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Nr. 386 Ministerkonferenz, Wien, 20. März 1857 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Buol 26. 3.), vidi Erzherzog Albrecht, gesehen Bach, Thun, K. Krauß, Toggenburg, Bruck, Grünne, Kempena .

MRZ. – KZ. 102 –

Protokoll der am 20. März 1857 unter dem Ah. Vorsitze Sr. k. k. apost. Majestät abgehaltenen Konferenz.

[I.] Angelegenheiten des Königreiches Ungarn

Se. Majestät der Kaiser geruhten als Gegenstand der heutigen Konferenz mehrere Angelegenheiten des Königreiches Ungarn zu bezeichnen. Es herrsche in diesem Land eine durch Wühlereien aller Art hervorgerufene bedeutende Agitation zu dem doppelten Zwecke: einerseits dem günstigen Eindrucke der beabsichtigten Ah. Reise entgegenzuarbeiten, und andererseits die Erfüllung mancher bis jetzt abgelehnter Wünsche durchzusetzen. Diese Verhältnisse und die daraus hervorgehenden Schwierigkeiten machen den bevorstehenden Ah. Aufenthalt in Ungarn zu einer für die Wohlfahrt dieses Kronlandes sowohl als für den Gesamtstaat wichtigen Epoche1. Es ist der entschiedene Wille Sr. Majestät, den Versuchen, die man in Ungarn machen dürfte, gegenüber an den Grundprinzipien, welche Allerhöchstdieselben bei der Regierung des Kaiserstaates bisher geleitet haben, unabänderlich festzuhalten. Damit aber in diesem Lande nicht Hoffnungen genährt werden, die Se. Majestät keineswegs zu erfüllen geneigt sind, ist es notwendig, daß die höchsten Regierungsorgane sich schon jetzt bei vorkommenden Anlässen in einer Weise aussprechen, welche darüber keinen Zweifel läßt, daß Allerhöchstdieselben von jenen Prinzipien nicht ein Haarbreit abzuweichen entschlossen sind. Se. k. k. apost. Majestät geruhten daher die Minister zu beauftragen, daß sie sich diese Ah. Willensmeinung zu ihrer Richtschnur genau gegenwärtig halten. Da jedoch Se. Majestät andererseits Ah. geneigt sind, aus Anlaß der Reise nach Ungarn, dem Lande jene Erleichterungen und Begünstigungen zu gewähren, die mit den obersten Regierungsgrundsätzen vereinbarlich sind und welchen keine anderweitigen überwiegenden Rücksichten im Wege stehen, geruhten Allerhöchstdieselben Se. k. k. Hoheit den durchlauchtigen Herrn Erzherzog Generalgouverneur aufzufordern, die von Höchstdemselben diesfalls bereits zusammengestellten Wünsche in Vortrag zu bringen2.

1. Mit dem Verwaltungsjahre 1856 ist im Pest-Ofner, dann im Großwardeiner Verwaltungsbezirk eine bedeutende, über 2 Millionen jährlich betragende Erhöhung der Grundsteuer || S. 12 PDF || eingetreten, deren Basis man als unrichtig bezeichnet und die umso empfindlicher fällt, als sie gleichzeitig mit der Verminderung der Kornpreise eintrat3. Bei dem laut gewordenen Wunsche nach Behebung der angeblich vorhandenen Überbürdung haben Se. k. k. Hoheit der durchlauchtige Herr Erzherzog Albrecht Höchstsich darüber bereits mit dem Finanzminister in das Einvernehmen gesetzt, und es wird der letztere unverzüglich einen im Steuerfache erfahrenen, völlig unbefangenen höheren Beamten von hier nach Ungarn senden, um sich durch sogenannte Stichproben die Überzeugung über die Richtigkeit der Ertragsschätzungen zu verschaffen und die sonstigen angeblich vorhandenen wesentlichen Gebrechen zu prüfen. Der Finanzminister hofft, daß diese Erhebungen bald beendigt sein werden, und behält sich vor, über das Ergebnis au. Vortrag zu erstatten, glaubt aber schon im vorhinein erklären zu sollen, daß er gegen jede Verrückung der Basis des Steuersystems stimmen müßte und es sich nur um die Berichtigung von Irrtümern in der Anwendung oder von Mängeln in der Durchführung des Systems handeln könne4.

