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Nr. 323 Ministerkonferenz, Wien, 22. Dezember 1855 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Boul 29. 12.), Bach, Thun, K. Krauß, Toggenburg, Bruck.

MRZ. – KZ. 4234 –

Protokoll der zu Wien am 22. Dezember 1855 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Teuerungszulage für die minderen Beamten

Der Finanzminister modifizierte – über vorläufig eingeholte Ah. Ermächtigung Sr. Majestät und nach Rücksprache mit dem Minister für Kultus und Unterricht – seine in der Konferenz vom 11. Dezember 1855 sub VI zur Verbesserung des Loses der minder besoldeten Beamten gestellten Anträge dahin, daß die Bewilligung eines Teuerungsbeitrags bloß auf die Beamten mit einem Gehalte bis 800 fr. inklusive beschränkt, und alle Diener und Montanbeamten, dann [die] || S. 209 PDF || Finanzwache ausgeschlossen werden; daß ferner unter dem Gehalte alle onerosen in partem salarii1 bewilligten, bei der Pension anrechenbaren Bezüge begriffen sein sollen, und sonach den Beamten bis inklusive 400 fr. Gehalt 15%, den Beamten bis inklusive 800 fr. 10% Zulage in monatlichen Raten vom II. Militärquartal 1856 beginnend bis letzten Oktober 1856, also für neun Monate, zu erfolgen wären.

Da nach der Bemerkung des Kultus- und Unterrichtsministers die zu seinem Ressort gehörigen Beamten teils aus dem Kameralärar, teils aus den öffentlichen Fonds besoldet sind, so würde, wenn eine Beschränkung der Maßregel bloß auf die aus dem Ärar besoldeten einträte, eine unbillig ungleiche Behandlung eintreten und, da die Verhältnisse, welche die Bewilligung einer Zulage begründen, bei diesen und jenen gleich sind, so beantragte der Unterrichtsminister unter allseitiger Zustimmung, daß auch die aus öffentlichen, von der Regierung verwalteten Fonds besoldeten Beamten an der in Rede stehenden Begünstigung teilzunehmen haben. Jene, welche ihr Gehalt anur zum Teile aus einem öffentlichen Fonds, zum Teile aus Stiftungs- oder Gemeindemitteln beziehen, würden auf die Zulage nur nach dem Maße ihrer Bezüge aus dem öffentlichen Fonds Anspruch habena . Was die Ziffer des zu bewilligenden Perzents anbelangt, so würden die Minister des Inneren und der Justiz eine Erhöhung desselben befürworten, weil sich selbe in den monatlichen Raten auf gar zu kleine Beträge reduziert. Aus eben dieser Rücksicht und weil gerade itzt zur Winterszeit für die minder besoldeten Beamten ein erhöhtes Bedürfnis nach einer ergiebigeren Aushilfe besteht, beantragte der tg. gefertigte Minister des Äußern , daß die Zulage statt vom II. schon vom I. Mil[itär]quartale 1856, also vom 1. November 1855, an auf sechs Monate, also bis Ende April 1856, flüssig gemacht werde, bis wohin zu hoffen steht, daß sich die Teuerungsverhältnisse im allgemeinen werden gebessert haben.

bMit diesem Antrage erklärte sich der Finanzminister einverstanden, so daß die ganze sechsmonatliche Zulage am 1. Februar auf einmal erfolgt werden würde.b Mit diesem Antrage erklärte sich der Finanzminister einverstanden, so daß die ganze sechsmonatliche Zulage am 1. Februar auf einmal erfolgt werden würde..

Die Konferenz war mit diesem Antrage vollkommen einverstanden2.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, 26. Dezember 1855.