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Nr. 299 Ministerkonferenz, Wien, 7., 11. und 14. Juli 1855 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. (Buol 14. 7.), Bach (16. 7.), Toggenburg, Bruck; abw. Thun, K. Krauß.

MRZ. – KZ. 2334 –

Protokoll der zu Wien am 7., 11. und 14. Julius abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein. [Sitzung vom 7. Juli 1855] [anw. Buol, Bach, Toggenburg, Bruck; abw. Thun, K. Krauß]

I. Maßregeln zur Verbesserung der Valutaverhältnisse

Der Finanzminister machte der Konferenz im Ah. Auftrage einige Mitteilungen über diejenigen Maßregeln, von denen in Anhoffung des Bestandes günstiger politischer Verhältnisse nach außen eine Verbesserung unserer finanziellen Zustände zu erwarten sein dürfte. War es ungeachtet des pro 1855 präliminierten Defizits von 180 Millionen möglich, mit den Zuflüssen aus dem Nationalanleihen und den Einzahlungen der Staatseisenbahngesellschaft den außerordentlichen Bedarf des Dienstes bisher und für die noch übrigen Monate des laufenden Verwaltungsjahres ohne besondere finanzielle Maßregeln zu decken1, so läßt sich dies für die nächsten zwei bis drei Jahre bei Fortdauer ruhiger Verhältnisse umsomehr erwarten, als nach der gnädigsten Zusicherung Sr. Majestät bis dahin das Militärbudget auf 100 Millionen herabgebracht werden soll2, die Zinsen der Staatsschuld bei 100 Millionen, die Verwaltungsauslagen 110 Millionen, die Eisenbahnbauten 20 Millionen erfordern werden, somit im Entgegenhalte des Gesamterfordernisses || S. 105 PDF || pro 330 Millionen zu den Staatseinnahmen pro 250 Millionen durchschnittlich nur mehr ein Defizit von 80 Millionen zu decken sein wird3.

Nach dem später beigebrachten Ausweise wird das Defizit im Jahre 1856 mit 95, 1857 mit 85, 1858 mit 75 Millionen veranschlagt4. Von den auf das Nationalanleihen noch eingehenden Raten können für das hiernach in diesen drei Jahren sich ergebende Gesamtdefizit von 255 Millionen verwendet werden 150, so daß noch 105 Millionen unbedeckt blieben, für welche der Finanzminister die Deckung in den Summen aus dem beabsichtigten italienischen Eisenbahngeschäfte und der sonst sich hebenden Einnahmen die Deckung finden würde. Der Finanzminister hofft es tun zu können, ohne zu dem besonders unter den gegenwärtigen Verhältnissen sehr mißlichen Mittel neuer Anlehen greifen zu müssen; er rechnet auf eine konstante Entwicklung der die Erhöhung der Einnahmen bedingenden Verhältnisse – besonders in Ungarn –, auf das Ergebnis der in Aussicht stehenden Verpachtung der italienischen Staatsbahnen5, auf eine mäßige Erhöhung und vor allem bessere Einrichtung der Steuern; endlich auf die Möglichkeit, dereinst durch Herabsetzung der Zinsen der Staatsschuld selbst eine Verminderung der Ausgaben zu erreichen und durch Regelung des Tilgungsfonds eine Reserve zu schaffen6.

Gegenwärtig aber erscheint es ihm als das Dringendste, die Frage über die Ordnung unserer Valutaverhältnisse und die Instandsetzung der Nationalbank zur Wiederaufnahme der Barzahlungen im Detail aufzufassen und die zur Erreichung dieses Zweckes dienlichen Mittel in Vorschlag zu bringen. Eine wesentliche Ursache der Insolvenz der Bank besteht in der Höhe der Schuld des Staates an sie, und ihrem geringen Barfonds. Die Schuld des Staates, welche durch die Übernahme des Staatspapiergeldes von Seite der Bank entstanden ist, wird durch Zuweisung der Einzahlungen auf das Nationalanlehen7 bis August 1858 getilgt sein. Die fundierte Staatsschuld für die Einlösung des Wiener Währung-Papiergelds bleibt hier ebenfalls außer Anschlag, weil sich dieselbe infolge der bestehenden Anordnungen von selbst abwickelt. Es erübrigen nur mehr: die mit Vertrag vom 23. Februar 1852 zusammengezogene mit zwei Prozent verzinsliche auf die Salinen hypothezierte Schuld per 55 Millionen und die in jüngster Zeit von der Bank entnommenen Vorschüsse per 100 Millionen, zusammen 155 Millionen, für welche der Finanzminister vorschlägt, der Bank Staatsgüter bis zu dem dieser Summe entsprechenden Betrage zu überweisen.