2. Von den Steuerpflichtigen wird ferner darüber geklagt, daß infolge der vorgedachten, mit dem Verwaltungsjahre 1857 eingetretenen Grundsteuererhöhung sich der Landeserfordernisbeitrag5 – welcher behufs der Bedeckung des Grundentlastungserfordernisses für 1857 gegen 1856 ohnehin bedeutend (nämlich von 21 Kreuzer auf 40 Kreuzer per Steuergulden) habe erhöht werden müssen – noch insbesondere um circa 1,300.000 fl. gesteigert habe. Der Minister des Inneren gab hierüber die Aufklärung, daß die letztgedachte Mehreinnahme des Landesfonds in der mit dem Verwaltungsjahre 1857 eingetretenen Erhöhung der Grundsteuervorschreibung ihren Grund habe und daß darauf – abgesehen von Ausfällen – nur unter Voraussetzung der Aufrechthaltung dieser neuen Vorschreibung zu rechnen sei; daß übrigens der Landesfonds im laufenden Jahre dieses Mehrbetrages keineswegs bedürfe, da bei der Ausmessung des Zuschlagsperzentes nicht die neue, sondern die ältere, im Verwaltungsjahre 1856 bestandene Grundsteuerausschreibung zur Grundlage genommen worden sei.

Als hierauf Se. Majestät der Kaiser auszusprechen geruhten, es unterliege sonach keinem Anstande, die diesen Verhältnissen entsprechende Herabminderung des Landeszuschlages eintreten zu lassen, gab der Minister des Inneren die Versicherung, er werde || S. 13 PDF || sich ohne Verzug mit dem Finanzminister in das Einvernehmen setzen, um den Kontribuenten in dieser Beziehung die gewünschte Erleichterung zu verschaffen6.

3. Die Erwerb- und Personalsteuern wären in Ungarn aufzuheben, zumal sie in den übrigen Kronländern nicht mehr bestehen7. Der Finanzminister erklärte, daß er im Prinzip mit der Aufhebung dieser auf einem unrichtigen Steuersysteme beruhenden Auflagen völlig einverstanden sei; doch könne dies so lange nicht geschehen, bis für die Deckung des daraus hervorgehenden, mehrere Millionen betragenden Ausfalles an den Staatseinnahmen ein Ersatz durch Einführung anderer, mehr rationeller und gerechter verteilter Steuern gefunden ist. Se. k. k. Hoheit drückten den Wunsch aus, daß – wo möglich – die Aufhebung dieser Steuern während der Ah. Anwesenheit in Ungarn wenigstens im Grundsatze ausgesprochen werde8.

4. Der neuen Organisation der Behörden in Ungarn ist noch immer der Stempel der Dauer nicht aufgedrückt9. Dies macht sich namentlich in dem Mangel an stabilen Amtslokalen für die Behörden – selbst die oberen – fühlbar. Se. kaiserliche Hoheit halten es für dringend notwendig, daß diesfalls bald Abhülfe getroffen werde. Nachdem der Minister des Inneren diese Notwendigkeit, und zwar insbesondere bezüglich der Statthaltereiabteilungen in Preßburg, Kaschau und Oedenburg anerkannt hatte, bat er Se. Majestät um die – sofort auch Ah. erteilte – Ermächtigung, diese Angelegenheit mit Beschleunigung durch Verhandlung auf kurzem Wege mit dem Finanzminister beendigen und das Resultat au. vorlegen zu dürfen10.

5. Es wäre jährlich eine bestimmte Summe für den Bau von Stuhlrichteramtslokalen zu bestimmen, da diese Ämter oft sehr schlecht, ja selbst in Bauernhäusern untergebracht sind. Der Minister des Inneren fand gegen die Fixierung einer || S. 14 PDF || jährlichen Dotation für diesen Zweck nichts zu erinnern, glaubte jedoch, daß die Sache der ordentlichen Geschäftsbehandlung zu überlassen wäre.

