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Nr. 403 Ministerkonferenz, Wien, 9. Juni 1857 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 9. 6.), gesehen Bach 12. 6., Thun 13. 6., Toggenburg, Bruck, Nádasdy, Kempen, Kellner.

MRZ. – KZ. 2502 –

Protokoll der zu Wien am 9. Junius 1857 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Ah. Entschließung über das Konferenzprotokoll vom 8. Mai 1857 in betreff vorläufiger Zusicherungen für die Westbahn

Der tg. gefertigte Präsident las die Ah. Entschließung vor, welche Se. Majestät über das Konferenzprotokoll vom 8. Mai l. J., KZ. 1887, MCZ. 1711, in betreff der vom Verwaltungsrate der Westbahn proponierten Verminderung ihres Aktienkapitals bezüglich einer vorläufigen Zusicherung, die Angelegenheit bei Sr. Majestät unterstützen zu wollen, unterm 7. d. M. dahin zu erteilen geruht haben, „daß mit Unterlassung jeder vorläufigen Meinungsäußerung sich lediglich die ordnungsmäßige Amtshandlung vorbehalten werde“1.

Der Handelsminister bemerkte, er habe sich bei der Erledigung der Eingabe des Verwaltungsrates der Westbahn genau innerhalb der Grenzen dieser Ah. Anordnung gehalten, indem er demselben ohne irgendeine Zusicherung für die Unterstützung des Antrags nur erklärte, daß er im Einvernehmen mit dem Minister des Inneren nichts dagegen habe, daß in das Programm der nächsten Generalversammlung der Westbahngesellschaft die Proposition wegen der Verminderung des Aktienkapitals aufgenommen werde. Dies ist sofort geschehen, und es ist der Vorschlag von der Generalversammlung angenommen worden, um dessen Genehmigung nunmehr vom Verwaltungsrate in einer Eingabe an den Handelsminister gebeten ward2. Er wird sonach dieselbe nunmehr der ordnungsmäßigen Amtshandlung unterziehen, und es wird ihm eine Abschrift des eingangs gedachten Konferenzprotokolls und der darauf erteilten Ah. Entschließung mitgeteilt werden, welche sohin auch den übrigen Konferenzmitgliedern zur Wissenschaft und Darnachachtung dient3.

II. Vorbehalt des Postregals bei der Donauschiffahrt

Der Handelsminister referierte über die Auslegung, welche dem in die Punktation der Donaukommission aufgenommenen „Vorbehalte des Postregals“ zu geben wäre4. Nach dem älteren Begriffe des Postregals wäre darunter auch das ausschließliche Recht zum periodischen Personentransporte verstanden. Wollte derselbe auf der Donau geltend gemacht werden, so würde dadurch nicht nur ein Recht beansprucht werden, welches die Staatsverwaltung in Österreich bisher nie geübt hat, sondern es würde auch damit die im Pariser Traktate ausgemachte Freiheit der Donauschiffahrt illusorisch. Die Elbeschiffahrtsakte5 enthält einen derlei Vorbehalt in Ansehung des Personen- und Frachtentransports ebenfalls nicht. Es wäre daher, nach dem Erachten des Handelsministers, sich auf dasjenige zu beschränken, was dermal faktisch noch Gegenstand des Postregals ist, nämlich auf die Beförderung von Briefen und periodischen Schriften, und in dieser Beziehung dürfte dasjenige maßgebend sein, was diesfalls in den beteiligten Staaten besteht. Es wäre daher die Erklärung des gedachten Vorbehalts dahin zu geben: „In betreff des Postregals soll bezüglich des Verkehrs mit Briefen und periodischen Schriften nach den in jedem Staate giltigen Normen verfahren werden“.

Die Konferenz erklärte sich hiermit einverstanden, und glaubte der Handelsminister, daß hierzu eine Ah. Genehmigung Sr. Majestät zu erbitten nicht erforderlich sein dürfte, da eine Abänderung der Ah. genehmigten Punktation nicht stattfindet6.

III. Gesetz zum Schutze von Mustern und Marken (in einem besondern Protokolle)

Wurde die Beratung über den Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Muster, dann gewerblichen Marken fortgesetzt und geschlossen, worüber ein abgesondertes Protokoll ausgefertigt ist7.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 18. Juni 1857.