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Nr. 432 Ministerkonferenz, Wien, 26. Jänner 1858 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 26. 1./4. 2.), gesehen Bach 2. 2., Thun, Toggenburg 2. 2., Bruck, vidi Nádasdy, gesehen Kempen 3. 2., Für Se. Exzellenz den Herrn Ersten Generaladjutanten Sr. Majestät FML. Grafen Grünne gesehen Kellner 4. 2..

MRZ. – KZ. 29 –

Protokoll der zu Wien am 26. Jänner 1858 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Ablösungsmodalitäten bei Expropriationen im lombardisch-venezianischen Königreiche

Bereits in der Konferenz vom 23. Jänner 1858 sub II. ([MCZ.] 281) des diesfälligen Protokolls1 wurde die Differenz erörtert, welche zeuge des Vortrags vom 18. Jänner 1858, KZ. 273, MCZ. 229, zwischen den Ministern des Inneren und der Finanzen über die Bemessung der Entschädigung für die im Jahre 1848 von Carolina Quattrini und Marietta de Leidi zu Fortifikationszwecken in Bergamo abgetretenen Realitäten auf Grundlage der von dem damaligen bevollmächtigten Hofkommissär Graf Montecuccoli ratifizierten Appuntamenti, sowie wegen Behandlung der unter gleichen Verhältnissen stattgefundenen Expropriationen im lombardisch-venezianischen Königreiche überhaupt obwaltet.

Da die berufenen Appuntamenti (Punktationen) nach der Ansicht des Justizministers, vermöge § 885 ABGB., rücksichtlich der darin festgesetzten Bestimmungen für beide kontrahierenden Teile gleich verbindlich sind, wenn auch später ein förmliches Vertragsinstrument darüber nicht aufgesetzt worden sein sollte, so kann sich das Ärar der Zahlung der darin festgesetzten Summen und der sonst darin stipulierten Zahlungsmodalitäten nicht entschlagen. Es ist auch wirklich in einem einzelnen auf den Rechtsweg geleiteten Falle von dem Gerichte dazu mit der einzigen Beschränkung verurteilt worden, daß die Verzugszinsen nicht vom Tage der Abtretung, sondern mit Rücksicht auf die inzwischen eingetretene Verjährung der älteren nur für die letzten drei Jahre zu entrichten seien. Die Mehrheit der Konferenz hatte sich daher schon früher für die Behandlung der in Rede stehenden Parteien nach dem Inhalte jener Appuntamenti nach dem Antrage des Ministers des Inneren ausgesprochen; und der Finanzminister , welcher sich die vorläufige nähere Einsicht der Akten vorbehalten hatte, erklärte nunmehr, damit einverstanden zu sein, daß den Bittstellerinnen sowohl als den sonst sich noch mit Appuntamenti meldenden Parteien diejenige Behandlung zuteil werde, welche in dem auf gerichtlichem Wege ausgetragenen Falle zugesprochen worden ist, d. i. Zahlung der bedungenen Summe in Barem mit den Verzugszinsen für die letzten drei Jahre.

|| S. 288 PDF || Diesem Antrage glaubte sofort auch die Konferenz einstimmig beitreten zu können2.

II. Zulage für den Landesmedizinalrat Karl Ozlberger

Der Minister des Inneren erachtete, seinen Antrag vom 21. Jänner 1858, KZ. 292, MCZ. 245, wegen Verleihung einer Personalzulage von jährlichen 200 fr. an den Landesmedizinalrat in Salzburg Dr. Karl Ozlberger – gegen die der Folgerungen wegen aufrecht erhaltene Einsprache des Finanzministers – unter Berufung auf die im Vortrage dargestellten Personal- und Lokalrücksichten der Ah. Genehmigung Sr. Majestät empfehlen zu dürfen3.

III. Gesetz zur Ergänzung des Heeres (= Sammelprotokoll Nr. 437)

Wurde die Beratung des Gesetzentwurfes über die Ergänzung des Heeres fortgesetzt, worüber das Konferenzprotokoll [MC]Z. 281/1858 das Nähere enthält4.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 2. März 1858.