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Nr. 409 Ministerkonferenz, Wien, 11. Juli 1857 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 11. 7.), gesehen Bach, Thun (BdE. fehlt), Toggenburg, Bruck, Nádasdy, Kempen 6. 8., Für Se. Exzellenz den Herrn Ersten Generaladjutanten Sr. Majestät Kellner 7. 8.

MRZ. – KZ. 3657 –

Protokoll der zu Wien am 11. Julius 1857 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

[I.] Erweiterung der inneren Stadt Wien

Gegenstand der Beratung war der, infolge Ah. Befehls Sr. Majestät zwischen den Ministern des Inneren, des Handels und der Finanzen im wesentlichen vereinbarte, hier beigeschlossene Entwurf eines Ah. Kabinettschreibensa an den Minister des Inneren über die Grundzüge der Erweiterung der inneren Stadt Wien und deren Verbindung mit ihren Vorstädten1.

In der Hauptsache hat sich die Konferenz mit dem Entwurfe einverstanden erklärt, bFML. Baron Kellner mit der Bemerkung, insoferne der Ah. Wille Sr. Majestät sich bereits dahin kundgegeben haben sollte, daß die Wälle der inneren Stadt niederzureißen seienb . Welche Modifikationen von ihr angenommen oder von einzelnen Votanten beantragt worden, ist in der nachstehenden Darstellung enthalten.

Zum Absatz 3. Insofern Se. Majestät die Auflassung der Umwallung und Fortifikationen der inneren Stadt (Absatz 2) im Grundsatze zu genehmigen geruhen, müssen, nach dem Erachten des Generaladjutanten FML. Baron Kellner, bevor die Hauptumfassung der inneren Stadt niedergerissen wird, die auf und knapp an derselben befindlichen höchst wichtigen Militäretablissements, wie die große und bisher einzige Militärbäckerei für 25.000 Mann samt Mehlmagazinen, die Geschütz- und Handmunitionsdepots etc. etc. anderswo neu eingerichtet werden. Denn diese Etablissements, insbesondere die Bäckerei, welche die einzige ist für das Militare in Wien und Umgebung, können keinen Augenblick entbehrt werden2.

Die Konferenz verkannte nicht die Richtigkeit dieser Bemerkung und glaubte, den Antrag des Votanten in der Art berücksichtigen zu sollen, daß am Schlusse dieses Absatzes, welcher || S. 141 PDF || von der Verwendung des Baufonds handelt, nach den Worten „insbesondere auch die Kosten der Herstellung der öffentlichen Gebäude“ eingeschaltet werde „sowie der Verlegung der nötigen Militäranstalten“, womit FML. Baron Kellner sich insofern einverstanden erklärte, als die Verlegung der gedachten Anstalten jedenfalls noch vor Abbrechung des Teils der Umwallung, wo sie sich dermal befinden, bewerkstelligt ist.

Die Frage des Chefs der Obersten Polizeibehörde, auf wessen Kosten die Niederreißung der Umwallung stattfinde, da der Baufonds doch erst aus dem Erlös für die nach dem Abbrechen gewonnenen Bauplätze gebildet werden kann, wurde von den vortragenden Ministern dahin beantwortet, daß die Abbrechung nur auf Kosten des Staatsschatzes unternommen werden kann, wie dies auch die Stelle in diesem Absatze andeutet, daß die durch die Maßregel dem Staatsschatz erwachsenden Auslagen aus dem Baufonds bestritten werden sollen.

Eine weitere Anfrage des FML. Freiherrn v. Kellner, ob die Befestigung und der Graben vor der neuen Biberbasteikaserne auch verschwinden soll, cwie es nach der Zeichnung im Plan den Anschein hättec,3, wodurch diese den wesentlichsten Teil ihrer ursprünglichen Bestimmung verlöre, wurde vom Minister des Inneren mit nein beantwortet und dabei auf den weitern Inhalt des Entwurfs hingewiesen, wornach die Wegräumung der Fortifikationen (Absatz 5) zuerst von der Biberbastei4 angefangen bis zum Volksgarten etc., dann vom Kärntner- bis zum Karolinentor5 vorgenommen werden soll (Absatz 7) und es sich bei der Detailausarbeitung vorbehalten werden kann, wegen der fraglichen Kaserne das Nötige fürzukehren.

