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Nr. 460a Entwurf eines Handschreibens an Erzherzog Ferdinand Maximilian, General­gouverneur des lombardisch-venezianischen Königreiches, o. 0., o. D. [Wien, 12. 1858] (Beilage zu: MRP-1-3-07-0-18580712-P-0460.xml) - Retrodigitalisat (PDF)

  • Reinschrift; Beilage zu MKProt. v. 12. 7. 1858.

MRZ. – KZ. –

[Tagesordnungspunkte]

Lieber Herr Bruder Erzherzog Ferdinand Maximilian!

In Meinem Handschreiben vom 28. Februar 1857 habe Ich Euer Liebden befohlen, „in allem, was die geistige und materielle Entwicklung des Landes betrifft, rechtzeitig und kräftig die Initiative zu ergreifen“. Über die Anträge, welche Mir demgemäß von Euer Liebden in gewissenhafter Erfüllung Ihrer Pflicht vorgelegt worden sind, habe Ich beschlossen wie folgt:

1. Da Reklamationen gegen die Richtigkeit des im lombardisch-venezianischen Königreiche eingeführten Grundsteuersatzes im Vergleiche mit dem in den deutsch-slawischen Kronländern bestehenden vorgekommen sind, so finde Ich die Einsetzung einer Spezialkommission anzuordnen, welche gründlich und gewissenshaft zu prüfen haben wird, ob in Gemäßheit der Entschließung vom 23. Dezember 1817, mit Rücksicht auf die Verschiedenheit der in diesen beiden Ländergruppen bestehenden Kataster, ein richtiges Verhältnis im Steuerausmaß hergestellt worden sei.

Diese Spezialkommission, deren Präsidium der Statthalter in der Lombardie, Freiherr v. Burger, zu übernehmen hat, ist aus je drei Abgeordneten der beiden Zentralkongregationen, deren Ernennung über Vorschlag der letztern Ich Eurer Liebden übertrage, und aus ebensoviel von Meinem Finanzminister zu bezeichnenden Mitgliedern zu bilden.

Sie wird ermächtigt, zur gründlichen Lösung ihrer Aufgabe die Mitwirkung der bei der Giunta del Censimento fungierenden beeideten Sachverständigen in Anspruch zu nehmen und im Falle der Notwendigkeit auch auf Vornahme von neuen Probeschätzungen bei Euer Liebden anzutragen.

Die Resultate der Erörterung und die Anträge sind im Wege der Minister des Inneren und der Finanzen Meiner Schlußfassung zu unterziehen.

2. Das seit den Gesetzen vom 17. Juli 1805 und 17. April 1806 bei allen Arten von Forderungen des Staatsschatzes angewendete Fiskalprivilegium wird bezüglich der privatrechtlichen Forderungen des Staates im allgemeinen abgestellt. In Zukunft soll es lediglich auf direkte und indirekte Steuern oder darauf bezügliche Verträge, auf Forderungen, bei welchen ihrer Natur nach das gerichtliche Verfahren ausgeschlossen ist, auf Geldstrafen und auf fällige Raten periodisch wiederkehrender Leistungen eingeschränkt sein, jedoch in dieser Einschränkung nicht nur zugunsten des Staates, sondern auch der Gemeinden und der öffentlichen Institute und Fonds wie bisher anwendbar bleiben.

Ein besonderes demnächst zu erlassendes Gesetz wird die Durchführung dieses Meines Willens, und außerdem jene Verbesserungen in der Fiskalexekutionsnorm regeln, welche sich aus der bisherigen Erfahrung als wünschenswert dargestellt haben.

3. Zur wahren Förderung der Interessen der Kunst genehmige Ich die Umgestaltung der Akademien in Mailand und Venedig zu Abteilungen bei den an diesen Orten bestehenden Istituti di scienze, lettere ed arti.

|| S. 79 PDF || Die Organisation dieser neuen Institutsabteilungen, welche Meiner Schlußfassung zu unterziehen sein wird, hat sich an die bestehende Organisation der beiden Istituti anzuschließen. Sie werden demnach einen Präsidenten, eine entsprechende Anzahl zur Hälfte besoldeter und zur andern Hälfte unbesoldeter wirklicher Mitglieder, dann auch Ehrenmitglieder und socii d’arte in sich schließen.

