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Nr. 367 Ministerkonferenz, Wien, 18. Oktober 1856 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 18. 10.), Bach, Thun (IV – IX), K. Krauß, Toggenburg, Bruck.

MRZ. – KZ. 4153 –

Protokoll der zu Wien am 18. Oktober 1856 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein. Ungeachtet der Einsprache des Finanzministers gegen den Antrag des Ministers des Inneren

I. Pension der Territorialoberstwitwe Marietta Reitzenstein v. Eichburg

vom 11. Oktober 1856, KZ. 3979, MCZ. 3655, wegen Erhöhung der Pension der dalmatinischen Territorialoberstenswitwe Marietta v. Reitzenstein von 240 auf 360 f., dann

II. Pension des Stuhlbezirkswundarztes Ignaz Hönigh

vom 7. Oktober 1856, KZ. 3904, MCZ. 3577, wegen Verleihung einer Gnadenpension von 300 f. statt 200 f., wie der Finanzminister glaubte, an den Stuhlbezirkswundarzt zu Bozok, Ignaz Hönigh, erachtete der Minister des Inneren aus den in seinem Vortrage dargestellten Gründen, seinen günstigeren Antrag der Ah. Gnade Sr. Majestät empfehlen zu dürfen, wogegen nichts erinnert wurde1.

III. Pension der Lehrerin Theresia Tusch

Die zwischen dem Minister des Inneren laut seines Vortrags vom 22. September 1856, KZ. 3712, MCZ. 3395, und dem Finanzminister obwaltende prinzipielle Differenz über den normalmäßigen Provisionsanspruch der Theresia Tusch, vormaligen Aufseherin und Lehrerin bei den weiblichen Zwänglingen des bestandenen Arbeitshauses zu Schwaz wurde durch die Erklärung des Minister des Inneren behoben, daß er für jetzt von der prinzipiellen Frage absehend, sich dem in der Ziffer des Gesamtbezugs mit dem seinigen übereinstimmenden Antrage des Finanzministers anschließe, wornach im Resolutionsentwurfe die entsprechende Änderung vorzunehmen wäre2,a .

IV. Pension der Franziska v. Hölzl, Grundbuchführerswitwe

Der Justizminister referierte über die Meinungsdifferenz, welche zeuge seines Vortrags vom 12. Oktober 1856, KZ. 3964, MCZ. 3638, zwischen ihm und dem Finanzminister in Ansehung des Antrags auf Beteilung der Grundbuchführersadjunktenswitwe || S. 185 PDF || Franziska v. Hölzl mit einer Gnadengabe jährlicher 150 f. obwaltet und erachtete, seinen Antrag in Rücksicht auf die vieljährigen Dienste Hölzls3 in einem öffentlichen Amte und die sonstigen Verhältnisse der Ah. Gnade Sr. Majestät empfehlen zu dürfen, wogegen nichts erinnert wurde4.

V. Pension des Grenzkämmerers Anton Broszniowski

In der Differenz zwischen dem Justiz- und dem Finanzminister wegen Verleihung einer Gnadengabe von jährlich 200 f. an den 75 Jahre alten, erwerbsunfähigen und mittellosen Grenzkämmerer Anton Broszniowski, welcher über 34 Jahre unentgeltlich gedient hat, erhielt der Justizminister die Zustimmung der Mehrheit der Konferenz, seinen Antrag – gegen die ablehnende Äußerung des Finanzministers – der Ah. Genehmigung Sr. Majestät fürwörtlich zu unterbreiten5.

VI. Baukostenverteilung für das Prager Landesgerichtshaus

In betreff des Erweiterungs- und Adaptierungsbaues des Prager Altstädter Landesgerichtsgebäudes, wovon der Vortrag des Justizministers vom 7. Oktober 1856, KZ. 3913, MCZ. 3586, handelt, hat sich die wesentliche Meinungsverschiedenheit des letzteren mit dem Finanzminister durch dessen Erklärung behoben, er sei mit dem Antrag einverstanden, daß jener Bau statt in vier, in den drei Jahren 1858, 1859 und 1860 ausgeführt werde. Belangend den weiteren Antrag, noch im Jahre 1857 womöglich zu einer teilweisen Bauführung zu schreiten und zu diesem Zwecke einen angemessenen Teilbetrag der Bausumme in Anspruch nehmen zu dürfen, begründete der Justizminister denselben damit, daß bei der Dringlichkeit dieser Bauführung die dazu verwendbare günstige Jahreszeit von 1857 nicht unbenützt vorübergehen gelassen werden sollte, und daß, wenngleich dafür pro 1857 nichts präliminiert worden, die Fälle nicht selten sind, in denen besonderer Umstände wegen eine Nachtragsdotation angesprochen werden darf. Dagegen erachtete der Finanzminister einerseits prinzipiell sich verwahren zu müssen, andererseits – übereinstimmend mit dem Minister für Handel und öffentliche Bauten – dem Antrag des Justizministers eine praktische Folge kaum zugestehen zu können, nachdem noch so viele Vorarbeiten vorausgehen müssen, daß, selbst wenn noch 1857 mit dem Bau begonnen werden sollte, die Zahlung dafür wohl nicht vor Anfang des Verwaltungsjahres 1858 fällig werden dürfte6.

