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Nr. 338 Ministerkonferenz, Wien, 3. Mai 1856 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 3. 5.), Bach 7. 5., Thun 7. 5., K. Krauß, Toggenburg, Bruck.

MRZ. – KZ. 1284 –

Protokoll der zu Wien am 3. Mai 1856 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Gnadenpension der Bezirksamtsadjunktenwitwe Maria Wanka

Der Minister des Inneren referierte über die Meinungsdifferenz, welche laut des Vortrags vom 29. April 1. J., KZ. 1636, MCZ. 1513, zwischen ihm und [dem] Finanzminister über die Bemessung der Ziffer und den Zeitpunkt der Anweisung der Gnadenpension für die Bezirksamtsadjunktenswitwe Maria Wanka obwaltet.

Nachdem der Finanzminister erklärt hatte, von seinem Antrage auf nur 150 fr. vom Tage der Ah. Entschließung nicht abgehen zu können, glaubte der Minister des Inneren , die Auswahl zwischen diesem und seinem eigenen günstigeren Einraten auf 200 fr. und vom Tage der Einstellung der ehemännlichen Bezüge lediglich der Ah. Gnade Sr. Majestät anheimstellen zu sollen1.

II. Zulage für den Bezirkswundarzt Michael Messi

Die Majorität der Konferenz trat – gegen die Einsprache des Finanzministers – dem Antrage des Ministers des Inneren vom 29. April 1. J., KZ. 1634, MCZ. 1511, bei, daß dem vorher mit 400 fr. angestellt gewesenen, sohin normalmäßig quieszierten, faktisch aber nicht aus der Dienstleistung getretenen und nun mit 300 fr. wiederangestellten Bezirkswundarzte zu Ragusavecchia, Michael Messi, eine Zulage von jährlich 100 fr. zu seinem gegenwärtigen Gehalte von der Ah. Gnade erbeten werde.

III. Erziehungsbeitrag für die Komitatschirurgenwaisen Lihl

Ungeachtet des ablehnenden Einratens des Finanzministers erachtete der Minister des Inneren, seinen Antrag auf Ag. Bewilligung eines Erziehungsbeitrags von je 20 fr. für die drei Kinder der Komitatschirurgenwitwe Katharina Lihl aus den im Vortrage vom 29. April 1. J., KZ. 1633, MCZ. 1510, angeführten Gründen der Ag. Genehmigung Sr. Majestät empfehlen zu dürfen2.

IV. Pension des Gubernialrates und Pfarrers Johann Krauss

Der Vortrag vom 25. April 1. J., KZ. 1572, MCZ. 1458, betrifft die Bezifferung der dem vormaligen Gubernialrate Johann Krauss, nunmehr Pfarrer in Straßgang, mit Ah. Entschließung vom 18. Jänner 1854 (KZ. 263, MCZ. 199) bewilligten Pension rücksichtlich || S. 11 PDF || die Einrechnung der Pfarreinkünfte in dieselbe. Während der Kultusminister sich für deren unverkümmerte Belassung [aussprach], der Finanzminister dagegen auf der vollen Einrechnung des Pfarreinkommens in dieselbe antrug, brachte der Minister des Inneren einen Mittelweg in Vorschlag, wornach dem Krauss die Hälfte des letzten Gubernialratsgehalts gegen bloße Einrechnung der Entschädigungsrente von 133 f. 6 2/4 Kreuzer anzuweisen wäre.

Diesem vermittelnden Antrage schloß sich nicht nur der Finanzminister selbst, sondern auch die Mehrheit der Konferenz an, wogegen der Kultusminister mit der Bemerkung, daß dies das mindeste wäre, was dem Krauss zugestanden werden dürfte, auf seinem ursprünglichen Einraten verharrte, nachdem die Pension nach 39 Dienstjahren unbedingt bewilligt worden, und für die Abrechnung des Pfarreinkommens keine Vorschrift besteht3.