Es ist eine anerkannte Sache, daß Staatsgüter in der eigenen Bewirtschaftung des Staats nur einen sehr geringen Ertrag abwerfen; man hat daher in früheren Zeiten || S. 106 PDF || schon getrachtet, sich des Besitzes derselben teilweise zu begeben; dasselbe Mittel scheint auch gegenwärtig zu empfehlen zu sein, weil bei dem steigenden Grundwerte nicht nur ein guter Erlös daraus zu erzielen, sondern auch für die Zukunft die bessere Bewirtschaftung derselben, also erhöhter Wohlstand und Steuerkraft zu erwarten stehen. Der Wert der Güter läßt sich nach dem üblichen Verkaufspreis der Realitäten annähernd bestimmen. Ergibt der wirkliche Erlös dafür mehr als die 155 Millionen, so ist der Überschuß an die Staatskasse abzuführen, ergibt er weniger, so hätte der Staat den Abgang zu vergüten. Einer Entwertung der Objekte kann übrigens dadurch vorgebeugt werden, daß nur in angemessenen Zeiträumen mit dem Verkaufe derselben vorgeschritten wird. Bei der Auswahl der diesem Zwecke zu widmenden Güter wurden vorzugsweise die landwirtschaftlichen Grundstücke berücksichtigt, weil diese gemeiniglich am schlechtesten in eigener Regie bewirtschaftet werden. Dagegen wurde getrachtet, die Staatsforste wegen der bei ihrer Erhaltung eintretenden höheren Kulturrücksichten und wegen ihrer leichteren Bewirtschaftung meist in Staatshänden zu lassen. Ein dem Vortrag beiliegendes Verzeichnis enthält die dem Staate zu reservierenden Waldungen – ein anderes die der Bank zu überweisenden Staatsgüter8. Selbe sind im Gesamtwerte mit 156 Millionen veranschlagt. Bei ihrer sukzessiven Veräußerung wird dem Staate das Recht vorbehalten, ganze Güter oder Teile derselben um den Schätzungswert wiederzuübernehmen. Beim Verkaufe selbst wären folgende Grundsätze zu beachten:

1. Mit der Veräußerung der Güter wäre erst zu beginnen, wenn die gleichzeitig in Vorschlag gebrachte Kreditanstalt9 ins Leben getreten sein wird;

2. der Ausrufspreis der Güter wäre nach dem Wirtschaftswerte;

3. ebenso die Reihenfolge und Anzahl der in einem Jahre zu veräußernden Realitäten vom Finanzministerium zu bestimmen.

Da die Vorbereitungen zu dieser Operation sowie die Ausführung selbst Zeit erfordern, so wäre als Übergangsmaßregel festzusetzen, daß die Verwaltung der fraglichen Güter binnen kürzester Frist an die Nationalbank überzugehen und diese die Verwaltung nach folgenden Grundsätzen zu organisieren habe:

1. Eine einheitliche oberste Leitung; daher a) der Bankgouverneur Chef der Verwaltung, mit dem Beirate zweier Direktoren usw., und b) dem Wirkungskreise eines Hofkommissärs;

2. Übernahme der auf den Gütern angestellten Staatsbeamten und Diener in die Verwaltung, mit a) Belassung ihrer Titel und Genüsse und Ansprüche auf Versorgung, b) Anrechenbarkeit ihrer weiteren Dienste und c) Verpflichtung der Bank, die laufenden Besoldungen usw. – anstatt des Ärars, die Pensionen usw. zu bezahlen.

3. Überwachung und Kontrolle durch den lf. Finanzkommissär, welcher in alles Einsicht nimmt, den Beratungen beiwohnt und dem Staate nachteilige Beschlüsse sistiert. Das Erträgnis der Güter wird zu den Verwaltungskosten verwendet, die || S. 107 PDF || Überschüsse aber werden zum Erlöse aus dem Verkaufe der Güter zugeschrieben. Mit dieser Maßregel im Zusammenhange steht die bereits oben erwähnte Kreierung einer Realkreditanstalt nach dem Muster jener für Galizien – entweder in jedem Kronlande oder einer allgemeinen Zentralanstalt. Der Finanzminister würde die letztere vorziehen wegen der Einheit der Interessen und der Vereinfachung der Gebarung sowie der Kosten, dann, weil manche Kronländer kaum in der Lage sein dürften, eine eigene solche Anstalt mit Erfolg bestehen zu lassen. Diesem Institute wäre außer der eigentlichen Bestimmung: der Benützung und Hebung des Realkredits, auch die Beteiligung an anderen Geschäften mit Effekten, Realitäten, Eisenbahnen usw. zu gestatten, und ihm die üblichen Begünstigungen als privilegierte Exekution, Stempelfreiheit, Schutz gegen Fälschungen ihrer Papiere usw. zuzugestehen. Der Sitz der Anstalt müßte in Wien mit dem Rechte zur Etablierung von Filialen in den Kronländern (wo es nötig) sein, die Dauer ihres Privilegiums mindestens bis 1899 sich erstrecken, ihr Begründungskapital per 100 Millionen in Metallmünze, mit Enthebung vom Zwangskurse, eingezahlt werden. Sie sollte das Recht haben, verzinsliche Pfandbriefe abis zu einem gewissen Betragea der gegebenen Darleihen auszugeben. Ihre Beziehung zur Bank bestünde in der Verpflichtung, drei Viertel des Gründungskapitals, d. i. 75 Millionen in Metallmünze, derselben als Darleihen zur Vermehrung des Barvorrates zu überlassen; die Bank selbst hätte außerdem ihren Barfond durch Emission neuer Aktien, ebenfalls in Metallmünze einzuzahlen, um 20 Millionen zu vermehren. Hiermit würde der bisherige Barfond der Bank per 48 Millionen, von der Kreditanstalt 75 Millionen, durch neue Silberaktien 20 Millionen, auf 150 Millionen gehoben, und sie hierdurch bdurch angemessene Verminderung ihrer Koloneb in den Stand gesetzt werden, ihre Barzahlungen wiederaufzunehmen.

