untereinander bringen. Eine Zeitlang hatte das Finanzministerium sogar daran gedacht, den stabilen Kataster vollständig durch den Wertkataster zu ersetzen. Um den in der interministeriellen || S. 21 PDF || Kommission geäußerten Bedenken Bachs nachzugeben, hatte Bruck entschieden, den Wertkataster bloß zur Ergänzung zu verwenden. In diesem Punkt stimmte Bach auch am 11. Dezember bei der Grundsatzdebatte halbherzig zu, insgesamt lehnte er aber die Pläne ab. Handelsminister Georg Ritter v. Toggenburg plädierte hingegen für die gänzliche Aufgabe des stabilen Katasters und den vollständigen Übergang zum Wertkataster52. Die anderen Minister und Mitglieder der Konferenz stimmten für den Antrag Brucks. Es stand also sieben Stimmen gegen eine. Daher konnte die Konferenz in der Sitzung am 21. Dezember mit der paragraphenweisen Beratung des Gesetzentwurfs beginnen. Am 28. Dezember kämpfte Toggenburg ohne Erfolg noch einmal dafür, gänzlich auf den Wertkataster umzusteigen. Am 30. Dezember wurde die von Bruck vorgeschlagene Gebäudesteuer diskutiert. Sie sollte durch gemeindeweise Steuerumlage festgestellt werden und die Hauszinssteuer bzw. die Hausklassensteuer ersetzen, von denen Bach sagte, die eine sei „ein Hauptfaktor der so bedenklich steigenden Teuerung in den großen Städten, wo sie auch die Baulust lähmt“, die andere „irrational“ und „notorisch sehr ungleich“. Toggenburg wollte auch hier einen Verkehrswertkataster, die Mehrheit stimmte für Bruck. Auch wurde im Rahmen der Erwerbsteuer die Einführung der Lohnsteuer beschlossen, allerdings überstimmte die Konferenz den Finanzminister in der Frage der Taglöhner. Die Mehrheit war für deren Steuerbefreiung. Eine längere Debatte brachte die Besteuerung der Löhne und Gehälter der Beamten, der Seelsorger und der Militärpersonen mit sich. Kultusminister Leo Leopold Graf v. Thun und Hohenstein bemühte sich um die Seelsorger, der Vertreter des Ersten Generaladjutanten, Friedrich Freiherr Kellner v. Köllenstein, verteidigte die Steuerfreiheit des Militärs. Es wäre „eine unerhörte Abnormität“, wenn der Soldat „für die Erfüllung der schönsten Untertanspflicht […] vom kargen Sold eine Steuer zahlen solle“53. Für die Steuerfreiheit der Beamten mit Gehältern bis 1000 fl. trat Innenminister Bach ein. „Die Lage der österreichischen Staatsbeamten […] sei durch die enorme Teuerung eine sehr traurige geworden. Das Elend vieler Familien von Beamten mit Besoldungen unter 1000 fl. habe eine erschreckende Höhe erreicht und sei der Gegenstand des Mitleids der übrigen Volksklassen.“54 Auch in diesem Punkt vertrat Handelsminister Toggenburg die fortschrittlichste Position. Wie solle man die Steuerfreiheit der Beamten verteidigen, meinte er, wenn man nun auch den Lohnarbeiter für steuerpflichtig erklärt. Schließlich einigte man sich darauf, die Besteuerung der Beamten in eine eigene Verordnung auszulagern. Am 15. Jänner 1859 wurde das Kundmachungspatent durchgenommen. Das Protokoll hält einen bemerkenswerten Satz des Ministers Thun fest. Obwohl er im wesentlichen Brucks Anträge unterstützt hatte, meinte er, man sollte das neue System vor Inkrafttreten öffentlich in den Ländern beraten. „Von wem und wie diese Erörterung vorzunehmen sein werde, könne er dermal noch nicht beantragen. Dies werde seinerzeit von den Umständen abhängen“. Das war der Hinweis auf das frühere ständische Steuerbewilligungsrecht und auf die Notwendigkeit, Landtage einzuberufen, jedenfalls Steuerfragen einer wie immer gearteten Mitbestimmung zu unterziehen. Am 15. Jänner wurde auch || S. 22 PDF || beschlossen, die Reform auf Lombardo-Venetien auszudehnen. Die Gleichförmigkeit und Gerechtigkeit unter den Kronländern war auch bei dieser Reform ein den Ministern gemeinsames Anliegen. Auch Minister Bach stimmte dafür.

Finanzminister Bruck konnte also insgesamt seine große Steuerreform in der Ministerkonferenz durchbringen, das geht aus den hier edierten Protokollen eindeutig hervor. Nur Innenministers Bach blieb im wesentlichen bei seiner grundsätzlichen Ablehnung, die er in einem Separatvotum niedergelegt hatte. Gescheitert ist Bruck am Widerstand im Reichsrat. Dieser regte eine Befragung der Landeschefs an, was ein „zurück an den Start“ und eine lange Verzögerung bedeutet hätte. Der Präsident des Reichsrates, Erzherzog Rainer, lehnte die Reform überhaupt als falsch und undurchführbar ab und beantragte, sie „auf sich beruhen zu lassen“55. Als letzten Ausweg gelang es Bruck, den Kaiser zur Einberufung einer „Immediatkommission“, also einer Vertrauensmännerversammlung zu veranlassen56. Das Ah. Handschreiben vom 7. September 1859 zu ihrer Einberufung wurde sogar öffentlich gemacht, wohl zur Beruhigung der Bevölkerung57. Auch diese Kommission lehnte das Reformprojekt ab58.

Am Beispiel der Bruckschen Pläne zur Reform der direkten Steuern wurde ein Konstruktionsfehler des neoabsolutistischen Regimes Kaiser Franz Josephs folgenreich offenbar. Der Kaiser hatte den Kübeckschen Reichsrat errichtet, um den Ministerrat zu entmachten, der dann vollends zur Ministerkonferenz degradiert wurde. Die faktische Notwendigkeit zu regieren und die Zentralbehörden zu leiten blieb aber bestehen. Im Endergebnis kam es zu einer Konkurrenz und Doppelherrschaft zweier Gremien an der Staatsspitze, der Ministerkonferenz und des Reichsrates. Gewiß hat der Kübecksche Reichsrat immer wieder auch textliche und inhaltliche Verbesserungen der ministeriellen Vorlagen zuwege gebracht, waren seine Mitglieder doch ausgezeichnete Juristen und erfahrene Verwaltungsfachleute. Andererseits fehlte dem Regime durch die unterschiedliche Ausrichtung des konservativen Reichsrates und der doch immer wieder vorwärtsdrängenden Regierung die Einheitlichkeit an der Regierungsspitze. So kam auch die fiskalisch notwendige und auf gerechtere Verteilung der Steuerlast abzielende Reform nicht zustande. Dem Staat fehlten daher nicht nur die Mittel, um die Ordnung im Staatshaushalt und in der Währung wiederherzustellen, letztlich fehlten so auch die Mittel zur Kriegsführung. Der militärische Mißerfolg vom Sommer 1859 erhöhte aber dann den inneren Reformdruck. Den Ausweg konnte nur die 1848 begonnene, 1851 unterbrochene Konstitutionalisierung des Reiches bringen59.

Bruck wollte auch die indirekten Steuern anheben oder reformieren, weil er die unbedingte Notwendigkeit sah, die Einnahmen und Ausgaben im Staatshaushalt mittelfristig auszugleichen. So beantragte er die Ausdehnung der Verzehrungssteuer auf Fleisch und || S. 23 PDF || Wein auf das flache Land60. Das Spiel wiederholte sich. Bruck gelang es, einen Kompromiß mit dem Innenminister zu finden und die Materie durch die Ministerkonferenz zu bringen, der Reichsrat war aber gespalten, sodaß der Kaiser eine neuerliche Beratung anordnete. Am Ende wurde die Reform verschoben61. Im Zug der Kriegsfinanzierung wurde sie dann doch sanktioniert und publiziert62, letzten Ende aber ihre tatsächliche Einführung hinausgeschoben63, später mit vielen Ausnahmen versehen64 und schließlich, bereits in parlamentarischer Zeit, zurückgenommen65.

Ähnliche Erfahrungen mußte die Finanzverwaltung mit der Zucker- und der Branntweinsteuer machen. Dabei wurde der Ausweg von Enqueten unter Beteiligung der betroffenen Produzenten beschritten66.