Bei Absatz 4 könnte nach dem Erachten des Handelsministers der Eingang „bei der Entwerfung des bezüglichen Grundplanes und nach Meiner Genehmigung desselben“ wegbleiben und einfach gesagt werden „bei der Ausführung der Stadterweiterung“, denn es versteht sich wohl von selbst, daß diese letztere nur dann erfolgen kann, wenn der Plan dazu die Ah. Genehmigung erhalten hat.

Absatz 5. Die Worte „Mit der Wegräumung der Umwallung, der Fortifikationen und Stadtgräben“ wurden durch die Einschaltung „Ausfüllung der“ vor „Stadtgräben“ ergänzt und zur Vermeidung jeden Zweifels über die Belassung der Befestigung des Burgtors (zu Absatz 7) statt der Worte „bis zur Umfassungsmauer des Volksgartens“ die mehr exklusiven Worte gesetzt „bis an die Umfassungsmauer etc.“.

Absatz 7d . Hier bemerkte der Generaladjutant FML. Baron Kellner: Der Platz vor der kaiserlichen Burg sowie die Fläche außerhalb des Burgtors müssen dem Hofärar übergeben werden, weil wohl nur Se. Majestät allein über die Räume in und vor der Burg verfügen kann.

|| S. 142 PDF || Zwischen der Burg und den kaiserlichen Stallungen kann wohl füglich kein öffentlicher Garten errichtet werden, weil dadurch eine fortwährende Beunruhigung der vielen abzurichtenden jungen Pferde und daher Beschädigungen und Unglücksfälle herbeigeführt werden würden.

Endlich muß die kaiserliche Burg, wenn man sie durch Niederwerfen der Wälle des bisherigen einzigen Schutzmittels gegen Handstreiche des aufrührerischen Pöbels entblößt, rundherum fortifikatorisch vollkommen gesichert werden.

Die Konferenz erkannte die Richtigkeit dieser Bemerkungen an und vereinigte sich dahin, daß in ersterer Beziehung statt des ersten Satzes des 7. Absatzes gesagt werde: „Der Platz vor der kaiserlichen Burg nebst den zu beiden Seiten desselben befindlichen Gärten bleibt unverändert.“ Wenn nämlich auch der Graben dort ausgefüllt würde, so blieben doch die Wälle beibehalten, wie oben zu Absatz 5. Dann: „Die Fläche außerhalb des Burgtors bis zu den Vorstädten ist frei zu lassen und dieser Raum zu öffentlichen Gartenanlagen und, soweit es nötig, zur angemessenen Abgrenzung des Exerzierplatzes zu benützen.“

Der Handelsminister war gegen den Beisatz wegen des Exerzierplatzes, weil die Verwendung des frei gewordenen Raums doch Gegenstand der durch diesen Entwurf beabsichtigten Preiskonkurrenz sein sollte, welcher die möglichste Freiheit zu lassen wäre, um neue Ideen zur Ausführung zu gewinnen. Wird schon gegenwärtig alles genau vorgezeichnet, so bleibt den Preisbewerbern nichts übrig zu erfinden, und die Preise werden umsonst ausgeteilt. eDaß der Exerzierplatz im wesentlichen unverändert fortzubestehen habe, ist ohnehin schon in den Absätzen 5 und 6 ausgesprochen.e Die Minister des Inneren und der Finanzen glaubten dagegen unter Beitritt der übrigen Stimmen, auf der Aufnahme der fim Plane bezeichnetenf Begrenzung des Exerzierplatzes bestehen zu müssen, damit derselbe in keinem Falle verbaut und, welches immer seine Bestimmung in der Zukunft werden möge, als ein zu etwaigen anderen Zwecken vorbehaltener regelmäßiger Raum erhalten werde6.