Die Kreditanstalt selbst würde der durch das Gesetz angeordneten Überwachung unterliegen. Mit dem Vorbehalte, die weiters nötigen Details und Zwischenmaßregeln in Antrag zu bringen, würde der Finanzminister sich vorläufig die Ah. Ermächtigung erbitten, mit einigen Kapitalisten wegen Gründung einer solchen Kreditanstalt in Verhandlung treten zu dürfen. Von deren Zustandekommen, an dem gemäß der bereits stattgefundenen vorläufigen Besprechungen kaum zu zweifeln sein dürfte, von der weiters vorgeschlagenen Vermehrung des Metallvorrats der Bank um 20 Millionen durch neue Aktien sowie von der vollständigen Deckung und sukzessiven Abwicklung der Schuld des Staats an die Bank, glaubt der Finanzminister die Wiederherstellung des Vertrauens und die Ordnung der Landeswährungsverhältnisse zuversichtlich erwarten zu können.

Er hat seine diesfälligen Vorschläge bereits mündlich zur Ah. Kenntnis Sr. Majestät gebracht, Allerhöchstweiche sie beifällig aufzunehmen geruhten. Um übrigens die Konferenz vollkommen in den Stand zu setzen, sich hierüber mit voller Sachkenntnis und Beruhigung auszusprechen, ist das bezügliche Elaborat den Ministern || S. 108 PDF || zur Einsicht mitgeteilt und die Abstimmung darüber der nächsten Sitzung vorbehalten worden10. Fortsetzung am 11. Julius 1855 Vorsitz und Gegenwärtige wie am 7. n[ämlichen] M[onats]

Der Minister des Inneren erkannte, daß die Vorschläge des Finanzministers im allgemeinen die Momente enthalten, welche geeignet wären, die Herstellung der Landeswährung binnen einer gewissen Zeit und unter ruhigen innern und äußern Verhältnissen zu bewirken. Indessen konnte er einige Bedenken und Zweifel nicht unterdrücken, die sich ihm bei näherer Prüfung der Vorschläge aufgedrungen haben. Auf den Grund des Übels, dem abgeholfen werden soll, nämlich auf die Entwertung der Valuta eingehend, glaubte er den Zwangskurs der Banknoten und die übergroße Anzahl der im Umlaufe befindlichen Banknoten als die Hauptursachen ihrer Entwertung bezeichnen zu sollen. In ersterer Beziehung scheint es ihm vor allem nötig und dringend, daß der Zwangskurs der Noten für neue Verträge unbedingt aufgehoben, rücksichtlich die Stipulierung der Metallwährung in Privatverträgen mit der Verbindlichkeit, die bedungene Zahlung in Metallmünze zu erfüllen, auch für das Inland wieder ohne Beschränkung gestattet werde, damit der in- und ausländische Geldverkehr dieser lästigen Fessel entledigt und nicht mehr genötigt werde, zu dem Auskunftsmittel der Stipulierung ausländischer Münzen seine Zuflucht zu nehmen. Die völlige Aufhebung des Zwangskurses aber kann nur dann erfolgen, wenn die Bank in den Stand gesetzt ist, ihre Barzahlungen wieder aufzunehmen. Ob dies geschehen kann, wenn nach der Voraussetzung des Finanzministers der Barschatz der Bank auf 150 Millionen gebracht sein wird, dürfte bezweifelt werden, solange demselben noch die unverhältnismäßig große Masse von 400 Millionen Noten gegenüber steht. Denn nicht das bloße Verhältnis des Barschatzes zu dem Notenumlaufe allein bedingt die Solvenz oder Insolvenz der Bank, sondern vorzugsweise die das eigentliche Bedürfnis des Verkehrs übersteigende oder demselben entsprechende Masse des zirkulierenden Papiergeldes. War es im Jahre 1847 der Bank möglich, ihren Kredit mit 95 Millionen Barvorrat vollständig zu behaupten, so geschah dieses, weil nur 220 Millionen Noten ausgegeben waren und die übrige Zirkulation durch Silbergeld gedeckt war. Gegenwärtig, wo die Masse des umlaufenden Papiergeldes zirka 400 Millionen beträgt, wo der Kleinverkehr durch cmehr alsc 80 Millionen in Einund Zweiguldennoten und sechs bis sieben Millionen Münzscheine unterhalten wird, dürfte die Erhöhung des Barschatzes selbst der Bank allein bis auf 150 Millionen nicht genügen, um den bei Öffnung der Bank sogleich sich ergebenen Drängen nach der Auswechslung unausgesetzt und nachhaltig zu genügen. Mit || S. 109 PDF || der Vermehrung des Barschatzes der Bank müßte daher gleichzeitig eine dden Bedürfnissen des Verkehrs angemessene sukzessived Reduktion der Noten verbunden werden, welche nach dem Erachten des Ministers des Inneren dadurch erleichtert werden würde, wenn die Noten zu 1 und 2 fr., welche eigentlich gegen die Statuten und nur ausnahmsweise ausgegeben wurden, ausgeschieden und einstweilen für Rechnung des Staats mit Zwangskurs im Umlaufe gelassen würden. eAußerdem müßte die Bank verhalten werden, diejenen Eingänge, die ihr aus den ihr zugewiesenen Nationalanleihensquoten zufließen, entsprechende Notensumme aus dem Umlaufe zu setzene . Jedenfalls schiene es ihm rätlich zu sein, die Frage hierwegen offen zu lassen, um wenigstens in Ansehung der beabsichtigten Öffnung der Bank, desto eher zu dem dringend gewünschten Ziele zu gelangen, welches – nach den Vorlagen wenigstens – sonst vor Verlauf einiger Jahre nicht erreicht werden dürfte.

