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Nr. 407 Ministerkonferenz, Wien, 27. Juni 1857 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Buol 27. 6.), gesehen Bach 29. 6., Thun 30. 6., Toggenburg, Bruck, Nádasdy 3. 7., Grünne, gesehen Kempen 6. 7.

MRZ. – KZ. 2505 –

Protokoll der zu Wien am 27. Juni 1857 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Erweiterung der inneren Stadt Wien

Se. Majestät geruhten die Auskunft abzuverlangen, ob und was bisher wegen des Projektes der Erweiterung der inneren Stadt Wien veranlaßt worden1.

Der Minister des Inneren erstattete die Auskunft, daß er, der Finanz- und [der] Handelsminister diesen Gegenstand einer vorläufigen Beratung unterzogen haben, deren Resultat in der nächsten Konferenz zum Vortrage gebracht werden kann2.

II. Geschäftsvereinfachung bei den ersten Instanzen und Abhilfe bei den Gefängnissen in Ungern

Se. Majestät geruhten, den Ministern dringend zur Pflicht zu machen, dafür zu sorgen, daß der Überbürdung der Bezirksämter und der Stuhlrichterämter, dann der Gerichtshöfe erster Instanz mit Geschäften gesteuert und ihnen möglich gemacht werde, ohne Vermehrung des Personals der ihnen gesetzten Aufgabe ordnungsmäßig sich zu entledigen. Die Klagen über Verzögerung der Geschäftserledigung und das Anwachsen der Rückstände sei besonders in Ungern bemerkbar gewesen3, und es sei Allerhöchstdemselben dort noch der weitere Übelstand aufgefallen, daß die Überfüllung der Untersuchungsgefängnisse mit Arrestanten einen Grad erreicht habe, der die Gesundheit der letzteren ernstlich und allgemein gefährdet. Wenn sich insbesondere rücksichtlich der Gestattung der Bewegung und Arbeit in freier Luft für die Arrestanten an die im allgemeinen bestehenden Normen gehalten werde, so sei bei den besonderen klimatischen und Lokalverhältnissen in Ungern durch Beantragung von Ausnahmen die dringend notwendige Abhilfe zu beschaffen.

Was den judiziellen Teil der Geschäfte der Bezirksämter und Gerichtshöfe erster Instanz betrifft, so hofft der Justizminister von der eben im Zuge befindlichen Reform der Strafprozeßordnung4, wornach die Amtshandlung über viele Übertretungen, die bisher den Gerichten zustand, den politischen Behörden übertragen werden soll, dann von der beabsichtigten Aufhebung der Untersuchungsgerichte eine nicht unwesentliche Vereinfachung des Geschäftsganges und hierdurch eine Erleichterung für die betroffenen Ämter.

Der Minister des Inneren aber hat zur Ausarbeitung umfassender Vorschläge wegen Geschäftsvereinfachung bei den untersten Instanzen mehrere der vertrautesten || S. 129 PDF || aKreishauptleute unda Bezirksamtsvorsteher zu einer Beratung einberufen, über deren Ergebnis er demnächst mit dem Justizminister in Verhandlung treten wird. Auch von der Regelung des Gemeindewesens erwartet er eine wesentliche Erleichterung der Bezirksämter, weshalb er sich zu der au. Bitte veranlaßt fand, daß er den Beratungen über den Entwurf der Gemeindeordnung im Reichsrate beigezogen werden möge5.

Bezüglich der Übelstände bei den Inquisitionsarresten in Ungern bemerkte der Justizminister, daß die Ursache davon vornehmlich in dem Mangel an geeigneten Lokalitäten liege, dem nur sukzessive abgeholfen werden könne. Eine weitere Ursache der Überfüllung der Untersuchungsarreste liege in der Trennung des Untersuchungs- von dem Spruchgerichte und werde mit dem Wegfallen derselben behoben werden. Eine vollständige Kenntnis aller bei den ungrischen Gefängnissen bestehenden Mängel und Gebrechen sowie deren systematische Beseitigung lasse sich aber nach der Meinung des Ministers des Inneren erst dann erwarten, wenn bdie Oberaufsicht über die bei den Gerichten bestehenden Untersuchungsgefängnisse, so wie es rücksichtlich der Strafhäuser der Fall ist, in allen Kronländern der unmittelbaren Obsorgeb des bestehenden oder eines zweiten Gefängnisinspektors unterordnet würde. Der Minister des Inneren behielt sich vor, mit Ah. Genehmigung diese Frage einer besonderen Erörterung zu unterziehen6.