In betreff der ferneren Erweiterung vom Kärntner Tor in der Richtung gegen die Elisabeth- und Mondscheinbrücke7 bis gegen das Karolinentor, war der Kultusminister der Meinung, daß zur möglichsten Erhaltung des zwischen der Stadt und den Vorstädten bisher gelegenen Glacisraumes die Verbauung nur bis zur Mondscheinbrücke gestattet, der Raum weiter bis zur Karolinenbrücke8 aber frei gelassen werden möge, womit auch der Chef der Obersten Polizeibehörde einverstanden war. Der Minister des Inneren entgegnete, daß sich eine Abgrenzung bei der Mondscheinbrücke umso weniger bewirken lasse, als der Bestand dieser Brücke bei der beabsichtigten Umlegung des Wienflußbettes in dieser Gegend selbst in Frage gestellt ist. Auch bliebe dem auszuarbeitenden Projekte für diesen Teil noch immer eine gewisse Freiheit, da die Stadterweiterung, wie es im Entwurfe heißt, nur bis gegen das Karolinentor, also noch immer mit Offenlassung des Wasserglacis, || S. 143 PDF || dann des Raums vom Karolinentor bis zur Donau (Absatz 9) vorzunehmen sein würde9.

Absatz 8. Belangend die dort zu errichtenden öffentlichen Gebäude wurde von der Konferenz fast einstimmig das Opernhaus, Reichsarchiv und das Stadthaus (letzteres vorzüglich aus dem vom Handelsminister hervorgehobenen Grunde, daß die Stadtgemeinde eines zum würdigen Empfange hoher Gäste, zu Feierlichkeiten etc. geeigneten Repräsentanzlokals, das sie sich bisher immer von der Ah. Gnade Sr. Majestät erbitten mußte, dringend bedarf) angenommen. Der Ausdruck „eines Museums, einer Galerie“ (Bildergalerie) schien dem tg. gefertigten Präsidenten zu beschränkt zu sein. Bei der Masse von Kunstschätzen, die gegenwärtig in den verschiedensten Lokalitäten zum Teil ungenügend untergebracht sind, wäre wohl die Errichtung von „Museen und Galerien“ angezeigt. Sache der Preisbewerber wird es sein, sich über den Bedarf für diese Schätze zu informieren und darnach den Plan einzurichten. Nicht minder wünschenswert fände der Generaladjutant FML. Freiherr v. Kellner, daß nebst dem Naturalienkabinette auch die Hofbibliothek aus der kaiserlichen Burg hinweg und in einem eigenen Gebäude untergebracht werde, um dem Ah. Hofe die Benützung der ursprünglich für höchstdessen eigenen Gebrauch bestimmt gewesenen großen Lokalitäten, insbesondere des herrlichen Bibliotheksaales wieder möglich zu machen. Es wurde daher auch die Aufnahme des Beisatzes „einer Bibliothek“ beschlossen und sich mit Rücksicht auf die vom Chef der Obersten Polizeibehörde hervorgehobene Dringlichkeit des Baues eines Opernhauses dahin geeiniget, im Entwurfe die zu benennenden Bauten in folgender Reihe zu bezeichnen: „1. eines Opernhauses, 2. eines Reichsarchivs, 3. einer Bibliothek, 4. eines Stadthauses, 5. der nötigeng Museen und Galerien, rücksichtlich welcher letzteren nach der Bemerkung des FML. Freiherrn v. Kellner das Privateigentum Sr. Majestät des Kaisers vorbehalten bleiben müßte. Der Handelsminister bezweifelte die Notwendigkeit, für ein Reichsarchiv einen so vorzüglichen Platz, wie der hier gemeinte wäre, in Anspruch zu nehmen, da es vermöge seiner Bestimmung minder des äußeren Glanzes als einer guten inneren Einrichtung bedarf. Aber der Minister des Inneren hob die Reichhaltigkeit unserer gegenwärtig bei verschiedenen Zentralstellen zerstreuten Staatsarchive, insbesondere des für die Geschichte der Monarchie so hochwichtigen Haus-, Hof- und Staats-, dann des Kriegsarchives hervor und glaubte hiermit auch die Notwendigkeit einer vereinten und würdigen Unterbringung derselben in einem Gebäude erwiesen zu haben.

