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Nr. 433 Ministerkonferenz, Wien, 4. Februar 1858 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 4. 2.), gesehen Bach 7. 2., Thun 8. 2., Bruck 8. 2., Nádasdy, gesehen Kempen 9. 2., Für Se. Exzellenz den Herrn Ersten Generaladjutanten Sr. Majestät Kellner 10. 2.; abw. Toggenburg.

MRZ. – KZ. 31 –

Protokoll der zu Wien am 4. Hornung 1858 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Besetzung von Stiftungsplätzen im Theresianum

Der Minister des Inneren referierte über die Differenzen, welche zwischen ihm und dem Minister für Kultus und Unterricht – nach vorläufig im kurzen Wege schriftlich gewechselten Bemerkungen und Gegenbemerkungen1 – über die Besetzung einiger Stiftungsplätze in der Theresianischen Akademie obwalten, und zwar

a) zeuge des Vortrags vom 8. November 1857, KZ. 4971, MCZ. 4392, rücksichtlich der Battaszéker Stiftungsplätze2, bei denen es sich um die Kandidaten Niclas v. Jurkovic und Bela v. Forster handelt.

In Ansehung des Jurkovic erklärte der Minister des Inneren, sich der durch Hinweisung auf den Ursprung der Stiftung und auf den Geist des Konkordats3 begründeten Ansicht des Kultus- und Unterrichtsministers konformieren zu wollen, und haben sich beide Minister darin geeinigt, an die Stelle Jurkovic’s den katholischen Albert Labas v. Blaskovec in Vorschlag zu bringen, wogegen auch von der Konferenz nichts eingewandt wurde, obwohl FML. Freiherr v. Kellner der Meinung war, daß bei einer Staatsstiftung im Theresianum so wenig als in der Wiener Neustädter Akademie konfessionelle Rücksichten unbedingt maßgebend sein sollten.

Was den Kandidaten Forster betrifft, so erklärte sich die Majorität der Konferenz für dessen Beibehaltung im Vorschlage – vor dem vom Unterrichtsminister in Antrag gebrachten Alexander v. Mercz – einerseits wegen der Verdienstlichkeit des Vaters, Obersten Forster, andererseits darum, weil, wie FML. Freiherr v. Kellner bemerkte, weder der Militärcharakter des Vaters, noch die angenommene Neigung des Sohns zum Militärstande einen Grund zur Ausschließung des letzteren von einer Stiftung abgeben kann, aus welcher zu verschiedenen Zeiten die verdientesten Militärs, z. B. der Banus Graf Jellačić, hervorgegangen sind, und weil die angebliche Neigung Forsters zum Militär von dessen Vater selbst nicht als bestehend vorausgesetzt worden zu sein scheint, nachdem er ihn als Zahlzögling ins Theresianum gegeben hat, während er ihn, wäre er zum Militär bestimmt, mit weit geringeren Kosten in eine Militärbildungsanstalt hätte unterbringen können4.

|| S. 290 PDF || b) Vortrag vom 8. November 1857, KZ. 4972, MCZ. 4393, wegen Besetzung der mit Ah. Entschließung vom 9. Mai 1857 aus dem Ofener Schloßbaufonds kreierten ungrischen Stiftungsplätze im Theresianum5.

Nachdem der Minister des Inneren rücksichtlich der Übergehung der von ihm vorgeschlagenen unadeligen Kandidaten Victor Wessely und Oscar Eirich dem Antrage des Unterrichtsministers sich konformierra und den von diesem angetragenen Stephan v. Kállay in den Vorschlag aufgenommen, dagegen der Unterrichtsminister statt des von ihm beantragten Albert v. Berzeviczy sich mit der Wahl des Alexander v. Okolicsanyi einverstanden erklärt hat, besteht nur noch über die Wahl des Stephan Fabry – welchem der vom Unterrichtsminister proponierte Ernest v. Hedry gegenübersteht – eine Differenz.