III. Verminderung der Steuerzuschläge

Die vernommenen Klagen über die Höhe der Steuerzuschläge für Landes- und Gemeindebedürfnisse besonders in Ungern veranlaßten Se. Majestät zu der Ah. Aufforderung, deren möglichste Verminderung zu bewirken7.

Der Minister des Inneren bemerkte, er habe im Einvernehmen mit dem Finanzminister die Landesbudgets pro 1858 einer Revision unterzogen, infolge deren eine Verminderung des Erfordernisses, daher eine verhältnismäßige Herabsetzung der Steuerzuschläge, welche für Landesanlagen in Ungern ohnehin nicht groß seien, in Aussicht stehe. Was die Gemeindezuschläge betrifft, so beruhen dieselben zunächst auf den Anträgen der Lokalbehörden, welche das Bedürfnis der Gemeinden ermessen können. In dieser Beziehung hat der Minister des Inneren bereits früher wiederholtc die Weisung erteilt, die Voranschläge der Kommunen einer strengen Prüfung zu unterwerfen, infolge welcher es auch gelungen sei, einige Ermäßigung auch hier eintreten zu lassen. Im ganzen glaubte er die beruhigende Versicherung geben zu können, daß dim Jahr 1858 eine nicht unbedeutende Herabminderung eintreten werded . Gemeinde-, Kreis- und Landeserfordernis nebst Grundentlastung epro 1858e beanspruche in der ganzen Monarchie zirkaf 50 Millionen8.

IV. Gendarmeriebequartierung

Se. Majestät geruhten zu befehlen, daß die Frage über die Möglichkeit der Vereinfachung der Gendarmeriebequartierung und Verminderung der Kosten derselben mittelst Pauschalierung, sei es länder- oder regimenterweise, in Verhandlung genommen werde9.

Der Minister des Inneren bemerkte, es sei hierwegen eine Verhandlung bereits im Zuge, auch in Dalmatien teilweise der Versuch mit Pauschalierung gemacht worden und gelungen. Er werde sich daher diesen Gegenstand besonders angelegen sein lassen. Übrigens rühre das fortwährende Anwachsen der diesfälligen Auslagen mitunter von übertriebenen Anforderungen von Seite der Gendarmeriekommanden her, weshalb der Minister den Behörden die Weisung gegeben hat, sich hierbei streng an das Normale zu halten.

Der Chef der Obersten Polizeibehörde wunderte sich, daß der Aufwand zugenommen habe, nachdem durch die Reduzierung einer großen Anzahl von berittenen Gendarmen viele Lokalitäten entbehrlich geworden sein müssen. Nach seinem und des Ersten Generaladjutanten Sr. Majestät Erachten rühre die Verteuerung der Gendarmeriebequartierung mitunterg daher, daß die politischen Behörden bei dem Abschluß der Mietverträge die notwendigen Vorsichten außer acht lassen, daher es geschehe, daß Quartiere, die von dem Vermieter ursprünglich um billigen Zins abgelassen, in der Folge namhaft gesteigert und aus Mangel anderweitiger geeigneter Lokalitäten von der Gendarmerie behalten werden müssen hoder aber durch ein unerlaubtes Einverständnis der Quartiergeber mit den damit betrauten Organen kaum adaptierte Quartiere gekündigt und wieder andere gemietet werden, um diese herrichten zu lassen. Diese werden dann in kurzer Zeit wieder aufgekündigt, der Eigentümer behält das neu eingerichtete Haus, der Beamte seinen Dank und der Staat zahlt dasselbe drei- oder vierfachh, 10.

