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Nr. 442 Ministerkonferenz, Wien, 27. März 1858 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 27. 3. 11. 4.), Bach 28. 3., Thun 30. 3., Toggenburg, Bruck, gesehen Kempen 31. 3., Nádasdy 31. 3.; abw. Kellner.

MRZ. – KZ. 1115 –

Protokoll der zu Wien am 27. März 1858 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Bau der technischen Lehranstalt in Brünn

Der Unterrichtsminister referierte über die zeuge seines Vortrags vom 1. März 1858, KZ. 977, MCZ. 878, zwischen ihm und dem Finanzminister obwaltende Meinungsdifferenz in betreff der Herstellung eines eigenen Gebäudes für das technische Lehrinstitut in Brünn.

Bei der nachgewiesenen Unmöglichkeit, für die genannte Anstalt eine entsprechende mietweise Unterkunft nach Ablauf des gegenwärtigen Mietkontrakts zu finden und mit Rücksicht auf die vom Finanzminister selbst anerkannten Vorteile, welche derselben mit der Herstellung eines eigenen Gebäudes erwachsen würden, glaubte der Unterrichtsminister seinen Antrag, den Neubau mit den bereits vorhandenen Geldmitteln noch im laufenden Verwaltungsjahre zu beginnen und die Bedeckung der darüber noch erforderlichen Baukosten 76.429 fr. 7 2/4 Kreuzer, aus dem Staatsschatze in das Präliminare pro 1859 einzustellen, umso mehr der Ah. Genehmigung Sr. Majestät empfehlen zu dürfen, als die von Allerhöchstdenselben anbefohlene äußerste Einschränkung neuer Bauten sich nur auf minder notwendige und minder dringende beziehen kann, die in Rede stehende Bauführung aber nachgewiesenermaßen zu den wirklich notwendigen und dringenden gehört, anicht nur, weil davon die gedeihliche Entwicklung der Anstalt, welche bei dem bisherigen Mangel geeigneter Lokalitäten nur ein kümmerliches Dasein fristet, bedingt ist, sondern auch deshalb, weil die Einmietung nach Ablauf des dermaligen Kontraktes unmöglich werden dürfte, und wenn sie möglich wäre, das von den Ständen zur Errichtung der Anstalt gewidmete Fundationskapital aufgehen müßte. Mit dem vorhandenen Fonds könne jedoch nur dann ohne Gefährdung des ganzen Unternehmens begonnen werdena, wenn die Bedeckung der pro 1859 weiterb erforderlichen Kosten sichergestellt ist.

Auch der Minister des Inneren vermöchte dem Ah. Befehle der Einschränkung der Neubauten keine andere Auslegung zu geben, indem die durch Jahre fortgesetzte Reduktion der Bauvoranschlagsziffer endlich den Baustand der Staatsgebäude und den Kredit der Staatsverwaltung selbst bedroht, wie es denn insbesondere bei dem seiner Leitung anvertrauten Ministerium dahin gekommen ist, daß der für Bauten mit 1,500.000 fr. || S. 349 PDF || veranschlagte, beim Finanzministerium auf 1,200.000 fr., Allerhöchstenorts aber auf 800.000 fr. reduzierte Betrag kaum zur Bestreitung der bereits im verflossenen Jahre hergestellten Bauführungen ausreicht.

Der Finanzminister erklärte nun zwar, daß er dem Antrage, die oben ausgewiesene Summe von 76.429 fr. für die technische Lehranstalt in Brünn in den Voranschlag pro 1859 aufzunehmen, nicht mehr entgegentreten wolle, wornach also die Meinungsdifferenz zwischen ihm und dem Unterrichtsminister behoben wäre.

Indessen erachtete der letztere sich hierzu die bestimmte Ah. Zusicherung erbitten zu müssen, um nicht der Gefahr ausgesetzt zu sein, den im heurigen Jahre beginnenden Bau im Jahr 1859 wegen Mangels der erforderlichen Geldmittel einstellen zu müssen1.

II. Verordnung wegen des Religionsübertritts (= Sammelprotokoll Nr. 443)

Der Kultusminister referierte seine Anträge in betreff der Zulässigkeit des Religionswechsels, worüber ein besonderes Protokoll ausgefertigt wurde2.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Laxwnbueg, den 22. Juni 1858.