6. Nachdem in Altenburg bloß für den höheren wissenschaftlichen Unterricht in der Landwirtschaft gesorgt wird11, bleibt noch das Bedürfnis von landwirtschaftlichen Mittelschulen, insbesondere auch zur Bildung von einfachen Wirtschaftsinspektoren (Ispáns) zu befriedigen. Die Errichtung von zwei solchen Schulen – in Debreczin und Kecskemét – wäre sehr wünschenswert, zumal wenn auch die Forstwirtschaft berücksichtigt würde. Der Minister des Inneren, hiemit völlig einverstanden, glaubte, daß ein ähnliches Institut für Kroatien zu gründen wäre und der Staat die Lehrer zu besolden hätte, um sich den nötigen Einfluß auf die Anstalten zu wahren. Der Minister behält sich vor, Sr. Majestät ehestens die diesfälligen au. Anträge zu erstatten12.

7. Dem Bau der Leopoldstädter Kirche zu Pest wäre ein kräftiger Impuls zu geben13. Der Kultusminister referierte, daß er sich bereits damit beschäftigt und daran gedacht habe, den ungarischen Religionsfonds dazu in Anspruch zu nehmen; allein der Finanzminister habe sich dagegen erklärt. Nebst dem Mangel an Geld stehe hier aber auch der Mangel an einem Bauplan im Wege, da bis jetzt kein solcher Plan die höhere Genehmigung erhalten hat und der Stadtbaumeister die Fundamente und was sonst besteht, nach einem – wie es scheint – bloß ihm allein bekannten Plane aus den bisher eingeflossenen Geldern hergestellt hat. Dieser Eigenmächtigkeit wäre vor allem zu steuern14.

8. Der Wiederaufbau des königlichen Schlosses in Ofen hat mehr als 2 Millionen gekostet, worauf erst 800.000 fl. durch Steuerzuschüsse vom Land hereingebracht wurden. Der Überrest soll im Laufe von zehn Jahren durch weitere Steuerzuschläge hereingebracht werden15.

|| S. 15 PDF || Se. k. k. Hoheit glauben, daß die Finanzen auf den Rückersatz des Baukostenrestes zu verzichten hätten und die aus den diesfälligen Steuerzuschüssen zu erzielende Jahreseinnahme von Sr. Majestät Ag. zu anderen Landeszwecken zu widmen wäre. Die Minister des Inneren und der Finanzen waren ebenfalls der Meinung, daß auf den Ersatz der Baukosten zu verzichten wäre; nur hätte dann der Zuschlag ganz aufzuhören, weil die große Masse der Steuerzahler – ungeachtet der Widmung für andere Landeszwecke – in dem Wahn bliebe, daß sie noch fortan für das Schloß zahlen und ihnen somit auch keine Erleichterung zugeht. Baron Bruck würde selbst dagegen nichts einwenden, daß die bereits eingezahlten 800.000 fl. zu anderen Landeszwecken gewidmet werden.

Se. Majestät geruhten hierauf Ah. zu bestimmen, daß der Zuschlag für die Schloßbaukosten vom Verwaltungsjahre 1858 an eingestellt und das bereits Eingezahlte zu Landeszwecken gewidmet werde16.

9. Es fehlt noch immer an einem Gebäude für die medizinische Fakultät in Pest, und es wäre wünschenswert, wenn hierüber während der Ah. Gegenwart Sr. Majestät in Pest ein Ausspruch – sei es auch vorderhand nur im Prinzip – erfolgte. Der Kultusminister sicherte zu, daß er diese Verhandlung möglichst beschleunigen werde17.

10. Dieselbe Zusicherung gab der Kultusminister in bezug auf die Ausmittlung eines Gebäudes für das Tierarzneiinstitut18.

|| S. 16 PDF || 11. Die Austragung der Verhandlung über das Vermögen des Ludoviceum ist noch immer in der Schwebe und wäre abzuschließen. Der Erste Generaladjutant Sr. Majestät Graf Grünne referierte über einige dagegen obwaltende Anstände. Der Minister des Inneren behielt sich vor, die Sache dort, wo sie jetzt anhängig ist, zu urgieren19.