V. Verminderung der k. k. Okkupationstruppen im Kirchenstaate

Se. Majestät befahlen, die Frage in Erwägung zu ziehen, ob und in welcher Weise den Finanzen ein Ersatz für den Entgang zu verschaffen wäre, welcher sich ergäbe, wenn der päpstlichen Regierung die fernere Leistung des Beitrags von monatlich 30.000 f. für die k. k. Okkupationstruppen nachgesehen würde11.

Nachdem sich der tg. gefertigte Minister des Äußern für die Nachsicht dieser Leistung ausgesprochen hatte und ein Antrag wegen Absendung eines Kommissärs zur Erhebung der einschlägigen Verhältnisse von Sr. Majestät mit der Bemerkung beseitigt worden war, daß diese Verhältnisse bereits vollkommen aufgeklärt seien, handelte es sich um den schon früher vom Finanzminister gemachten Antrag, den Entgang der fraglichen 30.000 f. durch eine verhältnismäßige Reduktion der k. k. Truppen [im Kirchenstaate] auszugleichen.

Der Erste Generaladjutant Sr. Majestät hielt eine Verminderung des Standes der k. k. Okkupationstruppen im Kirchenstaate nach dem Urteile aller darüber vernommenen Generale nicht für ratsam, weil die Schwächung ihrer ohnehin nicht großen Zahl (9024 Mann) sie, wenn es zu einem Konflikt käme, einer Kompromittierung aussetzen könnte. Lieber würde er dafür stimmen, sie ganz herauszuziehen. Dieses geht jedoch nach dem Erachten des Ministers des Äußern nicht an, solange Frankreich seine Truppen im Kirchenstaate hält. Wohl aber schiene ihm, wenn sich sonstige Ersparungen im Transport von Mannschaft, Munition etc. des bestehenden Systems wegen nicht erreichen ließen, eine Reduktion der k. k. Truppen ausführbar zu sein. Denn da dieselben viel stärker als die französischen seien, nicht mehr Punkte als die letzteren zu besetzen habeni, übrigens auch die päpstlichen Truppen selbst besser organisiert worden und zur Verwendung für die Aufrechthaltung der Ruhe geeignet werden, so dürfte von einer Verminderung ihres Standes eine ernste Gefahr in keiner Beziehung zu besorgen sein. Auch der Finanzminister kann nur auf das lebhafteste diese Erleichterung befürworten. Nachdem die Franzosen mit bei weitem geringeren Kräften nebst Civitavecchia den gewichtigsten Punkt Rom selbst ohne Besorgnis vor einer Kompromittierung besetzt halten, so dürften wohl auch österreichischerseits 6 – 7000 Mann genügen, um ebenfalls nur zwei Punkte zu behaupten, welche überdies im Falle der Not ungleich leichter und schneller (als die Franzosen) || S. 132 PDF || durch Nachschübe aus dem lombardisch-venezianischen Königreiche verstärkt werden können. Nach den Sr. Majestät vorliegenden Berechnungen würde die Reduktion der k. k. Okkupationstruppen auf den Friedensstand eine Verminderung um 2567 Mann mit einem Kostenaufwande von monatlich 28.660 f. effektuieren, also eine Ersparung eintreten lassen, welche den Entgang der bisherigen Aufzahlung der römischen Regierung ungefähr ausgleichen würde. Eine andere Modalität der Verminderung der Besatzungstruppen wäre das Herausziehen ganzer Truppenkörper aus dem Kirchenstaate.

Insofern nun die eine dieser Modalitäten mehr dem kaiserlichen, die andere mehr dem päpstlichen Interesse zusagt, behielten sich Se. Majestät die Ah. Entscheidung hierüber vor12.