Der Kultusminister endlich war der Meinung, daß hier in eine Aufzählung der herzustellenden öffentlichen Gebäude nicht einzugehen, sondern den Preiswerbern zu überlassen wäre, sich nach gehöriger Erhebung dessen, was Bedürfnis ist, darüber auszusprechen. Absatz 10. Gegen die hier beantragte Breite von mindestens 40 Klafter des um die innere Stadt freizulassenden Gürtels10 legte der Handelsminister Einsprache ein, indem er eine solche Breite für eine Straße viel zu groß und es allen Rücksichten entsprechend || S. 144 PDF || fände, dieselbe mit 24 Klafter festzusetzen. hDamit ist nur die Breite der Straße selbst, nämlich der Fahrbahn mit Einschluß des Fuß- und Reitweges gemeint. Was die Schönheits- und Gesundheitsrücksichten verlangen, ist nicht eine noch größere Breite der Straße selbst, sondern die Freilassung entsprechender Flächen zu beiden Seiten derselben.h iDer Finanzminister sprach sich für 36 Klafter aus, welche Breite im Plan angenommen worden sei, da die Praterallee samt den Seitenwegen nur 24 Klafter breit sei.i Der Minister des Inneren machte dagegen geltend, daß aus Sanitätsrücksichten, um der bisher durch die weiten Glacisräume begünstigten Bevölkerung den Genuß der freien Luft doch einigermaßen zu sichern, eine Breite von 40 Klaftern als Minimum aufrecht erhalten werden müsse, und die Mehrheit der Konferenz trat diesem Antrage bei.

Der Chef der Obersten Polizeibehörde beantragte überdies, jdaß von der am Donaukanale zu erbauenden Defensionskaserne angefangen bis zum Schottentore hinauf der Gürtel in einer Breite von 60 Klaftern gehalten werde, um die Front dieser Kaserne durch eine mindere Breite des Gürtels nicht zu maskierenj,11. Ferner beantragte der FML. Freiherr v. Kellner, daß vor jeder Kaserne ein angemessener freier Platz zur Aufstellung der Truppen im Falle eines Alarms, zum Exerzieren der Rekruten (das nicht immer auf dem entfernten großen Exerzierplatze vorgenommen werden kann) unbebaut gelassen werde, namentlich vor der großen Alserkaserne, der Salzgries-, Getreidemarkt-, Heumarkt-, Biberbasteikaserne, dann auch vor der neu zu erbauenden Kaserne am Donaukanale. Die Konferenz erachtete, daß diese Bestimmungen der Detailausarbeitung vorzubehalten, hier aber, in den Entwurf, nicht aufzunehmen wären.

Ebenso sprach sich die Konferenz für die Weglassung der Worte „und mit Bäumen bepflanzt“ aus, da die Gestaltung der Straße ebenfalls Gegenstand der Detailausarbeitung ist. Ja, der Kultusminister und der Chef der Obersten Polizeibehörde beantragten aus demselben Grunde die Streichung der weiteren Worte „in der Art, daß dieser Gürtel eine angemessene Einfassung von Gebäuden abwechselnd mit freien, zu Gartenanlagen zu benützenden Plätzen erhalte“.