Konfessionelle Fragen - Retrodigitalisat (PDF)

Auch in diesen Monaten standen viele, sehr unterschiedliche konfessionelle Fragen auf der Tagesordnung der Ministerkonferenz67. Sie waren Teil der Reformpolitik oder wurden von außen herangetragen.

a) Glaubensabfall und Sekten

Mit dem Konkordat vom 18. August 1855 68 stand die Frage des Glaubensabfalles oder „Übertritts zum Akatholizism“ von Priestern und Ordensleuten in Zusammenhang. Das Thema war „heikel“ und war meist Folge eines „ärgerlichen Lebenswandels“69. Im Kern ging es um die Frage, in welchem Ausmaß der Staat seine Gewalt in den Dienst der Kirchendisziplin stellen, andererseits aber die Gewissensfreiheit garantieren sollte. Thun legte 1858 unter Berufung auf einen Ah. Auftrag aus dem Jahr 1852 einen Verordnungsentwurf vor, in dem das Verhalten der Behörden in solchen Fällen geregelt wurde. Daß er dies erst sechs Jahre später tat, begründete er damit, daß er das Konkordat hatte abwarten und anschließend die Bischöfe befragen müssen. Der Entwurf wurde von den Mitgliedern der Konferenz abgelehnt70. Er werde niemanden zufriedenstellen, weder die Bischöfe noch die nichtkatholischen Konfessionen, er sei auch nicht notwendig, die seltenen Fälle seien so wie bisher „von Fall zu Fall“ zu erledigen. Dabei blieb es auch, der Kaiser lehnte mit der Mehrheit der Konferenz und mit dem Reichrat die Erlassung einer Verordnung ab. Interessant ist aber, wie wortreich und mit welchen Argumenten der Vorstoß Thuns abgelehnt wurde. Eine prägnante Formulierung des Handelsministers ist im Protokoll festgehalten: „Die aus der Weihe und dem Ordensgelübde entspringende || S. 24 PDF || besondere Verpflichtung beruht doch nur auf dem Bekenntnisse der Religion; erklärt nun ein solcher Verpflichteter, daß er der bisher bekannten Religion nicht mehr angehöre, so kann die Staatsverwaltung, die nicht selbst Bekenner einer Konfession, sondern Garant einerseits des Bestandes der zugelassenen Konfessionen, andererseits aber auch der Gewissensfreiheit ist, einen solchen Menschen auch nicht mehr als Mitglied der Religionsgenossenschaft anerkennen, deren er entsagt hat, und sie kann somit auch dessen besondere Verpflichtung zu jener Konfession nicht mehr anerkennen.“71 Höchste Amtsträger bekannten sich offen zum „Staat als Garant der Gewissensfreiheit“.

Die Gewissensfreiheit war aber keine absolute, sie bezog sich auf die „zugelassenen Konfessionen“ und war somit ihrerseits der Staatsordnung unterworfen. Das zeigte sich beim Antrag des Kultusministers betreffend das Verbot der Bildung von Sekten72. Die beantragte, von den Ministern ohne Diskussion sofort akzeptierte Formulierung machte die Entstehung neuer Religionsgenossenschaften praktisch unmöglich. Das Recht dazu wurde erst in der Verfassungsära erreicht73.

b) das ungarische Protestantenpatent

Zu einem überraschend schnellen (freilich nicht nachhaltigen) Abschluß wurde Anfang 1859 die Regelung der kirchlichen Verhältnisse der Evangelischen in Ungarn gebracht. Ein Jahr zuvor, Anfang 1858, waren die Positionen des sachlich zuständigen Kultusministers Thun und des für die Landespolitik verantwortlichen Generalgouverneurs Erzherzog Albrecht noch weit auseinander gelegen. Thun wollte vor Erlassung des lange erwarteten Patents die Synoden einberufen, Albrecht hielt dies für nicht opportun. Nur ein von Bach ins Spiel gebrachter Verfahrenstrick hatte die Fortsetzung der unendlichen Geschichte ohne Eklat ermöglicht74. Thun nützte die nachfolgenden Monate, um ein Patent und eine Kirchenordnung in seinem Sinn von Sektionsrat Josef Andreas Zimmermann ausarbeiten zu lassen.

Mit Vortrag vom 4. September 1858 legte er die Entwürfe vor und bat, sie in der Ministerkonferenz beraten zu dürfen. Schon zu diesem Zeitpunkt ließ er erkennen, daß er in der Frage der Einberufung von Synoden zurückzuweichen bereit war, wenn er schrieb: „Ich würde daher, wäre die Lage der Dinge in den Superintendenzen unverändert geblieben, mich gegenwärtig bloß darauf beschränken können, Eure Majestät um die ag. Genehmigung meines unter dem 14. Mai 1857 gestellten au. Antrages ehrfurchtsvoll zu bitten. Allein die politischen Landesbehörden in Ungarn drängen zu einer definitiven Entscheidung […]. Auf der anderen Seite langen Anzeigen und Eingaben ein, welche das Umsichgreifen der Unordnung und eines Geistes des Widerstandes in bedauerlicher Weise konstatieren.“75 In der Sache, d. h. in den einzelnen Bestimmungen der Entwürfe und in der Stärkung der konsistorialen Elemente, war er bei seinen || S. 25 PDF || Vorstellungen geblieben. Der Vortrag und die Entwürfe wurden Erzherzog Albrecht zur Kenntnis gebracht, und es kam Ende des Jahres zu einem Gipfelgespräch in Prag zwischen Thun, Erzherzog Albrecht und Bach. Sie einigten sich darauf, die Synoden nicht einzuberufen und das Patent „unmittelbar hinauszugeben“, den Gegenstand also im Oktroyierungsweg zu erledigen. Daß sich zu Jahresbeginn 1859 die „politischen Konjunkturen“ änderten und sich ein Feldzug in Italien abzuzeichnen begann, brachte auch in die ungarische Protestantenfrage Bewegung. Durch die endliche Erfüllung des 1791 gegebenen Versprechens sollten die Evangelischen in Ungarn und damit das Land als Ganzes beruhigt werden. So eröffnete Franz Joseph am 10. Jänner 1859 eine engere Konferenz – es waren nicht alle Minister geladen – mit den Worten, er habe die Absicht, „die Regelung der kirchlichen Angelegenheiten der Evangelischen beider Bekenntnisse im Königreiche Ungarn mit Hinblick auf die neueste Gestaltung der politischen Konjunkturen in kürzester Zeitfrist einer allseitig möglichst beruhigenden Erledigung zuführen zu wollen“76.

Wie weit die Positionen noch auseinanderlagen zeigt der Umstand, daß Erzherzog Albrecht einen Gegenentwurf zum Thunschen Patententwurf hatte ausarbeiten lassen, der sich formal sehr an die Synodenbeschlüsse von 1791 anlehnte. Es fiel Thun leicht zu zeigen, daß dieser Entwurf überholt und völlig unbrauchbar war. Wie ein Jahr zuvor formulierte Bach wieder einen Kompromißvorschlag. Man wolle nur die das landesherrliche Oberaufsichtsrecht betreffenden Punkte oktroyieren, die übrigen Antworten auf die Anträge der Synode von 1791 in der von Thun gewählten Form als Beilage dazulegen. Sofort beauftragte Franz Joseph den Innenminister, diesen Vorschlag auszuarbeiten. Damit wurde die Sitzung unterbrochen. Bei der Fortsetzung am 20. Februar 1859 lagen also drei Entwürfe vor, der Entwurf des Fachministers Thun, der Gegenentwurf Albrechts und der vermittelnde Entwurf Bachs, mit dem sich Albrecht einverstanden erklärte. Wieder stellte der Kultusminister seine oft zu beobachtende Hartnäckigkeit unter Beweis. Die „längeren Erörterungen“ Thuns hat der Protokollführer zwar nicht aufgezeichnet, wohl aber seine schlußendliche Erklärung, „er müsse gemäß der ihm obliegenden beschworenen Pflicht an seinen au. Anträgen festhalten und Se. Majestät au. bitten, Ag. zu gestatten, daß dieselben in der Ministerkonferenz ordnungsmäßig beraten und hierauf vom Reichsrate begutachtet würden“. Man kann darin ohne weiteres ein Demissionsangebot Thuns sehen. Der Kaiser entschied sich für seinen Kultusminister. Weder der Entwurf Albrechts noch der Bachs, sondern der Entwurf Thuns war der ordnungsgemäßen Beratung in der Ministerkonferenz zu unterziehen.

Diese Beratung ist in zwei umfangreichen Sammelprotokollen paragraphenweise zusammen­gefaßt wiedergegeben77. Im wesentlichen wurden die Entwürfe Thuns angenommen, nur auf die von ihm propagierte Bestellung eines Oberkirchenrates mußte er verzichten. Seine Aufgaben sollte ein Departement im Ministerium übernehmen. Die Minister Bruck, Bach und Nádasdy sahen in einem von der Regierung ernannten Oberkirchenrat ein Übergewicht der klerikalen, zentralistischen und bürokratischen || S. 26 PDF || Elemente, was vielfache Unzufriedenheit hervorrufen würde. Am 26. April war die Diskussion abgeschlossen. Mitte Juli lag das Reichsratsgutachten vor, am 1. September 1859 erließ Franz Joseph das ungarische Protestantenpatent78.

Wieder hatte das neoabsolutistische Regime einen großen Reformakt erledigt und eine seit Jahrzehnten anhängige Aufgabe gelöst. Effizienz und Beamtenfleiß konnte ihm nicht abgesprochen werden, wohl aber politische Weitsicht und Fortüne. Die Probleme lagen viel tiefer79. Das Patent erfüllte nicht die Hoffnungen der Regierung, es wurde vielmehr zu einem Krisenfaktor. Erzherzog Albrecht hatte am 20. Februar – also noch vor dem glücklosen italienischen Feldzug – in der Ministerkonferenz gewarnt, „man müsse sich wohl hüten, jetzt auf dem religiösen Gebiete neue und gefährlichere Krisen hervorzurufen, da die Geschichte zeigt, daß selbe während auswärtiger Kriege öfter zu Revolutionen ausarteten. Se. k. k. Hoheit müssen daher beantragen, daß diese Angelegenheit, womöglich noch vor dem nächsten Mai, in einer beruhigenden Weise geregelt werde“. Im September war der Krieg vorbei und verloren, doch auch jetzt führte das Patent, das die ungarischen Protestanten als Oktroi und wegen der Neueinteilung der Superintendenzen ablehnten, beinahe zu einer Revolution, wurde jedenfalls zum Kristallisationspunkt der ungarischen Opposition80.