VI. Die galizischen Eisenbahnen

Se. Majestät geruhten der Konferenz die Bedenken vorlesen zu lassen, welche Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer, Präsident des Reichsrates, gegen die Ah. Gewährung der (mit Vorträgen des Handelsministers vom 15. und 18. Mai 1857, KZ. 2020, MCZ. 1799, KZ. 2273, MCZ. 2042, unterstützten) Bitten der Direktion der Kaiser-Ferdinands-Nordbahngesellschaft und des Verwaltungsrates der ostgalizischen Carl-Ludwigs-Bahngesellschaft um Enthebung der ersteren von der Übernahme und dem Ausbau der Strecke von Krakau nach Przemyśl und Übertragung derselben an die letztere Gesellschaft in einem eigenen, das Gutachten des Reichsrates einbegleitenden Vortrage niedergelegt haben13. Se. Majestät forderten sonach den Handelsminister auf, sich zu äußern, ob der Carl-Ludwigs-Bahngesellschaft die Strecke von Krakau nach Przemyśl politisch und finanziell unbedenklich überlassen werden könne, dann ob die Nordbahngesellschaft zur Beibehaltung derselben gezwungen werden könne und dabei so namhaft verlieren müsse, wie behauptet worden.

Der Handelsminister bemerkte j folgendes: Das Kapital der Carl-Ludwigs-Bahngesellschaft beträgt 40 Millionen. Dasselbe ist mit 15 Millionen in Galizien selbst von Grundbesitzern, || S. 133 PDF || Handelsleuten, Korporationen etc. gezeichnet. Die Credit-Anstalt und die Nordbahngesellschaft haben sich ebenfalls mit namhaften Beträgen beteiliget, und der Rest verteilt sich auf die solidesten Firmen des Inlandes. An dem Einfließen der zur Konstituierung der Gesellschaft nötigen ersten Einzahlungen ist daher wohl nicht zu zweifeln. Aber es ist zugleich mehr als wahrscheinlich, daß ungeachtet der ersten Einzahlungen das Unternehmen gänzlich ins Stocken geraten würde, da der Kurs der Aktien teils wegen des Umstandes, daß die östliche Bahn erst dann einen Ertrag abwerfen kann, wenn die westliche vollendet sein wird, teils deshalb, weil der Ausgangspunkt Przemyśl im Auslande wenig bekannt ist, unter den gegenwärtigen und wahrscheinlich noch längere Zeit anhaltenden Verhältnissen des Geldmarktes sich voraussichtlich außerordentlich ungünstig gestalten würde. In beiden Beziehungen würde das Unternehmen besser gestellt, wenn der Gesellschaft auch die westliche Bahn überlassen würde. Das Kapital der Carl Ludwigs-Bahngesellschaft würde dann zunächst der Vollendung der westlichen Bahn zugewendet werden, und in bezug auf die Ausführung der östlichen Bahn vorderhand eine Vertagung eintreten, die eben als die natürlichste und anständigste Lösung der gegenwärtigen Verlegenheit erscheint und jedenfalls einer förmlichen Auflösung der Gesellschaft vorzuziehen sein dürfte. Für die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegen die Staatsverwaltung in Beziehung auf die Ablösung der schon gebauten Strecke liegt übrigens die Sicherheit auch darin, daß die Nordbahngesellschaft sich bereit erklärt hat, diesfalls als Garant für die Carl-Ludwigs-Bahngesellschaft einzutreten.

Was die politische Seite des Gegenstandes betrifft, so glaubt der Handelsminister, daß, nachdem die Gesellschaft ihren Sitz in Wien hat und die erste Zusammensetzung des Verwaltungsrates größtenteils in der Hand der Regierung liegt, ein Grund zu Besorgnissen umso weniger vorliegen dürfte, als das lokale Element nur eine Fraktion des Verwaltungsrates bildet, dessen Einfluß bei den späteren durch die Aktionäre selbst erfolgenden Wahlerneuerungen voraussichtlich immer kleiner werden wird, da wohl nur ein kleiner Teil der Aktien in galizischen Händen sich erhalten dürfte.

