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Nr. 397 Ministerkonferenz, Wien, 8. Mai 1857 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 8. 5.), gesehen Bach, Thun, K. Krauß, Toggenburg, Bruck, Kempen; abw. Kellner.

MRZ. – KZ. 1887 –

Protokoll der zu Wien am 8. Mai 1857 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

[I.] Rückkauf von 15 Millionen des Aktienkapitals der Westbahn betreffend

Gegenstand der Beratung war eine dem Handelsminister überreichte Eingabe der Verwaltung der Westbahn und der Credit-Anstalt wegen Genehmigung einiger Maßregeln zur Haltung des schwankenden Kurses der Westbahnaktien. Durch die Masse von Papieren aller Art, welche dermal den Geldmarkt überschwemmen, wird der Kurswert der im Kapitalsbetrage von 65 Millionen ausgegebenen und mit 30% eingezahlten Aktien der Westbahn so gedrückt, daß derselbe demnächst unter Pari zu sinken droht und die Aktionäre der Gefahr namhafter Verluste aussetzt. Um derselben zu begegnen, bitten die Proponenten 1. um Enthebung von der Verpflichtung zum Bau der Linz-Passauer-Bahn, 2. um die Erlaubnis, in der nächsten Generalversammlung den Rückkauf von 15 Millionen in ausgegebenen Aktien aus der auf das ganze Aktienkapital von 65 Millionen bereits eingezahlten Summe (à 30%) von 19 ½ Millionen Gulden vorschlagen zu dürfen, indem sie hoffen, daß durch Entziehung jener 15 Millionen Papiere aus dem Verkehr der Wert der noch verbleibenden 50 Millionen auf Pari werde gehalten werden können1.

Was die Bitte ad 1. betrifft, so war der Handelsminister der Ansicht, daß von einer Enthebung der Gesellschaft von der Verpflichtung zum Bau der Linz-Passauer-Bahn vorderhand || S. 81 PDF || keine Rede sein könne, weil die k. k. Regierung der königlich-bayerischen gegenüber hierwegen durch Vertrag gebunden und zur Ausführung dieser Bahnstrecke auch schon der Termin, nämlich längstens binnen sieben Jahren nach erteilter Konzession, festgesetzt ist. Möglich, daß auf dieses Begehren später wieder eingegangen werden kann, wenn wegen der in Bayern selbst, dem Vernehmen nach, gegen die Ausführung der dortigen östlichen (zum Anschluß an die Passauer Linie bestimmten) Strecke sich erhebenden Schwierigkeiten von Seite der dortigen Regierung ein Entgegenkommen zu erwarten wäre.

Nachdem auch der tg. gefertigte Minister des Äußern sich gegen die Enthebung von jener Verpflichtung erklärt hatte, wurde von Seite der Konferenz auf diese Bitte nicht weiter eingegangen2.