Am 1. März 1859 behandelte die Ministerkonferenz das Thema Mischehen in Siebenbürgen. Das Protokoll bringt den wiederholten Beweis, daß sich die Regierung in konfessionellen Angelegenheiten trotz des Konkordats mit der katholischen Kirche vorsichtig und möglichst neutral verhielt und einseitig eifernde Standpunkte ablehnte.

c) Emanzipation der Juden

Eine andere bedeutende Reformmaterie kam am 31. März 1859 in der Ministerkonferenz indirekt zur Sprache, nämlich „die definitive Regelung der staatsbürgerlichen Verhältnisse der Juden“. Dramatischer Anlaß war ein Brief des von Finanzminister Bruck nach London entsandten Ministerialrates Johann Anton Freiherr v. Brentano. Er sollte eine große Staatsanleihe aushandeln, deren Bedeutung für Österreich zu diesem Zeitpunkt – hektische internationale Bemühungen zur Verhinderung eines Krieges in Italien waren im Gang – gar nicht hoch genug eingeschätzt werden konnte. Brentano schrieb, es gebe das Gerücht, die kaiserliche Regierung beabsichtige das Verbot aus dem Jahr 1817 zu erneuern, daß Juden keine christlichen Dienstboten halten durften. Dieses Gerücht habe „bei der jüdischen Geldaristokratie“ in London „nachteilig gewirkt“. Bruck bat Innenminister Bach um ein Dementi. Bach sagte, er sei schon von Vertretern der Wiener Judengemeinde darauf angesprochen worden, und das Dementi sei bereits in Auftrag gegeben und werde noch am selben Tag im Abendblatt der Wiener Zeitung erscheinen.

Damit hätte es sein Bewenden finden können, doch überraschte Bach mit sehr langen, überaus detaillierten Ausführungen zum Thema, und er kündigte die baldige Vorlage eines großen Reformaktes an. Er werde es „sich angelegen sein lassen, das Operat über definitive Reglung der staatsbürgerlichen Verhältnisse der Juden nach Zulaß der Größe || S. 27 PDF || und Schwierigkeit des Gegenstands so bald als möglich zum Vortrage zu bringen“. Die Ausführungen Bachs wurden ohne nennenswerte Diskussion zur Kenntnis genommen. Was verbarg sich hinter der Ankündigung?

Das Verhältnis des Staates zu den Juden war längst in Fluß geraten. Nach der Phase der Unterdrückung hatte Kaiser Josef II. die Phase der Duldung eingeleitet, in der aber noch zahlreiche und nach Ländern sehr unterschiedliche Beschränkungen und Verbote wirksam waren. Im Revolutionsjahr 1848 war die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung der Juden auf die Tagesordnung gekommen. Man erwartete ein „Judengesetz“ und begann sogar mit der Ausarbeitung einer jüdischen Kultusgemeindeordnung. Das alles versandete aber81. Doch blieb die Notwendigkeit der Judenemanzipation als Problem bestehen, und einzelne Vorkommnisse erinnerten die Bürokratie daran. Bach gab jedenfalls in seinem Ministerium die Ausarbeitung eines Vortrags und einer kaiserlichen Verordnung in Auftrag. Leider erlaubt uns die weitgehende Vernichtung der Akten des Ministeriums des Inneren gerade aus den 1850er Jahren nicht, einen Zeitpunkt zu nennen, wann dieser Auftrag erteilt wurde82. Es hat sich jedenfalls das Ergebnis der Arbeit im Nachlaß Bach erhalten. Es ist die „Darstellung der Judenverhältnisse im österreichischen Kaiserstaate“83. Es handelt sich um mehr als eine akademische Abhandlung, nämlich um einen regelrechten Vortragsentwurf, der in den Entwurf einer kaiserlichen Verordnung mündet. Es ist das „Operat“, das Bach in der Ministerkonferenz am 31. März 1859 ankündigte, und der Verordnungsentwurf ist das, was der Vorsitzende Buol am Ende der Konferenz mit dem Wort „Judenverfassung“ bezeichnet hat. So wie bei vielen anderen Reformgesetzen im Neoabsolutismus wurde zuerst der gesetzliche Stand in den einzelnen Ländern erhoben. Das war der historische Teil der Arbeit. Es folgte die Zusammenfassung der Gutachten der Länderstellen, ein Hinweis darauf, daß die Vorarbeiten bereits geraume Zeit liefen. Schließlich wurde aus der ministeriellen Sicht der Rechtsvereinheitlichung und Modernisierung ein umfassender Vorschlag samt Gesetzentwurf gemacht. Diesen Vortrag hätte Bach ohne Zweifel, wäre er noch länger im Amt geblieben, dem Kaiser vorgelegt. Er wäre wohl so wie die anderen Reformvorhaben in der Ministerkonferenz debattiert und anschließend vom Reichsrat begutachtet worden. Er hätte, eine Einigung vorausgesetzt, zu einem „Judengesetz“ geführt, das – in der Formulierung Bachs – die staatsbürgerlichen Verhältnisse der Juden geregelt hätte. In der Sache selbst waren die Minister unterschiedlicher Meinung, unsicher oder lehnten weitere Emanzipationsschritte ab, wie z. B. die Debatten über die Zulassung von jüdischen Militärpersonen zu Zivilstellen84 oder über § 15 der Verordnung zur Kolonisierung in Ungarn zeigen85. Doch hätte die von Bach || S. 28 PDF || vorgesehene Verordnung viele Beschränkungen aufgehoben und in mehreren Bereichen eine vollständige Gleichstellung gebracht. Die volle Judenemanzipation wäre allerdings noch nicht erreicht worden.

Bach konnte dieses Vorhaben nicht mehr zu Ende bringen. Sein Amtsnachfolger war in dieser Frage zurückhaltender. Die Regierung Rechberg beschritt überhaupt einen anderen Weg. Nicht ein allgemeines Juden(emanzipations)gesetz wurde erlassen, sondern einzelne Gesetze brachten verschiedene Emanzipationsschritte86.

Ungarn und Lombardo-Venetien - Retrodigitalisat (PDF)

Die Protokolle des vorliegenden Bandes enthalten wieder Beispiele für die besondere Aufmerksamkeit gegenüber den beiden Herrschaftsgebieten, deren Besitz 1848/49 nur mit Waffengewalt hatte behauptet werden können. In beiden hatte lange der Belagerungszustand gegolten, und beide wurden lange Zeit nicht von zivilen Statthaltern, sondern von Militärs verwaltet. Doch hatte die Regierung seither in beiden Gebieten eine Versöhnungspolitik eingeleitet, die mit den Instrumenten der huldvollen Herrschaftsrepräsentation87 und mit Zugeständnissen kleinerer Art operierte. Sie sollten die anfängliche Gewaltanwendung vergessen lassen und die zentralisierende und ohne Beteiligung der Bevölkerung agierende neoabsolutistische „Neugestaltung“ überdecken. Es gehörte zu den Aufgaben der beiden Generalgouverneure Erzherzog Albrecht für Ungarn (Militär- und Zivilgouverneur seit 1851, Generalgouverneur seit 1856) und Erzherzog Ferdinand Maximilian (Generalgouverneur seit 1857), Gebrechen und Probleme in den ihrer Verwaltung anvertrauten Ländern zu erkennen und zu beheben bzw. dort, wo es ihre Kompetenzen überschritt, entsprechende Anregungen an die Regierung heranzutragen. Selbstverständlich hatten sie loyal zu den Grundsätzen der Regierung zu stehen, doch gab es zwischen den Prinzipien und ihrer jeweiligen Umsetzung einen Spielraum für eine politisch kluge Vorgangsweise, um die Stimmung im Lande positiv zu beeinflussen.

Daß sich Erzherzog Albrecht „in finanzpolitischen und nationalpsychologischen Fragen von Pragmatismus unter der Prämisse effektiver Herrschaftssicherung leiten“88 ließ, zeigten deutlich und umfangreich die Vorbereitungen zur Reise des Kaiserpaares nach Ungarn im Frühjahr 185789. Im vorliegenden Band wird diese Haltung sichtbar in den schon dargelegten Gesprächen über das Protestantenpatent, etwa in der oben zitierten Äußerung Albrechts am 20. Februar 1859.

Ein weiteres Beispiel ist seine Haltung in der Frage der Tabakanbaulizenzen. Die Einführung des staatlichen Tabakmonopols in Ungarn ab 1851 hatte zu einer großen Produktionssteigerung geführt. Als noch dazu die Ernte des Jahres 1858 überdurchschnittlich gut geriet, stand die Finanzverwaltung vor dem Problem einer enormen Menge unverkäuflichen Tabaks.

|| S. 29 PDF || Um der Überproduktion Einhalt zu gebieten, wollte Finanzminister Bruck zunächst den Anbau von Tabak für den eigenen Gebrauch verbieten. Diesem Vorschlag war auch der Generalgouverneur beigetreten, doch erhob sich in der Ministerkonferenz Widerstand90. Justizminister Nádasdy meinte, es werde „übelsten Eindruck machen“, wenn man die Bevölkerung zwinge, „ihren Geschmack der Beize des Ärars zu unterwerfen“, und Bach sprach von „Verlegenheit für die Verwaltung“ und von „politischen Rücksichten“. Man einigte sich darauf, einfach die Lizenzgebühr so zu erhöhen, daß eine natürliche Reduktion die Folge sein würde.