VII. Pensionszulage für den Hafenkapitän Nicolo Sgardelli

Die abweichenden Ansichten des Handels- und des Finanzministers über die Verwilligung der von dem pensionierten Hafenkapitän Nicolo Sgardelli angeflehten Pensionszulage, welche von dem ersteren in dem Vortrage vom 2. Oktober 1856, KZ. 3880, MCZ. 3557, mit jährlich 200 f. beantragt worden war, vereinbarten sich durch die Erklärung des Finanzministers, daß er in Würdigung der ihm bekannten Verdienstlichkeit Sgardellis dem obigen Antrage beipflichtet7.

VIII. Dalmatinischer Zolltarif

Die anerkannte Notwendigkeit einer Modifizierung des seit 1829 für Dalmatien bestehenden Zolltarifs hat den Finanzminister bestimmt, hierwegen eine Verhandlung einzuleiten, deren Ergebnis ein neuer, im Einvernehmen mit den politischen und Finanzbehörden des Landes, dann den Handelskammern und sonstigen Sachverständigen ausgearbeiteter Entwurf eines den gegenwärtigen Verhältnissen Dalmatiens entsprechenden Zolltarifs war8. Indem der Finanzminister dessen Ah. Genehmigung beantragte, glaubte er, das Augenmerk der Konferenz vornehmlich auf zwei Desiderien des Statthalters in Dalmatien9 lenken zu sollen, nämlich auf die zollfreie Einfuhr von Schlachtvieh und von Getreide. In ersterer Beziehung ist der Finanzminister mit dem Statthalter und der Finanzlandesdirektion einverstanden, die zollfreie Einfuhr von Vieh gegen dem zu befürworten, daß dagegen die Verzehrungssteuer auf den doppelten Satz, d. i. auf 1 f. 30 Kreuzer für den Ochsen, 30 Kreuzer für ein Kalb und 48 Kreuzer für ein Schwein erhöht werde. Was die Getreideeinfuhr betrifft, so wäre dieselbe über die trockene Landesgrenze, wo der Verkehr ohnehin großen Schwierigkeiten unterliegt, zollfrei zu gestatten. Da der Minister des Inneren und die übrigen Stimmführer mit diesen Anträgen einverstanden waren, so wird der Finanzminister hiernach den Vortrag an Se. Majestät erstatten10.

IX. Personalvermehrung beim Ministerium für Kultus und Unterricht

Der Minister für Kultus und Unterricht referierte über die bei seinem Ministerium notwendig gewordene Personalvermehrung, welche er auf den äußersten Bedarf beschränkend mit sechs Konzeptsadjunkten, dann zwei Offizialen und zwei Akzessisten beantragte, wogegen jedoch der vorläufig hierwegen begrüßte Finanzminister wegen des mindern Geschäftsumfangs Einwendungen machen und auf die Möglichkeit einer Reduzierung der Departements hindeuten zu sollen erachtete.

Der Kultusminister machte geltend, daß nicht die Zahl der Geschäftsnummern, sondern die Verschiedenartigkeit der seinem Ministerium zugewiesenen Geschäftszweige, deren fast jeder einzelne einen für das Fach speziell vorgebildeten und befähigten Mann als Departementschef erfordert, bei der Einteilung der Referate maßgebend sei; daß eben dieses Verhältnis, welches vollständig zu würdigen doch nur zunächst er selbst kompetent sei, eine Verminderung der Departements nicht gestatte, die bestehende Anzahl der Departements aber eine angemessene Vermehrung des unteren Konzepts- und folgerechtlich auch des Kanzleipersonals in dem Verhältnisse fordere, wie solches bei andern Ministerien beobachtet ist. In dieser Beziehung bemerkte der Minister des Inneren , daß, nachdem in der Regel die Anzahl || S. 187 PDF || der Sekretäre mit jener der Referenten gleich, jene der Konzipisten aber um die Hälfte höher angenommen wird, die Forderung des Kultusministers bei dem Bestande von 13 Referenten, zehn Sekretären, zwölf Konzipisten und acht Konzeptsadjunkten in den Schranken der höchsten Mäßigung gehalten sei.

Auch die übrigen Votanten fanden den Antrag des Kultusministers vollkommen begründet, und selbst der Finanzminister bemerkte, daß er, wie auch schon am Schlusse seiner an den Kultusminister abgegebenen schriftlichen Äußerung angedeutet ist, im Falle der nachgewiesenen unbedingten Notwendigkeit der verlangten Personalvermehrung dem Vorhaben des Kultusministers nicht entgegentreten könne11.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 7. November 1856.