Ohne in die Erörterung der einer besonderen Verhandlung vorbehaltenen Frage einzugehen, ob das Erfordernis des Adels zur Aufnahme ins Theresianum künftig wieder hergestellt werden soll, glaubte der Minister des Inneren seinen Antrag für den unadeligen Fabry bei dem Bestande der Ah. Entschließung vom 29. Oktober 1849, welche das Theresianum auch Unadeligen eröffnet6, umso mehr für gerechtfertigt halten zu dürfen, als die Ah. Entschließung vom 9. Mai 1857 über die Gründung dieser Stiftungsplätze aus dem durch Beiträge der Kontribuenten aller Stände des Königreichs gebildeten Fonds eine Beschränkung der Wahl auf Adelige nichts, vielmehr der diesfällige au. Vortrag vom 1. Mai ausdrücklich das Gegenteil enthält; auch eine solche Beschränkung, wenn sie jetzt bei dieser Gelegenheit speziell für Ungern zur Anwendung gebracht würde, im Lande einen ungünstigen Eindruck machen und als ein Präjudiz für die Ausschließung der Unadeligen zum Nachteile dieses Kronlands angesehen werden müßte; als endlich der Vater des Fabry, Hofrat am Obersten Gerichtshofe, eine Stelle bekleidet, die er nach vormaligem ungrischen Rechte nur als Adeliger hätte erreichen können und die seinen Sohn im Theresiano keineswegs als deplaziert erscheinen lassen dürfte.

Vornehmlich in der Rücksicht, daß es bei dem bestehenden Gesetze fast als Notwendigkeit erscheint, unter zehn Stiftungsplätzen wenigstens einen mit einem Unadeligen zu besetzen, erklärte sich die Mehrheit der Konferenz mit dem Antrage des Ministers des Inneren einverstanden, FML. Freiherr v. Kellner übrigens noch mit dem Beisatze, daß im Entwurfe der auf den betreffenden Vortrag zu erteilenden Ah. Entschließung die Berücksichtigung des sonst sehr empfehlenswerten Ernst v. Hedry bei dem nächsten Besetzungsvorschlage ausgesprochen werde, wogegen der Minister des Inneren nichts einzuwenden fand. Der Kultus- und Unterrichtsminister beharrte dagegen auf seinem Antrage für Hedry gegen Fabry, weil ihm, abgesehen von der Adelsfrage, die persönlichen Verhältnisse des ersteren vorzüglichere Rücksicht zu verdienen scheinen, da sein Vater in Kaschau nicht so leicht als Fabrys Vater in Wien für die Erziehung des Sohns sorgen kann und durch dessen Aufnahme ins Theresianum die Bestimmung dieses Instituts erfüllt wird, die || S. 291 PDF || Erziehung von Kindern der verschiedenen Nationalitäten im österreichischen Sinne zu leiten.

Insofern übrigens der Unterrichtsminister durch die Motivierung der Majoritätsansicht genötigt ist, auch in die prinzipielle Frage über das Erfordernis des Adels einzugehen, müßte er bemerken, daß das Theresianum seiner ganzen Einrichtung nach auf die Lebensverhältnisse adeliger Zöglinge berechnet ist, Jünglingen aus den niederern Schichten also viel mehr bietet, als sie gewohnt waren und als sie nach ihrem Austritte aus der Anstalt in ihren beschränkten Verhältnissen erlangen können. Für solche ist’s kein Glück, ins Theresianum aufgenommen zu werden, der Einheit und dem Gemeingeiste des Instituts aber ist es abträglich, wenn sie unter Zöglingen aus höheren Ständen auferzogen werden müssen. Indem daher der Unterrichtsminister sich im Prinzipe wieder für die Herstellung des Adelserfordernisses bals Regel und für angemessene Beschränkungen für die Zulassung nichtadeliger Zöglinge, in dem Sinne, daß sie Familien angehören sollen, welche sich in Beziehung auf Vermögen und gesellschaftliche Stellung in günstigeren Verhältnissen befindenb, aussprechen müßte, glaubte er, von diesem Standpunkte aus und mit Rücksicht auf die diesfalls bevorstehende Verhandlung sich schon dermal gegen die cAnsicht, daß in dem vorliegenden Vorschlage auch wenigstens ein Unadeliger berücksichtiget werden müssec, umso mehr erklären zu sollen, als aus der Ah. Entschließung vom 29. Oktober 1849 nicht gefolgert werden kann, daß alle auch später kreierten Stiftplätze für Adelige und Unadelige bestimmt werden müssen, und die Ah. Entschließung vom 9. Mai 1857 für diese Stiftplätze hierüber nichts ausgesprochen hat7.

II. Rekrutierungsgesetz (= Sammelprotokoll Nr. 437)

Fortsetzung der Beratung über den Entwurf des Heerergänzungsgesetzes, worüber ein besonderes Protokoll ausgefertigt wird8.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 12. Februar 1858.