Belangend das Verhältnis der Nordbahn selbst, so ist sie allerdings verpflichtet, die Strecke von Krakau bis Przemyśl zu übernehmen; nachdem jedoch die Sache noch nicht kzum förmlichen Abschlusse gediehen istk, so unterläge es auch in dieser Beziehung keinem || S. 134 PDF || Anstande, die Westbahn der Carl-Ludwigs-Bahngesellschaft zu übertragen. lWas endlich die nachteilige Auswirkung auf den Kurs der Nordbahnaktien aus der Beibehaltung der ganzen westgalizischen Strecke betrifft, so bemerkt der Handelsminister, daß derselben zwar durch Erleichterungen in den Bedingungen der Übernahme teilweise begegnet werden könnte, allein dabei blieben noch immer die Verlegenheiten rücksichtlich des Fortbestehens der Carl-Ludwigs-Bahngesellschaft unbehoben, und gerade diese sind es, mehr noch als die Schonung der Nordbahngesellschaft, welche zu dem vorgeschlagenen Arrangement drängen. Der Handelsministerl glaubte daher, auf seinem Antrage vom 18. Mai 1857 beharren zu sollen.

Auch der Finanzminister führte der Gewährung der Bitte um Übertragung der Krakau-Przemyśler Bahn an die Carl-Ludwigs-Bahngesellschaft mit aller Wärme das Wort. Wie er schon in seiner Abstimmung vom 13. Mai 1857 bemerkte, hat sich die Lage der Dinge seit der Bewerbung der Gesellschaft der Nordbahn um die galizische Weststrecke wesentlich geändert. Damals war es darum zu tun, bald eine Gesellschaft zu finden, welche zur Übernahme und Vollendung der fraglichen Bahn geeignet wäre. Die Nordbahngesellschaft erbot sich dazu und noch zu mehr, und es wäre ihr unter den damaligen Verhältnissen des Geldmarktes leicht gewesen, das erforderliche Kapital ohne Beeinträchtigung ihrer eigenen Unternehmung aufzubringen. Allein ihre Anträge wurden wiederholt zur Bewirkung mehrerer Modifikationen zurückgegeben, und in der Zwischenzeit kamen so viele neue Eisenbahnkonzessionen hinzu, daß alle Eisenbahnpapiere fielen, und namentlich die Nordbahnaktien eine Einbuße um 1000 f. per Stück erlitten. Dieser Rückschlag mußte natürlich auf die Nordbahngesellschaft höchst entmutigend wirken, und es ist wohl nicht zu verwundern, wenn sie gegenwärtig um Enthebung von einer Unternehmung bittet, die ihr bei der Notwendigkeit, ein Kapital von 38 Millionen aufzubringen, eine weitere und noch empfindlichere Entwertung ihrer Aktien in sichere Aussicht stellt. Es ist also ebenso billig, ihre gegenwärtige Bitte zu berücksichtigen, als es im Interesse des Staatskredits geboten ist, die bisher zur Freihaltung des Geldmarktes vor der Überflutung mit neuen Eisenbahnaktien getroffenen Maßregeln nicht dadurch zu vereiteln, daß man die Nordbahn zwingt, zum Behufe der Übernahme der Przemyśler Bahn neue Papiere und in einem so namhaften Betrage zu emittieren. Kann nun einerseits die fragliche Bahnstrecke ohne drückende Belastung der Nordbahngesellschaft und des öffentlichen Kredits nicht ausgeführt werden, so ergibt sich andererseits gegen deren Übertragung an die Carl-Ludwigs-Bahngesellschaft kein wesentliches Bedenken. Die Regierung selbst hat gewünscht, daß das Land und dessen Adel sich an der Bahn beteilige, sie selbst hat schon einen Teil der ursprünglich von der Nordbahn angestrebten Strecke der neu entstandenen || S. 135 PDF || galizischen Gesellschaft zugewiesen, und jetzt sollte sie ein Anerbieten, dessen Annahme beiden Parteien zum Vorteil gereicht, von der Hand weisen? Die Bedenken, welche gegen die Übertragung der ganzen Bahn an die Carl-Ludwigs-Bahngesellschaft erhoben wurden, sind zum Teil schon von dem Handelsminister widerlegt worden, die Gesellschaft weiset mein durch achtbare und sichere Firmen, und zwar 15 Millionen im Lande selbst, gedecktes Kapital von 40 Millionenm aus, und die Einwendung, daß es ihr, wenn sie die östliche Bahn nicht bauen kann, umso weniger gelingen werde, die durch den Hinzutritt der westlichen Strecke vergrößerte Aufgabe zu lösen, behebt sich durch die Betrachtung, daß die östliche Strecke nur dann mit Aussicht auf Erfolg in Angriff genommen werden kann, wenn die die Verbindung mit der Hauptader des Verkehrs vermittelnde Bahn bis Przemyśl hergestellt und in Betrieb ist.