Ad 2. Die Frage über die Zulässigkeit der Proposition wegen Rückkauf der 15 Millionen Aktien ist von dem dreifachen Gesichtspunkte der aVereinsstatuten, der Bau- und dera Kreditsverhältnisse zu beurteilen. Die Würdigung der erstem dem Minister des Inneren anheimstellend, glaubte der Handelsminister sich von seinem Standpunkte zunächst über die zweite aussprechen zu sollen. In dieser Beziehung nun schiene ihm der Vorschlag zur Genehmigung nicht geeignet zu sein. Zum Rückkauf der 15 Millionen wird ein barer Betrag von 4 Millionen Gulden erfordert, welcher aus den auf das gesamte Aktienkapital eingezahlten 30 %, also aus dem bereits vorhandenen Baufonds von 19 Millionen Gulden entnommen werden soll. Dieser wird also um 4 Millionen Gulden verringert, und es ist klar, daß bei den umfassenden Arbeiten, welche zur Ausführung mehrerer Strecken zwischen Wien und Linz bereits in Angriff genommen worden sind, dann bei der bevorstehenden Anschaffung der Schienen im großen, eine so beträchtliche Schmälerung des Baukapitals das Bauobjekt selbst und dessen Ausführung in dem festgesetzten Termine gefährden müßte. Es kann den von der Gesellschaft in dieser Beziehung übernommenen Verpflichtungen gegenüber nicht als zulässig erscheinen, daß sie sich selbst einen Teil der Mittel entziehe, welche zur Erfüllung derselben beigeschafft worden sind. Was endlich die Kreditsfrage betrifft, so schiene dem Handelsminister durch die vorgeschlagene Maßregel, welche übrigens einen bisher unerhörten Vorgang darstellen würde, dem angestrebten Ziele in nachhaltiger Weise nicht entsprochen werden zu können. bEs scheint ihm die Annahme durch nichts begründet, daß das Sinken der Westbahnaktien in der Größe des Aktienkapitals dieser einzelnen Unternehmung ihren Grund habe, da die Erscheinung sich auf alle Bahnaktien erstreckt, die (wenigstens die garantierten) dem Geldmarkte gegenüber so ziemlich eine homogene Masse darstellen. Das Halten der Kurse durch künstliche Mittel stellt sich aber in letzter Folge als eine sowohl für die volkswirtschaftlichen Interessen wie für den Staatskredit gefährliche Maßregel dar.b Es scheint ihm die || S. 82 PDF || Annahme durch nichts begründet, daß das Sinken der Westbahnaktien in der Größe des Aktienkapitals dieser einzelnen Unternehmung ihren Grund habe, da die Erscheinung sich auf alle Bahnaktien erstreckt, die (wenigstens die garantierten) dem Geldmarkte gegenüber so ziemlich eine homogene Masse darstellen. Das Halten der Kurse durch künstliche Mittel stellt sich aber in letzter Folge als eine sowohl für die volkswirtschaftlichen Interessen wie für den Staatskredit gefährliche Maßregel dar.

