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Nr. 306 Ministerkonferenz, Wien, 28. August 1855 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 28. 8.), Thun, K. Krauß, Bruck; abw. Toggenburg, Bach.

MRZ. – KZ. 2564 –

Protokoll der zu Wien am 28. August 1855 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Patent zur Ausschreibung der direkten Steuern für das Verwaltungsjahr 1856

Der Finanzminister referierte den mit dem Minister des Inneren vereinbarten Entwurf des Ah. Patents wegen Ausschreibung der direkten Steuern für das Verwaltungsjahr 1856.

Hiernach sollen die Grund-, Gebäude-, Erwerb- und Einkommenssteuer samt Zuschlag vorerst nach den für 1855 bestandenen Ausmaße im Verwaltungsjahr 1856 eingehoben werden mit dem Vorbehalte, Änderungen in der Einrichtung || S. 133 PDF || oder dem Ausmaße, wozu die Vorarbeiten bereits in Verhandlung sind, noch im Laufe dieses nämlichen Jahrs eintreten zu lassen. Ferner soll die Grundsteuer in Siebenbürgen statt wie bis jetzt mit zehn, nunmehr mit 16% des Reinertrags bemessen, dagegen die Bürger-, Kopf- und Inquiliumtaxe1 auf die Hälfte des bisherigen Ausmaßes herabgesetzt werden.

Die Konferenz fand gegen diese Anträge und den Patentsentwurf nichts zu erinnern2.

II. Pensionszulage für den Gymnasialdirektor in Fiume Caspar Kombol

Der Unterrichtsminister referierte über eine Meinungsdifferenz, welche zwischen ihm und dem Finanzminister bezüglich des Antrages obwaltet, dem nach 32jähriger Dienstleistung in den Ruhestand tretenden Fiumaner Gymnasialdirektor Kombol nebst dem ihm normalmäßig gebührenden ganzen Gehalte von 500 fr. auch die für die Exhorten in der Aktivität genossene Remuneration von 100 fr. im Pensionsstande zu belassen.

Der Finanzminister begründete seine Einsprache dagegen mit dem – zwar allerdings richtigen – Mangel besonderer Verdienste dieses Gymnasialdirektors. Nichtsdestoweniger glaubte der Unterrichtsminister – unter Beitritt der übrigen Stimmen – den Antrag auf Belassung der fraglichen 100 fr. im Gnadenwege befürworten zu können, weil dem sonst braven Manne in seinem vorgerückten Alter und bei seiner Kränklichkeit eine so wesentliche Schmälerung seines ohnehin äußerst beschränkten Einkommens unverdient sehr empfindlich fallen würde3.

III. Gehaltsbemessung für die Professoren Josaphat Ziełonacki und Eduard Schwab

Handelt es sich um eine Meinungsverschiedenheit zwischen dem Unterrichts- und dem Finanzminister über die Gehaltsanweisung

1. für den Professor des römischen Rechts in Innsbruck, Dr. Josaphat Ziełonacki, welcher in gleicher Eigenschaft nach Prag übersetzt werden soll und welchem der Finanzminister nur den bisherigen Gehalt von 1200 fr. angewiesen haben will, während für Prag der mindeste Professorengehalt mit 1300 fr. systemisiert ist.

Nachdem, wie der Unterrichtsminister darstellte, Ziełonackis Übersetzung nicht bloß wegen seines Wunsches, sondern wirklich aus Dienstesrücksichten erfolgen würde, er auch zum ordentlichen Professor in Prag vorgeschlagen wird, so erachtete die Mehrheit der Konferenz in Übereinstimmung mit dem vortragenden Minister, daß Ziełonacki auf den für die Stelle eines ordentlichen Professors in Prag systemisierten Gehalt von 1300 fr. Anspruch habe4.

|| S. 134 PDF || 2. Unter gleichen Verhältnissen fand die Konferenz auch den weiteren Antrag des Unterrichtsministers wegen Übersetzung des Professors des römischen und Kirchenrechts an der aufgelassenen Olmützer Rechtsfakultät, Dr. Eduard Schwab, in gleicher Eigenschaft nach Pest mit dem dort systemisierten Gehalte von 1300 fr. gerechtfertigt5.

A[h]. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Ischl, 14. Oktober 1855.