Der Finanzminister gab hierauf die Zusicherung, daß es ihm ebenfalls um die möglichst schnelle Erreichung dieses Zieles zu tun sei, daß auch nach seinem Antrage nicht nur bei den Geschäften der Bank und der Kreditanstalt, sondern auch für alle künftige vertragsmäßige Privatgeschäfte sogleich mit dem Inslebentreten der Kreditanstalt der Zwangskurs aufgehoben, d. i. die Stipulationen in inländischer Silbermünze zugelassen werden sollen, und daß die vollständige Aufhebung des Zwangskurses, beziehungsweise die Wiederaufnahme der Barzahlungen der Bank mit der Entrichtung der letzten Rate der von der Kreditanstalt ihr zu überweisenden 75 Millionen in Silber einzutreten haben würde. Da es in der Absicht ist, diesen Betrag in acht Raten mit 10% des Gründungskapitals erlegen zu lassen, so wird es von dem Übereinkommen zwischen der Staatsverwaltung, der Kreditgesellschaft und Bank abhängen, ob jener Zeitpunkt früher oder später eintreten kann; jedenfalls aber hat dieses binnen einem Jahr – längstens binnen 14 Monaten nach der Konstituierung der Gesellschaft zu erfolgen, so daß auch dieser Termin von 14 Monaten als der längste für die Verwirklichung der Öffnung der Bank angesehen werden kann. Was die vom Minister des Inneren weiters wegen der Notwendigkeit der gleichzeitigen Reduktion der umlaufenden Banknoten und insbesondere wegen Ausscheidung der Ein- und Zweiguldennoten für Rechnung des Staats gemachten Bemerkungen betrifft, so glaubte der Finanzminister demselben folgendes entgegenzusetzen zu sollen: Die Summe von 400 Millionen Noten ist an sich allerdings groß. Allein berücksichtigt man, daß sie gegenwärtig das alleinige Zirkulationsmittel sind, so würde eine plötzliche und starke Reduktion unfehlbar nachteilig auf den Verkehr einwirken. Am drückendsten für die Wiederbelebung des Silberumlaufs sind allerdings die Noten zu 1 und 2 fr. Aber durch die von der Kreditanstalt der Bank zu leistenden Ratenzahlungen ist letzterer zunächst das Mittel geboten, die kleinen Noten einzulösen und aus dem Verkehr zu ziehen; hierdurch vermindert sich die Masse des Papiergelds auf 330 Millionen, davon sind 50 Millionen stets vorrätig in den Staatskassen, also nicht im Umlaufe, es bleiben also nur 280 Millionen mehr im Umlaufe, welche || S. 110 PDF || durch den inzwischen erhöhten Barfond der Bank in dem Maße als gedeckt erscheinen, in welchem das Vertrauen auf die Verfügungen der Staatsverwaltung wächst, wenn daraus zu entnehmen ist, daß es ihr Ernst ist, sich der Schuld an die Bank vollständig und gegen hinreichendes Unterpfand zu entledigen, die Bank selbst wieder unabhängig herzustellen und zur Erfüllung ihrer statutenmäßigen Verpflichtungen wieder geeignet zu machen.

Dieses Vertrauen in die Staatsverwaltung aber würde wesentlich erschüttert werden, wenn eine Ausnahme in Ansehung der Ein- und Zweiguldennoten stattfände. Man würde darin nur den Übergang zu weiterer Ausgabe von Staatspapiergeld erblicken und dem Drang nach Umwechslung der anderen Noten nur noch erhöhen, so daß dadurch der Bank selbst die größte Verlegenheit bereitet und die Aufnahme der Barzahlungen abermals eingestellt werden müßte.

Nach dem was oben über das wirkliche Verhältnis der Noten zum erhöhten Barfonds der Bank gesagt ist, bedarf die Bank dieser Ausscheidung der Ein- und Zweiguldennoten und deren Übernahme auf Rechnung des Staates nicht; sollte sich aber gleichwohl auch ihr erhöhter Barfonds als nicht völlig ausreichend erweisen, so würde die Finanzverwaltung einen Teil der von der Pachtung der Staatseisenbahnen einlaufenden Gelder zur Vermehrung des Barfonds verwenden und im schlimmsten Fall einen Teil der Noten dadurch binden können, daß sie sich die Bezahlung einer bestimmten Steuerquote ausdrücklich in Papier bedingte.

Ein anderes Bedenken drang sich dem Minister des Inneren gegen die doppelte Wirksamkeit des beantragten Kreditinstituts auf. Nach dieser Wirksamkeit würde es eigentlich zwei Institute, eine Hypothekar- und ein Mobiliarkreditanstalt, umfassen, deren Vereinigung in eine die Wirksamkeit einer jeden beirren dürfte und insbesondere die Möglichkeit, die Kreditpapiere der einen bei der anderen zu placieren auszuschließen scheint, was nicht der Fall wäre, wenn statt eines zwei getrennte Institute mit den dem einen zugedachten Funktionen eingerichtet würden. Der Minister des Inneren war daher der Meinung, daß die Frage, ob sich zu den beabsichtigten Funktionen eine oder zwei Gesellschaften zu konstituieren hätten, offen zu lassen und nach dem Ergebnisse der hierwegen zu pflegenden Unterhandlungen zu entscheiden wäre.

Der Finanzminister erklärte , daß dieser Frage durch seine Vorschläge vorzugreifen nicht beabsichtigt worden und daß er bereit sei, die nach dem Resultate der Unterhandlungen sich als nötig oder zweckmäßig darstellenden Modifikationen eintreten zu lassen oder zu beantragen.