Schwieriger war es, einen finanziell viel bedeutenderen Schritt Brucks abzuwehren. Er wollte für 1859 die Anbaulizenzen für die Tabakbauern drastisch reduzieren. Dies rief Erzherzog Albrecht auf den Plan. Am 9. November brachte der Kaiser das Thema zusammen mit anderen besorgten Fragen zur Wirtschaftskrise auf die Tagesordnung der Ministerkonferenz. Bruck erläuterte die Situation und schlug sehr modern klingende Alternativen vor: Verbrennen von Tabakblättern, bessere Tabaksorten, Anbau anderer Pflanzen, also Abbau der Überproduktion zur Verhinderung des Preisverfalls, bessere Qualität, Diversifikation. Franz Joseph nahm die Erklärungen zur Kenntnis, doch Albrecht gab sich damit nicht zufrieden, und am 6. Jänner 1859 erhielt er Gelegenheit, seine Anschauungen in der Ministerkonferenz persönlich darzulegen91. Das Ergebnis ist ein wirtschaftsgeschichtlich sehr aufschlußreiches Protokoll. Obwohl Finanzminister Bruck eine überzeugende Antwort gab, konnte sich Albrecht in der Sache einigermaßen durchsetzen, und es kam zu einem tragbaren Kompromiß92. Diese und alle anderen Erleichterungen und Maßnahmen, um die öffentliche Meinung im Lande zu verbessern, konnten freilich eine andere, weitsichtige, partizipative Politik nicht ersetzen.

Ähnliches gilt für das österreichische Italien. Am 12. Juli 1858 standen „Angelegenheiten des lombardisch-venezianischen Königreiches“ auf der Tagesordnung. Die Initiative dazu war von Generalgouverneur Erzherzog Ferdinand Maximilian ausgegangen. Er konnte sich auf den Auftrag berufen, den er bei seiner Ernennung erhalten hatte, nämlich „in Allem, was die geistige und materielle Entwicklung des Landes betrifft, die sich ergebenden Bedürfnisse wahrzunehmen und in den zu deren Befriedigung dienenden Maßregeln und Einrichtungen rechtzeitig und kräftig die Initiative zu ergreifen“93. Tatsächlich setzte er Maßnahmen in seinem Wirkungskreis, überschritt diesen sogar fallweise zum Ärger der Minister in Wien94. Er entwickelte aber auch eine strategische Position über die Zukunft des Landes. Bei einem Aufenthalt in Venedig, wo er abwechselnd mit Mailand residierte, gab er in einer Ansprache als Divise aus „Venedig lebt und wird leben“ und skizzierte die Rolle Österreichs als „Wärter und Wächter des Ruhmes Eurer Ahnen“95. In einem offenbar || S. 30 PDF || inspirierten Artikel in der „Oesterreichischen Zeitung“ wurden diese Ansprache und die Politik Ferdinands Maximilians in höchsten Tönen gelobt. Der Artikel arbeitete den Unterschied zur Politik der italienischen Nationalbewegung heraus, die sich nicht um die Kunstschätze kümmere, nicht um lokale Besonderheiten, nicht um die „edlen Geschlechter“96. Österreich gewährleiste Prosperität und regionales Selbstbewußtsein, während von außen bloß Revolte und gleichschaltender Zentralismus drohten, der sich nicht um die „Besonderheiten der Städte“ kümmere. Die Politik Ferdinand Maximilians sei ein Angebot nicht nur an Venedig. „Nicht Venedig allein gilt das Wort des kaiserlichen Prinzen, es ist das Programm für die Absichten Österreichs im ganzen Umfange seiner italienischen Kronländer.“

Im Mai 1858 kam der Erzherzog nach Wien und trug dem kaiserlichen Bruder mehrere Anliegen vor. Schließlich berief der Kaiser die Ministerkonferenz vom 12. Juli und gab seinem Bruder die Gelegenheit, seine Vorschläge zu untermauern. Das Protokoll erinnert an jenes vom 20. März 1857 betreffend Ungarn, in dem auch eine Reihe von Erleichterungen und Zugeständnissen besprochen wurden, welche die Stimmung im Land zu verbessern geeignet schienen97. Der Generalgouverneur erbat sich ein Ah. Handschreiben, in dem acht Punkte behandelt werden sollten. Zwei betrafen Steuerfragen, einer die Kunstakademien, einer eröffnete den Gemeindeärzten die Möglichkeit, unbefristete Stellen und Pensionsanspruch zu erwerben, drei Punkte betrafen Erleichterungen bei der Rekrutierung. Die Minister gaben Zusagen, wo es sie nichts kostete, versprachen Kommissionen, und wo es zu sehr nach Bevorzugung aussah – nämlich die Rekrutenrückstände nachzusehen –, erwirkten sie dasselbe für alle Kronländer. Die Bürokratie erwies sich als flexibel. Der streitbare Kultusminister Thun scheute sich nicht, die Pläne des Erzherzogs zu den Kunstakademien als ziemlich nutzlos zu bezeichnen und sich auf einen wiederholten Wortwechsel einzulassen. Insgesamt wurden dem Erzherzog in sechs dieser sieben Punkte die vorgeschlagenen Zugeständnisse gemacht bzw. seine Wünsche erfüllt. Am 17. Juli 1858 unterzeichnete der Kaiser das erbetene Handschreiben.

Entscheidend war aber der achte Punkt. Ferdinand Maximilian wünschte eine Ah. Absichtserklärung über „eine zeitgemäße Reform in der Repräsentanz der Bevölkerung“ und „im Wirkungskreis der österreichischen Verwaltungsbehörden“. Noch deutlicher wird dieses Anliegen in der „Denkschrift über die im lombardisch-venezianischen Königreiche einzuführenden Verfassungs- und Verwaltungsreformen“, die er am 1 6. Juni 1 858 seinem kaiserlichen Bruder überreicht hatte98. In der Ministerkonferenz am 12. Juli drückte er seine „volle Überzeugung von der Notwendigkeit“ aus, in der Landesvertretung Änderungen vorzunehmen. Die Zentralkongregationen, deren Mitglieder vom Kaiser ernannt wurden, hätten weder Macht, noch Ansehen und Vertrauen bei der Bevölkerung. Man solle sie lieber entlassen. Dafür müsse man eine österreichische Partei schaffen.

Mit diesem Anliegen überspannte der Erzherzog den Bogen und traf das neoabsolutistische Regime ins Herz. Es war ja nicht einmal über die von Bach 1856 vorgelegten Landesstatute eine Entscheidung gefallen (ganz abgesehen davon, daß sie nicht genügt und || S. 31 PDF || die Frage der Landesvertretung sicher nicht gelöst hätten)99. Folgerichtig sagte Bach in seiner Wortmeldung, die Reform der Organe Lombardo-Venetiens müsse gemeinsam mit den übrigen Landesstatuten beraten werden, und fügte ganz offen hinzu, man wünsche im Lande eigentlich eine parlamentarische Verfassung. Alle anderen Stimmführer traten wortreich dem Innenminister bei und warnten vor der erbetenen Erklärung. Selbstverständlich ging das Handschreiben vom 17. Juli mit keinem Wort auf dieses Anliegen ein. Man kann davon ausgehen, daß Franz Joseph die strikte Ablehnung dieses Punktes seinem Bruder auch direkt mitgeteilt hat100.

Die kleinen Zugeständnisse genügten nicht, die Stimmung im Lande zu ändern, ebensowenig wie die häufigen finanziellen Unterstützungen für Kirchenbauten101. Wenn etwas die italienische Nationalbewegung hätte aufhalten können, dann wäre es ein kräftiges politisches Angebot an die führenden Schichten in Lombardo-Venetien gewesen. Die Bildung einer österreichischen Partei wäre freilich nicht ohne Zugeständnisse und ohne eine gesamte Änderung der Politik möglich gewesen. Dazu war der Kaiser zu dieser Zeit, und mit ihm die Regierung, nicht bereit und nicht in der Lage. Ob eine solche andere Politik dazu geführt hätte, daß Lombardo-Venetien weiterhin oder jedenfalls länger Teil der Habsburgermonarchie geblieben wäre, ist nicht zu beantworten. Ohne eine solche Änderung war es aber jedenfalls noch viel unwahrscheinlicher. Ferdinand Maximilian hatte wohl recht, wenn er am 12. Juli 1858 in der Ministerkonferenz sagte, es müsse eine österreichische Partei geschaffen werden, „sonst bleibt keine andere Stütze als die bewaffnete Macht“. Kaiser Franz Joseph hätte es wissen müssen (er konnte es täglich auf dem Burgtor lesen) und mußte es lernen, daß nicht die bewaffnete Macht allein das Fundament eines Reiches sein kann, sondern die Justitia im Sinne gerechter, von breiter Zustimmung getragener Zustände.

