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Nr. 305 Ministerkonferenz, Wien, 21. August 1855 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 21. 8), Bach (9. 10.), Thun, Toggenburg Bruck; abw. K. Krauß.

MRZ. – KZ. 2562 –

Protokoll der zu Wien am 21. August 1855 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Ah. Entschließung wegen der Siegel der gemischten Bezirksämter

Der Vorsitzende Minister des Äußern eröffnete der Konferenz die Ah. Entschließung, welche unterm 18. d. M. über seinen Vortrag vom 27. v. M., KZ. 2550, MC[Z]. 2344, in Ansehung der Siegel und Aushängtafeln der gemischten Bezirks- und Stuhlrichterämter1 erfolgt ist, und behielt sich vor, die hierwegen weiters erforderliche Mitteilung an die Minister des Inneren, der Justiz und der Finanzen schriftlich zu machen2.

II. Differenzen: 1. Pension für Franz Veith; 2. Ersatznachsicht für Wenzel Graf Gleispach; 3. Bezirkshauptmannschaftsruine in Zwettl; 4. Pension für Anton Misera; 5. Ersatz für die Niehuns’schen Pupillen

In der Voraussetzung, daß der durch dringende Geschäfte von der Teilnahme an der heutigen Konferenzsitzung abgehaltene Finanzminister in den hier unten || S. 131 PDF || folgenden Verhandlungen, in welchen sich zwischen ihm und den betreffenden vortragenden Ministern eine Meinungsdifferenz ergeben hat, von seiner bereits schriftlich abgegebenen Ansicht abzugehen sich kaum bestimmt finden dürfte, wurden nachstehende Gnadensachen in Vortrag gebracht, und zwar:

1. Der Minister des Inneren referierte über die Meinungsdifferenz, welche zwischen ihm und dem Finanzminister unter der KZ. 2903, MCZ. 2627, wegen der Pension für den Türhüter Franz Veith obwaltet. Unter Aufrechterhaltung des Prinzips, daß die im 2. Landwehrbataillon verbrachte Dienstzeit zur Einrechnung in die Gesamtdienstzeit normalmäßig nicht geeignet sei, vereinigte sich die Konferenz doch in diesem besonderen Falle wegen der Rücksichtswürdigkeit des Bittstellers mit dem Antrage des Ministers des Inneren, daß demselben aus besonderer Ah. Gnade diese Einrechnung bewilligt werden möge3.

2. Die Konferenz nahm keinen Anstand, dem Antrage des Ministers des Inneren vom 16. d. M., KZ. 2904, MCZ. 2628, wegen Erwirkung der Ag. Nachsicht eines Übergenusses von 900 f., welchen der verstorbene Gubernialrat Graf Gleispach an Lokalzulage jährlicher 300 f. bona fide bezogen hatte, beizustimmen, nachdem gegen die vom Finanzministerium beabsichtigte Einbringung dieses Übergenusses aus der Verlassenschaft die von dem Minister des Inneren in seinem Vortrage aufgeführten Rücksichten sprechen4.

3. Handelt es sich um die Überlassung des auf städtischem Grunde angefangenen Baus eines Amtshauses für die Bezirkshauptmannschaft in Zwettl, welcher in Folge der neuen Organisierung wieder aufgegeben werden mußte, an die Stadt Zwettl. Das Finanzministerium will diese Überlassung nur gegen Entrichtung eines Aversums von 1000 f. zugestehen, während der Minister des Inneren in seinem Vortrage vom 16. d. M., KZ. 2909, MCZ. 2632, die unentgeltliche Überlassung in Rücksicht auf die von der Stadt dabei gebrachten Opfer beantragt.

Der Justizminister erklärte sich mit dem Antrage des Ministers des Inneren, gegen welchen auch die übrigen Votanten nichts erinnerten, umso mehr einverstanden, als die Forderung einer Entschädigung für diesen unvollendeten für die Staatsverwaltung ganz unbrauchbaren Bau diese und andere Gemeinden von ähnlichen liberalen Anboten zur Herstellung von Unterkünften für k. k. Ämter für die Zukunft abschrecken würde5.

4. In der Differenz, welche hinsichtlich der Pensionsbemessung für den Gubernalkonzipisten Anton Misera zwischen dem Finanzminister und dem Minister des Inneren || S. 132 PDF || nach dessen Vortrag vom 17. d. M., (KZ. 2920, MCZ. 2641), obwaltet, erachtete der letztere, unter Beitritt der übrigen Stimmen, seinen Antrag auf Bewilligung von zwei Dritteln des letzten Gehalts des Bittstellers der Ah. Gnade Sr. Majestät empfehlen zu dürfen6.

5. Der Justizminister referierte über die Angelegenheit der Niehuns’schen Pupillen, in welcher unterm 14. d. M., KZ. 2882, MCZ. 2605, gegen die Einsprache des Finanzministers auf die Erfolgung eines ihnen durch einen Gerichtsbeamten unterschlagenen Geldbetrags von 169 f. 16 Kreuzer im Wege der Gnade angetragen wurde.

Nachdem über die prinzipielle Frage wegen Haftung des Ärars für den aus dem Verschulden seiner Beamten den Parteien verursachten Schaden eine Verhandlung im Zuge ist und – sie möge ausfallen wie immer – durch den vorliegenden Gnadenantrag der diesfälligen Entscheidung nicht präjudiziert würde, vereinigte sich die Konferenz in dem Einraten des Justizministers7.

A[h]. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Laxenburg, 30. August 1855.