Einem anderen Bedenken des Ministers des Inneren , nämlich, ob denn die Bank auch geneigt sein werde, mit der Kreditanstalt in die angetragene Verbindung zu treten, wenn sie den ihr von letzterer gegebenen Vorschuß von 75 Millionen mit 5% verzinsen muß, wodurch die Dividende für ihre Aktionäre auf die Hälfte und der Wert ihrer Aktien ebenfalls auf die Hälfte sinken möchte, ward von dem Finanzminister durch die Bemerkung begegnet, daß dies ein Gegenstand der Verhandlung mit der Bank sei, und daß er hoffe, die Bank werde dazu bereit sein. Der Vorschuß von 75 Millionen, den sie von der Kreditanstalt erhält, wird in dem Maße, als letztere in der Folge ihre Operationen erweitert, nach und nach zurückgezogen und hiermit vermindert sich und entfällt endlich ganz auch die Verzinsung. || S. 111 PDF || Der Verlust der Bank an Zinsen ist also nur ein vorübergehender und wird schließlich ausgeglichen durch den Nutzen, den ihr durch Ausführung einer anderen, später zu erörternden Maßregel: „der Münzfußänderung“, erwachsen wird. Der Minister des Inneren fragte weiters, ob es nicht vorteilhafter für die Bank wäre, wenn ihr gestattet würde, den zur Vermehrung ihres Barschatzes aufzubringenden Betrag von 20 Millionen statt durch eine Aktienemission durch ein Silberanleihen zu beschaffen, indem bei dem letzteren die die Verzinsung und Tilgungsquote übersteigende Dividende erspart und doch die Beischaffung des gewünschten Barschatzes ermöglicht werden würde. Es handelt sich aber – entgegnete der Finanzminister – darum, daß der Barschatz der Bank vermehrt werde, daß sie also das beschaffte Silber von 20 Millionen auch behalte, was nicht der Fall ist bei einem Anleihen, welches früher oder später zurückgezahlt werden muß – wogegen übrigens der Minister des Äußern bemerkte, daß man ja auch die 75 Millionen von der Kreditanstalt zu der Vermehrung des Barschatzes der Bank bestimme, obwohl dieselben nicht ihr Eigentum, sondern verzinslicher und zurückzuzahlender Vorschuß sind.

Was die der Kreditanstalt zuzuweisenden Befugnisse und Operationsmittel anbelangt, so erschienen dieselben dem Minister des Inneren in der Vorlage teils zu unbestimmt, teils wieder in manchen Beziehungen zu eng begrenzt. So ist es unzweifelhaft, daß die Anstalt zu ihren Operationen eigener Papiere bedarf, deren Beschaffenheit nicht näher angegeben ist, welche jedoch andererseits in ihrer Emission nur auf die Hälfte der wirklich bar gegebenen Darleihen beschränkt werden sollen. Desgleichen dürften die der Anstalt vorbehaltenen Operationen ebenfalls zu bestimmt bezeichnet und bei der Möglichkeit und Zulässigkeit anderer Funktionen eine größere Latitude angezeigt erscheinen, somit die Frage über den Wirkungskreis des Instituts sowie jene über die Trennung oder Vereinigung der in ihm begriffenen zwei Anstalten offen gelassen werden.

Der Finanzminister erklärte, durch seine Anträge den aus der Unterhandlung entspringenden Modifikationen nicht vorgegriffen zu haben, und behielt sich vor, solche in den Statuten der Gesellschaft der Ah. Genehmigung zu unterziehen. Die im Vortrage aufgezählten Operationen, welche der Kreditanstalt zugedacht sind, wurden nicht sowohl taxativ als beispielsweise angegeben. Es wird daher Gegenstand des Übereinkommens sein, auf welche Gegenstände sich der Wirkungskreis des Instituts zu erstrecken habe. Was die vorgeschlagene Beschränkung der von der Anstalt auszugebenden Kreditpapiere auf die Hälfte der bar gegebenen Darleihen betrifft, so beruht dieser Antrag, der übrigens in Ansehung der Limitierungsquote ebenfalls einer Modifikation fähig wäre, auf der Überzeugung, daß der Kredit jener Papiere dadurch nur erhöht und sie zum Vorteile der Gesellschaft Gegenstand eines desto lebhafteren Begehrs werden würden.

Nachdem gemäß dieser Erörterungen der Vorschlag des Finanzministers wesentlich auf der Voraussetzung beruht, daß ein demselben entsprechendes Übereinkommen sowohl mit der Bank als mit der für die Kreditanstalt zu bestimmenden Gesellschaft zustande komme, so erachtete der Minister des Inneren , daß, falls dieses mißlänge, auch die Überweisung der Staatsgüter an die Bank den beabsichtigten Erfolg nicht haben, vielmehr den Staat der Gelegenheit berauben || S. 112 PDF || würde, sich selbst der Güter für den eigenen Kredit zu bedienen. Er würde daher lieber für die Abtragung eines Teils der Bankschuld mittelst Übernahme der Einund Zweiguldennoten auf Rechnung des Staats, funter Bedeckung durch einen Teil der Staatsgüter im Werte der fraglichen Notenkategorie, d. i. zirka 80 Millionen, wornach noch weitere 76 Millionen von den der Bank zugedachten Gütern rein verfügbar bleiben würdenf, und erst in zweiter Linie für die Überweisung der Güter an die Bank stimmen.