Der abgelehnte Vorschlag Ferdinand Maximilians zeigt auch einen fundamentalen Unterschied zwischen den beiden erzherzoglichen Generalgouverneuren auf. Beide wollten Erleichterungen erreichen. Albrecht aber war in der Frage der verfassungsrechtlichen Stellung Ungarns kompromißlos auf der Linie Franz Josephs, während der fünfzehn Jahre jüngere Ferdinand Maximilian bereits die konstitutionelle Monarchie im Auge hatte102. Bemerkenswert ist die Wortwahl in der Anregung Ferdinand Maximilians. Er schlug vor zu sagen, daß eine „zeitgemäße Reform in der Repräsentanz der Bevölkerung […] und im Wirkungskreise der […] Verwaltungsbehörden“ im Prinzip im Interesse des Thrones und des Landes sei. Das Anliegen wurde abgeschmettert. Ein Jahr später, nach der Niederlage auf dem Schlachtfeld, kehrte das Wort siegreich wieder und wurde zum Schlüsselbegriff des Laxenburger Manifests vom 15. Juli 1859, in dem der Kaiser „zeitgemäße Verbesserungen in Gesetzgebung und Verwaltung“ versprach und damit den Weg zur Wiederaufnahme der 1852 unterbrochenen politischen Diskussion freimachte103.

Krieg oder Frieden? - Die Sonderkonferenzen - Retrodigitalisat (PDF)

Unabhängig von der österreichischen Politik und den Bemühungen Erzherzog Ferdinand Maximilians verfolgten das benachbarte Königreich Sardinien-Piemont, insbesondere sein Ministerpräsident und zugleich Außenminister, Camillo Benso Graf v. Cavour, und überhaupt die italienische Nationalbewegung ihre Ziele. Cavour wußte, daß nur ein Krieg die österreichische Macht brechen und die Einheit Italiens herbeiführen konnte, und so arbeitete er zielstrebig darauf hin. Es war ihm gelungen, vom Kaiser der Franzosen, Napoleon III., in geheimen Gesprächen über die Neuordnung Italiens im französischen Badeort Plombières am 21. Juli 1858 die Zusage der militärischen Unterstützung zu erhalten, falls Österreich Sardinien-Piemont angreifen würde104. In diesem Sinn schlossen Sardinien-Piemont und Frankreich Ende Jänner 1859 ein geheimes Verteidigungsbündnis, das auf Mitte Dezember vordatiert wurde105. Cavour mußte also Österreich dazu bringen, den Krieg zu erklären. Diesem Ziel dienten Rüstungen und Truppenverstärkungen im Lande und das Ansteigen revolutionärer Aktionen in anderen italienischen Staaten.

Diese Tätigkeiten blieben Österreich nicht verborgen. Verschiedene Berichte aus Italien veranlaßten den Kaiser im November 1858, die Militärzentralkanzlei zur Ausarbeitung von Vorschlägen für eine Truppenverstärkung anzuweisen106. Kurz nach dem Jahreswechsel lagen der Militärzentralkanzlei dramatische Berichte des Oberbefehlshabers der Armee in Italien, Franz Graf Gyulai, und des Generalgouverneurs Erzherzog Ferdinand Maximilian vor. Man befürchtete allerdings nicht einen Angriff Piemonts. Ferdinand Maximilian hielt einen solchen für unwahrscheinlich, weil Napoleon III. „der Kriegspartei gegenüber erkalte“. Dieser Umstand aber zwinge Cavour, als letztes Mittel den Ausbruch revolutionärer Unruhen herbeizuführen. Gyulai schrieb, er habe gegen solche Gefahren bereits Vorbereitungen getroffen, er bat aber dezidiert um Truppenverstärkung. Am 5. Jänner berief der Kaiser eine außerordentliche Ministerkonferenz ein, um darüber zu beraten.

Inzwischen waren am 1. Jänner 1859 beim Neujahrsempfang des diplomatischen Korps in Paris jene Worte gefallen, die in der Öffentlichkeit als Kriegsfanal gewertet wurden. Kaiser Napoleon III. hatte zum österreichischen Gesandten, Alexander Freiherrn v. Hübner, gesagt, er bedauere es, daß die Beziehungen zu Österreich nicht so gut seien, als er es wünsche, doch seien seine persönlichen Gefühle für den Kaiser immer die gleichen, eine Bemerkung, die sehr unterschiedlich interpretiert wurde, eben von einer Kriegsansage bis zum Gegenteil, nämlich der Absicht, Hübner etwas Freundliches zu sagen107. Am 2. Jänner sandte Hübner seinen Bericht ab. Es brauchte mehrere Tage, bis der Vorfall in die || S. 33 PDF || Zeitungen kam108. Keinesfalls jedoch besteht zwischen diesem Vorfall und dem Ausbruch des Krieges im April ein direkter kausaler Zusammenhang. Dazwischen liegen nämlich Monate des Zögerns bei Napoleon III. und wiederholter internationaler Versuche zur Streitschlichtung. Der Vorfall ist nicht mehr als ein Glied einer langen Kette, doch eignet er sich aufgrund des prominenten Datums 1. Jänner gut als symbolischer Auftakt oder Anhaltspunkt der Periodisierung, weshalb er in fast allen Darstellungen zum Krieg von 1859 zitiert wird.

Es besteht aber auch kein Zusammenhang zwischen dem Vorfall vom 1. Jänner 1859 in Paris und der Sonderkonferenz vom 5. Jänner in Wien, für die eben die Ereignisse Ende 1858 und die Berichte Gyulais der Anlaß waren.

Wir kommen damit zu den acht Sonderkonferenzen von Jänner bis April 1859, die sich im Sonderfaszikel zum Krieg 1859 im Kriegsarchiv befinden. Auf sie wurde zum ersten Mal in einer Publikation im Jahre 1929 hingewiesen, wo sie allerdings nur auszugsweise zur Kenntnis gebracht wurden109. Anläßlich des achtzigsten Jahrestages hat Friedrich Engel-Janosi drei dieser Protokolle in der deutschen Originalsprache und in italienischer Übersetzung publiziert, und zwar jene vom 6., 19. und 27. April, in denen das Ultimatum Österreichs an Sardinien-Piemont besprochen wurde110. Im Anhang des vorliegenden Bandes werden diese acht Sonderprotokolle erstmals vollständig ediert. Stets führte der Kaiser selbst den Vorsitz. Der Minister des Äußern, Buol, und der Erste Generaladjutant und Vorstand der Militärzentralkanzlei, FML. Carl Graf Grünne, nahmen immer teil. Auch Bach und Bruck waren mit Ausnahme der letzten Konferenz immer dabei. Je zweimal waren Nádasdy und Kempen eingeladen. Meistens war FZM. Heinrich Freiherr v. Hess, Chef des Generalquartiermeisterstabes, anwesend, dreimal GM. Karl Freiherr Schlitter v. Niedernberg von der Militärzentralkanzlei. Nie anwesend waren die Minister Thun und Toggenburg. Es ging bei diesen Konferenzen nicht um rein militärische Dispositionen, sondern um Entscheidungen im Kontext von Rüstung, Finanzierung und Außenpolitik. Es handelte sich also nicht um reine Militärkonferenzen wie im Jahr 1866111. Die Protokolle wurden in der Militärzentralkanzlei unter Verwendung des Vordrucks „Minister-Conferenz“ angefertigt und von den Teilnehmern gezeichnet. Sie enthalten weder eine Aktenzahl noch Tagesordnungspunkte. Auch wenn sich die Protokolle somit in formaler Hinsicht ein wenig von den ordentlichen Ministerkonferenzprotokollen unterscheiden, handelte es sich wegen der Teilnehmer und wegen der besprochenen Inhalte um tatsächliche außerordentliche, d. h. außerhalb der ordentlichen Reihe befindliche Ministerkonferenzen unter dem Vorsitz des Kaisers. Vier Konferenzen fanden im Jänner || S. 34 PDF || und Februar statt, vier im April. Der chronologischen Zweiteilung entspricht auch eine inhaltliche, worauf noch zurückzukommen sein wird.

In den ordentlichen Ministerkonferenzen findet der bevorstehende Krieg erst ab April einen Widerhall. Von Jänner bis Anfang April werden routinemäßig verschiedene Verwaltungs- und Reformangelegenheiten besprochen, auf die oben an den entsprechenden Stellen hingewiesen wurde. Ab dem 7. April aber steht „infolge der neuesten Wendung der politischen Angelegenheiten“ (Bruck) in acht Sitzungen bis 3. Mai direkt und indirekt die Kriegsfinanzierung auf der Tagesordnung112. Nur wenige Protokolle mit anderen Themen schieben sich dazwischen.