Absatz 11. Der Handelsminister beantragte die Beseitigung dieses Absatzes. Die Regulierung der inneren Stadt ist nicht Gegenstand einer Preiskonkurrenz, sondern vielmehr einer ständigen Kommission, welche sich mit Rücksicht auf die lokale Möglichkeit dieser Aufgabe unterzieht. Ein Projektant scheidet ohne weiters ganze Häuserreihen weg, die seinen Verschönerungsplänen im Wege stehen und verbreitet Beunruhigung in der Bevölkerung, die hierdurch ihr Eigentum gefährdet sieht. Jedenfalls sollte, nach dem Erachten des Chefs der Obersten Polizeibehörde das Projekt der Regulierung der inneren alten Stadt abgesondert von und erst nach deren Erweiterung gegen die Vorstädte hin zur Sprache oder Ausführung kommen, weil sie eigentlich eine Stadtverkleinerung ist und || S. 145 PDF || doch früher dem Bedürfnisse nach der Erweiterung abgeholfen sein muß, ehe man an die Niederreißung des Bestehenden denken kann.

Der Minister des Inneren erachtete dagegen unter Zustimmung der Majorität, daß die Regulierung der alten inneren Stadt in so innigem Zusammenhange mit deren Ausdehnung über die Wälle stehe, daß es wünschenswert sei, beide Projekte im ganzen aufzufassen und zu bearbeiten. Soll die Erweiterung nach außen nicht durch Verkehrsschwierigkeiten beschränkt werden, so muß die Eröffnung entsprechender Zu- und Abgänge erfolgen, und diese können nicht hergestellt werden, wenn nicht im Inneren der Stadt die bis jetzt so schwer auf dem lebhaften Verkehr derselben lastenden Hemmnisse beseitigt werden. Allerdings wird sich eine ständige, zweckmäßig geleitete Kommission damit zu beschäftigen haben, denn die bisher vorgenommenen Kommunikations­erleichterungen wurden nur stückweise und ohne zusammenhängenden Plan bewirkt. Aber auch der Architekt, der sich mit dem Plane der Stadterweiterung befaßt, wird die derselben angemessene Regulierung im Inneren vorschlagen und neue Ideen vorbringen können, deren Genehmigung ohnehin der weiteren Verhandlung vorbehalten ist.

Bezüglich der Textierung dieses Absatzes vereinigte sich die Mehrheit der Konferenz darin, die Worte „die Anbahnung einer Regulierung“ durch „die Regulierung“ zu versetzen und, nach dem Antrage des Finanzministers, die Worte „die tunliche Verbreiterung der durch dieselbe führenden Hauptverbindungsstraßen“ weg- und das damit Beabsichtigte den Anträgen der Preisbewerber zu überlassen.

Absatz 12. Soll dieser Absatz auch auf die innere alte Stadt Bezug haben, so wird, bemerkte der Handelsminister, die halbe Stadt niedergerissen werden müssen. Insofern hier jedoch nur die neue, d. h. der Erweiterungsbau, gemeint ist, wäre dagegen nichts zu erinnern.

In Würdigung dieser Bemerkung erklärte sich der Minister des Inneren bereit, diesen Absatz an einen andern Platz zu stellen, als welchen der tg. gefertigte Präsident unter allseitiger Zustimmung denjenigen bezeichnete, welchen im Entwurfe der Absatz 11 selbst einnimmt, indem mit Absatz 10 die Bestimmungen über die eigentliche Stadterweiterung schließen. Nicht minder gilt dieses vom ersten Satze des Absatzes 13, welcher von der Errichtung der Markthallen spricht. Dieser würde daher ein eigenes Alinea zu bilden und wie der Absatz 12 nach dem Absatz 10 zu folgen haben.

Das vorgekommene Projekt wegen Fürsorge für einen Winterhafen im Donaukanale wurde vom Handelsminister wegen der notorischen Beschaffenheit dieses Kanals als unausführbar anerkannt und in den Entwurf nicht aufgenommen12.

Zum Absatz 14 (künftig 15) wurde über Antrag des FML. Freiherrn v. Kellner statt der Repräsentanten „des Armeeoberkommandos“ gesetzt „Meiner Militärzentralkanzlei“13.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 20. Dezember 1857.