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Nr. 327 Ministerkonferenz, Wien, 26. Jänner 1856 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 26. 1.), Bach (27. 1.), Thun (28.1.), Toggenburg, Bruck; abw. K. Kraus.

MRZ. – KZ. 39 –

Protokoll der zu Wien am 26. Jänner 1856 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Wirkungskreis des lombardisch-venezianischen Generalgouvernements in Zivilangelegenheiten

Der Minister des Inneren referierte den Entwurf einer Vorschrift über den Wirkungskreis des lombardisch-venezianischen Generalgouvernements in Zivilangelegenheiten, eines zu dessen Aktivierung zu erlassenden Ah. Kabinettsschreibens an den Feldmarschall General Radetzky und eines weiteren Ah. Kabinettsschreibens an ebendenselben wegen Abschluß aller Verhandlungen über die politische Haltung während 1848 und 1849 rücksichtlich der im Staatsdienste beibehaltenen oder seither definitiv angestellten Beamten1.

Die Konferenz erklärte sich mit sämtlichen vorgelesenen Entwürfen einverstanden, nachdem der Minister des Inneren zum § 32 des Wirkungskreises, die Unterordnung der beiden Gendarmerieregimenter und der Militärpolizeiwache unter das Generalgouvernement betreffend, bemerkt hatte, daß diese Unterordnung sich lediglich auf das aus dem Sicherheitsdienste entspringende Verhältnis dieser Wachkörper zum Generalgouvernement bezieht, wie solches zwischen denselben und dem Ministerium des Inneren bestand, als letzteres die oberste Leitung der Polizei besorgte, während in disziplinärer und militärischer Beziehung die Unterordnung der Gendarmerie und Polizeiwache unter die Generalgendarmerieinspektion und das Armeeober­kommando unverändert bleibt2.

II. Erhöhung der Bezüge des Statthalters Gustav Graf Chorinsky

Der Minister des Inneren referierte über die Meinungsdifferenz, welche laut seines Vortrags vom 23. d. M., KZ. 297, MCZ. 273, zwischen ihm und dem Finanzminister über den Umfang und die Art der Erhöhung der Bezüge des Statthalters in Krain, Grafen Chorinsky, obwaltet.

Indem der Finanzminister der Folgerungen wegen von seiner Ansicht nicht abgehen zu können erklärte, glaubte der Minister des Inneren seinen Antrag auf Verleihung eines Gehalts von 8000 fr. und einer Funktionszulage von 3000 fr. an || S. 225 PDF || Graf Chorinsky aus Rücksicht auf die verdienstliche Wirksamkeit und die Familienverhältnisse dieses treuen Staatsdieners der Ah. Gnade Sr. Majestät empfehlen zu dürfen3.

III. Regelung der Gehälter der Professoren Franz Schuh und Johann v. Dumreicher

Nach dem Inhalte des Vortrags des Unterrichtsministers vom 12. d. M., KZ. 234, MCZ. 208, besteht zwischen diesem und dem Finanzminister eine Meinungsverschiedenheit über Regelung der Gehälter der beiden Professoren Schuh und v. Dumreicher nach ihrer Enthebung von dem Posten als Primarwundärzte im Allgemeinen Krankenhause.

Da der Finanzminister erklärte, bei der in seiner Note vom 4. September 1855 entwickelten Ansicht beharren zu müssen, so erlaubte sich der Unterrichtsminister , seinen Antrag auf ungeschmälerte Belassung der gegenwärtigen Bezüge dieser beiden Professoren der Ah. Gnade Sr. Majestät vornehmlich in der Rücksicht gegenwärtig zu halten, weil ihnen, ungeachtet ihrer Enthebung vom Primariate wegen der gleichzeitigen Erweiterung ihrer Kliniken eine wesentliche Erleichterung in Geschäften nicht zuteil wird, mithin eine Verminderung ihrer bisherigen Bezüge bei ihrer anerkannten Vorzüglichkeit nicht begründet erscheint4.

A[h]. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, 30. Jänner 1856.