Die Ereignisse, die zum Krieg führten, sind vielfach erforscht und dargestellt worden und können hier nur in kurzer Zusammenfassung erinnert werden113. Es gab einerseits die militärischen Vorbereitungen in Piemont, Frankreich und Österreich, andererseits diplomatische Vermittlungs­bemühungen der anderen Großmächte, einen Krieg zu vermeiden, an dem sie aus verschiedenen Gründen nicht interessiert waren. Insbesondere engagierte sich das seit Februar 1858 amtierende britische konservative Kabinett Derby II für die Erhaltung des Friedens. Es hegte im Gegensatz zum langjährigen Premier Palmerston keine Sympathien für die italienische Nationalbewegung und sandte den britischen Botschafter in Paris, Lord Cowley, zu einer Vermittlungsmission nach Wien. Im März schlug Rußland einen europäischen Kongreß vor. Keine der beiden Initiativen gelangte zum Ziel. In Preußen hatte Prinz Wilhelm im Oktober 1858 die Regentschaft übernommen und ein liberales Kabinett unter Karl Anton Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen berufen. Sie nahmen eine vorsichtige Haltung ein, wünschten keinen Krieg und wollten Österreich nicht bedingungslos und nur wenn es angegriffen würde zu Hilfe kommen114. Schließlich ergriff Österreich die Initiative und richtete, gegen den Rat vieler, am 23. April ein Ultimatum an Piemont mit der Forderung nach „Entwaffnung“, d. h. Zurückführung der Armee auf den Friedensstand und Auflösung der Freischaren. Auf die unzureichende Antwort Cavours beschloß Österreich, in Piemont einzumarschieren. Für Frankreich war damit der Bündnisfall gegeben, und es setzte seine Truppen in Bewegung. Der Krieg brach aus. Die diplomatischen Bemühungen, ihn zu beenden, wurden ohne Erfolg weitergeführt. Andererseits wollte auch keine der anderen Großmächte eingreifen und weitergehende Kriegsziele verfolgen, wie sie Österreich durchaus vorschwebten, etwa der Sturz Napoleons III. Der Verlauf des Krieges war für Österreich ungünstig, wenn auch nicht katastrophal. Es gelang der österreichischen Armee nicht, Piemont vor der Vereinigung mit den französischen Truppen zu schlagen. Nach der ersten großen Schlacht in Magenta am 4. Juni zog sich Gyulai ins Festungsviereck zurück und gab die Lombardei auf. Am 24. Juni kam es zur großen und für beide Seiten verlustreichen Schlacht bei Solferino. Dann aber einigten sich – für alle überraschend – Kaiser Napoleon III. und Kaiser Franz Joseph auf einen Waffenstillstand, der am 8. Juli in Villafranca geschlossen wurde. || S. 35 PDF || Am 11. Juli wurden, ebenfalls in Villafranca, die Friedenspräliminarien unterzeichnet. Beide sahen aus finanziellen und gesamtpolitischen Gründen in der Fortsetzung des Feldzugs keinen Vorteil mehr. Im Frieden von Zürich vom 10. November 1859 verzichtete Österreich auf die Lombardei, behielt Venetien und ein Mitspracherecht in italienischen Angelegenheiten.

An dieser Stelle ist zu fragen, ob die im vorliegenden Band edierten Sonderprotokolle in ihrer Gesamtheit zur Klärung beitragen, warum Österreich zur sogenannten Ultimatumspolitik geschritten ist. In der Historiographie werden im Wesentlichen zwei unterschiedliche Ansichten vertreten. Nach der einen war Österreichs Politik fehlgeleitet und schwach, dem Gegner nicht gewachsen, nach der anderen handelte es sich um eine bewußte, rationale, allerdings nicht erfolgreiche Politik. Erfolg allein ist allerdings kein ausreichendes Kriterium zur Beurteilung einer Politik, zumal erst zu fragen wäre, was, für wen und in welcher Hinsicht etwas ein Erfolg oder ein Mißerfolg ist. Haben Kaiser Franz Joseph und seine Berater im politischen und Rüstungspoker die Nerven verloren115? Ist ihnen die Geduld gerissen116? War es ein hastiger, voreiliger, ungeschickter Schritt117? War Österreich der Spannung nicht gewachsen118? War es eine diplomatische Fehlkalkulation119? Solche Urteile laufen auf den Vorwurf hinaus, die Habsburgermonarchie, Buol, der Kaiser, hätten eine schlechte Politik gemacht. Oder aber war die gewählte Vorgangsweise die Konsequenz einer Politik der Stärke120? Der Verteidigung der Ehre und der Verträge121? Wollte Österreich den Krieg, schnell und siegreich geführt, als Befreiung von der ständigen Bedrohung122? Solche Beurteilungen versuchen eher zu erklären, warum Österreich || S. 36 PDF || zur Ultimatumspolitik gegriffen hat. Daß sie nicht erfolgreich war ist evident. Was sagen die Sonderprotokolle dazu?

Die zwei Sonderprotokolle im Jänner 1859 zeigen, daß die Führung der Monarchie einen Krieg weder erwartete noch wollte123. Die Lage wurde vielmehr so eingeschätzt, daß Cavour aus politischen und wirtschaftlichen Gründen am Ende sei und sich nur durch das extreme Mittel des Anzettelns einer Revolution an der Macht halten könne. Durch militärische Vorbeugung und durch entschiedene Maßnahmen im lombardisch-venezianischen Königreich könne dieser Plan vereitelt werden. Diese Ansicht wurde vor allem von Außenminister Buol vertreten. Die anwesenden Militärs teilten diese Meinung nicht, doch widersprachen sie nicht heftig genug, um eine Entscheidung für größere Rüstungen herbeizuführen.

In der Sonderkonferenz vom 19. Februar124 hielten die abwartenden und die kriegswilligen Stimmen einander die Waage. Es ist jene Sitzung, in der die Unsicherheit über die weitere Entwicklung am deutlichsten zum Ausdruck kommt. Buol schätzte die diplomatische Lage recht positiv ein. Nach wie vor glaubte er an die Möglichkeit eines Sturzes von Cavour. Dem widersprach Bach. Die Militärs, der Erste Generaladjutant, FML. Carl Graf Grünne, und FZM Heinrich Freiherr v. Hess, zweifelten nicht am Ausbruch eines Krieges und an der Notwendigkeit, sofort die Vorbereitungen zu intensivieren. Aus den drei protokollierten Äußerungen des Kaisers geht hervor, daß er zwar noch zuzuwarten bereit war, jedoch ungeduldiger wurde. So setzte er dem Finanzminister, der sich mit Hinweis auf die Finanzlage sehr zurückhaltend zeigte und um Aufschub bat, eine kurze Frist, und hob „die Abnahme der günstigen Chance für einen coup de tête bei der seither inniger gewordenen Verbindung Sardiniens mit Frankreich hervor“. Gemeint war ein Überraschungsschlag, ein kurzer siegreicher Feldzug, um den seit Jahren lästigen Gegner auszuschalten. Eine Entscheidung dafür fiel aber noch nicht. Franz Joseph ordnete nur an, einige Urlauber einzuberufen. Er gab auch die Anweisung, daß Piacenza, der Brückenkopf am Po im Herzogtum Parma, und Ancona jedenfalls zu halten seien.

Zu diesem Zeitpunkt hatte die englische Vermittlungsaktion gerade begonnen. In Wien wußte man davon noch nichts. Erst eine Woche später, am 27. Februar, traf Lord Cowley in Wien ein.

Das Sonderprotokoll vom 28. Februar125 bringt nichts Neues, weder über diplomatische Schritte noch in bezug auf den künftigen Krieg. Der Kaiser eröffnete die Konferenz mit der Mitteilung, daß Gyulai ohne Unterlaß und dringend um Ergänzung der Truppen bitte. Nach einigen Wortmeldungen wurde diese zugestanden, und noch am selben Tag wurde das II. Armeekorps durch Einberufung aller Urlauber auf den Kriegsstand versetzt. Dann sprach man nur darüber, wie man den revolutionären Machenschaften in den angrenzenden Herzogtümern und im lombardisch-venezianischen Königreich selbst begegnen sollte. Man sprach über die Unruhen bei einer Beerdigung in Mailand, den bevorstehenden Karneval, die Lizenz zum Besitz und Erwerb von Waffen für Privatpersonen, die Frage, ob politische Prozesse weiterhin von den Zivilgerichten oder von Militärgerichten geführt werden sollten.

|| S. 37 PDF || In dieser ersten Gruppe von Sonderprotokollen, im Jänner und Februar 1859, ist also ein Krieg gegen Sardinien-Piemont keine ausgemachte Sache, ein „großer Krieg“, also ein Krieg am Rhein gegen Frankreich, zwar von dem einen oder anderen Teilnehmer ausgesprochen, aber in weiter Ferne. Man denkt, die Revolution niederhalten und Cavour in die Schranken weisen zu können. Man beobachtet, mehr oder weniger besorgt, die Zeichen von Unruhe und die Rüstungen Piemonts und Frankreichs und reagiert mit einigen Gegenmaßnahmen und Vorbereitungen.

Die zweite Gruppe der Sonderprotokolle beginnt fünf Wochen später mit der Sitzung vom 6. April126. Hier herrscht ein vollkommen anderer Ton. Die Monarchie muß und wird die Entscheidung herbeiführen, sei es mit der erfolgreichen Androhung eines Krieges oder gegebenenfalls mit dem Krieg selbst, das scheint beschlossene Sache zu sein. Die Frage ist nur mehr, wann und wie. Was war geschehen? Das Protokoll zeigt, daß nicht die militärische Bedrohung durch zunehmende Rüstungen, sondern die internationale diplomatische Lage für den geänderten Tonfall ausschlaggebend waren. Nachdem die Mission Cowleys Mitte März als gescheitert betrachtet werden mußte, hatte Napoleon III. die Einberufung eines europäischen Kongresses ins Spiel gebracht. Rußland hatte es übernommen, den Kongreßvorschlag offiziell zu erheben. Ein solcher Kongreß konnte aus österreichischer Sicht nur dazu dienen, die Monarchie von ihrem Rechtsstandpunkt abzubringen und zu Konzessionen zu veranlassen. Dazu sahen weder der Kaiser noch seine Berater eine Notwendigkeit, dazu waren sie unter keinen Umständen bereit.