Die Aufgabe der Abteilungen für Kunst an den Instituten wird im allgemeinen sein, mit ihren erleuchteten Ansichten der Ausübung der Kunst und dem Urteile über dieselbe als höchste Autorität auf diesem Gebiete eine zur Wiederbelebung des alten italienischen Kunstruhmes führende Richtung zu geben; sie wird insbesondere die Programme zur Bewerbung um Staatspreise abfassen und die hierüber einlangenden Arbeiten beurteilen, Gutachten in bezug auf Staatsbestellungen oder auf Fragen der Kunst abgeben, Euer Liebden geeignete Vorschläge erstatten zu Verleihung von Stipendien an die ausgezeichnetsten unter den Schülern, welchen in Zukunft der Elementarunterricht bei den Realschulen, die höhere Lehre aber bei den bewährten Meistern freier Wahl zuteil werden wird, endlich wird sie in einem Modellsaale den Kunstjüngern Gelegenheit zur Fortbildung bieten. Aus Anlaß dieser Umgestaltung soll niemand, welcher auf Grundlage einer definitiven Anstellung einen Gehalt bezieht, eine Verminderung desselben erleiden.

In dem Maße, als durch diese neue Einrichtung in dem dermal für die Akademien gewidmeten Budget Ersparnisse eintreten, bewillige Ich deren Verwendung auf neue, die Geschichte des Landes und der Regierung verherrlichende Kunstwerke, deren Hervorbringung den heimischen Künstlern und dem Lande zur Ehre und zum Vorteil gereichen soll.

4. Bezüglich der Verbesserung der Lage der Medici condotti genehmige Ich die Mir diesfalls nach Einholung des Gutachtens der Zentralkongregationen unterbreiteten Anträge und überlasse es Euer Liebden, eine auf diese von Mir genehmigten Prinzipien basierte Verordnung zu erlassen.

5. In Erwägung der Mir von Euer Liebden dargelegten Gründe bewillige Ich in betreff des auf das lombardisch-venetianische Königreich entfallenden Kontingentes an Rekruten für das Jahr 1858 aus Gnade die Nachsicht der gegenwärtig bestehenden Rückstände, weshalb es auch von der angeordneten Revision der diesjährigen Militärstellung sein Abkommen erhält.

6. Ferner bewillige Ich die Entlassung aller derjenigen Assentierten des laufenden Jahres, welche einer höheren als der dritten Altersklasse angehören und entweder verheiratet oder ihrer Eltern einzige Söhne sind, denen nach dem Gesetze die Befreiung nicht zukäme.

Hierüber erlasse Ich unter einem an Meinen Minister des Inneren die entsprechende Weisung.

7. Zugleich räume Ich Euer Liebden die Befugnis ein, die Militärbefreiung nach Ihrem Ermessen denjenigen Studierenden zu erteilen, welche Ihnen alljährlich von den Direktoren an den beiden Landesuniversitäten als die Ausgezeichnetsten an Talent, Fleiß, Kenntnissen und Betragen namhaft gemacht werden oder welche Euer Liebden nach eigener Überzeugung als dieser Gnade würdig erscheinen.

8. Die von Euer Liebden im Geiste der Ihnen übertragenen Mission gestellten Anträge auf Durchführung einer zeitgemäßen Reform in der Repräsentanz der Bevölkerung des Königreiches und im Wirkungskreise der mit der öffentlichen Verwaltung betrauten || S. 80 PDF || Behörden werden von Mir im Prinzip als den Interessen des Thrones und des Landes angemessen erachtet.

Ich behalte Mir vor, Meine Entschließung nach reiflicher Erwägung aller Punkte in der Konferenz Meiner Minister und nach Anhörung Meines Reichsrates zu fassen und sohin Euer Liebden Meinen Willen kundzugeben.

Laxenburg, den … Juli 1858.