Der Finanzminister bemerkte, für den gegenwärtigen Moment scheinen ihm die finanziellen und Kreditsrücksichten die überwiegenden zu sein. Die Überfüllungc mit den durch so viele Konzessionen neu geschaffenen Papieren drückt natürlich den dGeldmarkt im allgemeinen, daher auch dend Kurs unserer Staatspapiere und läßt besorgen, daß auch ein großer Teil ediesere Papiere aus dem Auslande nach Österreich zurückkommt und sie noch mehr sinken macht fund in die so schwierigen Valutaverhältnisse neue Störungen bringt. Der Druck komme überhaupt von außen her, namentlich von Paris, wo gerade deshalb die französische Regierung eben beschäftigt sei, eine große Maßregel zu ergreifen, um dem Kurse von Wertpapieren auf der Pariser Börse durch die Verdoppelung des Bankkapitals neue Mittel zur Deponierung zuzuführen. Zu diesem Zwecke sei gerade in Österreich die Credit-Anstalt geschaffen und berufen, da die Nationalbank nur auf Staatseffekten leihe. Der Finanzminister habe daher einen anderen Weg betreten. Außerordentliche Zustände machen auch außerordentliche Mittel der Abhilfe notwendigf . Um dem aus der Belastung der Börse mit Papieren entstehenden Übel möglichst zu begegnen, ist, nebst der Einstellung neuer Konzessionen zu Unternehmungen mit Aktienemission3, bewirkt worden, daß von den bereits konzessionierten vier Eisenbahnen, welche noch keine Aktienscheine ausgegeben haben, bis Ende 1857 damit innegehalten und selbst, wenn deren Ausfertigung zur Konstituierung der Gesellschaft erforderlich ist, die Aktienscheine unter Verschluß gehalten und nicht zur Verteilung gebracht werden sollen. Hiermit ist ein Aktienkapital von 108 Millionen für heuer wenigstens von dem Verkehr abgehalten worden4. Eine wesentliche Unterstützung würde es sein, wenn die Summe der dem Geldmarkt entzogenen Papiere um die weitern 15 Millionen der Westbahn erhöht würde, deren Rückkauf von der Gesellschaft hier proponiert wird, und eine noch größere Erleichterung steht bevor, wenn auf das Begehren der Nordbahn und der Ostgalizischen Bahngesellschaft eingegangen würde, gwodurch die Nordbahn der Notwendigkeit enthoben würde, ihr Aktienkapital um 38 Millionen zu vermehreng,5. Alle diese Verfügungen zusammen würden, wenigstens für dieses Jahr, eine Summe von 160 Millionen in Wertpapieren vom || S. 83 PDF || Geldmarkte fernehalten und geeignet sein, nicht nur die gegenwärtige Krise zu bewältigen, sondern auch beim Eintritte weiterer günstiger Konjunkturen eine wesentliche und nachhaltige Verbesserung des Kurses auch für die Zukunft zu verbürgen. Schon aus dieser Rücksicht alleine also würde der Finanzminister sich [für] die Gewährung des angesuchten Rückkaufs der 15 Millionen der Westbahn erklären. Es treten aber auch noch besondere Rücksichten ein, welche diesen Antrag empfehlen dürften. Die Westbahn ist unter sehr onerosen Bedingungen konzessioniert worden6, sie hat itzt, nach Beginn der Arbeiten, die Erfahrung gemacht, daß sie sehr teuer bauen muß (eine Million Gulden per Meile), sie hat, wenn sie in Betrieb gesetzt sein wird, von der Donaudampfschiffahrt Konkurrenz auszuhalten, sie hat endlich den Fehler begangen, daß sie, statt nach dem Beispiel anderer Unternehmungen nur einen Teil des Aktienkapitals zu emittieren, das ganze hinausgegeben. Alle diese Verhältnisse wirken drückend auf den Kurs ihrer Papiere, und es wurde derselbe bisher nur dadurch auf Pari gehalten, daß die Credit-Anstalt sie zu diesem Preise kaufte. Umso mehr also erscheint sie [die Gesellschaft] und die ihr zur Seite stehende Credit-Anstalt einer Beihilfe würdig, welche überdies auch ohne Nachteil für irgendjemand gewährt werden kann, indem das nach Verwendung von 4 Millionen Gulden zum Rückkauf der 15 Millionen Aktien noch erübrigende Baukapital von 15 Millionen Gulden unmöglich in einem Jahr auf den Bau verausgabt, für weitere Bedürfnisse sohin durch Nachzahlungen auf die nur mit 30% eingezahlten ausgegebenen Aktien oder durch Anleihen vorgesorgt werden kann. Nicht das Bauobjekt würde durch die Genehmigung der Proposition gefährdet sein, hda die rückzukaufenden 15 Millionen Aktien nicht vernichtet werden, daher auch als Depot benützt werden können, um später wieder ausgegeben zu werden oder wie bei anderen Gesellschaften in Prioritätsobligationen umgewandelt zu werdenh, wohl aber wäre der allgemeine Kredit und das Interesse so vieler kleiner Aktionäre, welche ihre Papiere bei der Credit-Anstalt verpfändet haben, preisgegeben, wenn durch Verweigerung der erbetenen Maßregel der Sturz dieser Papiere und der Verlust sowohl der Aktionäre als der Credit-Anstalt mit allen für den öffentlichen Kredit verbundenen Konsequenzen herbeigeführt werden sollte. Der Finanzminister seinerseits müßte gegen eine solche Auffassung dieser Angelegenheit Verwahrung einlegen.