Hiergegen bemerkte jedoch der Finanzminister , daß gegen die Übernahme der kleinen Noten die bereits angeführten Bedenken sprechen und daß, wenn wider Verhoffen jenes Übereinkommen nicht zustande käme, sich dennoch die Überweisung der Staatsgüter für den beabsichtigten Zweck als geeignet darstellen würde, weil es dann der Bank leichter ist, sich auf diese Hypothek Silber zu verschaffen, als dem Staate, der unter den gegenwärtigen Verhältnissen ein Anleihen nur mit großen Opfern erhielte.

g Endlich konnte der Minister des Inneren gegen die vorgeschlagene Übernahme der Verwaltung jener Staatsgüter durch die Bank und gegen die in Ansehung der Staatsgüterbeamten angetragenen Modalitäten seine Bedenken nicht unterdrücken. Diese Güter werden in der Ärarialregie hsehr unvorteilhafth bewirtschaftet, ida sie laut des vorliegenden Ausweises kaum zu 1,75% die Steuern ungerechnet rentiereni ; die Bank wird es nicht besser machen, denn sie jist mit keinem Sachverständigen für die Verwaltung versehenj und soll überdies dieselben Beamten in ihre Verwaltung mitübernehmen, denen man die bisherige üble Bewirtschaftung verdankt.

Der Finanzminister glaubte indessen die beruhigende Versicherung geben zu dürfen, daß in der Person des mit allen Zweigen der Administration vertrauten Bankgouverneurs, dem überdies ein Beirat geschäftskundiger Fachmänner zur Seite stehen wird, hinlängliche Garantie für eine zweckmäßige Leitung der Verwaltung geboten11 und daß die der Bank zugemutete Übernahme der Staatsgüterbeamten nicht so kategorisch und unbedingt zu verstehen sei, daß es der neuen Verwaltung nicht freistünde, sich untreuer oder untauglicher Individuen nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften zu entledigen.

Der Handelsminister glaubte ebenfalls einige Bemerkungen über die Anträge des Finanzministers nicht übergehen zu dürfen. Wenngleich bei der vom Finanzminister || S. 113 PDF || minister zuversichtlich ausgesprochenen Erwartung über das Zustandekommen des Übereinkommens mit der Bank und der Gesellschaft an der Grundlage der ganzen Operation nicht zu zweifeln sein dürfte, so wird es doch erlaubt sein, die Schwierigkeiten ins Auge zu fassen, welche sich der Übernahme der beiden Instituten zugemuteten Verpflichtungen entgegenstellen. Sie lassen sich auf folgende Fragen reduzieren: Wie kann die Bank neue 20 Millionen Silberaktien emittieren, wenn sie das darauf eingezahlte Kapital in den Barschatz legen, den Aktionären verzinsen muß und doch nicht damit operieren darf? Wie kann sie die – ebenfalls für den Barschatz bestimmten – 75 Millionen von der Kreditgesellschaft mit vier Millionen jährlich verzinsen, wenn sie mit denselben auch nicht operieren darf? Gewinnt es sonach nicht den Anschein, als ob die Bank für Güter, die man ihr an Zahlungs statt übergibt, noch Zinsen zu zahlen habe, welche den Ertrag der Güter selbst übersteigen? Wie kann endlich die Kreditanstalt operieren, wenn sie drei Viertel ihres Gründungskapitals der Bank überläßt? Alle diese Fragen scheinen nur mit der Annahme beantwortet werden zu können, daß der Staat andere Opfer bringen müsse, um diese Verpflichtungen annehmbar zu machen.

Der Finanzminister bezog sich rücksichtlich der Zweifel wegen Übernahme der der Bank und der Kreditanstalt aufzulegenden Verpflichtungen auf das Resultat der hierwegen vorläufig gepflogenen Rücksprache. Er bemerkte, daß, wenn die Bank und die Kreditgesellschaft – wie er nicht zweifelt – diese Verpflichtungen übernehmen, sie auch Mittel finden werden, ihnen ohne Schaden zu genügen, daß, wenn zur Vervollständigung des Erfolges finanzielle Opfer gebracht werden müßten, diese jedenfalls minder empfindlich sein würden als jene, welche ein Anleihen, etwa im Preise von 65 für 100, kostete; daß endlich, was die Bank betrifft, diese mittelst der schon oben berührten Münzfußänderung für ihre Einbußen entschädigt werden wird, und was die Kreditanstalt betrifft, ihre Operationen, wie bei jeder andern derlei Unternehmung, vor dem zweiten Jahre nicht in den Gang kommen, für den Anfang durch den Rest des Gründungskapitals mit 25 Millionen ausreichend gedeckt sind und mit sukzessiver Zurückziehung ihrer Fonds aus der Bank sich allmählich erweitern werden.

Endlich äußerte der Handelsminister sein Bedenken gegen die schon beim Beginn der Operationen beantragten Aufhebung des Zwangskurses für vertragsmäßige Kreditgeschäfte, beziehungsweise die Zulassung von Darleihen in inländischer Silbermünze neben dem Bestande des Zwangskurses für den übrigen Verkehr. Seines Erachtens haben die Banknoten ihren gegenwärtigen Wert der klingenden Münze gegenüber nur dadurch, daß sie in der Regel das einzige Zirkulationsmittel sind. Kommt nun außer ihnen noch Silber in den inländischen Verkehr, so muß ihr Wert noch mehr sinken, und sämtliche Notenbesitzer sowie der Staat, der seine Steuern infolge des noch bestehenden allgemeinen Zwangskurses in Noten nach dem vollen Nennwerte annehmen muß, erleiden unberechenbare Verluste. Es schiene daher sehr angeraten, mit einer so tief in den Geldverkehr eingreifenden Maßregel nur nach reiflichster Erwägung aller Verhältnisse vorzugehen kund sie erst dann eintreten zu lassen, wenn die Beschaffung der Mittel, durch welche die Bank zur Wiederaufnahme der Barzahlung befähigt werden soll, vollkommen außer Zweifel gestellt sein wirdk und sie || S. 114 PDF || erst dann eintreten zu lassen, wenn die Beschaffung der Mittel, durch welche die Bank zur Wiederaufnahme der Barzahlung befähigt werden soll, vollkommen außer Zweifel gestellt sein wird.