V. Erziehungsbeitrag für die Bezirksarztwaisen Moro

Die Differenz zwischen den Ministern der Finanzen und des Inneren (Vortrag vom 25. April 1856, KZ. 1576, MCZ. 1462) und

VI. Gnadengabe für die Serdarswaise Angelica Ziffra

(Vortrag vom 25. April 1856, KZ. 1579, MCZ. 1465) über die Bemessung der für die Kinder der Bezirksarzteswitwe Aloisia Moro angetragenen Erziehungsbeiträge (ad V.), dann die für die Serdarswaise4 Angelica Ziffra angetragene Gnadengabe (ad VI), behob sich durch gegenseitiges Nachgeben, indem sich beide Minister in der Summe von 30 fr. für jedes jener Kinder (ad V), von 60 fr. für diese Waise (ad VI) vereinigten.

VII. Gesetzentwurf über die Ablösung des Pensionatico

Der Minister des Inneren referierte den mit Vortrag vom 30. April 1856, KZ. 1663, MCZ. 1535, zur Ah. Genehmigung vorbereiteten Gesetzentwurf wegen Ablösung des in den venezianischen Provinzen unter dem Namen „Pensionatico“ bestehenden Weiderechts auf fremdem Grunde.

Die Konferenz fand gegen den Entwurf nichts zu erinnern5.

VIII. Vergütung von 343 fl., die durch den Gerichtsdiener Raimund Otto aus der Franklschen Konkursmasse unterschlagen wurden

In die Meinungsdifferenz zwischen dem Justiz- und Finanzminister, zeuge des Vortrags vom 26. April 1856, KZ. 1607, MCZ. 1489, wegen Vergütung der durch den Gerichtsdiener Raimund Otto unterschlagenen 343 f. 49 Kreuzer aus der Alexander Franklschen Konkursmasse aus dem Staatsschatze haben sich die mehreren Stimmen – gegen die Einsprache des Finanzministers – mit dem Einraten des Justizministers vereinigt.

IX. Erklärung der Staatsverwaltung gegenüber der Donaudampfschiffahrtsgesellschaft

Das Privilegium der privilegierten österreichischen Donaudampfschiffahrtsgesellschaft, welches mit Ah. Entschließung vom 16. August 1846 unter einigen onerosen Bedingungen bis zum Jahr 1878 verlängert worden ist, geht infolge der im Pariser Frieden vom 30. März 1856 anerkannten Freiheit der Donau faktisch seiner Aufhebung || S. 12 PDF || entgegen6. Die Staatsverwaltung vermag die Gesellschaft gegen die Konkurrenz fremder Dampfschiffe auf diesem Strome fürder nicht zu schützen, und es ist begreiflich, daß diese Aussicht die Aktionäre mit banger Besorgnis erfüllt. Dem Handelsminister schien es angemessen zu sein, daß der Gesellschaft bei der bevorstehenden Generalversammlung von Seite der Regierung eine beruhigende Erklärung gegeben werde, wienach man beim Abschlusse jenes Staatsvertrags ihre Rechte nicht unbeachtet gelassen habe, und bereit sei, die ihnen hieraus etwa wirklich erwachsenden Beeinträchtigungen möglichst auszugleichen. Se. Majestät geruhten diese Allerhöchstdemselben vorgetragene Ansicht des Handelsministers zu genehmigen und zu befehlen, daß der Entwurf der hierwegen der Donaudampfschiffahrtsgesellschaft zu machenden Eröffnung in der Konferenz zum Vortrag gebracht werde.