Der Kaiser eröffnete die Sitzung mit dem Hinweis auf den Kongreßplan und sprach als Grundbedingung aus, daß vorher Piemont und Frankreich desarmieren müßten. Es sei der Punkt gekommen, einen Entschluß zu fassen. Buol setzte mit einem kurzen Bericht über die Mission Cowleys fort und erörterte den Kongreßplan. Er bezeichnete die Entwaffnung Piemonts als „Haupt- und Ausgangspunkt“ der Frage. Sie müsse unbedingt gefordert und notfalls in die eigene Hand genommen werden. „Österreich kann und darf den Kongreß nicht beschicken, bevor nicht in Sardinien die Entwaffnung, besonders der revolutionären Freibanden, eine vollbrachte Tatsache ist […]“, sagte Buol, und setzte fort: „Deshalb, und angesichts der immer steigenden Drohungen Piemonts, muß Österreich dessen Entwaffnung selbst in die Hand nehmen und diese von Sardinien peremptorisch fordern, im Weigerungsfalle sind hinreichende Gründe dafür vorhanden, daß Österreich sich seines konditionellen Versprechens, nicht angreifen zu wollen, für entledigt halten und zur zwangsweisen Entwaffnung Piemonts mit allem Rechte schreiten könnte.“

Buol wollte also Piemont und Frankreich unter Druck setzen, um die Entwaffnung zu erreichen, andernfalls wäre militärisch einzugreifen. Es ging Buol gar nicht darum, zu verhindern, daß Österreich als Aggressor dastünde und daher zu warten, bis Piemont angreife. Piemont und Frankreich waren die Aggressoren. Es war Österreichs Recht, sich zu verteidigen. Der Kaiser fügte den militärischen Aspekt hinzu, wenn er hinwies auf „die militärischen Vorteile des ,Praevenire‘, wenn es Österreich gelänge, die sardinische Armee zu vernichten, bevor Frankreich, das in seinen Rüstungen uns zwar nicht vorangeeilt, wegen seiner enormen Kommunikationsmittel aber doch im Vorteil ist, Zeit gefunden hat, umfassend einzuschreiten“. Franz Joseph plädierte also für den Präventivkrieg oder || S. 38 PDF || Präventivschlag für den Fall, daß die Politik nicht zum Ziel führen sollte. Die später von vielen kritisierte Ultimatumspolitik war also keine Kurzschlußhandlung, sie war ein bewußt gewähltes Mittel zum Zweck.

Im Verlauf der Sitzung wurden fünf verschiedene Ausdrücke verwendet, die alle dasselbe meinten. Buol sagte nicht „Ultimatum“, sondern sprach von einer „peremptorischen Forderung“, also einer unbedingten und unverzüglichen Forderung. Der Kaiser sagte „energischer Schritt“. Grünne verwendete den Ausdruck „kategorisch begehren“. Hess sprach von der „von dem Minister des Äußern angeregten Sommation“. Bach wählte schließlich den Ausdruck „von dem Minister des Äußern angeregten Ultimatums an Piemont“. Es ist nicht denkbar, daß Buol diesen Vorschlag ohne Vorwissen des Kaisers ausgesprochen hat. Als einziger äußerte Hess Bedenken und sah auch Gefahren in diesem Vorgang. Grünne war nicht dagegen, wünschte nur die Rüstungen beendet zu wissen, bevor man „kategorisch begehre“. Die übereinstimmende Meinung in der Konferenz am 6. April war, daß die richtige Antwort auf Piemonts Verhalten, das man als unausgesprochene Kriegserklärung empfand, nicht Konzessionen, sondern nur die Forderung nach tatsächlicher Entwaffnung, also Zurückführung auf den Friedensstand, die richtige Antwort sein konnte. Das – von allen Teilnehmern unterschriebene – Protokoll hält fest: „Als Resultat der Besprechung stellt sich die übereinstimmende Ansicht dar, daß die Sicherheit und Würde der Monarchie die Fortdauer des jetzigen Auftretens der sardinischen Regierung nicht länger mehr gestatte […]“. Die Konsequenz war die Fortsetzung der Rüstungen.

Es stand also schon am 6. April 1859 fest, daß die Monarchie weiterem diplomatischen Drängen nicht nachgeben, von Piemont ultimativ die Entwaffnung fordern und, wenn der so aufgebaute Druck Piemont nicht zum Einlenken bringen sollte, selbst mit vollem Recht Piemont angreifen würde. Es stimmt damit überein, daß am Tag darauf in der ordentlichen Ministerkonferenz die Kriegsfinanzierung konkret in Angriff genommen wurde.

In den folgenden Tagen informierte Buol London und Berlin von der Absicht Österreichs, und natürlich erfuhren auch Paris und Turin davon127.

Am 19. April fand die nächste Sonderkonferenz statt128. Der Kaiser fragte, ob die „Sommation“ vorbereitet sei. Buol bestätigte dies und meinte, es dürfe kein Augenblick mehr gezögert werden, um nicht Piemont die Möglichkeit eines scheinbaren Nachgebens zu lassen. Das Ziel war die wirkliche Unterwerfung unter das Ultimatum, und er hielt dieses Ziel für erreichbar. In der darauffolgenden Debatte äußerte keiner der Teilnehmer ein Bedenken oder einen Widerspruch betreffend die Absendung des Ultimatums. Der Kaiser befahl sofort, es noch am selben Tag abzusenden. Die gleichzeitige allgemeine Mobilisierung, die Grünne und Hess forderten, wurde als noch nicht nötig erachtet. Auch in diesem Protokoll herrscht, wie am 6. April, ein entschiedener Ton. Ein Konflikt zwischen der zivilen Politik und der militärischen Seite ist kaum erkennbar.

Das mit drei Tagen befristete Ultimatum wurde am 23. April überreicht. Am 27. April beriet die Sonderkonferenz die Antwort Cavours129. Sie wurde als ausweichend beurteilt. Verschiedene politische, juridische und militärische Details wurden noch erörtert. Dann || S. 39 PDF || heißt es im Protokoll: „Se. Majestät der Kaiser und sämtliche Mitglieder der Konferenz sprechen sich sofort für die ungesäumte Ergreifung der Offensive mit lebhafter Übereinstimmung aus.“

Wiederum ist festzustellen, daß in voller Übereinstimmung mit der am 6. April festgelegten Vorgangsweise entschieden wurde. Anschließend kam es, überraschend, zu einem harten Schlagabtausch zwischen den Militärs Grünne und Hess einerseits, den zivilen Ministern Buol, Bach und Bruck andererseits.

Grünne bezog sich auf die Äußerung Buols, daß Österreich „umblickend nach der Haltung der anderen Mächte angesichts unseres Einrückens in Piemont fürs erste eher auf Gegner als auf einen Mann Unterstützung rechnen müsse“. Buol korrigierte übrigens diesen Passus des Protokolls so: „fürs erste zwar nicht auf neue Gegner, aber auch nicht auf Unterstützung rechnen müsse“. Grünne interpretierte die Aussage Buols richtig als das bekannte Faktum, daß Österreich isoliert dastehen würde, und forderte vom Minister des Äußern eine genaue Darlegung des Standes der Außenpolitik. Buol reagierte scharf, er sei nicht vorbereitet, die Außenpolitik der letzten Monate darzustellen, im übrigen sei eine verläßliche Darstellung der Situation unmöglich. Der ganze erregte Wortwechsel liest sich wie ein Gefühlsausbruch nach getroffener Entscheidung. Offensichtlich hatten Grünne und Hess Angst vor der Verantwortung, die nun beim Militär allein lag. Hätte Grünne tatsächlich schwerwiegende militärische Gründe gegen eine sofortige Offensive unter den gegebenen außenpolitischen Umständen gehabt, dann hätte er sie vor der Abstimmung äußern müssen. Der Kaiser ließ alle Kontrahenten ausführlich zu Wort kommen. Er selbst stellte sich eindeutig auf Buols Seite. Der Beschluß stehe fest. Österreich sei im Recht. Der Krieg gegen Sardinien und seinen Verbündeten sei ein Gebot der Ehre und Pflicht. Ausdrücklich billigte er die vorsichtige Vorgangsweise Buols betreffend den Antrag auf Mobilmachung beim Deutschen Bund.

Dieser Vorfall hat uns einige überaus spannende Protokollseiten beschert, er ist jedoch nicht geeignet, die Rekonstruktion der Entscheidungsfindung zu beeinflussen. Eher ging es darum, die Verantwortung für die Zukunft auf andere abzuwälzen.

Am Ende der Sitzung wurde das vom Innenminister Bach vorgelegte Kriegsmanifest verlesen und vom Kaiser genehmigt. Am 28. April 1859 wurde es publiziert.

Im letzten Sonderprotokoll vom 30. April130 ging es nur mehr um die Frage, in welcher Weise die Unterstützung aus Deutschland in Anspruch zu nehmen sei. Auch diesmal wurde der Vorschlag Buols ausdrücklich gebilligt.