Allein weder der Finanzminister noch der Minister des Inneren teilten diese Bedenken des Handelsministers. Sie haben schon bei einer andern Gelegenheit (Konferenzprotokoll vom 20. März 1855, sub I, MCZ. 817/1855) die Nutzlosigkeit der ferneren Verweigerung des Kontrahierens auf inländisches Silber, welche durch Stipulierung ausländischer Silbersorten umgangen wird, dargetan; der Minister des Inneren hat ferner nachgewiesen, daß im allgemeinen Verkehr bei den Preisbestimmungen aller Artikel der Unterschied zwischen dem Papier- und Silberwerte sehr wohl berücksichtigt wird, mithin hier der Zwangskurs tatsächlich aufgehoben ist, und daß die Bestimmung des Ah. Patents von 1848 über die Silberzahlung bei Darleihen auf den Realkredit12 nachteilig gewirkt hat, daß endlich schon vor der Konstituierung der Nationalbank, bei dem Bestande des Wiener Währung-Papiergelds als allgemeiner Landeswährung, der Abschluß von Kontrakten mit Silberzahlung gestattet wurde lund daß diese Maßregel sich sehr zweckmäßig und die Regelung der Landeswährung fördernd bewährt habel . Fortsetzung am 14. Juli 1855 Vorsitz und Gegenwärtige wie am 7. und 11. d[ieses] M[onats]

Der Minister des Inneren führte die in der Sitzung vom 11. d. (M.) in betreff der Modalitäten der Güterverwaltung durch den Bankgouverneur gemachten Bemerkungen weiter aus, indem er darstellte, daß es sich hier um eine länger dauernde Verwaltung handeln dürfte, deren Aufgabe es wäre, den bisher unverhältnismäßig geringen Ertrag der Güter zu steigern. Ob der Bankgouverneur bei dem großen Umfange der Geschäfte der Bank, welche infolge der weitern Entwicklung ihrer Beziehung zu der beabsichtigten Kreditanstalt sich vermehren müssen, einen neuen Zuwachs so wichtiger Verwaltungsgegenstände werde übersehen können, ob also seine Oberleitung eine mehr als nominelle sein und ob der jeweilige Bankgouverneur (abgesehen von dem gegenwärtigen) die Befähigung zur Leitung einer solchen Administration besitzen werde, dürfte sich bezweifeln lassen. Es schiene ihm daher vielleicht zweckmäßiger, wenn eine eigene selbständige Verwaltungs­kommission für die Güter mit Unterordnung unter die Bank bestellt würde, welche Ansicht auch der Handelsminister teilte.

Der Finanzminister erinnerte aber dagegen, daß der Verkauf der Güter höchstens binnen zehn Jahren, wahrscheinlich viel früher beendigt sein und vermutlich ein großer Teil der Staatsgüter wieder in die Hände der Staatsverwaltung übergehen werde. Die Maßregel der Gutsverwaltung wird daher nur eine transitorische || S. 115 PDF || sein. Außerdem kommt es hierbei wesentlich darauf an, im Publikum den Eindruck zu machen und die Meinung zu befestigen, daß die der Bank überwiesenen Güter ihr wirklich und zur vollständigen Deckung ihrer Forderungen an den Staat überantwortet worden seien. Solches wird am besten erreicht, wenn man ihr bezüglich ihrem Chef mit dem Beirat zweier Direktoren, dann der nötigen nach Bedarf zu vermehrenden Referenten und Fachkundigen usw. auch sogleich die Verwaltung dieser Güter überträgt, während eine dafür aufgestellte Spezialkommission der Vermutung Raum geben würde, daß man den Gütern eine andere Bestimmung als die angegebene zuzuweisen beabsichtige.