Der Handelsminister las den Entwurf vor, dessen wesentlichste Bestimmung dahin lautet: die k. k. Regierung werde für den Fall, daß der Gesellschaft aus der etwaigen Unmöglichkeit der ferneren Aufrechthaltung des ihr zugesicherten Schutzes gegen die Konkurrenz fremder Dampfschiffe ein wirklicher Nachteil erwachsen sollte, für dessen angemessene Ausgleichung sorgen, insoweit die Gesellschaft an die onerosen Bedingungen des Privilegiums fernerhin gebunden bliebe. Die Konferenz war mit diesem Entwurfe – bis auf eine kleine, vom Minister des Inneren angeregte, sofort auch aufgenommene stilistische Modifikation – einverstanden, und der tg. gefertigte Minister des Äußern erklärte, daß, nachdem die Anwendung des im Traktate vom 30. März ausgesprochenen Grundsatzes noch einer weiteren Entwicklung vorbehalten worden, die Gefahr einer Beeinträchtigung des Donaudampfschiffahrtsprivilegiums nicht so nahe liegen dürfte, zumal das Zustandekommen neuer Dampfschiffahrtsunternehmungen und deren wirklicher Betrieb auch noch von anderen wesentlichen Bedingungen, als es die bloße Befreiung des Flusses ist, abhängt7.

X. Konzessionsbedingungen für die Steinbrück-Sisseker Eisenbahnbewerber

Eine Gesellschaft von Triester und englischen Handelshäusern in Verein mit Baron Rothschild bewirbt sich um die Konzession zum Bau der Eisenbahn von Steinbrück über Agram nach Sissek. Sie übernimmt die vom Staate bereits hergestellten Objekte um den Gestehungspreis und bittet – nebst den üblichen Konzessionen (Privilegiendauer 90 Jahre, 5%ige Zinsengarantie, italienischer Tarif) – noch um die besondere Begünstigung, daß ihr von den Waren, die sie auf ihrer Bahn der Südbahn zur Verfrachtung nach Triest zuführt, auf eine bestimmte Zeit eine bestimmte Provision || S. 13 PDF || gezahlt werde. Nachdem diese Bahn, eine Zweigbahn der Südbahn, wesentlich zur Erhöhung des Frachtenverkehrs auf der letzteren beitragen, in den ersten Jahren ihres Bestandes aber teils wegen der Schwierigkeit der Anlage, teils wegen geringeren Verkehrs minder einträglich sein wird, glaubte der Handelsminister , das Begehren der Gesellschaft um Zugestehung jener Provision von 10%, höchstens 12% auf zehn, höchstens zwölf Jahre umso mehr befürworten zu sollen, als diese Begünstigung geeignet ist, das Zustandekommen der projektierten ersten kroatischen Eisenbahn zu beschleunigen und ein nicht bedeutendes, auch nicht einmal direktes finanzielles Opfer, sondern nur die Überlassung eines geringen Teils desjenigen Mehrertrags der Südbahn bedingt, welcher eben nur durch das Zustandekommen der Zweigbahn möglich gemacht wird.

Der Kultusminister war hiermit einverstanden. Die Majorität der Konferenz erklärte sich jedoch nach dem Antrage des Ministers des Inneren gegen diese neue, bisher noch nirgends gewährte Begünstigung, welche nur geeignet wäre, Exemplifikationen, zumal für weitere Bauten in Kroatien und Slawonien, hervorzurufen sowie die Südbahn zu entwerten. Lieber würden die Minister des Inneren und der Finanzen sich für die Zugestehung einer erhöhten Frachtentarifs auf der neuen Bahn, als für die Einführung eines neuen Prinzips in das Bahnkonzessionssystem aussprechen.

Der Handelsminister entgegnete zwar, daß die Gesellschaft einen höheren Tarif nicht angesprochen hat, daß derselbe den Warentransport verteuert und eine fortdauernde Bevorzugung dieser Bahn sein würde, während jene Provision nach zehn Jahren aufhörte. Wenn indessen die Zugestehung eines höheren Tarifs der Provision vorgezogen wird, so behielt sich der Handelsminister vor, weitere Propositionen der Konzessionswerber abzuwarten und mit ihnen, falls das Aufgeben einer besonderen Begünstigung nicht zu erreichen wäre, auf Grundlage der von den Vorstimmen gegebenen Andeutung zu unterhandeln8.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Laxenburg, 15. Mai 1856.