12. Der für das Spital entbehrliche größte Teil des Orczyschen Gartens20 wäre vom Ärar dem Ludovikalfonds abzukaufen und der Stadt Pest – mit der Verpflichtung zum Unterhalte – Ag. zu schenken. Se. kaiserliche Hoheit besorgen, daß im Fall des Verkaufs an Private der fragliche Gartengrund zu einer Fabrik verbaut würde, was für das Spital manche Nachteile haben kann. Andererseits wäre es wünschenswert, diese Oase in der Sandwüste um Pest den Stadtbewohnern zu erhalten. Der Minister des Inneren bemerkte, daß durch dieses Geschenk jedenfalls der Stadt auch eine Last aufgebürdet würde21.

13. Es wäre sehr gut, wenn über den Bau der Irrenanstalt, der allseitig als höchst dringend erkannt wird, ein Ah. Ausspruch – wenn auch nur über das Prinzip – erfolgte22.

14. Dem Landwirtschaftsvereine dürften die Vorschüsse, welche er aus dem Landesfonds im Gesamtbetrage von 20.000 fl. erhalten hat, nachzusehen sein, nachdem der Verein die Mittel zum Ersatze nicht besitzt.

Se. Majestät geruhten die Ah. Geneigtheit zu dieser Nachsicht auszusprechenb,23.

|| S. 17 PDF || 15. Für das ungarische Nationalmuseum wäre eine Sammlung von Inkunabeln etc., welche der gräflich Radayschen Familie gehört, um den Preis von 30 – 40.000 fl. anzukaufen, da dieses Museum ein in Ungarn sehr beliebtes Institut ist24.

Der Minister des Inneren deutete auf die Notwendigkeit hin, vorerst die Sammlung durch Fachmänner prüfen und schätzen zu lassen, und Se. k. k. Hoheit behielten Sich vor, nach Vornahme dieser Schätzung weitere Anträge zu erstatten.

16. Zur Ausbildung von talentvollen jungen Ungarn im Fache der Malerei, Bildhauerei und des Gesanges wären Reisestipendien zu gründen25.

17. Die Verhandlungen, um den finanziellen Verlegenheiten der Stadt Ofen abzuhelfen, wären zu beschleunigen26.

18. Die Militärquartierzinsvergütungen an die Stadt Pest, welche außer allem Verhältnisse zu ihrem wirklichen Aufwand stehen, wären angemessen zu erhöhen. Der Minister des Inneren bemerkte, daß über diesen Gegenstand eine allgemeine Verhandlung im Zuge sei, worüber der Ah. Schlußfassung entgegengesehen werde27.

19. Der Pester Beamtenpensionsverein hat sein Vermögen durch die Entwertung der Kossuthnoten größtenteils verloren. Mit einem nicht großen Opfer aus den Finanzen ließe sich die Existenz dieses wohltätigen Instituts sichern28.

|| S. 18 PDF || Se. k. k. Hoheit werden Sich diesfalls an den Finanzminister wenden.

20. Das Unternehmen der Theißregulierungsgesellschaft verdiene volle Aufmerksamkeit und Unterstützung von Seite der Regierung. Die Frage über die Aufnahme eines Anlehens per 15 Millionen unter Staatsgarantie befindet sich noch in Verhandlung29.

21. Ebenso wäre das Zustandekommen des projektierten Weinbauvereines zu fördern. Der Minister des Inneren behält sich vor, über den Stand der Verhandlung Erkundigungen einzuziehen30.

22. Zur Begünstigung der Tabakkultur würde sich die Bewilligung besserer Klassen und höherer Fuhrkostenvergütungen für den eingelieferten Tabak empfehlen. Se. k. k. Hoheit behalten Sich vor, ein Memoire des Grafen Emil Dessewffy über diesen Gegenstand dem Finanzminister einzusenden31.

23. Die Dotation des griechisch-katholischen Kapitels in Eperies ist so gering, ja ärmlich bemessen, daß eine Abhülfe unerläßlich erscheint. Minister Graf Thun behält sich vor, hierüber Erhebungen anzustellen32.