Der Minister des Inneren teilte zwar das Bedenken, daß durch den Rückkauf der 15 Millionen das Baukapital vermindert und die Anzahl der Garanten desselben verringert werde. Indessen scheint ihm dieses Bedenken von den Bedenken überwogen zu werden, welche der Finanzminister gegen die Verweigerung der erbetenen Maßregel erhoben hat. Von seinem Standpunkte allein, mit Rücksicht auf die Vereinsvorschriften würde er nicht glauben, daß die Regierung Grund habe, einem statutenmäßig gefaßten Beschlusse der Generalversammlung der Gesellschaft auf Rückkauf der 15 Millionen Aktien beziehungsweise auf ivorläufige Verminderung des Aktien- und Unternehmungskapitals um diesen Betrag unter Vorbehalt der später im Erfordernisfalle mit Genehmigung der Regierung zu veranlassenden Erhöhung (durch Aktien oder Prioritätsobligationen) die Genehmigung zu versagen; er würde daher unter der gedachten Voraussetzungi vorläufige Verminderung des Aktien- und Unternehmungskapitals um || S. 84 PDF || diesen Betrag unter Vorbehalt der später im Erfordernisfalle mit Genehmigung der Regierung zu veranlassenden Erhöhung (durch Aktien oder Prioritätsobligationen) die Genehmigung zu versagen; er würde daher unter der gedachten Voraussetzung keinen Anstand nehmen, bei Sr. Majestät dessen Genehmigung zu bevorworten. Der Kultusminister würde zwar, wenn es sich bloß um die Interessen der Gesellschaft handelte, das Einschreiten nicht befürworten, nachdem jedoch der Finanzminister von dessen Verweigerung bedenkliche Folgen für den öffentlichen Kredit und insbesondere für unsere Staatspapiere befürchtet, so glaubte der Votant, nicht dagegen sein, sondern sich der Ansicht des Ministers des Inneren anschließen zu sollen, welche in der Hauptsache mit jener des Finanzministers übereinstimmt. Desgleichen erklärte sich der Chef der Obersten Polizeibehörde für die Meinung des Ministers des Inneren. Nur der Justizminister , jwelcher es für die Finanzverwaltung bedenklich und gefährlich hielt, sich in eine Einflußnahme auf den Börsenkurs von Industrie- und Spekulationspapieren einzulassenj, glaubte im wesentlichen, der Ansicht des Handelsministers beitreten zu sollen, indem er außer den von diesem selbst angeführten Bedenken auch noch das weitere Bedenken erhob, ob die Gesellschaft berechtigt ist, über ihr Vermögen in der Art, wie hier beabsichtigt wird, zu disponieren. Es schien ihm angemessener zu sein, sich hierüber überhaupt erst dann auszusprechen, wenn der Beschluß der Generalversammlung samt Gesellschaftsstatuten und den Verhandlungsakten vorliegt. In dieser Beziehung nun gaben die Minister des Handels und der Finanzen die Aufklärung, daß einerseits die Verwaltung der Westbahn, andererseits die Credit-Anstalt hiebei eine Art vorläufiger Zusicherung der Staatsverwaltung zu erlangen beabsichtigen, und zwar die erstere, weil sie, wenn sie bei ihrem Projekte auf die Unterstützung der Regierung durchaus nicht rechnen könnte, dasselbe gar nicht vor die Generalversammlung bringen würde, die letztere, um doch einigen Haltpunkt für die ferne Gebarung beim Einkaufe der Westbahnaktien zu gewinnen, den sie unmöglich fortsetzen könnte, wenn nicht die beabsichtigte Kapitalverminderung einträte.

Es kann zwar, wie der tg. gefertigte Vorsitzende unter allseitiger Zustimmung bemerkte, von einer vorläufigen Versicherung, daß die Konferenz die Proposition unterstützen werde, schon vermöge der Stellung der Konferenz sowohl Sr. Majestät als der Partei gegenüber schlechterdings keine Rede sein, nur der betreffende Minister könnte für seine Person ein Versprechen geben, die Angelegenheit bei Sr. Majestät unterstützen zu wollen. Nachdem jedoch im vorliegenden Falle die betreffenden Minister verschiedener Meinung waren, schien dem Finanzminister die Entscheidung der Konferenz über die vorläufige Frage notwendig zu sein. Es würde sich sonach nur um die Formulierung der Antwort handeln, welche der Handelsminister der Gesellschaft zu geben hätte. Dieselbe würde nach dem Mehrheitsbeschlusse dahin lauten, der Handelsminister habe im Einvernehmen mit dem Minister des Inneren nichts dagegen, daß in das Programm der nächsten Generalversammlung die Proposition über eine Kapitalverminderung aufgenommen werde, und dem Finanzminister würde es anheimgestellt bleiben, der Kreditbank zu eröffnen, || S. 85 PDF || daß er für seine Person den gedachten Vorschlag seinerzeit Allerhöchstenorts bevorworten wolle7.

Ah. E. kIch finde den Konferenzbeschluß vom 8. vergangenen Monats, MCZ. 1711, nicht zu genehmigen, sondern anzuordnen, daß mit Unterlassung jeder vorläufigen Meinungsäußerung sich lediglich die ordnungsmäßige Amtshandlung vorbehalten werdek . Franz Joseph. Laxenburg, den 7. Juni 1857.