MRP-1-3-05-0-18560917-P-0363.xml

|

Nr. 363 Ministerkonferenz, Wien, 17. September 1856 – Protokoll II - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 17. 9./4. 10.), Bach, Thun, K. Krauß, Toggenburg, Bruck; außerdem anw. Bamberg.

MRZ. – KZ. 2967 –

Protokoll II der zu Wien am 17. September 1856 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Minister des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Widmung des Ertrags der dritten Wohltätigkeitslotterie

Der Finanzminister referierte über die Meinungsdifferenz, welche zeuge seines Vortrags vom 9. September 1856, KZ. 3577, MCZ. 3288, über die Verwendung des Ertrages der dritten, von der k. k. Lottodirektion zu effektuierenden Wohltätigkeitslotterie zwischen ihm und dem Minister des Inneren einer-, dann dem Armeeoberkommando andererseits obwaltet.

Während die beiden Minister erklärten, auf ihrer Ansicht verharren zu müssen, daß, mit Rücksicht auf die Ah. genehmigte Teilung der Erträgnisse zwischen Zivil und Militär, der Ertrag der dritten Lotterie ganz dem Zivile, und zwar zur höchst dringenden Herstellung eines Irrenhauses in Siebenbürgen gewidmet bleiben möchte, bemerkte der Abgeordnete des Armeeoberkom­mandos1 , daß er die Voraussetzung, als ob das Erträgnis der zweiten Wohltätigkeitslotterie ausschließlich und unmittelbar der Militärverwaltung zugewendet worden sei, nicht annehmen könne, indem, zeuge des Ah. Kabinettschreibens vom 19. Mai 1854 2, ein Privatverein es war, zu dessen Gunsten in Berücksichtigung seines humanen Zwecks, der Gründung eines Militärbadhauses in Karlsbad, die gedachte Lotterie ausgeführt worden ist. Abgesehen davon aber scheine es ihm auch nicht wahrscheinlich, daß die Gesamtsumme des anzuhoffenden dritten Lotterieertrages – circa 300.000 f. – in einem Jahre für das Irrenhaus in Siebenbürgen werde verbaut werden können; der Bau werde also auf mehrere Jahre abgeteilt werden müssen und hiermit die Möglichkeit gegeben sein, einen Teil der Summe zu dem ebenfalls sehr dringenden, von Sr. k. k. Hoheit dem Herrn Erzherzog Albrecht auf das wärmste empfohlenen Bau eines Militärbadhauses in Pistian, wo es an aller Unterkunft für die der dortigen sehr kräftigen Heilquelle bedürftigen Militärs mangelt, zu widmen, welcher Bau auf 60.000 f. veranschlagt, bei einer Einteilung auf zwei bis drei Jahre nicht mehr als 20.000 bis 30.000 f. des Jahrs in Anspruch nehmen und durch nachfolgende Lottoerträgnisse vollends gedeckt werden würde.

Die Minister des Inneren und der Finanzen gaben wohl zu, daß die 300.000 f. nicht in einem Jahre für jenen Bau werden verwendet werden; allein es handelt sich um die Sicherstellung eines Baufonds für ein wichtiges und dringendes Objekt, welches derzeit weder aus dem Ärar noch aus Landesmitteln bestritten werden kann. Soll dieser Baufonds || S. 174 PDF || beschafft werden, so muß ihm der ganze Ertrag einer Lotterie gewidmet bleiben. Die Verteilung auf mehrere aufeinanderfolgende Lotterien ist darum untunlich, weil in der Ankündigung derselben jedesmal der gemeinnützige Zweck veröffentlicht wird, welchem der Ertrag gewidmet werden soll, um hierdurch die Teilnahme des Publikums zu wecken. Liest es nun mehrere Jahre nacheinander die Ankündigung eines und desselben Widmungsobjektes, so wird dies nicht den günstigsten Eindruck machen, vielmehr zu unliebsamen Bemerkungen Anlaß geben und die Teilnahme des Publikums erkälten. Und da übrigens tatsächlich der ganze Ertrag der letzten Lotterie einem Militäretablissement – wenn auch durch andere Hände – zugewendet worden ist, so glaubten die beiden Minister von ihrem Antrage nicht abgehen zu können, und die übrigen Minister stimmten ihnen bei3.

II. Kriegsschadensvergütung für Blasius v. Konkoly

In der zwischen dem Minister des Inneren einer-, dann dem Finanzminister und dem Armeeoberkommando andererseits obwaltenden Meinungsverschiedenheit rücksichtlich der von dem erstem unterm 15. September 1856, KZ. 3611, MCZ. 3309, beantragten Unterstützung von 1500 f. für Blasius v. Konkoly mit Rücksicht auf den im Jahre 1849 erlittenen Kriegsschaden, glaubte der Minister des Inneren diesen seinen Antrag aus den dort angeführten Motiven – unter Beistimmung der Mehrheit der Konferenz – der Ah. Gnade Sr. Majestät empfehlen zu dürfen, wogegen auch der Finanzminister und der Abgeordnete des Armeeoberkommandos in der Voraussetzung nichts einzuwenden fanden, als zur Hintanhaltung bedenklicher Exemplifikationen jede Berufung auf einen Anspruch aus dem Titel einer Kriegsbeschädigung hinwegbliebe4.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, 9. November 1856.