Die Sonderprotokolle in ihrer Gesamtheit widersprechen also der These, Österreich sei voreilig, ungeschickt, entnervt in die von Cavour gestellte Falle geraten. Sie stärken jene Interpretationen, die im Ultimatum eine sehr bewußte Entscheidung sehen. Der Kaiser und sein engster Beraterkreis wollten sich im Gefühl des Rechts und der Ehre auf keine diplomatischen Kompromisse einlassen und vertrauten darauf, Piemont in einem raschen Krieg allein schlagen zu können. Es war ein Krieg gegen die Revolution, gegen das nationale Prinzip, für die Aufrechterhaltung der bestehenden Ordnung. Die Verantwortung lag ab dem 27. April 1859 beim Militär. Der Verlauf des Krieges zeigte, daß es durch unglückliche Umstände – hier ist an die starken Regenfälle in der ersten Kriegsphase || S. 40 PDF || zu erinnern131 – und wohl auch durch mangelnde Qualität der Armeeführung versagte. Franz Josephs Wunsch und Hoffnung, die Lage durch einen „coup de tête“ bereinigen zu können, gingen nicht in Erfüllung.

Das Ende des Kabinetts Buol-Schauenstein - Retrodigitalisat (PDF)

Zwei Wochen nach Kriegsbeginn, am 13. Mai 1859, trennte sich Kaiser Franz Joseph von seinem Minister des Äußern und des kaiserlichen Hauses, Carl Ferdinand Graf Buol-Schauenstein132. Es dürfte eine einvernehmliche Trennung gewesen sein. Offiziell bat Buol um Enthebung von seinem Amt und damit auch vom Vorsitz in der Ministerkonferenz, die er, nach Schwarzenbergs Tod, am 11. April 1852 angetreten und somit volle sieben Jahre innegehabt hatte. Am 14. Mai berichtete er darüber den Ministerkollegen133. Am 17. Mai wurde er enthoben und als sein Nachfolger der Gesandte beim Deutschen Bund, Johann Bernhard Graf v. Rechberg und Rothenlöwen, ernannt.

Zu diesem Zeitpunkt war noch keine militärische Entscheidung zuungunsten Österreichs gefallen. Auch die außenpolitische Lage hatte sich nicht verändert. Der Wechsel bedeutete keine Änderung der Politik. Der wichtigste Grund für die Ablöse war, die Neutralität Rußland aufrecht zu erhalten, indem der Kaiser Buol als Symbolfigur der österreichischen Politik während des Krimkriegs, die das Zarenreich so verärgert hatte, gegen den rußlandfreundlichen Rechberg austauschte134.

Formell endete am 17. Mai 1859 das Kabinett Buol-Schauenstein. Die letzte ordentliche Sitzung war am 12. Mai abgehalten worden. Am 19. Mai fand die nächste ordentliche Sitzung statt, zum ersten Mal unter dem neuen Vorsitzenden Rechberg135. Eine Änderung der Politik und eine inhaltliche Zäsur erfolgten aber erst im August. Nach der verlustreichen Schlacht bei Solferino am 24. Juni, dem überraschenden Waffenstillstand von Villafranca am 8. bzw. 11. Juli und nach dem Laxenburger Manifest vom 15. Juli 1859, in dem „zeitgemäße Verbesserungen in Gesetzgebung und Verwaltung“ angekündigt wurden, begannen am 28. Juli jene außerordentlichen Konferenzen über ein neues Ministerprogramm, die schließlich am 21. August zur Verabschiedung dieses Programms führten136. Zugleich wurden der Minister des Inneren, Bach, und der Chef der Obersten Polizeibehörde, Kempen, enthoben. Der Erste Generaladjutant, Graf Grünne, war schon am 27. Juli enthoben worden. Damit traten einige der wichtigsten Persönlichkeiten des neoabsolutistischen Jahrzehnts von der Bühne ab.

Die Niederlage im italienischen Krieg von 1859 und der Verlust der Lombardei wurden in der österreichischen Historiographie lange Zeit als großer Mißerfolg, ja als der Anfang vom Ende beurteilt137. Dieses Urteil berücksichtigt nur die Größe, die Grenzen und den || S. 41 PDF || Einfluß der Monarchie als Großmacht. Aus der Sicht der innenpolitischen Entwicklung aber ermöglichte die Niederlage die Wiederaufnahme des für jeden Staat essentiellen politischen Diskurses der maßgebenden Kräfte, der in der Habsburgermonarchie seit 1849 zunehmend und seit 1852 vollständig unterdrückt worden war. Diese Wiederaufnahme führte schließlich zur längst überfälligen Konstitutionalisierung der Monarchie durch das Oktoberdiplom von 1860 und das Februarpatent von 1861. Im Frühjahr 1861 wurden der Reichsrat und die Landtage, einschließlich des ungarischen, einberufen. Was war bedeutender: der Verlust einer Provinz und der Vormachtstellung in Italien, oder die Umwandlung des absolutistisch und autokratisch regierten Staates in eine, den politischen Zeitverhältnissen längst viel besser entsprechende konstitutionelle Monarchie mit einem Parlament und mit Landtagen?

Zum Kommentar - Retrodigitalisat (PDF)

Mit Ah. Kabinettschreiben vom 8. Oktober 1858 wurde die Ministerkonferenzkanzlei aufgelöst. Ihr Personal wurde in der Folge in die Kabinettskanzlei eingegliedert138. Die Neuordnung erwies sich zwar auf die Dauer als nicht haltbar, und es kam noch mehrmals zu Änderungen in der Organisation139. Bestehen blieb die geänderte Manipulation und Numerierung der Akten.

Im wesentlichen handelte es sich um eine Verwaltungsvereinfachung. Die Anregung dazu war vom Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer ausgegangen. Seit 1848 wurden die beim Kaiser einlaufenden Akten mit wenigen Ausnahmen zweimal protokolliert und indiziert. Zuerst wurden sie ins Currentprotokoll der Kabinettskanzlei eingetragen und erhielten die Kabinettszahl KZ. Dann wurden sie der Kanzlei des Ministerrates bzw., ab dem Ministerium Buol-Schauenstein 1852, der Ministerkonferenz weitergeleitet, wo sie ein zweites Mal protokolliert wurden und die Ministerratszahl MRZ. bzw. die Ministerkonferenzzahl MCZ. (Minister-Conferenz-Zahl) erhielten. Die Protokollbände hießen „MR.-Protokoll“ bzw. MC.-Protokoll“. Hier wurden die Akten nach erfolgter Ah. Resolution auch abgelegt. Daher war die wichtigere der beiden Zahlen nicht die KZ., sondern die MRZ. bzw. MCZ. Mit der Auflösung der Ministerkonferenzkanzlei entfiel die doppelte Manipulation, die Akten wurden nur mehr einmal, eben in der Kabinettskanzlei, protokolliert und indiziert. Von diesem Zeitpunkt an bis zum Ende der Monarchie erhielten die beim Kaiser einlaufenden Akten nur mehr die KZ., und mit dieser Zahl wurden sie protokolliert, indiziert und abgelegt. Die MCZ. blieb nur mehr als Provenienzbezeichnung für die Ministerkonferenzprotokolle und die wenigen anderen Akten der Ministerkonferenz bestehen; sie wurde ab 1861 wieder in die Ministerratszahl MRZ. umgeändert140.

|| S. 42 PDF || Der letzte Akt, der in der Ministerkonferenzkanzlei protokolliert wurde, war der Akt MCZ. 4001/1858, zugleich KZ. 3989/1858. Mit diesem Akt endet das Protokollbuch der Ministerkonferenzkanzlei des Jahres 1858. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Protokollierung in der Kabinettskanzlei die höhere Nummer KZ. 4541/1858 erreicht (dieser Akt hatte in der Ministerkonferenzkanzlei die Zahl MCZ. 3994/1858 erhalten), weil einige Akten – in der Regel handelte es sich um Gesuche – nicht der Ministerkonferenzkanzlei, sondern dem Reichsrat weitergeleitet wurden. Die Aktenreihe wurde also mit der Zahl KZ. 4542/1858 fortgesetzt und erreichte am Ende des Jahres die Zahl KZ. 5252/1858. Diese 710 Nummern von KZ. 4542/1858 bis KZ. 5252/1858 wurden allerdings der äußeren Form nach nicht nach jener der Kabinettskanzlei, sondern in der leicht abweichenden Gestaltung der Ministerkonferenzkanzlei fortgeführt. Im Currentprotokoll der Kabinettskanzlei steht bei der Nummer 4542 der folgende bemerkenswerte Satz: „NB. Nach erfolgter Reorganisierung der k. k. Kabinetts-Kanzlei wird dieses Protokoll im Protokolle der aufgelösten Minister-Conferenz-Kanzlei mit der Zahl 4542 fortgesetzt.“ Die Bögen mit den 710 Nummern wurden allerdings nicht in den Band II der Protokolle der Ministerkonferenz eingebunden, der mit der Nummer MCZ 4001/1858 schließt, sondern in den Band III der Currentprotokolle der Kabinettskanzlei 1858, Archiv-Bandzahl 748. Mit diesem Band endet nun aber die Reihe der Currentprotokolle, die dem Namen nach bis ins Jahr 1810, der Sache nach bis 1776 zurückreichen! Fortgesetzt wurde ab dem folgenden Jahr 1859 die andere, seit 1848 bestehende Protokollbuchserie, nämlich die der – schon bisher wichtigeren – Ministerrats- bzw. Ministerkonferenzkanzlei, und zwar unter dem neuen Namen „Cabinetts-Kanzlei, Currentprotokoll“. Dem Namen nach wurde also die Tätigkeit der Kabinettskanzlei fortgeführt, der Sache nach – in der äußeren Form und in der Hinterlegung – die Tätigkeit der Ministerkonferenzkanzlei.