Der Minister des Inneren erklärte sofort, daß sein Antrag zunächst nur eine ökonomischere Verwaltung der Güter beziele, daß er aber, falls der Finanzminister aus höhern finanziellen Rücksichten dagegen Bedenken trage, darauf nicht weiter bestehe. Dagegen erachtete er, sich gegen die hinsichtlich der Übernahme der Staatsgüterbeamten im Vorschlage aufgeführten Detailbe­stimmungen erklären zu sollen, weil dieselben mit den Grundsätzen nicht im Einklang stehen, welche sonst beim Verkauf von Staatsgütern, namentlich in neuester Zeit der Staatseisenbahnen, in Anwendung kommen. Nirgends ward den Käufern die Verpflichtung auferlegt, die auf dem verkauften Gute Angestellten mit in den Kauf zu nehmen. Wurde denselben gekündigt, so traten sie als Staatsbeamte in Disponibilität, in Quieszenz oder Pension, nach den bestehenden Normen, oder wurden auf andere Posten untergebracht. Nichts anderes und nicht mehr sollte hier bezüglich der Staatsgüterbeamten vorgekehrt werden. Ihnen im Dienste der Bank den Charakter als Staatsbeamte zu sichern, ginge nicht an, weil es dann, wenn die Bank – was ihr nicht verwehrt werden kann – neue Beamte anstellt, zwei Kategorien von Beamten, „Staats- und Bankbeamte“, auf diesen Gütern gäbe. Auch würde dies für künftige Dispositionen über Staatseigentum ein bedenkliches Präzedens konstituieren. Den wohlwollenden Absichten des Finanzministers dürfte es genügen, wenn neben den allgemeinen Bestimmungen über die bei solchen Gelegenheiten in Frage kommenden Beamten noch die Zusicherung gegeben wird, daß denjenigen Beamten dieser Güter, welche im Dienste der Bank auf denselben beibehalten werden, die bis dahin erworbenen Ansprüche auf Ruhegenüsse usw. vorbehalten bleiben, und daß ihnen, falls sie später wieder in den Staatsdienst zurücktreten, die im Bankdienste zugebrachte Dienstzeit in die Staatsdienstleistung eingerechnet werde, welcher Meinung auch der Handelsminister sich anschloß. Der Finanzminister war nicht dagegen, daß die Beamten, welche die Bank nicht übernimmt, in Disponibilität zu treten haben und nach den bestehenden Normen zu behandeln seien. Nur wünschte er im Interesse der Stabilität und um die im Dienste der Bank Bleibenden über ihr Schicksal zu beruhigen, daß ihnen an ihrer bisherigen Stellung, [ihrem] Charakter, [ihren] Bezügen und Ansprüchen kein Nachteil erwachse.

Bezüglich des Verkaufs der Güter selbst machte der Minister des Inneren auf eine im Elaborat vorkommende Stelle aufmerksam, wo es heißt, „daß die Güter in abgesonderten Wirtschaftsstücken“ ausgeboten werden sollen. Da hiermit wohl kaum eine Zerstückelung in der Art, wie [es] etwa für Bauerngüter gemeint sein kann, so beantragte er die – sofort auch von Finanzminister angenommene – Hinweglassung || S. 116 PDF || dieser allzu beschränkenden Phrase und bemerkte noch, daß er dies-falls überhaupt von der Voraussetzung ausgehe, daß rücksichtlich der beabsichtigten Zerstückelung der Domänen, soweit es sich um die Landeskulturrücksichten und die politischen Vorschriften über Güterzerstückelung handelt, jederzeit im Einvernehmen mit dem Ministerium des Inneren werde vorgegangen werden, sowie er voraussetzt, daß durch die diesfalls von dem Finanzminister gestellten Anträge, die Frage der Kolonisierung von Staatsgütern, worüber zufolge Ah. Befehls eine Verhandlung anhängig ist, keineswegs vorgegriffen werden wolle13. Im allgemeinen erklärte der Minister des Inneren, daß er, wenn es gelingt durch Beiziehung von ausländischen Kapitalisten das für die Kreditanstalt erforderliche großartige Kapital zu gewinnen, von dem Plan des Finanzministers nicht nur die vollkommene Erreichung des vorgesteckten Ziels, sondern auch insbesondere durch das Heranziehen einer so ausgebreiteten Geldkraft, viele segensreiche Wirkungen für den öffentlichen und Privatkredit, sowie überhaupt für die nationalökonomische Entwicklung der Monarchie sich verspreche. Übrigens nahm der Minister des Inneren noch Anlaß zu konstatieren, daß die aus dem Nationalanleihen sowie aus dem Staatseisenbahngeschäfte14 verfügbaren Eingänge mit Zuhilfenahme des zur Bedeckung mit der Gesamtsumme von 85 Millionen umlaufenden Ein- und Zweiguldenbanknoten erforderlichen Teils der Staatsgüter mit einem Werte von 85 Millionen, allerdings auch für den Fall, als es nicht gelänge, die in Rede stehende kolossale Kreditgesellschaft mit einem Barkapitale von 100 Millionen Metallgeld zustande zu bringen, die Mittel bieten dürften, um einerseits die Bedeckung des Defizits für das laufende und das kommende Verwaltungsjahr sowie für einen Teil des Jahres 1857 zu beschaffen, und andererseits die Elemente zu liefern, um – außerordentliche politische Störungen abgerechnet – die Herstellung der Valuta und rücksichtlich die Aufhebung des Zwangskurses der Banknoten innerhalb eines Jahres zu erzielen.

Allein, obgleich hiernach dem Staate an Domänen ein Wert von zirka 70 Millionen verfügbar bliebe, so hält der Minister des Inneren die nähere Erörterung hierüber umsomehr für entbehrlich, als der Finanzminister die sichere Überzeugung ausspricht, daß das Zustandekommen der in Rede stehenden großen Kreditgesellschaft für gesichert angenommen werden könne, und er mit dem Finanzminister die Meinung teilt, daß nach den von dem letzteren gemachten Vorschlägen, wenn auch mit großen Anstrengungen, das so wichtige Ziel der Regelung der Geldverhältnisse erreicht werden dürfte, und außerdem auch eine eben so ergiebige als notwendige Hilfsquelle durch die Herbeischaffung so bedeutender Kapitalskräfte, wie sie die projektierte Kreditgesellschaft von 100 Millionen gewähren wird, für || S. 117 PDF || den Staats- und Privatkredit gewonnen würde, so daß dadurch die mehreren Anstrengungen vollkommen gelohnt und die Verwendung der gesamten in Rede stehenden Staatsgüter zu diesem Zwecke gerechtfertigt erscheinen dürfte15.

A[h]. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 13. August 1855.