Der Minister des Inneren vertrat dagegen wiederholt seine schon in der Konferenz vom 13. Mai 1857 geäußerte Ansicht. Er findet weder die Lage der Nordbahngesellschaft noch die Verhältnisse des öffentlichen Kredits gefährdet, wenn von der ersteren die Erfüllung dessen verlangt wird, wozu sie sich selbst erboten, als die Aussichten günstiger waren, und wovon sie jetzt dispensiert werden will, nachdem dieselben minder günstig sich gestaltet haben. Alle Kreditpapiere unterliegen den Schwankungen des Kurses, die Nordbahnaktien haben in dieser Beziehung keine Ausnahme gemacht, sie waren einst auf 750 gesunken und stehen gegenwärtig auf 1900. Bei einem solchen Stande ist wohl der Ruin der Gesellschaft nicht zu besorgen, wenn sie ein Unternehmen vollenden soll, welches von der Carl-Ludwigs-Gesellschaft, nebst deren eigener Aufgabe, mit einem gezeichneten Kapital von 15 Millionen begonnen werden willn . Die Hauptschwierigkeit für die Nordbahngesellschaft liegt in den Bedingungen, die ihr zur Übernahme der Przemyśler Bahn gesetzt sind. Gewährt man ihr angemessene Erleichterungen und Fristerstreckungen, so wird sie bei ihrem soliden Kredit ohne wesentlichen Druck auf ihre eigenen Geschäfte die nicht auf einmal, sondern nach Maß des jährlich fortschreitenden Baus sukzessive aufzubringenden Geldmittel sich zu verschaffen imstande sein. Sie hat die meisten Privilegien und Begünstigungen erhalten; erklärt sie sich unfähig, einer übernommenen Verbindlichkeit nachzukommen, und gibt ihr die Regierung hierin nach, so wäre damit für andere ein höchst gefährliches Präzedens gegeben, und es würde fernerhin auf keine Zusage für Übernahme von Eisenbahnbauten mit Sicherheit zu rechnen sein. Die Achtung vor der Nordbahngesellschaft selbst scheint es zu fordern, daß man sie beim Worte nehme. Faßt man die politische Seite dieser Angelegenheit ins Auge, so zeigt sich vor allem, daß es bedenklich ist, das ganze Eisenbahnnetz Galiziens mit dem Anschlusse an die Nordbahn in eine Hand zu legen. Eine von einem der galizischen Herren gemachte Äußerung läßt nicht undeutlich erkennen, welches Gewicht man dort jener Ausschließlichkeit beizulegen geneigt sein möchte. Es liegt aber auch im Interesse des Landes, daß die Eisenbahnen daselbst und zwar so bald als möglich zustande kommen. Die Carl-Ludwigs-Gesellschaft, wenn ihr die Krakau-Przemyśler Strecke zugeteilt wird, kann und wird nur mit dieser beginnen und den Bau der Ostbahn vertagen oder ganz fallen lassen. Sie kann auch erstere || S. 136 PDF || gewiß nicht schneller vollenden, als dies die Nordbahngesellschaft zu tun vermöchte. Das Land gewinnt also mit dem Tausch nicht um eine Meile Bahn mehr und verliert die wenigstens bis jetzt noch festzuhaltende Aussicht, daß neben dem Bau der westlichen Bahn durch die Nordbahngesellschaft gleichzeitig auch der Bau der Ostbahn durch die Carl-Ludwigs-Bahngesellschaft in Angriff genommen werden kann, indem doch nicht vorauszusetzen ist, daß letztere die 15 Millioneno ganz unbenützt werden lassen wolle. Der Minister des Inneren müßte daher auch aus politischen Rücksichten für die Belassung der Krakau-Przemyśler Strecke bei der Nordbahn stimmen14.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 9. Juli 1857.