24. Wegen Begnadigung einiger politischer Verbrecher dürfte ein Ah. Beschluß gefaßt werden.

Nachdem der Justizminister geäußert hatte, daß er bereits die Materialien zu einem demnächst hierüber au. zu erstattenden Vortrag zusammengestellt habe, und der Minister des Inneren bemerkt hatte, daß in Siebenbürgen noch politische Prozesse aus den Jahren 1848 und 1849 im Zuge seien, mit welchen wohl endlich ein Abschluß zu machen wäre, geruhten Se. Majestät der Kaiser zu befehlen, daß die Minister der Justiz und des Inneren im Vernehmen mit dem Chef der Obersten Polizeibehörde Allerhöchstenorts fördersamst über diese Gegenstände ihre Anträge erstatten33.

|| S. 19 PDF || 25. Die Frage über die Zurückstellung konfiszierter Güter hält noch einige Familien in Spannung; man gibt sich diesfalls auch manchen zu weit gehenden Hoffnungen hin34.

Se. Majestät geruhten zu bemerken, daß für die Zurückgabe des Vermögens von justifizierten Verbrechern sich noch eher ein Grund geltend machen lasse, als zugunsten jener Flüchtlinge, die nicht zurückkehren wollen35.

Se. k. k. Hoheit machten darauf aufmerksam, daß die Verhandlungen über die Rückkehrgesuche bei dem gegenwärtigen Geschäftsgange, besonders wenn der Flüchtling außer Europa domiziliert, sich sehr in die Länge ziehen und daß zugleich eine Vereinfachung des Geschäfts und eine Wohltat für den nicht selten im Elend schmachtenden Flüchtlinge erzielt werden könnte, wenn man den k. k. Gesandtschaften und Konsulaten ein Verzeichnis der von der Rückkehr ausgeschlossenen Flüchtlinge, und zwar mit der Ermächtigung übersenden würde, den nicht ausgeschlossenen gegen Ausfertigung des vorgeschriebenen Loyalitätsreverses sofort Pässe zur Heimkehr auszustellen. Auf diese Weise würden nur mehr die Gesuche von den im Verzeichnisse der Ausgeschlossenen Aufgeführten vorläufig zur Verhandlung an die Zentralstellen eingesendet werden müssen.

Se. k. k. apost. Majestät geruhten zu befehlen, daß dieser Antrag, und zwar mit der Ausdehnung auf die politischen Flüchtlinge aus allen Provinzen, von den Ministern des Inneren und der Justiz, dann dem Chef der Obersten Polizeibehörde in Beratung zu ziehen sei. || S. 20 PDF || Die gewesenen Militärs blieben jedoch von dieser Maßregel ausgeschlossen, da selbe jedenfalls vor das Kriegsgericht gehören36.

26. Es sind noch immer Verhandlungen im Zug wegen Rechnungslegung über während der Revolution an verschiedene Private erfolgte Gelder und Vorschüsse. Diese Verhandlungen verursachen Mißstimmung und führen doch zu keinem nennenswerten finanziellen Resultat.

Se. Majestät geruhten zu befehlen, daß der Finanzminister nach beschleunigter Einholung der erforderlichen Auskünfte über diesen Gegenstand Vortrag erstatte37.

Schließlich kamen noch einige andere Punkte zur Sprache:

a) Die Frage, was mit den definitiv konfiszierten ungarischen Gütern zu geschehen habe38. Während der Minister des Inneren glaubte, daß über die für derlei Güter liquidierten Grundentlastungsobligationen zu Landeszwecken schon jetzt verfügt werden könnte, war der Finanzminister des Erachtens, daß dieselben noch intakt zu lassen wären, welche Ansicht auch die Ah. Billigung erhielt39.

b) Die Neugestaltung der ungarischen Akademie der Wissenschaften, worüber die au. Anträge bereits erstattet wurden. Der Minister des Inneren glaubte es als erwünscht betrachten zu sollen, wenn ein Ah. Beschluß hierüber noch vor der Reise Sr. Majestät erfolgen würde40.

c) Die Rehabilitierung und Wiedereinsetzung des gewesenen Bischofs von Csanád, v. Lonovics, in die geheime Ratswürde und den Stephansorden, für den sich der Kardinal Viale-Prelà angelegentlich verwendet hatte, und welche Rehabilitierung auch Se. k. k. Hoheit, dann die Minister des Inneren und des Kultus mit Hinblick auf des Lonovics vormärzliche Verdienste und sein tadelloses Benehmen seit dem Ende der Revolution bevorworten zu dürfen glaubten41.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 1. April 1857.