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Nr. 368 Ministerkonferenz, Wien, 21. Oktober 1856 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und amv. (Buol 21. 10.), Bach, Thun, K. Krauß, Toggenburg, Bruck.

MRZ. – KZ. 4159 –

Protokoll der zu Wien am 21. Oktober 1856 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Gnadengabe für die Statthaltereikanzlistenwaise Albert v. Berger

Der Minister des Inneren referierte über die zeuge seines Vortrags vom 16. Oktober 1856, KZ. 3986, MCZ. 3663, zwischen ihm und dem Finanzminister obwaltende Verschiedenheit der Meinungen in betreff der Ziffer der für den Statthaltereikanzlistenwaisen Albert v. Berger zu beantragenden Gnadengabe und glaubte, seinen günstigeren Antrag auf Bewilligung von jährlichen 100 fr. aus den in Vortrage dargestellten Rücksichten der Ah. Gnade Sr. Majestät empfehlen zu dürfen1.

II. Aufhebung des Sequesters auf das Vermögen der lombardisch-venezianischen politischen Flüchtlinge

Mit der Ah. Entschließung vom 8. Februar 1856 (KZ. 383, MCZ. 361) wurde dem Generalgouverneur des lombardisch-venezianischen Königreichs2 beziehungsweise den Ministern des Inneren und des Äußern im Einvernehmen mit dem Chef der Obersten Polizeibehörde a(eventuell unter Vorbehalt der Einholung der Ah. Schlußfassung)a die Ermächtigung erteilt, denjenigen politischen Flüchtlingen des Königreichs, welche im Laufe des Jahres 1856 noch darum bitten, die Aufhebung des auf ihr Vermögen gelegten Sequesters – unter gleichzeitiger Gestattung der straffreien Rückkehr beziehungsweise des ferneren Aufenthalts im Auslande – zu bewilligen3.

|| S. 189 PDF || Auf diese Art und durch frühere Begnadigungen ist bereits der größere Teil des unter Sequester gestandenen Vermögens der Flüchtlinge freigegeben worden, und es wird sich nun nach Ablauf des Jahres 1856 darum handeln, nach dem weiteren Inhalte der vorbelobten Ah. Entschließung zur Veräußerung des liegenden Vermögens und zur Erstattung der Vorschläge zu schreiten, was mit dem Erlöse dieses und des übrigen beweglichen Vermögens derjenigen zu geschehen habe, welche von jener Ah. Begünstigung keinen Gebrauch gemacht haben, oder davon ausgeschlossen worden sind.

Da es nach lit. d der Ah. Entschließung vom 8. Februar 1856 nicht in der Ah. Absicht Sr. Majestät gelegen ist, auf eine Konfiskation des sequestrierten Vermögens der in diesem Falle befindlichen politischen Flüchtlinge einzugehen, die weitere Behandlung desselben aber im Sinne dieses Absatzes manchen Schwierigkeiten unterliegen und selbst bezüglich jener, welche bereits eine fremdländische Staatsbürgerschaft erworben haben, zu politischen Verwicklungen Anlaß geben dürfte, so haben die Minister des Inneren und des Äußern einstimmig erachtet, Sr. Majestät au. vorzuschlagen, diese Angelegenheit aus dem Anlasse des bevorstehenden Ah. Besuchs des lombardisch-venezianischen Königreiches durch einen großartigen Akt der Ah. Gnade zum Abschlusse zu bringen und den Sequester unbedingt und allgemein aufzuheben4.

Die Konferenz erklärte sich mit diesem Vorhaben vollkommen einverstanden, indem nur bemerkt wurde, daß rücksichtlich der Ausfolgung des sequestrierten Vermögens an die Interessenten alle jene Kautelen zu beobachten sein würden, welche zur Sicherstellung des Ärars gegen unbegründete Ansprüche aus dem Titel ungenügender Verwaltung etc. erhoben werden könnten, wie solches auch bei Aufhebung der Konfiskation des Vermögens der politisch Abgeurteilten in Ungern5 stattgefunden hat. An diese Maßregel sollte sich noch die weitere über die Behandlung der politischen Flüchtlinge selbst anschließen, und in dieser Beziehung stellte der Minister des Inneren den Antrag, die dem Feldmarschall Grafen Radetzky mit der Ah. Entschließung vom 8. Februar 1856 erteilte Ermächtigung noch auf ein weiteres Jahr zu erstrecken. Da bei der hierauf eröffneten Diskussion eine Einigung nicht erzielt wurde, behielt sich der Minister des Inneren vor, diesen Gegenstand in der nächsten Sitzung wieder zum Vortrage zu bringen6.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Triest, 22. November 1856.